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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Dezember 2020, 22:34 
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Ich frage, weil ich es nicht weiß:
Hat sowas eine Zulassung für die üblichen Schleppergeschwindigkeiten auf der Straße oder ist das offiziell nur für Hofschlepper?

https://www.stabilo-fachmarkt.de/ackers ... ii_921643/

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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Dezember 2020, 22:44 
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Der Kugelkopf ist definitiv ohne Zulassung.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 08:55 
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Nur ein besserer Eigenbau, für Haus und Hof okay im Bereich der StVO nicht.

Wobei ich mich bei Gelegenheit unbedingt mal mit meinem DEKRA Prüfer unterhalten muss ob es nicht ne Einzelabnahme geben kann.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 09:35 
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Zitat:
Ich frage, weil ich es nicht weiß:
Hat sowas eine Zulassung für die üblichen Schleppergeschwindigkeiten auf der Straße oder ist das offiziell nur für Hofschlepper?
Hallo,

ist nur zur innerbetrieblichen Verwendung. Anhänger dürfen nicht über das Dreipunktgestänge gekoppelt werden, da diese Bauteile nicht geprüft sind.
Wenn es legal werden soll, muss also der Festigkeitsnachweis für die Unterlenker und das kaeufliche zu erwerbende Gebastel geführt werden.
Und schon bei der ersten Fragen wird es schwer: welcher Stahl, welcher Schweisswerkstoff.

Da du technisch begabt bist, wenn der Schlepper eine höhenverstellbare AHK hat, diese quasi so kopieren, das die schlepperseitige Anbindung dem orginal entspricht,
der Kugelkopf sich ungefähr in der Position des Bolzen befindet. Mit diesem Ansinnen zu einem altehrwürdigen TÜV Prüfer und fragen, ob er das so genehmigt würde.
Wenn nein, dann lassen. Wenn er dem Ansinnen zustimmen sollte, kannste gleich nach der einzuschlagenden Nummer fragen.

Ich habe eine solche Nummer mal vor Ort in einen Unterfahrschutz schlagen muesen. Abnahme vor Ort durch einen verständigen Prüfer, wird aber immer schwerer.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 10:29 
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Danke für die Antworten, so hatte ich befürchtet.
Muß mal mit meinem Tüver reden, zu was er sich durchringen könnte.
An meinem Russen gibt's nix unter 2cm Gußeisen, da kannst du den ganzen Schlepper am Nummernschildhalter hochheben, sozusagen...
Da wegen Festigkeit rummachen ist natürlich lächerlich.
Bei der eigentlichen Kupplung (Kugelkopf) versteh ich das bedingt.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 11:18 
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Hat dein Russe den Hitchhacken? Dann könntest darüber eventuell was umbauen. Ich hab nen geprüften Kugelkopf am zugelassenem Zugpendel, hat dem TÜV nicht interessiert da alles geprüfte Teile.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 11:27 
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Haken heißt das,... und ja, hat er natürlich!
Beim Russen dürfte da kaum was geprüft sein, im Sinne von: Mit Stempel...
Ich red mal mit dem Tüvler, für meine Ducati bin ich für einige von mir gefertigte Teile als Hersteller eingetragen (Gabelstabi, Bremssatteladapter usw.).
Vielleicht macht er das auch für den Schlepper.
Wenn ich da mit reichlich ST37 arbeite, wird das kein größeres Problem sein, denke ich.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 11:31 
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Natürlich heißt das Haken, blödes Smartphone :wut: Nach jedem Neustart muss ich den Quatsch manuell deaktivieren. Ich muss mich mal in die Abgründe der Smartphone Einstellungen hinabbegeben.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 16:55 
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Zitat:
Wenn ich da mit reichlich ST37 arbeite,
Genau, passen zum Russen, bloss kein 52-3.

Schau mal von unten , die meisten Schlepper haben von unten im Getriebe/differentialkasten sehr grosse Gewinde.
Einfach ein 20er Blech, ein paar Löcher und schon fertig. Wenn das auf Getriebebreite startet und sich dann zum Kugelkopf
verjüngt wird es schon passen, wenn es nicht grade 1m überstehen soll.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 18:00 
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Wenn du die Hitch nicht brauchst, die ist lediglich mit 4 Bolzen am Getriebe angeschraubt, könnte man relativ einfach gegen eine Platte mit Kugel tauschen.

Zugpendel gibt es auch original zum Russen, allerdings relativ schwer zu finden.

