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 Betreff des Beitrags: Top Handlsägen, Einhandsägen
BeitragVerfasst: Mittwoch 26. Januar 2005, 17:38 
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Registriert: Freitag 24. Dezember 2004, 10:17
Beiträge: 12003
Wohnort: Nordschweden
Diese Art der Sägen dürfen in Deutschland nicht mehr an privat Personen verkauft werden, sondern nur nich an geschultes Personal im Forstdienst.
Jetzt drehn sie durch!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mittwoch 26. Januar 2005, 18:55 
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Registriert: Sonntag 23. Januar 2005, 20:49
Beiträge: 296
Wohnort: Collenberg
Hallo Zenoah,

welche Sägen meinst du denn und woher weist du das :?:

mfg Michael


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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. Januar 2005, 19:08 
Sind die Sägen so gefährlich,
das sie nicht einmal genannt werden dürfen? :lol: :lol:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Januar 2005, 08:25 
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Registriert: Freitag 24. Dezember 2004, 10:17
Beiträge: 12003
Wohnort: Nordschweden
Was steht den in der Überschrift Einhandsägen/Top Handle Sägen, das betrifft alle Hersteller. Kam in einem Rundschreiben von Oleo Mac, Echo, Solo und sogar in einem Fernsehbericht, So recht geäußert hat sich aber noch kein Hersteller, nur die Produktionskapazität wurde drastisch zurückgefahren.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Januar 2005, 16:02 
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Gründer des Motorsaegen-Portals
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Registriert: Donnerstag 22. April 2004, 18:52
Beiträge: 21798
Wohnort: Lörrach
Hallo,

das war schon länger bekannt. Manche Händler haben sich Unmengen dieser Sägen an Lager gekauft, um diese später teuer zu verkaufen. Lagerware darf ja verkauft werden!

_________________
Gruß Martin

:stihl: MS 261 C-M VW (37), MS 362 C-M (45), MS 500i W (50), MS 660 (63), :dolmar: PS 7900 (50), :echo: CS-2511WES (30)
Traktoren: John Deere 6400, Deutz D 30 S


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Januar 2005, 18:42 
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Registriert: Freitag 24. Dezember 2004, 10:17
Beiträge: 12003
Wohnort: Nordschweden
Das ist aber dumm weil man sie immer noch kaufen kann und es ist genau wie mit der regel man kann etwas kaufen, besitzen aber nicht benutzen, wie soll den sowas durchgesetzt werden, bzw. ist es nicht nachvollziehbar was das soll. Soll jeder Kettensägenschnitzer einen Waffenschein für seine Säge machen?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Januar 2005, 21:37 
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Registriert: Freitag 21. Januar 2005, 20:40
Beiträge: 24
Abwarten !!

_________________
-----------------------------------------------------
Das Leben ist garnicht so schwer,
ist man erstmal Holzwurmhändler!!
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BeitragVerfasst: Freitag 28. Januar 2005, 06:50 
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Registriert: Mittwoch 26. Januar 2005, 11:12
Beiträge: 69
Wohnort: Oldendorf/Niedersachsen
Es würde mich mal interssieren warum diese Art von Säge für "Normalus" verboten werden soll!?
Ist das Handling mit dieser Art von Säge denn soo Anspruchsvoll??!!

_________________
Gruß Jan

STIHL MS260, STIHL MS361W, STIHL MS660, STIHL 088
UNIMOG 406


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Freitag 28. Januar 2005, 07:46 
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Registriert: Freitag 24. Dezember 2004, 11:34
Beiträge: 1190
Wohnort: Mainz
Bei diesen Sägen werden wohl mehrere Dinge zusammenkommen. Der Name sagt es ja schon aus, sie werden mit einer Hand bedient (Deswegen haben sie den Griff ja oben, wegen dem Schwerpunkt) . Sollte sich die Säge einen Kickback haben ist diese mit nur einer Hand sehr schwierig abzufangen. Bei den "normalen" Sägen ist die Gewichtsverteilung so, daß man sie im Prinzip gar nicht mit einer Hand benutzen kann und so gezwungen ist, immer beide Hände an der Säge zu haben.
Dann hält so mancher den Ast den er gerade absägt mit der anderen Hand fest. Rutscht man dann mit der Säge ab....
Baumpflegesägen werden natürlich auch oft auf einer Leiter benutzt, was eine gewisse Absturzgefahr mit sich bringt. und dann noch am ausgestreckten Arm weil man fast nicht hinkommt oder knapp vor dem Gesicht.

Die Liste könnte man noch fortsetzten, aber ich denke mal als Denkanstoß reicht es aus.

Gruß

Thomas


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Freitag 28. Januar 2005, 08:55 
Moin Moin!
Sicher ist eine Top Handle Säge nicht für jeden das richtige, um nicht zu sagen einige Leute sollten sowas eigentlich lieber nicht in die Finger kriegen.
Aber ich bin prinzipiell erstmal gegen jede neue Einschränkung, von welcher Seite auch immer, ziemlich negativ eingestellt.

Soll bei der Durchführung dieser Geschichte die Verantwortung dann eigentlich beim Händler liegen, d.h. er muß sich vom Käufer eine Lehrgangsbescheinigung zeigen lassen?

Apropos Lehrgang, die Feuerwehrunfallkasse Nord schreibt seit einigen Jahren vor, daß nur noch Feuerwehrleute mit Motorsägenführerlehrgang bei Übung und Einsatz sägen dürfen.

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dagegen begnügt sich (bisher) mit der Kontrolle, ob Schnittschutzthse/-Schuhwerk, sowie Waldarbeiterhelm vorhanden sind.

Wie ist das eigentlich in anderen Bereichen?
Ich hab z.B. noch keinen Zimmermann mit Schnittschutzhose gesehen.....


Gruß
Malte


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