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Grenzbaum "Gefahr im Verzug?
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Seite 1 von 2

Autor:  Maxi1007 [ Donnerstag 13. August 2020, 17:58 ]
Betreff des Beitrags:  Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Moin Zusammen,

mich hat soeben eine Kundin angerufen, auf ihrer Grundstücksgrenze (Gemeindebaum) knackt, knarzt und die Äste brechen.

Bin dann mal eben hingefahren und Tatsache, ich denke durch die Hitze hat die alte (in meinen Augen sowieso schon fast tote Eiche) ihren letzten Todesstoß bekommen. Auffahrt und Privatparkplatz sind betroffen. Bei der Gemeinde erreicht man jetzt niemanden mehr und morgen auch nicht, freitags hat die Gemeinde in diesem Bereich keinen Ansprechpartner (hatte vor 3 Wochen ähnlichen Fall.....).

Was jetzt? Baum runternehmen? Ist sowieso nur noch ca 12 Meter hoch und tot, in meinen Augen muss aber auch nicht erst etwas passieren,oder? Kann ich dann auf "Gefahr im Verzug" pochen? Oder bekomme ich dann einen auf den Sack?

Beste Grüße

Max

Autor:  Eichsi [ Donnerstag 13. August 2020, 18:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Auf wessen Grundstück steht der Baum?

Steht er in einem Garten?

Gibt es eine Baumschutzsatzung?

Sind Nester drin?

Gibt es ein milderes Mittel als Fällung, z.B. Auffahrt und Privatparkplatz bis Montag nicht benutzen?

Autor:  Maxi1007 [ Donnerstag 13. August 2020, 18:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

######

Moin, besten Dank für deine Antwort. Baum steht direkt auf der Grundstücksgrenze einer Anwohnerin direkt neben/an der Einfahrt. Könnte noch als gärtnerisch genutzte Fläche durchgehen.... Nein, keine Baumschutzssatzung und keine Nester, eigentlich nur noch der kahle Baum....

Grundsätzlich wäre eine Nichtbenutzung möglich, betrifft dann allerdings 4 Haushalte, Pferdewiesen und co... Außerdem stehen dann 4-5 Autos und ein LKW auf der Straße....

Autor:  Eichsi [ Donnerstag 13. August 2020, 18:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

§ 923 BGB.

Wegmachen, wenn er nicht als Grenzzeichen dient.

:)

Autor:  Jasonsbaba [ Donnerstag 13. August 2020, 19:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Hallo Max,
Die Feuerwehr informieren, die müssen dann zumindest
Absperren. Dann müssen die handeln. Egal welcher Fachbereich.
Gibt es keine notfallnummer für gemeindebelange?

Bei uns gibt es die.



Das eigenmächtige Fällen sehe ich kritisch.

Da du dem Eigentümer keine Chance gegeben hast um zu handeln.
Die Gemeinde darf auch nicht einfach auf privatgelande Fällen, erst wenn der Eigentümer dazu keine Möglichkeit hat.oder nicht zeitnahe erreichbar ist, die Frage der Kostenübernahme ist dann offen.

Meine Referenz, Baumkontolleur und Gärtner im öffentlichen Dienst.

Autor:  Jasonsbaba [ Donnerstag 13. August 2020, 20:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Als Baumkontolleur dürfte ich so eine unfallträchtige Stelle nicht einmal mehr verlassen, bis die Gefahr beseitigt ist.

Autor:  Maxi1007 [ Donnerstag 13. August 2020, 21:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Zitat:
Als Baumkontolleur dürfte ich so eine unfallträchtige Stelle nicht einmal mehr verlassen, bis die Gefahr beseitigt ist.
Also weg damit? Habe mit dem BVD (Brandmeister vom Dienst) gesprochen, der fühlt sich nicht zuständig, keine Gefahr für den öffentlichen Raum.....


Leider gibt es keine Notfallnummer..

Autor:  Maxi1007 [ Donnerstag 13. August 2020, 21:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Zitat:
§ 923 BGB.

Wegmachen, wenn er nicht als Grenzzeichen dient.

:)

Besten Dank, das hilft mir denke ich weiter. Nehme morgen den Baum runter, scheint sich ja niemand zuständig zu fühlen.....

Autor:  Jasonsbaba [ Donnerstag 13. August 2020, 22:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Ruf aber bitte vor dem Fällen auf der Gemeinde an, egal wen, Hauptsache die werden von der Situation in Kenntnis gesetzt.
Ich denke hier nicht das du Probleme seitens des Amtes bekommst. Eher geht es darum das du eigenmächtig auf öffentlichen Gelände handelst und falls wieder erwarten etwas zu bruch gehen sollte, heißt es, daß du ja keinen Auftrag dafür hast, also bleibt es an dir hängen.
Mache Leute wollen zumindest gefragt werden, sonst werden die schnell böse.


