In den sogenannten „Übergangsregelungen der 1. BImschV“ steht:
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"Seit Inkrafttreten der novellierten 1. BImSchV im Jahr 2020 gelten Übergangsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, auch Sanierungsregelungen genannt. Als Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie Scheitholz, Holzpellets oder Ähnliches, bezeichnet man Anlagen, die vorrangig der Beheizung des Aufstellraumes dienen, wie zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen. Die Anlagen müssen, damit sie dauerhaft in Betrieb bleiben können, Emissionsgrenzwerte einhalten. Dies lässt sich nachweisen durch:
Eine Bescheinigung des Herstellers, dass Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von vier Gramm je Kubikmeter Abgasluft auf dem Prüfstand eingehalten werden.
oder
Eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk, bei der Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von vier Gramm je Kubikmeter Abgasluft eingehalten werden."
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Quelle:
https://www.bmuv.de/themen/luft/ueberbl ... -1-bimschv
Wenn deine „Einzelraumfeuerungsanlage“ gemäß Typenschild vor dem 22.03.2010 gebaut wurde, dann muss sie am 31.12.2024 nicht außer Betrieb genommen werden, wenn es eine Herstellerbescheinigung gibt, welche maximal 4 Gramm CO und 0,15 Gramm Staub pro m³ Abgasluft bescheinigt. Wenn sie ohne Bescheinigung in Betrieb bleiben soll ist eine Einzelmessung erforderlich. Wenn dieser Nachweis erfolgreich erbracht ist, dann darf sie nach derzeitiger Gesetzeslage dauerhaft weiter betrieben werden.
Herstellerbescheinigungen gibt es zum Teil im Internet, auf den Herstellerseiten. Falls nicht, dann direkt beim Hersteller anfragen.
Ein Filter ist nicht vorgeschrieben. Kann aber sein, dass die Grenzwerte nur mit Filter eingehalten werden können. Das würde ich mir aber gut überlegen:
Aktive Filter sich teuer und brauchen Strom. Passive Filter sind ein Schaumkeramikeinsatz im Rauchrohr durch den das Abgas strömt. Ist also eine Drosselstelle und muss regelmäßig gereinigt werden. Zudem muss der auch passgenau auf das Ofenmodell abgestimmt sein. Beide Filtersysteme müssen vom zuständigen Kaminkehrer abgenickt werden.
Grüße, Hans