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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 21:09 
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Wohnort: Bad Pyrmont - Niedersachsen
Hallo alle zusammen.

Ich denke mal ich bin hier unter den gewerbliche Baumpflegern richtig.
Da ich schon viele Bäume bei uns Zuhause, bei Verwandten und im Wald zur Holzernte gefällt und dadurch auch anfragen von privat Leuten bekommen habe die ich ablehnen musste wollte ich das ganze auf offizielle Füße stellen.
Gleich vor weg ich habe nicht vor professionelle Baumpflege zu betreiben.
Falls sich das ändern sollte weiß ich was ich für scheine machen muss.

Jetzt zu meiner Frage was benötige ich für Scheine um nur Bäume zu fällen und
Gegebenenfalls den einen oder anderen mit Steigeisen runter zuschneiden.

Grüße Husky Nerd :wink:

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Gruß Oz

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 21:24 
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Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Einen Gewerbeschein, sonst eigentlich nichts.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte aber im Eigeninteresse vorhanden sein, ebenso eine Unfallversicherung die Dein Arbeitsrisiko abdeckt.

Dann wirst Du Mitglied bei einer Berufsgenossenschaft werden müssen. Die Vorschriften der BG werden Dir nicht erlauben mit Steigeisen oder Leiter Bäume abzutragen, für SKT wird Dir ein zweiter Mann mit gleichem SKT-Schein und Ausrüstung vorgeschrieben.

Natürlich ist das graue Theorie bis was passiert oder ein Kontrolletti vorbeikommt. Deine Angestellten (zweiter Mann...) müssen alles haben: Arbeitsmedizinische Untersuchung, Fachkunde Motorsäge, SKT-Schein, Unterweisung nach UVV und so weiter und so fort.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 21:32 
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Registriert: Montag 18. April 2016, 09:35
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Wohnort: Bad Pyrmont - Niedersachsen
Hallo Königstiger

Ja das ist schonmal gut zuwissen.
Also benötige ich für Steigeisen die SKT scheine und einem 2ten mann mit ebenfalls SKT Schein ?
Das gibt mir aber die BG vor?
Dann kann ich das sicherlich im Vorfeld bei der BG
nachfragen.

Danke für die Antwort.

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Gruß Oz

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 21:40 
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Registriert: Samstag 26. Dezember 2009, 12:28
Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Am besten liest Du Dir erstmal die Bedingungen für die SKT-Scheine durch und überlegst ob der Aufwand überhaupt Sinn macht um mal ein paar Gefälligkeitsarbeiten durchzuführen.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 21:43 
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Registriert: Samstag 26. Dezember 2009, 12:28
Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Kannst natürlich auch die DGUV Info für Motorsägenarbeiten anfordern Nr. 214-046 und 214-059. Schätze mal das kostet nichts.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 21:45 
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Registriert: Montag 2. Juli 2007, 17:27
Beiträge: 1603
Wohnort: Kreis Gütersloh
Moin,

also wenn Du vor hast mit SKT Bäume zu fällen, wirst Du erst den SKT-A Schein machen müssen. Der berechtigt Dich zum Klettern in den Bäumen und dem Einsatz einer Handsäge. Hast Du dann nachgewiesen 300 Kletterstunden absolviert, kannst Du den SKT-B Schein erwerben. Mit diesem Zertifikat darfst Du dann auch mit der Motorsäge im Baum unterwegs sein. So schreibt es die SVLFG ( frühere Gartenbau BG) vor. Der zweite voll ausgerüstete und in SKT-B ausgebildete Kletterpartner ist ebenso verpflichtend.

Möchtest Du nur konventionelle Fällungen durchführen sagt die SVLFG, dass dafür der AS Baum 1 notwendig ist.

In beiden Fällen kräht kein Hahn danach, solange nichts passiert. Segelst Du aber aus dem Baum oder schmeisst so ein Teil jemanden anders auf den Kopf, wird sowohl die BG als auch die Betriebshaftpflicht als erstes die Zertifikate sehen wollen. Kannst Du die nicht nachweisen, werden sich die Kostenträger garantiert ganz oder teilweise aus der Zahlungsverpflichtung nehmen.

