Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Freitag 29. März 2024, 07:41

Alle Zeiten sind UTC+01:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1 2 Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Mai 2014, 09:46 
Offline

Registriert: Sonntag 9. Februar 2014, 15:12
Beiträge: 20
Hallo Leute!

Ich habe mal 2 anliegen zuerst:kann mir jemand sagen, wie man am besten an kommunale Aufträge kommt?


Und wie macht ihr Werbung und welche funktioniert am besten?


Highlander

_________________
http://www.max-hoehn.de


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Mai 2014, 09:53 
Servus,

lass dich in den Gemeinde/Stadtrat wählen. An solche (Dauer-)Aufträge kommt man meines Erachtens meist mit Beziehungen. Ausser es wird ausgeschrieben, dann wirds preislich wahrscheinlich eher uninteressant. Deine Werbung musst du halt an die jeweilige Zielgruppe richten, ich weiss ja nicht genau was du machst.


Grüße


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Mai 2014, 10:39 
Offline

Registriert: Sonntag 9. Februar 2014, 15:12
Beiträge: 20
Naja ich versuche gerade einen kleinen Baumpflege und Gartenbaubetrieb aufzubauen, aber im Moment bin ich fast nur als subler unterwegs das mach ich zwar auch gerne uns mir macht das genau so Spaß aber ich hätte gerne mehr eigene Aufträge .

_________________
http://www.max-hoehn.de


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Mai 2014, 11:11 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 2. Mai 2007, 19:14
Beiträge: 3525
Wohnort: Saarbrücken
Das geht auf Dauer über Mundpropaganda und Kundenbindung durch insgesamt sauberes Auftreten und Arbeiten.
( Und in Gegenden, wo viele große Bäume in den Gärten stehen, möglichst hoch, laut und bunt unterwegs sein! :lol: )

_________________
Gruß Gerd


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Mai 2014, 13:17 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. Februar 2011, 20:02
Beiträge: 513
Wohnort: Unterallgäu
Hallo,

ich wuerde mich persoenlich bei kommunalen Bauhoefen vorstellen. Visitankarte und eine kleine Beschreibung moeglicher Leistungen dalassen. Am wichtigsten ist physisch da zu sein, Werbepost landet ganz schnell im Altpapier.

Gruss, Christian

_________________
Sägen? Werden immer mehr, meistens Dolmar.


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Mai 2014, 19:05 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 17:57
Beiträge: 3340
Wohnort: Augsburg
Bring am besten gleich ein ordentliches Stück Gräuchertes oder nen Schinken als Werbegeschenk mit. Das merken sich die Leute meist besser als einen Typen der nur vorbeikommt, was daherstammelt wie die 10 vor ihm und nur ne Visitenkarte da lässt ;)

_________________
Mitleid bekommst du umsonst. Neid musst du dir hart erarbeiten!

Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.(Henry Ford)

Freude liegt im Kampf, im Wagnis, in der Leidensbereitschaft, nicht im Siegen.
(Ghandi)


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 05:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 2. Mai 2007, 19:14
Beiträge: 3525
Wohnort: Saarbrücken
Besser einen Fuffi hinter die Visitenkarte geklemmt, der riecht nicht bis ins Nachbarbüro! :lol:

_________________
Gruß Gerd


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 09:39 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Moin,

die beiden letzten Vorschläge sind garantiert erfolgreich, wenn man dafür sorgen will, dass die "bedachte" Person ihren Job loswird und man selbst nie wieder Aufträge der öffentlichen Hand bekommt.

http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_In ... 2fe858dc16

:pfeifen:

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 09:56 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 2. Mai 2007, 19:14
Beiträge: 3525
Wohnort: Saarbrücken
Wieso das denn ???
Meinen Fuffi sieht und riecht niemand. Der kommt garantiert nicht zurück.
Der Schinken von Chris dagegen möfft verräterisch durch die ganze Etage.
Und erst gar nicht auszudenken, wenn die bedachte Person Veganer ist! Der schei$$t den doch sofort an.
Also ich befürworte die pekuniäre Form der Beeinflussung.

