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 Betreff des Beitrags: Brennholz an Garage Bräuchte Hilfe
BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 19:36 
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Hallo ich bräuchte euren Rat !!

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 19:39 
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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 19:41 
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Rat.

Kann zu?

:mrgreen:

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 19:43 
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Bitte um Hilfe !
Ich lagere Seit Jahren Brennholz , relativ gut
vorgetrocknet in einen Unterstand ca. 2 m hoch und 8 Melange
Sozusagen mit Abstand zur direkt auf der Grenze
gebauten Nachbsrgarage . Aber kein Bauteil
berührt die Wand und das Holz ist 20 cm entfernt .
Jetzt verlangt der Nachbar das ich das Holz wegräume da er Sngst hat seine Mauer wird kaputt .
Aber ich passe auf das nichts an die Mauer ansteht usw. da da Holz eh fast trocken ist sollte und wird nichts passieren . Was meint Ihr dazu ? Hat er das Recht mir das zu verbieten , was ich auf meine Grundstück lagere bzw. Er hätte ja nicht auf die Grenze bauen sollen können .

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 19:45 
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Sorry für die evtl . komplizierte Ausdrucksweise aber ihr wisst was ich meine

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 20:05 
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Wie schaut es mit der Überdachung genau aus?
Geht die bis zur Nachbarsgarage, oder kommt da Feuchtigkeit von oben?,
Wenn da von oben Feuchtigkeit (zwischen Garage und Holzstoß) reinkommt, wäre ich als Nachbar auch nicht erfreut, da (auch wenn die Grundgrenze eingehalten wird) es bei 20 cm Abstand wenig abtrocknen kann.

gr


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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 20:15 
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Zitat:
Er hätte ja nicht auf die Grenze bauen sollen
Das ist natürlich eine Untugend,ein gewisser Respekt Abstand gehört (auch, meiner Meinung nach) eingehalten.
Aber das ist jetzt zu spät!, hätte vorher beanstandet werden müssen. (Baugenehmigung).
Ein Bauwerk zählt vor dem Richter meist mehr. Auch wenn mir ein Holzstoß als Bauwerk auch oft so gut gefällt.


Zuletzt geändert von teribintus am Samstag 1. Dezember 2018, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 20:18 
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Zivilrechtliche Nachbaransprüche kann ich nicht erkennen, solange an der Garage kein Schaden entsteht.

Öffentlichrechtliche Ansprüche auf Erlass einer Beseitigungsverfügung durch das zuständige Bauamt können durchaus bestehen, Das hängt davon ab, ob ein Holzlager an der Grundstücksgrenze bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist. In der angegebenen Größe ist der Holzlagerplatz eine Nebeneinrichtung nach § 14 BauNVO, die z.B. je nach Bebauungsplan nur auf bestimmten Flächen zulässig sein kann.

Darf denn die Garage überhaupt in der Grenze stehen?

Und wie heftig wird der Stunk mit dem Nachbarn voraussichtlich, wenn der Holzlagerplatz dort bleibt (lohnt sich das?)?

:)

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 20:28 
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Ich beschwere mich ja auch nicht . Zum Thema lohnt es sich ?
Ich will ja keinen Streit ! Die Garage wurde wahrscheinlich sozusagen von Schwiegervater genehmigt das es auf der Grenze gebaut werden kann , schon vor 25 Jahren ca.

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 20:30 
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Baugenehmigung braucht es hier nicht da der Unterstand nicht zu groß ist
und außerdem bestehen auch keine Einschränkungen für den
Nachbarn da die Garage größer ist wie der Unterstand .

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 20:38 
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Hallo Eichsi,
ktmfischi Holzstoß ist 2Meter hoch und 8Meter lang.(Ich nehme an es sind Meterscheiter)
als 8 m²/16m³.
Zitat:
In der angegebenen Größe ist der Holzlagerplatz eine Nebeneinrichtung nach § 14 BauNVO, die z.B. je nach Bebauungsplan nur auf bestimmten Flächen zulässig sein kann.
Wird das bei euch tatsächlich im Bebauungsplan festgelegt!, ich kann es nicht glauben.
Würde ich als abnormal bezeichnen, den es muss der Behörde doch bekannt sein welche Heizung im Haus ist,
ist es eine (Stückgut) Holzheizung muss dieser Platz im Bebauungsplan doch automatisch berücksichtigt werden, oder?


