Zitat:
...
Wird das bei euch tatsächlich im Bebauungsplan festgelegt!, ich kann es nicht glauben.
Würde ich als abnormal bezeichnen, ...
Ne, deutsch, nicht abnormal...
Mit Logik brauchst du hierzulande nicht kommen, dafür werden Bebauungen auf engstem Raum gemacht, die einfach der Wahnsinn sind und dann wundert man sich wegen allem möglichen, Brandlasten, ... teilweise ziehen Städter aufs Dorf, weil sie es sich nicht mehr in der Stadt leisten können und legen dort dann Städter-Maßstäbe an. Dorf ist aber Dorf, da kräht halt mal ein Hahn, da liegt auch mal ein Holzhaufen an der Grenze...
Wenn der Schwiegervater was genehmigt hat (vor 25 Jahren oder so) scheint es Personenwechsel gegeben zu haben.
Warum ist der Meinungswandel zu Stande gekommen? Es scheint doch seit Jahren alles gut zu sein. Ist es der langjährige Nachbar oder gerade ein neuer?
Abwarten und dann stell Dir die Frage, wie stark der Stunk wird und ob es das wert ist.
Es kann es durchaus wert sein, Stunk ein mal durchzustehen, sollte es ein neuer Nachbar sein und der kommt billig mit der Anwaltsdrohung durch, dann kennst du seine zukünftige Umgangsform. Ich verstehe mich mit meinen Nachbarn hier sehr gut. Das heißt nicht, dass ich jeden Wunsch sofort erfülle, einem Nachbarn habe ich auch mal gesagt, dass er mein Grundstück hätte kaufen müssen, wenn er es gestalten wollte. Das hat er verstanden - von Anwälten war allerdings nie die Rede...
Kläre die Hinweise von Eichsi ab und dann signalisiere dem Nachbarn wenn es deine Lage her gibt zur Not, dass die Grenzbebauung auf einer gegenseitig abgesprochenen Grenznutzung beruht und wenn er das "gegenseitig" in Frage stellt, würdest du das "einseitig", was er anstrebt, ebenfalls als nichtig ansehen - frei nach dem Motto, dass das ggf. mal an der Mauer wachsende Moos der Preis dafür war, dass die Garage da überhaupt hin gebaut werden durfte - er kann sie natürlich gerne entfernen, wenn ihm die beschattete Mauer nicht gefällt.
Außerdem: Rechtsanwälte vertreten Ihre Mandanten in deren Sinne und beraten, handeln aber teils auch im Mandantenwunsch gegen ihre Empfehlung.
"Ich brauche ein Anwaltsschreiben - das muss so offiziell aussehen wie möglich!" $$$
Kurzum - die sind parteiisch. Am Ende zählen nur Bauamt und Richter. Vor einer bezogenen Meinung ggü. deinem Nachbarn hol Dir den Stand der Dinge aus Bebauungsplan, ... ein.
Frage dort mal nach dem Stand der Dinge. Ist die Garage genehmigt? Sind Baulasten eingetragen? ...
Ich habe dort zu meinen Brennholzlagern eine "kostenlose Beratung" bekommen und im Gegensatz zu deinem Nachbarn und seinem Anwalt sind die unparteiisch und eine kurze Auskunft zum dokumentierten Stand der Dinge und deren Interpretation der Lage solltest du kostenlos bekommen und das dürfte wesendlich maßgeblicher sein als die Meinung deines Nachbarn, die du im Zweifelsfall in einem von Ihm veranlassten Anwaltsschreiben einfach nur wieder findest
Als ich mein Haus sanieren wollte, bekam ich einfache Aussagen zu Vorgaben problemlos sogar per Mail - in gewisser Form also schriftlich auf dem kurzen Dienstweg.
Wenn dein Nachbar also wieder ankommt, kannst du Ihm im Zweifelsfall sehr gut den Wind aus den Segeln nehmen, wenn du vor seinem Gang zum Anwalt bereits eine "Rückfrage beim Amt" erledigt hast...
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MfG Eike
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