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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 08:43 
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Beiträge: 368
Wohnort: Bad Rodach
Hallo,
unser Kachelofeneinsatz soll - da in tadellosem Zustand, was auch vom zuständigen Schornsteinfeger so gesehen wird - für den Weiterbetrieb gem. BImSchV gemessen werden (in mittelferner Zukunft). --> einmalige Messung zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte

Entsprechende Quellen zu den Grenzwerten, dem generellen Verfahren, etc. finde ich.
(https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/)

Was mir fehlt, sind Erfahrungsberichte....

Hat jemand eine Einzelfeuerstätte schon "freimessen" lassen?
Gibt es Tipps?
Was kostet der Spass?

Danke und Gruß
Schoki


Edit: Sorry, ich denke ich muss es genauer schreiben: gemeint ist keine Wiederkehrende Messung wie beim Holzvergaser, sondern die Messung zum Nachweis, dass der Ofen die Grenzwerte einhält und damit weiterbetrieben werden kann.

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Zuletzt geändert von schoki am Freitag 12. August 2022, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 10:01 
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Registriert: Samstag 17. Oktober 2020, 20:47
Beiträge: 478
Einzelraumfeuerungsanlagen unterliegen nach der 1. BImSchV nicht der Messpflicht.
Hier genügt als Nachweis, ob die Grenzwerte einhalten werden, die Typisierungsprüfung sowie die Prüfung der Brennholzfeuchte und des technischen Zustandes im Rahmen der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger.


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 10:36 
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Registriert: Montag 26. September 2011, 09:58
Beiträge: 368
Wohnort: Bad Rodach
Moin, ja ist mir bekannt.
(aus https://www.gesetze-im-internet.de/bims ... /__26.html)
Zitat:
§ 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
(1) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden:

1. Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter,
2. Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter.

Der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte kann

1. durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder
2. durch eine Messung unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Anlage 4 Nummer 3 durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger

geführt werden.
Zitat:
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6)
Anforderungen bei der Typprüfung

3 Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid
Die Ermittlung der Kohlenstoffmonoxidemissionen erfolgt bei Nennwärmeleistung als Mittelwert über die Abbrandperiode nach den entsprechenden Normen. Bei Anlagen für Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 erfolgt die Messung der Kohlenstoffmonoxidemissionen parallel zur Messung der Stickstoffoxidemissionen.
3.2 Staub
Die Ermittlung der staubförmigen Emissionen erfolgt bei Nennwärmeleistung als Halbstundenmittelwert (Messbeginn drei Minuten nach Brennstoffaufgabe) nach VDI 2066 Blatt 1, Ausgabe November 2006, oder nach dem Zertifizierungsprogramm DINplus in Anlehnung an VDI 2066 Blatt 1, Ausgabe November 2006. Andere Verfahren können bei Gleichwertigkeit ebenso angewendet werden.
3.3 Wirkungsgrad
Die Bestimmung des Wirkungsgrades erfolgt bei Nennwärmeleistung über Abgasverlust und Brennstoffdurchsatz nach den entsprechenden Normen.
3.4 Stickstoffoxide
Die Ermittlung erfolgt nach DIN EN 14792, Ausgabe April 2006. Die Probenahmedauer beträgt eine halbe Stunde bei Nennwärmeleistung; es sind mindestens drei Bestimmungen für jede Brennstoffart durchzuführen.
3.5 Dioxine und Furane
Die Ermittlung erfolgt nach DIN EN 1948, Ausgabe Juni 2006. Die Probenahmedauer beträgt sechs Stunden bei Nennwärmeleistung; es sind mindestens drei Bestimmungen für jede Brennstoffart durchzuführen.
Mein Schornsteinfeger ist gerade dabei, sich dem Thema zu nähern.... Die Bereitschaft, diesen Weg zu gehen, ist da.
Ich suche hier halt Erfahrungen mit diesem Verfahren.

Wer hats schon gemacht? :KK:

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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 10:58 
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Registriert: Samstag 17. Oktober 2020, 20:47
Beiträge: 478
OK, ich denke, jetzt habe ich es verstanden...

Ofen/Einsatz ist bereits da und erfüllt lt. Herstellerbescheinigung (falls vorhanden) die nötigen Grenzwerte nicht.
Daher wollt Ihr messen, um zu schauen, ob es nicht doch geht...?!

Sorry, aber nein, damit habe ich keine Erfahrung...

Gruß.