Übrigens die BK 63 samt Konsole ist geprüft.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 18:59 
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Das Einfachste ist an die Ackerschiene ein dickwandiges U-Profil, das, von innen, um die Unterlenker greift, zu schweißen.

Ich hab daran ein 750 KG Beton-Heckgewicht hängen, und das hält super.
Ist halt nicht STVO Konform, aber...

@ Subfossil: An die Zugpendel darfst du auch keine Anhänger hängen. ;)

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 19:13 
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Es geht aber gerade darum StVO konform zu werden.

Wenn das Zugpendel mit Kugel als Einzelabnahme eingetragen wird ist das eine Möglichkeit.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 19:35 
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Ich hab am EM500 ein originales Zugpendel von Eicher dran, auf die Idee das extra einzutragen käme ich aber nicht. Das Teil wiegt bestimmt 50kg, das würde drei Tonnen Stützlast aushalten.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 20:04 
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@ Subfossil WENN man jemanden findet der einen das einträgt.
Ob die Eintragung dann das Papier wert ist, auf dem sie steht, ist was ganz Anderes.

Ich hab damals bei einigen Prüfern angefragt.
Die waren sich alle einige, Zugpendel ist NUR für Arbeitsgeräte.
Daher Eintragung abgelehnt.

Es mag TÜVler geben die das anders sehen.
Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden ist das aber imo genau so ein Glückspiel wie ohne Eintragung.

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 21:00 
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Zitat:
Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden ist das aber imo genau so ein Glückspiel wie ohne Eintragung.
Definitiv nicht. Wenn der TÜv das einträgt, kannst den Traktor senkrecht daran hochziehen.
Keine Eintragung, und dann hat sich unglücklicherweise der Anhänger selbständig gemacht weil die Ackerschiene
sich doch gedreht oder gelöst hat, dann gute Nacht.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 21:08 
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Zitat:
Zugpendel ist NUR für Arbeitsgeräte.
Daher Eintragung abgelehnt.
Genau so ist es. Als erstes muss des Zugpendel am pendeln gehindert werden. dann muss irgendeine geprüfte Kugel daran.
Und dann ist es sicherlich möglich dort Anhänger bis 3,5 to zu kuppeln. Muss halt der Prüfer entscheiden.
Dass sind alles Inschinöre, wenn da mal einen Festigkeitsnachweis mitbringst, kann das schon funktionieren.
Habe ich schon beruflich öfter mal für Zugdeichseln, Fahrzeugrahmen und Ufahrschütze gemacht
Gibt sogar irgendeine ECE Regulierung zu diesem Thema.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Montag 14. Dezember 2020, 21:47 
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Hier hatte doch jemand an seinem Deutz eine geprüfte Lösung für die Zugmaulkonsole vorgestellt...:KK:

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Gruß,
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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Dezember 2020, 02:26 
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Zitat:

Zugpendel gibt es auch original zum Russen, allerdings relativ schwer zu finden.

Übrigens die BK 63 samt Konsole ist geprüft.
Zugpendel sind natürlich dran am Russen...
Die Bk63 ist auch dran, hilft aber bei nem Pkw-Anänger nix.
Der Witz ist das es sogar nen originalen Aufsatz für die Ackerschine für Hänger für Maulkupplung gibt aber nicht mit Kugel.
https://www.ebay.de/itm/Belarus-MTS-AHK ... 0677.m4598
Egal mit was man nen Hänger am Russen festmacht, da reißt es eher den Hänger in Stücke als das am Russen was bricht... :roll:
Aber der liebe Tüv halt...

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Dezember 2020, 08:11 
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Teuerste mögliche Variante, umrüsten auf höhenverstellbaren Zug und dazu passend ne K 50.

Wobei, Pkw Anhänger steht ihm sowieso nicht. :mrgreen:

Diese Maulkupplung funktioniert aber auch nur an der original Ackerschiene, die ja verdrehsicher ist, wirklich gut, unsere MTS sind immer mit Unterlenker Verlängerungen versehen die dann eine Kat II Kugel haben, Ackerschiene wurde dann vom ZT genommen wenn eine benötigt wurde, meist nur um das klappern der Unterlenker bei Leer und Anhängerfahrt zu vermeiden.

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Zuletzt geändert von Subfossil am Dienstag 15. Dezember 2020, 08:17, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Dezember 2020, 08:12 
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Kannst du mal ein paar Fotos vom Zugpendel einstellen, bei uns wurden die nie benutzt und sind deshalb immer verschwunden.

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