_________________
Gruß Gerd


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 12:38 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Gerd, bleib bitte ernst, denn das ist ein ernstes Thema, bei dem schlecht Informierte schneller hereingefallen sind, als sie sich vorstellen können.

Wenn Du sie haben möchtest, kann ich Dir massenhaft Rechtsprechung der Verwaltungs-und Arbeitsgerichte geben, in der außerordentliche Verdachtskündigungen von Angestellten im ÖD und schwerste Disziplinarmaßnahmen (Entlassung, langjährige Bezügekürzung) gegen Beamte bestätigt werden.

Nicht wegen Belohnungen oder Geschenken, für die sich Korruption "lohnen" könnte, sondern wegen Bagatellbeträgen. Der gesamte ÖD wird regelmäßig darüber belehrt, dass niemand ohne die vorherige Erlaubnis seiner Dienstvorgesetzten etwas annehmen darf, was über Tass Kaff (o.ä.) hinausgeht. Die Annahme von Bargeld in jeglicher Höhe (Wechselgeld in Centbeträgen!), auch für die gemeinsame Kaffeekasse, ist absolut verboten. Wer dagegen verstößt, fliegt in aller Regel raus, der "Geschäftspartner" landet auf der schwarzen Liste und macht die nächsten 10 Jahre keine Geschäfte in diesem Bereich mehr.

Und nein, ich persönlich halte diese Strenge nicht für krank, sondern für den einzig richtigen Weg, Verwaltung und Justiz daran zu hindern, genau so korrupt zu werden wie die Parlamentarier.

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 13:41 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 10. April 2008, 17:57
Beiträge: 3340
Wohnort: Augsburg
Lieber Gerd. Ein Schinken zählt nicht als Vorteilsannahme da es sich um verderbliche Ware handelt. Deutsche Justiz :mrgreen:

_________________
Mitleid bekommst du umsonst. Neid musst du dir hart erarbeiten!

Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.(Henry Ford)

Freude liegt im Kampf, im Wagnis, in der Leidensbereitschaft, nicht im Siegen.
(Ghandi)


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 16:28 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Chris, Du meinst, im Freistaat wäre das anders? :KK:


Irrtum: :kopfschuettel:

"Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 13. April 2004 Az.: B III 2-515-238,
geändert durch Bekanntmachung vom 14. September 2010 (AllMBl S. 243)

...

2.7 Annahme von Belohnungen oder Geschenken
1Nach § 42 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) ist die Annahme von Belohnungen oder Geschenken verboten, Ausnahmen bedürfen der Genehmigung. 2Dies gilt entsprechend für Arbeitnehmer. 3Lediglich die Annahme gewisser geringwertiger Aufmerksamkeiten gilt als allgemein genehmigt. 4Nähere Einzelheiten zur Auslegung des § 42 BeamtStG sind in Abschnitt 8 Nr. 3 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) geregelt. 5Zahlenmäßig festgeschriebene Wertgrenzen, unterhalb derer die Annahme von Belohnungen als allgemein genehmigt gilt, sind im Hinblick auf eine effektive Korruptionsprävention kritisch auf eine evtl. falsche Signalwirkung zu überprüfen.

...
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... n=bs&st=vv

Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 13. Juli 2009 Az.: 21 - P 1003/1 - 023 - 19 952/09

... Abschnitt 6...

3.1.3 Zur Erläuterung des § 42 BeamtStG wird im Einzelnen auf Folgendes hingewiesen:

3.1.3.1 „Belohnungen“ oder „Geschenke“ im Sinn des § 42 BeamtStG sind alle unentgeltlichen Zuwendungen, auf die Beamtinnen und Beamte keinen gesetzlich begründeten Anspruch haben und die sie materiell oder auch immateriell objektiv besser stellen (Vorteil).

Unentgeltlich ist eine Zuwendung auch dann, wenn zwar eine Gegenleistung erfolgt, diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Leistung steht.