Gruß Marc


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BeitragVerfasst: Samstag 16. Juli 2016, 11:51 
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Registriert: Donnerstag 31. Dezember 2015, 15:32
Beiträge: 1636
Wohnort: Saarland
Hallo Marc!
Zitat:
Jetzt zu meiner Frage was benötige ich für Scheine um nur Bäume zu fällen und
Gegebenenfalls den einen oder anderen mit Steigeisen runter zuschneiden.
Für gewerbliche Baumfällung mit Motorsäge brauchst du den AS Baum 1.
Für Steigeisen mit Handsäge midestens den SKT-A wegen der Sicherungstechnik. Es werden aber auch spezielle Steigeisenkurse angeboten, die nicht verpflichtend sind. So einen Tageskurs würde ich aber auf jeden Fall machen: http://www.baumkletterschule.de/cms/fro ... ?idcat=125
Sobald du gewerblich in den Baum kletterst, muss ein zweiter SKT-A-Kletterer zur etwaigen Rettung mit auf der Baustelle sein.
Willst du gewerblich mit der Motorsäge in den Baum klettern, dann ist der SKT-B Schein erforderlich. Hierzu sind vorher 300 Kletterstunden mit SKT-A, Arbeitsmedizinischen Untersuchungen, Erste Hilfe Kurs und AS Baum 1 notwendig. Der zweite Mann auf der Baustelle muss dann aber nur SKT-A haben, da er ja nur Retten muss.

Falls du ein Gewerbe für Baumkletterarbeiten und Fällungen anmeldest, musst du in eine BG. Diese bietet, außer bei grober Fahrlässigkeit o.ä., auch einen sehr gute Unfallversicherung.
Berufshaftpflicht für eventuelle Sach- und Personenschäden ist m.E. Pflicht.

Gruß
Eckat

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KM 85 R mit Hochentaster und Verlängerung, HS 81 R, SH 86, Eigenbau-Mill für die 880
Oehler OL100 Spalter | Docma VF 80 Spillwinde
AS Baum1/SKT-A


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BeitragVerfasst: Samstag 16. Juli 2016, 19:16 
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Registriert: Donnerstag 11. Dezember 2014, 21:05
Beiträge: 15
Hallo Leute,

Mann, ist das bei euch kompliziert in Deutschland. Ich glaub ich würde mir einen anderen Job suchen.
Ich bin jetzt seit über 15 Jahren gewerblich allein im Wald unterwegs, gelegentlich auch Klettergeschichten
wenn´s nicht anders geht, aber mich hat noch niemals jemand wegen irgend einem Schein gefragt.

Gruß
Thomas


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BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juli 2016, 21:12 
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Wohnort: Bad Pyrmont - Niedersachsen
Super danke.
Kann mir jemand sagen was so in einem Nebengewerbe Alls anfällt so an bg usw?
Und mit was man so rechnen muss im jahr?

Grüße

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Gruß Oz

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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 10:38 
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Beiträge: 1609
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An deiner Stelle würde ich einen Hausmeisterservice anmelden. Als Hausmeister ist es dir gestattet Bäume zu fällen.

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Hier könnte ihre Werbung stehen!

Ich hasse es, wenn man Sätze nicht zu


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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 13:02 
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Wie kommst Du drauf das ein Hausmeister einfach so – also ohne zusätzliche Ausbildung -Bäume fällen darf? Da müssten die gleichen Regeln gelten wie für Baumpfleger. Vor allem wird Dir deine Betriebshaftpflicht einen netten Zuschlag haben wollen bei Baumarbeiten und die Regeln der BG gelten auch für Hausmeister.

Also nach meinem Rechtsverständniß liegt da ein Irrtum vor.

Gruß
Rainer

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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 15:23 
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Da er hier Der Fragesteller direkt hier gefragt hat, können wir hier auch nur nur als SLT`ler antworten.


Hausmeisterservice ist zu komplex und zu umfangreich. Da sollte man dann lieber in einem Hausmeisterforum fragen.

Aber hier z.B steht das sie auch einen 5tägigen Säge-Kurs brauchen:

http://www.bergischer-hausmeister.de/ke ... rgang.html

... und dann ist da noch nichts mit Steigeisen und klettern dabei, und versicherungstechnisch sollte man sich auch erkunden...wegen 2facher Baumlänge und so.

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Gruß, Menzies

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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 15:54 
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Wohnort: Frechen, Nähe Köln
Ich wollte jetzt auch keine Beratung über Tätigkeiten eines Hausmeisters machen, sondern es geht nur darum das man als Hausmeister nicht sofort Baumfäller/Baumkletterer ist und ich glaube da sind wir uns einig.

Gruß
Rainer

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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 16:09 
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Hallo Emmett,
ich meinte doch gar nicht dich mit der Hausmeistersache.

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Gruß, Menzies

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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 21:29 
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.....aahhhhh......jetzt verstehe ich.......


Na dann sind wir uns ja doppelt einig ;)

Aber der Thread ist so alt das ich nicht glaube das der Ersteller hier noch mal reinguckt.

Gruß
Rainer

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