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 10:59 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
Beiträge: 1435
Steht doch im Beamtendeutsch da, Messung muss bei Nennwärmeleistung erfolgen. Die Aufgezählten Grenzwerte sind einzuhalten.
Sofern der Kaminofen/Kamineinsatz etc das alles erfüllt, schreibt NUR der Bezirksschornsteinfeger ein Gutachten und siegelt dieses. Damit bestätigt er und nur er(sofern der Hersteller kein Gutachten rausgibt!) das der Kaminofen weiter betrieben werden darf. Sofern er die Werte aus Grund X nicht mehr einhält muss repariert oder erneuert werden.
Ändert sich der Bezirksschornsteinfeger, muss dieser das Gutachten(vom Vorgänger) leider nicht anerkennen und kann eine erneute Messung vornehmen.
Läuft hier aktuell Quer durch die Nachbarschaft.
Schornsteinfeger hat aufgehört und der neue zweifelt sämtliche! Gutachten diesbezüglich an und misst erneut. Es sind viel zu viele Gefälligkeitsgutachten gemacht worden.


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 11:12 
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Registriert: Montag 26. September 2011, 09:58
Beiträge: 368
Wohnort: Bad Rodach
@muddy: genau :)

@Dominick: Nachdem er der "Neue" ist und noch relativ jung, habe ich Hoffnung, dass das dann etwas anhält....

Prinzip ist mir schon klar, trotz Beamtendeutsch ja relativ gut lesbar.

Wie gesagt, ich suche Mitleser, die so etwas aktuell schon durchgezogen haben.
Mein Einsatz geht 2024 aus der Zulassung, da wollen wir dann messen. Unser Schornsteinfeger eignet sich das Wissen dazu gerade an, da scheinbar mehr Bedarf in seinem Kehrbezirk besteht.

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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 12:57 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
Beiträge: 1435
Wie geschrieben, Nachbarschaft hatte das beim alten und der neue ist in dem Thema ganz gut drin.
Es werden schlicht mehrere Messung bei Nennwärmeleistung gemacht, Hop oder top das war's.Hier kostet das irgendwas um die 300-600€. Desweiteren kommt ggf noch der Partikelfilter alle x Jahre hinzu(sofern die Prüfung das fordert) , welcher auch 500-1500€ kostet. Dafür kannste Öfen kaufen oder neue Einsätze. Diese Messungen sind dafür gedacht, das man z.B Grundöfen usw misst, welche nicht Mal eben abgebaut werden können.

Desweiteren bringt es dir jetzt nichts die Hunde heiß zu machen, wenn erst 2024 die Zulassung erlischt, bis dahin kann mich so viel passieren. Bis hin zu einem Verbot für Holzheizung usw.


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 13:01 
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Beiträge: 478
Zum Stichwort Grundöfen noch:

Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, die bis einschließlich 31.12.2014 an Ort und Stelle handwerklich gesetzt wurden („Grundöfen“), sind von den Übergangsfristen der 1. BImSchV ausgenommen, d.h. es gibt keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung.


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 13:07 
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Beiträge: 2899
Wohnort: Baden-Württemberg
Das gilt auch für Kaminöfen, die als ausschließliche Wärmequelle dienen?
Diese haben doch dann Bestandsschutz, wo keine Emissionensvorgaben gelten?


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 13:12 
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Registriert: Montag 26. September 2011, 09:58
Beiträge: 368
Wohnort: Bad Rodach
Alles richtig.
Neuen Einsatz haben wir auch mal gedanklich (sowohl mit Ofenbauer, als auch Schornsteinfeger) durchgespielt. ALLE waren der Meinung, ist angesichts des Zustands (vor ein paar Jahren auch schon Steine im Brennraum ersetzt) Quatsch, den auszutauschen bzw. maßlose Verschwendung.

Warten wir mal ab, stimmt schon, bis 2024 läuft noch viel Wasser den Fluss hinunter.

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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 13:25 
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Bis 2024 zu warten, halte ich nicht für eine gute Idee.
Wenn erst 2024 heruaskommt, dass Euer Einsatz nicht die Abgaswerte erfüllt, wird der dann unmittelbar stellgelegt?!
Dann habe Ihr keine Zeit mehr, Ersatz zu planen...

Wenn hingegen jetzt schon herauskommt, dass die Werte nicht eingehalten werden, habt Ihr ja kein Problem; dann kann der Einsatz trotzdem bis 2024 weiterbetrieben werden.
Je früher Ihr das wisst, desto besser... meine Meinung...

muddy.