Ein derartiger Vorteil kann liegen in
– der Zahlung von Geld,
– der Überlassung von Gutscheinen oder von Gegenständen (z.B. Baumaschinen, Fahrzeuge) zum privaten Gebrauch,
– besonderen Vergünstigungen bei Privatgeschäften,
– der Gewährung von Rabatten, die nicht allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer allgemeinen Berufsgruppe, der die oder der Bedienstete angehört, generell eingeräumt werden,
– der Zahlung unverhältnismäßig hoher Vergütungen für – auch genehmigte – private Nebentätigkeiten (z.B. Gutachten, Erstellung von Abrechnungen),
– der Mitnahme auf Urlaubsreisen,
– Bewirtungen,
– der Gewährung von Unterkunft,
– dem Bedenken mit einem Vermächtnis sowie
sonstigen Zuwendungen jeder Art.

Es kommt nicht darauf an, ob der Vorteil von der zuwendenden Person unmittelbar oder in ihrem Auftrag von Dritten gewährt wird.

1Für die Anwendbarkeit des § 42 BeamtStG ist es auch ohne Bedeutung, ob der Vorteil den Beamtinnen oder Beamten unmittelbar oder – z.B. bei Zuwendungen an Angehörige – nur mittelbar zugute kommt. 2Die Weitergabe von Vorteilen an Dritte, z.B. Verwandte, Bekannte, andere Bedienstete oder soziale Einrichtungen „rechtfertigt“ nicht deren Annahme; auch in diesen Fällen ist die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich.

...

3.2 Rechtslage bei Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Auszubildenden

3.2.1 1Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes dürfen Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihre dienstlichen Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen; sie haben entsprechende Angebote unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber mitzuteilen (vgl. § 3 Abs. 3 TV-L). 2Das Gleiche gilt für in Ausbildung stehende Personen, für die ein tarifrechtliches Verbot zur Annahme von Belohnungen oder Geschenken besteht. 3Die Verletzung dieser Pflichten kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses darstellen.


https://www.verkuendung-bayern.de/fmbl/ ... /seite:190



Ein Schinkenbrötchen geht klar, ein Schinken ist auch in Schwäbisch-Bayern deutlich zu viel.


:)

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 19:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 2. Mai 2007, 19:14
Beiträge: 3525
Wohnort: Saarbrücken
Also haben wir es jetzt:
Tass Kaff und Schinkenbrötchen
empfiehlt der moralinübersäuerte Rechtsberater als Werbegeschenk vom jungen, aufstrebenden Baumpfleger an den Auftragsvergeber der öffentlichen Hand! :klatsch:

_________________
Gruß Gerd


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 20:26 
Und du meinst das hilft? :mrgreen:

Glaub ich nicht!
In den selben Sportverein eintreten, schleimsche....., A.....kriechen usw.
Alles machen, damit man mit dem Kasper im Gespräch bleibt.
Bah, ekelig!

Wer es denn braucht. :roll:


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 20:37 
Offline

Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 20:14
Beiträge: 6131
Wohnort: Kreis Herford
Moin,
wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

Aber in NRW ist es so, daß Einzelgeschenke nur bis zu einem Gegenwert von 3,84 € angenommen werden dürfen. (So wurde es mir jedenfalls vor 2 Jahren beigebracht.) Das wird also mit dem Schinkenbrötchen und dem Kaffee z.T. schon eng. Dabei wird auch eher an Werbekugelschreiber und sowas gedacht.
Ist es eine Sammlung veranstaltet worden, um jemandem ein Abschiedsgeschenk zu machen, ist bei 15,- € bzw. 25,- € Schluß. Das gilt für Beamte auch nach dem aktiven Dienst bis zum Tode weiter.

_________________
:Husky: Husqvarna 353 38/50cm, T536 Li XP, 327pt5s - Hochentaster
:dolmar: Dolmar Hobby 104 35cm


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 21:00 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Och, Gerd,

der moralinübersäuerte Rechtsberater empfiehlt gar nix als Werbeschenk.

Ich bin nicht Dein Kindermädchen, und mir ist völlig egal, ob Du Deinen Betrieb riskieren willst. Also zahl ruhig weiter Deine Fünfziger an Leute, die über Auftragsvergaben entscheiden. Vielleicht wirst Du ja nicht erwischt und bist am Ende cleverer als Deine Berufskollegen, die ihre Aufträge ehrlich einwerben.