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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 20:45 
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Zitat:
und außerdem bestehen auch keine Einschränkungen für den
Nachbarn da die Garage größer ist wie der Unterstand .
Wie sieht es den mit dem Wasser aus?
Hat dein Nachbar vielleicht vor dem Angst.


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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 21:08 
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Ne denk ich fast nich da kommt nichts dazwischen da mein Dach
bis fast zu seinem Dach geht . Und hey es ist ne Garage
mit Aussenputz dran . Er hat gemeint seine
Wand oder Mauer würde Schaden nehmen .
Schimmel oder so .hallo es ist Luft dazwischen
und es sind nichts zusehen !
Und wird auch nichts sein warum auch . Im Frühjahr
ist die Wand meist frei da ich das Holz verschnüre übern Winter

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 21:20 
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Kommt kein Wasser von oben rann

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 21:39 
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Zitat:
Er hat gemeint seine
Wand oder Mauer würde Schaden nehmen .
Schimmel oder so .hallo es ist Luft dazwischen
und es sind nichts zusehen !
Wäre auch meine Befürchtung gewesen, wenn allerdings keine feuchte von oben kommt was will dein Nachbar dann?
Ich weiß es auch nicht; so lassen wie es ist? oder doch mehr Abstand halten? bei manchen werden dann die Forderungen immer mehr. ( auf einmal meinen sie die Grenze verläuft ja eine halben Meter auf deinen Grund, solchen hab ich auch, bei dem Hilft aber nur Hart bleiben)

Viel Glück


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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 23:02 
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Zitat:
Ich will ja keinen Streit !
Danach habe ich nicht gefragt. Wie viel Stress macht Dein Nachbar, wenn das Holz dort stehen bleibt?

Dass Dein Holzlager keine Baugenehmigung braucht, weiß ich. Eine Nebeneinrichtung ist es trotzdem, und wenn es für Dein Grundstück einen Bebauungsplan gibt, können darin Vorschriften enthalten sein, die für Nebeneinrichtungen bestimmte Standorte vorschreiben.

Was heißt "vom Schwiegervater genehmigt"? Gibts darüber was Schriftliches?

:)

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 03:46 
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Schriftlich wird’s da nichts mehr geben weiß ich nicht .
Er möchte dann zum Rechtsanwalt . Meinte er

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 08:40 
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Zitat:
Er möchte dann zum Rechtsanwalt .
Ja dann lass ihn doch - der wird ihm die Sachlage schon erklären.

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Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 10:16 
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Zitat:
...
Wird das bei euch tatsächlich im Bebauungsplan festgelegt!, ich kann es nicht glauben.
Würde ich als abnormal bezeichnen, ...
Ne, deutsch, nicht abnormal...
Mit Logik brauchst du hierzulande nicht kommen, dafür werden Bebauungen auf engstem Raum gemacht, die einfach der Wahnsinn sind und dann wundert man sich wegen allem möglichen, Brandlasten, ... teilweise ziehen Städter aufs Dorf, weil sie es sich nicht mehr in der Stadt leisten können und legen dort dann Städter-Maßstäbe an. Dorf ist aber Dorf, da kräht halt mal ein Hahn, da liegt auch mal ein Holzhaufen an der Grenze...

Wenn der Schwiegervater was genehmigt hat (vor 25 Jahren oder so) scheint es Personenwechsel gegeben zu haben.
Warum ist der Meinungswandel zu Stande gekommen? Es scheint doch seit Jahren alles gut zu sein. Ist es der langjährige Nachbar oder gerade ein neuer?