Bei meiner Gemeinde werden wir vom bauhof /Feuerwehr raus gerufen um eine gefahrenstelle zu sichern, egal ob Baum, Hochwasser oder sturmschaden.

die Feuerwehr muss den Baum nicht fällen, aber ein Baum auf gemeindegrund der eine akute Gefahr darstellt ist Grund genug den Bereich zu sperren. Und das nicht nur mit flatterband.
Schließlich ist man als Eigentümer dazu verpflichtet Schaden an Dritten zu verhindern. Aus diesem Grund wurden die Spielplätze zu corona gesperrt und überall werden warnschilder wegen den prozessionsspinnern aufgestellt.

Autor:  Deleted_2020-10-01 [ Freitag 14. August 2020, 09:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

In jedem Fall würde ich darauf achten, die unternommen Versuche, die Gemeinde zu erreichen, möglichst zu dokumentieren (sprich beweissicher zu machen). Also im Beisein von Personen(=Zeugen) anrufen. Anrufversuche werden ja ggf. auch im Handy/Telefon gespeichert. Gespräch mit Brandmeister schonmal gut (der könnte notfalls bezeugen, dass Du versucht hast jemand Zuständigen zu erreichen).

Mir fällt jetzt neben Freuerwehr auch nur noch die Polizei ein (die sind auch präventiv und nicht nur repressiv unterwegs....). Die haben meist auch gute Verbindungen zum Ordnungsamt der Gemeinden und können Dir vielleicht doch noch jemanden dort vermitteln.

(natürlich weckt man damit auch schlafende Hunde - ohne jetzt die Polizei mit diesen gleichsetzen zu wollen, bin selber im öffentl. Dienst und hab nen Labbi ;) )

Autor:  Noudels [ Freitag 14. August 2020, 10:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Meiner Meinung nach:
ist der Baum auf Gemeinde Grund ist der BGM oder sein ernannter Vertreter zuständig - sicher aber mal die Feuerwehr

steht der Baum auf privatgrund - gefährdet aber die öffentliche Sicherheit wäre es auch ein Fall für die Feuerwehr ...

das sich die Feuerwehr da für unzuständig erklärt ist spanned.

Autor:  Eichsi [ Freitag 14. August 2020, 12:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Das mag vielleicht in A so sein. In D legen die Brandschutzgesetze der Bundesländer die Aufgaben der Feuerwehr fest: die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen (Hilfeleistung).

Der Grenzbaum gehört nicht zu diesen Pflichtaufgaben der Feuerwehr und kann deshalb höchstens als freiwillige Aufgabe übernommen werden, dann allerdings meistens gegen Gebühren.

:)

Autor:  Jasonsbaba [ Freitag 14. August 2020, 12:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Ich darf ja jetzt nur davon ausgehen wie es im Saarland gehandhabt wird. (Ich habe auch drei feuerwehrleute als MITARBEITER ,) daher bin ich mir sicher das die Feuerwehr solche gefahrenstellen sichern muss.
Das Fällen gehört nicht zu deren Aufgabe, aber auch bei Sturm wird mal ein ganzer straßenzug stillgelegt.
Bis wir dann loslegen.

Autor:  Hotzenwaldlogger [ Freitag 14. August 2020, 12:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

was hier immer noch diskutiert wird und daher nicht eindeutig:
Steht der Baum auf öffentlichem Grund, oder auf der Grenze, und somit
auf beiden Grundstücken.

Wenn das der Fall ist und die Kundin den Aufrag gibt den zu fällen, übernimmt sie die
Kosten dafür? Falls die Gemeinde die Entfernung des Baumes "schon" (warscheinlich) duldet wird sie
sich mithin nicht bereit erklären allfällige Kosten dafür zu tragen.

Das mildere Mittel ist wohl die Hilfeleistung der FW (oder des städischen Bauhofs) indem sie den Gefahrenbereich absperren bis die
Lage geklärt ist - wann auch immer.

Autor:  Jasonsbaba [ Freitag 14. August 2020, 13:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Zitat:

Das mildere Mittel ist wohl die Hilfeleistung der FW (oder des städischen Bauhofs) indem sie den Gefahrenbereich absperren bis die
Lage geklärt ist - wann auch immer.
Du hast schon Erfahrung mit der Gemeinde an sich gesammelt? :am Boden:

Autor:  glorf [ Freitag 14. August 2020, 14:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Zitat:
...........
Grundsätzlich wäre eine Nichtbenutzung möglich, betrifft dann allerdings 4 Haushalte, Pferdewiesen und co... Außerdem stehen dann 4-5 Autos und ein LKW auf der Straße....
Damit ist eigentlich alles gesagt:
Die paar Fahrzeuge mehr im öffentlichen Verkehrsraum sind vollkommen zumutbar
(der Einfachheit halber nen Zettel in die Front legen "Stehen hier wegen präventiver Sperrung der Zufahrt übers Wochenende!" + ne Rufnummer dazu für Rückfragen).
Und wenn ein Dutzend Leute mal 100m zu Fuß latschen muss,
ist das ebenfalls zumutbar.
Zugang zu den Ponys kann ja weiterhin erfolgen unter erhöhter Vorsicht beim benutzen des Weges zu Fuß
(niemand muß bis neben die Box mim Auto fahren, ebenso muß man nicht täglich Besucher dort empfangen).