Aber solche Ratschläge öffentlich an einen Berufsanfänger zu geben, der keine Vorstellung davon hat, wie hart er damit auf dem Bauch landen kann, ist einfach nur scheixxe.

:kopfschuettel:

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Freitag 9. Mai 2014, 21:12 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 8. April 2013, 20:10
Beiträge: 153
Wohnort: Esthal
In Rheinland pfalz darf man bis zu 10€ An Sachgeschenken annehmen! Geld nicht.
Am besten bekommt man aber nichts!
Unsere Ausschreibungen laufen alle nur noch über online Plattformen, da musst du dich anmelden und immer wieder im Auge behalten.
Kleine aufträge Werden noch persönlich vergeben. Hier ist es aber so, dass mindestens drei Angebote eingeholt werden müssen.
Bei uns ist es aber eher ein Problem firmen zu finden! Und meistens geben die dann keine Angebote ab.

Bei den Kommunen oder verbänden kann man eher noch im persönlichen Gespräch an größere Aufträge kommen.

Oder wenn man als Sub arbeitet, den Ag ansprechen und fragen ob es nicht beim nächsten Auftrag möglich sei im direkten vertragsverhältnis zu arbeiten.
Den der Sub hat mit Sicherheit den kleineren Gewinn.

_________________
Gruß Stefan

:stihl:
MS180
MS 241c-m
MS 026
MS 260C
MS 261c-m
MS 440
FS 400


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Mai 2014, 00:22 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 18. Oktober 2012, 23:03
Beiträge: 1187
Zitat:
Das geht auf Dauer über Mundpropaganda und Kundenbindung durch insgesamt sauberes Auftreten und Arbeiten.
( Und in Gegenden, wo viele große Bäume in den Gärten stehen, möglichst hoch, laut und bunt unterwegs sein! :lol: )
Ich glaube, das war ein guter Tipp.
Ehrlich, pünktlich und verlässlich.

_________________
:Husky: 353, 351, 550 XPG, 385 XP :dolmar: 100, 102, 340, 400, 500, 111-117, Bastardo (112/119), 119, 120, PS 6100 :solo: 681 und :Husky: Hitachi CS45EM
Zitat:
Ich spüre, der Virus ist stark in dir!
Man möge mir meine vielen Eigenheiten nachsehen...


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Mai 2014, 07:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 2. Mai 2007, 19:14
Beiträge: 3525
Wohnort: Saarbrücken
Der Tip war ja auch ernst gemeint.! :mrgreen:
Schinken und Fuffi dienten ( erfolgreich) zur Belebung und Belustigung des Freds.

_________________
Gruß Gerd


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Werbung
BeitragVerfasst: Samstag 10. Mai 2014, 11:49 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 5. Februar 2007, 12:05
Beiträge: 15123
Wohnort: NRW (Ruhrgebiet) Alter: 55
Zitat:
Aber solche Ratschläge öffentlich an einen Berufsanfänger zu geben, der keine Vorstellung davon hat, wie hart er damit auf dem Bauch landen kann, ist einfach nur scheixxe.
:kopfschuettel:
hmmmm....
liegt DAS evtl. daran, dass manche am Schreibtisch sitzen, Paragraphen reiten und andere sich zusätzlich auch in der realen Welt (auch der kommunalen) bewegen ?
Oder, es evtl. überhaupt gar nicht nötig haben, es kennen und deshalb ins Absurde ziehen ?

Keiner von den wirklich ernst zu nehmenden Baumpflegern wird sich Schleimspur hinterlassend in irgendwelche Dienstzimmer der Kommunen bewegen und dort um Aufträge betteln.

_________________
Von dem Geld, das wir nicht haben, kaufen wir Dinge, die wir nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die wir nicht mögen.

Erhaltung der Natur. Aufgabe unserer Zeit.


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1 2 Nächste

Alle Zeiten sind UTC+01:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de