Abwarten und dann stell Dir die Frage, wie stark der Stunk wird und ob es das wert ist.
Es kann es durchaus wert sein, Stunk ein mal durchzustehen, sollte es ein neuer Nachbar sein und der kommt billig mit der Anwaltsdrohung durch, dann kennst du seine zukünftige Umgangsform. Ich verstehe mich mit meinen Nachbarn hier sehr gut. Das heißt nicht, dass ich jeden Wunsch sofort erfülle, einem Nachbarn habe ich auch mal gesagt, dass er mein Grundstück hätte kaufen müssen, wenn er es gestalten wollte. Das hat er verstanden - von Anwälten war allerdings nie die Rede...

Kläre die Hinweise von Eichsi ab und dann signalisiere dem Nachbarn wenn es deine Lage her gibt zur Not, dass die Grenzbebauung auf einer gegenseitig abgesprochenen Grenznutzung beruht und wenn er das "gegenseitig" in Frage stellt, würdest du das "einseitig", was er anstrebt, ebenfalls als nichtig ansehen - frei nach dem Motto, dass das ggf. mal an der Mauer wachsende Moos der Preis dafür war, dass die Garage da überhaupt hin gebaut werden durfte - er kann sie natürlich gerne entfernen, wenn ihm die beschattete Mauer nicht gefällt.

Außerdem: Rechtsanwälte vertreten Ihre Mandanten in deren Sinne und beraten, handeln aber teils auch im Mandantenwunsch gegen ihre Empfehlung.
"Ich brauche ein Anwaltsschreiben - das muss so offiziell aussehen wie möglich!" $$$
Kurzum - die sind parteiisch. Am Ende zählen nur Bauamt und Richter. Vor einer bezogenen Meinung ggü. deinem Nachbarn hol Dir den Stand der Dinge aus Bebauungsplan, ... ein.
Frage dort mal nach dem Stand der Dinge. Ist die Garage genehmigt? Sind Baulasten eingetragen? ...
Ich habe dort zu meinen Brennholzlagern eine "kostenlose Beratung" bekommen und im Gegensatz zu deinem Nachbarn und seinem Anwalt sind die unparteiisch und eine kurze Auskunft zum dokumentierten Stand der Dinge und deren Interpretation der Lage solltest du kostenlos bekommen und das dürfte wesendlich maßgeblicher sein als die Meinung deines Nachbarn, die du im Zweifelsfall in einem von Ihm veranlassten Anwaltsschreiben einfach nur wieder findest ;)

Als ich mein Haus sanieren wollte, bekam ich einfache Aussagen zu Vorgaben problemlos sogar per Mail - in gewisser Form also schriftlich auf dem kurzen Dienstweg.

Wenn dein Nachbar also wieder ankommt, kannst du Ihm im Zweifelsfall sehr gut den Wind aus den Segeln nehmen, wenn du vor seinem Gang zum Anwalt bereits eine "Rückfrage beim Amt" erledigt hast...

_________________
MfG Eike
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Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 10:42 
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gehe erstmal auf die gemeinde was wegen ohne genemigung erlaubt ist
dann mal genau nachsehen ob die Grundstücksgrenzen eingehalten wurden dach reicht oft auf Nachbars grund manchmal sogar auch die garagenmauer
wenn er bis an die grenze baut muß er auch damit rechnen das es der nachbar auch macht
zum anderen um schäden am putz zu vermeiden reicht eine plane zwischen holz und Mauerwerk
es ist auch auf deiner seite erlaubt eine grenzgarage zu erstellen
schau mal wenn er das tor offen hat, ist außer Fahrzeuge nicht erlaubt irgend welchen ramsch in der Garage zu lagern
würde Zweckentfremdung sein, steht unter strafe
bevor er zum Anwalt geht mal bescheid geben das außer Auto nichts in seiner Garage sein darf
wenn er kein Auto hat dann muß die Garage leer sein unter umständen ist bei anzeige damit zu rechnen das die dann rückgebaut werden muß
hab auch einen solchen Nachbarn mein holz liegt an der garagenmauer an und der kann mich mal.
zum anderen hat er an an einen zaunpfeiler von mir sein Einfahrtstor befestigt, hab ihn darauf hingewiesen das ich das auch nicht dulde, und ruhe war


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