Rein rechtlich ist auch ein Aufkeber auf der Windschutzscheibe oder sonst wo am PKW, LKW usw. eine Bauartveränderung und somit ein Verlust der Betriebserlaubnis möglich !
In der Praxis ist es aber egal.
Für die meisten hier im Forum die Ihr Holz im Wald schlagen ist eine solche Kennzeichnung eher belanglos.
Ich bin ein Stadtmensch und bokomme mein Holz aus Gärten, Grünflächen, Parks und vor allem von der Straße.
Gerade beim Verladen von Holz oder Grünschnitt ( z.B. vom Kronenschnitt ),
wenn ich da ein paar Dutzend mal mit einem Bündel Äste im schlepp über die Staße zum Anhänger laufen muss,
das auch noch bei Regenwetter oder in der Dämmerung
dann noch erwarte soll,
das Autofahrer nicht auf Ihre Handys sondern auf die Straße achten ...
... und wenn mich dann doch so ein Träumer auf die Schüppe nimmt,
glaube ich kaum das dann eine KFZ-Haftpflichtversicherung nicht zahlt weil ein Leuchtstreifen auf dem Helm klebt.
Ich könnte mir genausogut Katzenaugen ( Reflektoren ) an den Helm nieten, das ist dann auch ohne Kleber
Wenn das so keinen Sinn macht,
warum sind dann neuere Helme ( z.B. Technical ) auch mit Reflektoren ( Aufklebern ) ausgestattet?
Zu den beschriebenen Helm-Aufklebern in der Industrie, werden z.B. von
Kroschke hergestellt:
"Helmaufkleber - zum Bekleben der Stirnseite, für Helme aus Polyethylen und Glasfaser-Polyester"
was dann für PC oder ABS wieder nicht zutreffend ist.
Ist also der richtige Aufkleber nur der falsche Helm.
Zum Thema BG und Versicherungen:
Das sind alles
Verbrecher nette Leute die nur
unser Geld unser bestes wollen !
Das Geld der Kunden wird an den Börsen der Welt
verzockt angelegt,
und damit die Gewinnnerwartungen / Boni der Aktionäre / Manager erfüllt werden,
muss beim Kunden ( geschädigten ) gespart werden.