Ich finde es gut, wenn sowas möglich ist. Als ich mir Gedanken zu besagtem Fahrrad-Gebrauchtkauf gemacht und lokal auf der Wache angerufen habe (Amtsnummer, nicht Notruf sollte klar sein), habe ich mich ehrlich gesagt verarscht gefühlt, als es sinngemäß hieß, dass es keine praktikable Möglichkeit gibt, zu heutigen Zeiten aus einem Kauf heraus ein Fahrrad zu checken und dass dem rechtschaffenden Bürger ausgerechnet der Datenschutz im Wege stehen soll
Datenschutz in allen Ehren - ich fände auch eine frei zugängliche Online-Datenbank von gestohlen gemeldeten Seriennummern gut, am besten gleich mit Telefonnummer vom zuständigen Sachbearbeiter bei der Polizei, so man fündig wird...
Mein Fazit ist ein kurzer Kaufvertrag, der Gegenstand und Verkäufer klar identifiziert - mit Daten, die man nicht bei Fratzenbuch findet. Das Risiko wird bei Bereitschaft des Verkäufers, seine Ausweisnummer nachprüfbar aufzuschreiben, schon drastisch reduziert. Eine Prüfung auf mein Risiko, den gekauften Gegenstand dann wieder los zu sein, brauche ich dann nicht mehr - entweder sowas ist während des Kaufes möglich oder unnötig
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MfG Eike
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Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip