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BeitragVerfasst: Sonntag 10. Februar 2019, 22:12 
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Kann einen französischen "Petit Godin" Ofen bekommen. Gebaut vor dem BImSch. Darf man den heute noch aufstellen/ist der nachrüstbar?

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2 alte Husqvarnas pro Ster Holzverbrauch und immer "Kette rechts"


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BeitragVerfasst: Montag 11. Februar 2019, 11:29 
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Ja, wenn der Schornsteinfeger eine Einzelmessung macht und der Ofen die aktuellen Vorgaben/ Werte erfüllt.
Könnte schwierig werden. Mit vermiculite auskleidung und Vermiculite Rauchgasumlenkplatte geht's ggf. Da diese die Brennraumtemperatur erhöhen- damit weniger Ruß im Rauchgas.

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:makita: und :dolmar: und auch noch :stihl: von klein bis etwas größer

Am Tag des Brennholzens wird keine Kette geschärft, es wird auch nicht getankt - sondern einfach die nächste Säge genommen.....


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BeitragVerfasst: Montag 18. Februar 2019, 16:30 
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Wo steht das ?

1. BimschV §4 Abs.3 : ...Bescheinigung des Herstellers erforderlich. Sogar mit Wirkungsgrad.

Der Schornsteinfeger kann nur bei einer eingebauten, abgenommenen Bestandsanlage eine Einzelmessung machen.
Behaupte ich einfach mal so.

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Gruß, Menzies

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BeitragVerfasst: Mittwoch 20. Februar 2019, 18:21 
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Ich würde den Schorni fragen. Bei mir gab es keine Probleme mit älteren Öfen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 20. Februar 2019, 20:30 
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Zitat:
...
Der Schornsteinfeger kann nur bei einer eingebauten, abgenommenen Bestandsanlage eine Einzelmessung machen.
Behaupte ich einfach mal so.
Sicher, der Ofen muss betriebsbereit sein, sonst kann der Schorni nicht messen.
Weiterer Betrieb setzt eine erfolgreiche Abnahme vorraus, damit liegt das Risiko beim Privatmann, ob er den Ofen durchbekommt und damit auch, ob sich der Einbauaufwand lohnen wird. Da der Privatmann sein Wohnzimmer hat und kein Messlabor, ist die praktische Umsetzung mit viel Aufwand verbunden und der Schornstein ist vielleicht auch nicht bei allen Windrichtungen gleich gut...

Ohne eine Vorabinfo, ob ein gewisser Ofen eine Chance/Eignung hat zu bestehen, ist das ziemliches Lotto und im Zweifelsfall wird im Wohnzimmer gebastelt - das wird auch nicht jeder so toll finden ;)

Ich kenne aber auch, dass Einzelabnahmen möglich sind.

Ich beobachte beim Holzvergaser, was alles um die Messungen geredet wird und habe selbst nur beste Erfahrungen bei minimalem Aufwand gemacht (normaler Betrieb mit astfreiem Holz, das sicher nachrutscht - das aber bei 0815-normalem Betrieb).
Die modernen Öfen sind jetzt ja auch keine Raketentechnik. Einfache "Feuertonnen" wie ein Bullerjan dürften es aber ohne deutliche Umbauten schwer haben. Die aktuellen Bullerjan haben Tertiärluft und einen Katalysator bekommen - sicher nicht, weil es auch so gegangen wäre...
Mit einem alten Bullerjan ohne Änderungen würde ich also sicher nicht zur Messung antreten. Feststoffmessungen sind teuer und es wäre ja mit einer Abnahme verbunden. Das lag beim Holzverghaser bei über 200€ - da müsste man dringend mit seinem Schorni reden, wie er das sieht.
https://www.holzheizer-forum.de/index.p ... stmessung/
Bei mir war es ähnlich - würde er bei Wiederholmessungen nach Modifikationen, weil der vorherige Versuch daneben ging, jedesmal eine neue Abnahme starten und berechnen?

Das ganze mal als Anhaltspunkt, vorher fragen - er wird antworten ;)

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Dienstag 2. Juni 2020, 12:23 
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ALLE Petit Godin Öfen, die runden und ovalen Modelle erfüllen NICHT die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. und dürfen in Deutschland nicht mehr am Schornstein angeschlossen werden zum Heizen. Abnahme durch Schornsteinfeger nicht möglich. Es gibt auch keine Ausnahmen. Rechtsgrundlage ist der § 4 Absatz 3 der BImSchV. Erfüllen auch nicht die Schweizer Luftreinhalteverordnung und die Norm 15a B-VG von Österreich. Das waren schon immer technisch veraltete Öfen. VORSICHT Modelle VOR 1993 hergestellt enthalten Asbest.


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BeitragVerfasst: Dienstag 2. Juni 2020, 12:43 
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Danke für die Auskunft. Das Problem hat sich aber eh erledigt. "Schon immer technisch veraltet" stimmt wohl nicht ganz, angeblich soll die Firma ja die Sekundärluft Verbrennung erfunden haben. Die Weiterentwicklung wurde dann aber die nächsten 100 Jahre etwas vernachlässigt...

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BeitragVerfasst: Dienstag 2. Juni 2020, 15:50 
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Ich verfüge über fundierte technische und juristische Kenntnisse zum Thema Ofen, BImSchV. etc.
Das mit der doppelten Verbrennung beruht auf einem Übersetzungsfehler vom französisch ins deutsche .Modelle ab ca. 1990 bekamen hinten eine Ofenrohranschluß mit 2 Anschlußmöglichkeiten für das Ofenrohr. Das wurde falsch übersetzt als doppelte Verbrennung. Der Ofen verfügt nicht über eine doppelte Verbrennung. Ist vom Feuerungsraum sehr einfach aufgebaut. Die Rauchgase werden direkt ins Ofenrohr geführt. Der Ofen wurde von 1972-2017 gebaut. Noch heute 2. Juni 2020 bieten britische Händler über ebay den Ofen als neuen Ofen an.
Modelle die heute noch in Deutschland in Betrieb sind müssen bis zum 31, Dezember 2020 außer Betrieb genommen werden. Rechtsgrundlage ist der § 26 Absatz 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Es gibt KEINE technischen Möglichkeiten um den Ofen umzurüsten, das er die heutigen Normen von Deutschland, Österreich und die Schweiz erfüllt.
MfG Dieter Klaucke


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BeitragVerfasst: Dienstag 2. Juni 2020, 21:13 
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Noch nicht persönlich mit zu tun gehabt, nur die Nase an dem Schaufenster plattgedrückt:

https://www.antik-ofen-galerie.de/unser ... n/auswahl/

Wenn die -wie versprochen- die alten Schätze durch den Emissionsdschungel :mekka: bekommen, sollte das auch mit anderen Öfen klappen. Vielleicht hat irgend ein Pfälzer mit dem Anbieter belastbare Erfahrungen?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 3. Juni 2020, 09:30 
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Ich Dieter Klaucke war Inhaber der Firma Traumöfen. Bin in Rente, Firma gibt es nicht mehr. Ich war das ERSTE Unternehmen in Europa das Prüfgutachten zu antiken Öfen hatte in dem nachgewiesen wurde, das diese antiken Öfen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen und die Schweizer Luftreinhalteverordnung. Die Antik-Ofen-Galerie hat DANN AUCH zu Ihren antiken Öfen Prüfgutachten bei einem Feuerstättenprüfinstitut erstellen lassen.
Das ist technisch und juristisch was völlig anderes.
Jeder Ofen egal wie alt der nicht durch ein Prüfgutachten eines Feuerstättenprüfinstitut nachweisen kann das er für Deutschland die 2. Stufe der Verordnung über kleine mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchv. erfüllt DARF in Deutschland nicht mehr NEU am Schornsteinstein angeschlossen werden. Abnahme durch einen Schornsteinfeger nicht mehr möglich. Das gilt für ALLE Einzelraumfeuerungsanlagen, das sind:Kaminöfen, Küchenherde, Kamineinsätze, Kachelöfen und Pelletöfen. Das gilt auch in Österreich und der Schweiz. Die Petit Godin Öfen KÖNNEN nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen. Da hat sich jede Prüfung erledigt, Das gilt auch für tausende andere Öfen. Tatsächlich können ca. 50 % aller antiken Öfen die Norm der BImSchV. erfüllen. ABER IMMER MUSS DAS DURCH EIN PRÜFGUTACHTEN NACHGEWIESEN WERDEN:
KEIN Schornsteinfeger kann und darf solch ein Prüfgutachten erstellen. NUR zugelassene Feuerstättenprüfinstitute, wie das RRF in Oberhausen.

MfG Dieter Klaucke


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BeitragVerfasst: Mittwoch 3. Juni 2020, 10:29 
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Was kostet so eine Prüfung so ganz grob? Reichen 1000 Euro?
Das Petit Godin Thema hat sich für mich ja lange erledigt, habe aber noch einen ABC 7 (jetzt HWAM) Ofen mit Bimetall-Automatik, über den es herstellerseitig auch nix gibt. Der Ofen, Baujahr aus den 90ern, ist hier gebraucht installiert und abgenommen worden vor 10-15 Jahren, jetzt droht ihm die Ausmusterung und ich darf dann an diesen Kamin keinen anderen mehr installieren (da hängt auch die Zentralheizung dran).
Deshalb würde ich den gerne weiter erhalten und auch einen eventuell unwirtschaftlichen Betrag in den Weiterbetrieb dieses Ofens investieren. Zumal er im Betrieb eigentlich sehr wenig Ruß erzeugt, Scheibe und Innenraum ist immer sauber.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 3. Juni 2020, 15:09 
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Das ist alles unrealistisch
1. Machen Prüfinstitute keine Prüfungen für Privatmenschen
2. Müßte der Ofen ins Prüfinstitut gebracht werden.
3. Eine solche Prüfung kostet bis zu 7.500 €
Investieren Sie Ihr Geld in einem neuen Ofen.


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BeitragVerfasst: Samstag 6. Juni 2020, 16:09 
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@ Sparbrötchen

Um den ABC 7 zu behalten musst du einen Feinstaubfilter einbauen.

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Gruß, Menzies

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BeitragVerfasst: Montag 8. Juni 2020, 12:27 
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Bei einer bestehenden Einzelraumfeuerungsanlage ( vor dem 22. März 2010 installiert)wie einem Kaminofen der nicht nachweislich durch ein Prüfgutachten des Herstellers nachweisen kann das er die 1. Stufe der BImSchV. erfüllt kann der Schornsteinfeger vor Ort eine Messung machen. Ergibt diese Messung das der Feinstaubwert höher als 0,15 Gramm/m³ ist und der CO Wert höher als 4 Gramm/m³ dann muß der Kaminofen außer Betrieb genommen werden. Denn beide Werte müssen die Grenzwerte einhalten nicht NUR der Feinstaubwert
Ist der der CO Wert bis 4 Gramm und nur der Feinstaubwert höher als 0,15 Gramm, erst dann könnte durch die Nachrüstung eines Feinstaubfilter der Feinstaubwert gesenkt werden. Das alles ist unrealistisch. Man sollte sein Geld in einen modernen Ofen investieren und nicht in einen 10 Jahre alten oder noch älteren Ofen und einen Feinstaubfilter. Das lohnt sich eigentlich betriebswirtschaftlich nicht. Je älter der Ofen ist umso unwirtschaftlicher ist das. Heute gibt es moderne Kaminöfen die Feinstaubwerte weit unter 40mg/m³ haben und Wirkungsgrade von bis zu 85 %
Aber alle dieser Emissionswerte und Wirkungsgrade werden im Labor unter Laborbedingungen gemessen. Im realen Betrieb kann ein Kaminofen ein Vielfaches an Emissionen verursachen. Das hat die Deutsche Umwelthilfe bereits nachgewiesen. Wie beim Autofahren hat auch beim Ofen der Mensch( der Nutzer) einen großen Einfluß auf die Emissionen und das Wetter und der Standort.

MfG Dieter Klaucke


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BeitragVerfasst: Dienstag 9. Juni 2020, 18:56 
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Langfassung:

@ Sparbrötchen

Um den ABC 7 zu behalten musst du einen Feinstaubfilter einbauen.

Natürlich kannst du auch durch den Schornsteinfeger an deiner Bestandsanlage eine Einzelmessung durchführen. Allerdings ist der derzeitige Stand der Dinge das die Schornsteinfegerinnung davon ausgeht das man zur Erreichung von Prüfbedingungen mehr als ein Versuch (mehr als 1 Termin zur Messung) benötigt. Aufgrund des Preises dieser mehrfachen Messungen und der Annahme das die meisten Öfen sowieso durch fallen, raten ich sich lieber gleich einen Feinstaubfilter zu kaufen.
Diese Antwort war an @ Sparbrötchen.... da er Angst um den Bestandsschutz einer Mehrfachbelegung hatte....

...bei anderen würde ich ggf. anders antworten, jeder Fall ist individuell zu betrachten.

@Öfen sicher kaufen

Natürlich ist ein neuer Ofen besser als ein alter Ofen. Ich würde als erstes jedem zu einem neuen Ofen raten.
Aber.... manchmal geht es um baulichen Bestandsschutz.
Als Beispiel: Man hat ein kleines Häuschen und die Mündung des Schornsteins hat zu den Fenstern vom Nachbarn (Mega-Riesen-Großes-Haus) weniger als 15m Abstand. Wenn dieser Kunde sich dann einen neuen Ofen kauft, ist es eine wesentliche Änderung, und er muß das nahe Fenster des Nachbarn mit seiner Schornsteinmündung um 1m überragen. Das könnte bedeuten das er seinen Schornstein um z.B. 6m (oder 5, oder 10m, oder oder) erhöhen muss.... Das würde wirklich schwer umzusetzen sein.

In diesem Falle würde ich also bei einer intakten Feuerstätte zu einem Feinstaubfilter raten. Dann darf der Schornstein nämlich so bleiben wie er ist.

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BeitragVerfasst: Dienstag 9. Juni 2020, 21:00 
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BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 10:46 
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Auch der Einbau eines Feinstaubfilter wäre eine wesentliche Änderung der Feuerungsanlage ,


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BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 21:29 
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Das habe ich noch nicht gehört. aber da ich grundsätzlich alles anzweifele, also auch mich, werde ich mich informieren.

Trotzdem frag ich mich wie du darauf kommst:

Wo steht das? Rechtsbezug, bitte nenne §§§§
Kein anderer Abgasmassenstrom, gleiche Abgastemperatur....
§40 NBauO wirkt da auch nicht. Gleicher Wärmetauscher, gleicher Brennstoff und keine Änderung von Messintervallen (da beim Kaminofen ja eh keine sind)
Beispiel: Wen man bei einer Ölheizung den Brenner wechselt ist es auch keine wesentliche Änderung.

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Gruß, Menzies

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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Juni 2020, 11:29 
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Beiträge: 8527
da sind wir mal wieder Weltmeister im Regulieren
2008 ff Abwrackprämie aus "Umweltgründen" - da wurden dann die Schummel VWs rausgehauen :ohman:
ich fordere ein H- Kennzeichen für antike, traditionelle Öfen.

Ich hatte ja den alten Saunaofen vom :handbetrieb: bekommen und wollte diesen installieren - zur gelegentlichen Nutzung.
Ein super finnischer Stahlofen - und die wissen schon länger als irgendwelche grün-doofen Weltverbesserer wie man Öfen baut.
Keine Chance den ans "Netz" zu bekommen. :wut:
Inzwischen steht der Ofen in einer mobilen Sauna. Die Jungs stellen diese mit dem Stapler auf einen Anhänger und fahren
damit an den See und machen dort ihre Saunaparty, anschliessend kommt die Sauna wieder in die Scheune.

_________________
"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
Dürrenmatt, Friedrich: Die Physiker

UNIMOG: steckenbleiben da, wo Dich keiner mehr rausholen kann


Zuletzt geändert von Eichsi am Donnerstag 11. Juni 2020, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
Fremde Bilder dürfen hier nur als Zitat mit Quellenangabe benutzt e


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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Juni 2020, 16:15 
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Wohnort: Braunschweig/50 Jahre
Zitat:
Auch der Einbau eines Feinstaubfilter wäre eine wesentliche Änderung der Feuerungsanlage ,
Habe heute aus Sicherheitsgründen 7 Schornsteinfegermeister deswegen befragt. Jeder sagt ein Feinstaubfilter ist keine wesentliche Änderung und somit auch keine Abnahmepflicht.

Kein § gefunden, auf keiner Schulung gehört, in keinem ZIV-Rundschreiben erwähnt. In der Zulassung des Kutzner & Weber Filters auch kein Hinweis (nur Beratung, Abstände zu brennbaren Bauteilen einhalten).

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Gruß, Menzies

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