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 13:29 
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Beiträge: 368
Wohnort: Bad Rodach
also messen, sobald der Schornsteinfeger dazu bereit und in der Lage ist....

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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 13:31 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
Beiträge: 1435
Ähm am 01.01.2025!! fällt der Einsatz aus der Zulassung. Also nicht ganz zweieinhalb Jahre!. In der Zeit dürfte noch genug Zeit sein um einen neuen zu besorgen. Gut am 30.11.2024 würde ich jetzt nur nicht anfangen,aber es bleiben somit noch mindestens 1½ Jahre über, sofern die Lieferzeiten noch so anhalten.


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 14:33 
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Registriert: Samstag 17. Oktober 2020, 20:47
Beiträge: 478
Manche Öfen haben jetzt schon 1 Jahr Lieferzeit, und auch die Ofenbauer kommen nicht innerhalb von ein paar Wochen; die meisten sind ausgebucht bis oben hin…


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 16:20 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
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Und wieder einer der Panik schiebt.... Ja aktuell ist alles Schei..e zu bekommen. Liegt aber an den ganzen Reedern, die kein Bock haben die Container LEER von Hamburg,Rotterdamm und Co nach China zu bringen um da die Waren abzuholen und die Chinesen sind eben auf Null Covid Kurs.
Dazu ja die angeblichen Lieferengpässe im Stahlbereich(die wollen halt nicht mehr bezahlen,es ist genug Stahl da!) und schon haste den Schei..haufen hier...
80% der Öfen(sowohl Baumarkt als auch Marke) kommen aus Polen, Rumänien und Co. Die haben aktuell eben nicht die BILLIGSLOHNKRÄFTE aus der Ukraine, nein die müssen selber arbeiten. Und den billigsten Stahl bekommen die wie oben eben nicht mehr.

Es ist absolut KEIN Problem für die hier in Deutschland gefertigten Öfen das Material komplett aus der EU zu bekommen. Es kostet nur entsprechend etwas!! mehr und keine 500-800% wie manch einer vorgaukeln will.


Edit:
Rotterdam nicht Ritterdam so wie es das Smartphone gemacht hat..


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BeitragVerfasst: Freitag 12. August 2022, 22:55 
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Beiträge: 2899
Wohnort: Baden-Württemberg
Ja, 80% von den heutigen, made in EU, äh Polen.

Meine 2 nostalgischen , emailiertern, große Holz/Kohleöfen made by Olsberg, kommen auch von Olsberg made in Germany.
Das war aber auch 1982!


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BeitragVerfasst: Samstag 13. August 2022, 00:30 
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Registriert: Freitag 22. Oktober 2010, 20:01
Beiträge: 1754
Wohnort: 76571 Gaggenau
Die müssen bestimmt auch bald raus.

_________________
2 alte Husqvarnas pro Ster Holzverbrauch und immer "Kette rechts"


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BeitragVerfasst: Samstag 13. August 2022, 10:34 
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Registriert: Samstag 17. Oktober 2020, 20:47
Beiträge: 478
Zitat:
Und wieder einer der Panik schiebt....
Falls Du mich damit gemeint hast, ich schiebe keine Panik.
Ich bin sowohl holz- als auch ofentechnisch versorgt.
Ich habe lediglich auf lange Lieferzeiten und die schlechte Verfügbarkeit von Handwerkern hingewiesen. Und das ist keine Panikmache, sondern Tatsache…


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BeitragVerfasst: Samstag 13. August 2022, 11:15 
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Registriert: Mittwoch 17. Januar 2007, 18:11
Beiträge: 2899
Wohnort: Baden-Württemberg
Zitat:
Die müssen bestimmt auch bald raus.

Zum Glück nicht.
Haben Bestandsschutz laut der Begehung des Berziksschornsteinfegers vor 5 Jahren.
Sonst hätten diese ja schon längst raus müssen, nämlich 2017, jetzt schreiben wir 2022.

Da ich auf 3 Stockwerke mit Kaminöfen als alleinige Heizquelle angewiesen bin, kommt untere Regelung zum Tragen.

"Darüber hinaus können nach 1. BImSchV § 22 Ausnahmeregelungen von diesen Bestimmungen zugelassen werden, wenn der/die Antragsteller*in die besonderen Umstände und den unangemessenen Aufwand nachweisen kann. Das kann der Fall sein, wenn ein Ofen beispielsweise die einzige Heizquelle einer Wohneinheit ist. Diese Anlagen können von der Nachrüstpflicht ausgenommen werden."


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