Fazit daraus:
Weg absperren, am Montag früh die zuständige Behörde informieren,
besser noch aufsuchen.
Dabei idealerweise nen Ortstermin für denselben Tag ansetzen...

Autor:  Noudels [ Freitag 14. August 2020, 23:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

@ Eichsi

Hatte es von unten stehendem Link - Dokument Seite 2 unter Pflichtaufgaben.
Hätte nicht gedacht das Feuerwehr bei Euch in De unterschiedlich ist - da ist es aus BW

https://www.google.com/url?sa=t&source= ... V2qzDbMuE2

Autor:  Eichsi [ Samstag 15. August 2020, 09:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Nein, auch in BW hat der Grenzbaum nichts mit den Pflichtaufgaben der Feuerwehr zu tun, § 2 FwG BW. Weder brennt der Baum, noch sind seinetwegen Menschen aus akuter Lebensgefahr zu retten. Jegliche Maßnahmen der Feuerwehr können deshalb nur zu den freiwilligen Aufgaben gehören, die in aller Regel nach der jeweiligen Satzung der Gemeinde gebührenpflichtig sind.

Vielleicht wird es an einem Beispiel deutlicher:

Alarmierung der Feuerwehr: "Im Sturm ist ein Baum auf ein vorbeifahrendes Auto gefallen, Dach stark eingedrückt, mehrere Personen im Auto eingeschlossen, Qualm aus Motorraum."

Da Menschen möglicherweise in Lebensgefahr, eventuell Brand im Entstehen: alle Maßnahmen der Fw bis zur Klärung des Sachverhalts sind Pflichtaufgaben, in den meisten Bundesländern wegen der bestehenden Haftpflichtversicherung des PKW ausnahmsweise gebührenpflichtig.

Die Unfallstelle wird abgesichert, Motorraum wird abgelöscht, unter Aufbrechen der Türen ein Leichtverletzter, ein Schwerverletzter und ein Toter aus Pkw geborgen:

alles Pflichtaufgaben wg. Brand(gefahr), auch die "Rettung" des Toten, weil Reanimierung möglich, auch Rettung des Leichtverletzten, solange kein Arzt die Verletzungen untersucht hat (mögl. innere Verletzungen).

Damit sind die Pflichtaufgaben beendet, alles Weitere wie Baum zerlegen, Auto aufladen, Ölspuren abstreuen, Straße abfegen sind freiwillige Aufgaben.

:)

Autor:  Noudels [ Samstag 15. August 2020, 17:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

na dann - gar nicht angreifen und warten was passiert.

Autor:  plinse [ Sonntag 16. August 2020, 14:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzbaum "Gefahr im Verzug?

Kann man alle erreichen, deren Fahrzeuge dort geparkt stehen (bzw. Angehörige/Mitbewohner), die sie weg fahren können? Häuser sind nicht mehr betroffen und bleiben für Anwohner und Boten erreichbar?
Wenn man es so absperren kann, dass die Fallrichtung vom Baum egal ist (12m ist ja schon etwas, Absperrmaterial für einen 24m Kreis + Reserve hätte ich jetzt nicht zu Hause), bin ich bei Tobi.
Vor dem Haus zu parken ist Luxus, viele haben als Regelzustand Garagen oder Tiefgaragen mit ü100m Fußweg.
Den nächsten legalen Parkplatz suchen, sonst kommt noch ein Ticket dazu. Auf legalen Parkplätzen braucht man sich auch nicht rechtfertigen.

Montag lässt sich der ganze Käse klären.

Kommunikationsversuche notieren und am besten dokumentieren, im Zweifel hat man aber das Handyprotokoll. Hier geht es aber nur um die Verantwortung für den unsicheren Zustand.

Zuständigkeitsfragen sind aber auch eine Frage der Fragetechnik. Die Bewilligung einer Baumfällung und ggf. die Zusage der Kostenübernahme, ist sicher nicht die Aufgabe der Feuerwehr, das kann man vor dem Anruf wissen.
Die Absperrung zur Absicherung der Örtlichkeit oder zu unterstützen, dass man wen Zuständiges aufgetrieben bekommt, wäre etwas, wo ich die Feuerwehr nicht so schnell raus lassen würde - zumindest nicht komplett.

Alleine derartige Fragen:
"Wenn sie Gefahr im Verzug haben, wen kontaktieren sie denn dann bei der Gemeinde oder haben die für derartiges 3 Tage die Woche kein Ohr?"
"Mit Privatmitteln bekommen wir das nicht sicher abgesperrt! Sollen wir das Minenfeld 3 Tage offen stehen lassen und beten?"
"Können wir bei Ihnen Absperrmaterial bekommen, um sicher in die nächste Woche zu kommen? Das haben wir privat nicht vorrätig!"

Dass auf solche Fragen überhaupt nichts passiert, kann ich mir nicht vorstellen.
Fragt man nach einer Fällgenehmigung und ggf. Kostenübernahme, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Zuständigkeit abgelehnt wird - wie gesagt, mit der Frage braucht man die Feuerwehr nicht anrufen ;)

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