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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 29. Dezember 2008, 21:43 
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Registriert: Samstag 23. Juni 2007, 13:39
Beiträge: 7221
Wohnort: Dortmund
Zitat:
also ich würde sagen wenn das Haus Privateigentum ist.Darf man die Bäume auf jeden fall fällen weil sie auf seinem Grundstück stehen da braucht man keine Genehmigung


Das erklär mal dem Umweltamt, Abteilung Baumschutz

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Gruß Kai

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Dienstag 30. Dezember 2008, 14:50 
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Registriert: Samstag 19. Juli 2008, 08:33
Beiträge: 446
Wohnort: längste Theke der Welt, Düsseldorf
Hi,
bei uns im düsseldorfer Raum (Baumsatzung/Verordnung, BHD größer 50cm auch auf privaten Grundstücken!) macht das die Untere Landschaftsbehörde (ULB). Gehört glaube ich dem Gartenamt an. In Sachen Bürokratie sind die hier nicht zu toppen. ;) Wobei in Sachen Wäldern der jeweilige Förster das Sagen hat...
Gruß
Alex

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Gruß, Alex


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 18:09 
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Registriert: Mittwoch 23. September 2015, 21:28
Beiträge: 27
Wohnort: Südniedersachsen
Moin
Ich grabe das hier mal aus.
Demnächst soll ich drei oder vier Eichen fällen
Diese stehen an einem Feld ca 60-70 cm durchmesser.
Ich finde nix über eine Baumschutzverordnung im Kreis Nienburg bzw Gemeinde Rehburg Loccum.
Nur was ich komisch finde ist die Tatsache das es ein Antragsformular gibt.
Ich möchte es 100 % sicher haben da ich keine Lust habe eine strafe zu zahlen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 18:17 
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Registriert: Montag 15. Juli 2013, 17:40
Beiträge: 100
Wohnort: Sachsen
Wie bereits gesagt wurde, kurz mal beim Rathaus anrufen und fragen. Bei Eichen in dem Durchmesser wäre es gut möglich das eine Baumschutzsatzung greift.
Und dran denken, bald ist März, ich sag nur Vogelschutz. ;)

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Mit freundlichen Grüßen
Mario

Handwerker aus Leidenschaft, denn selbst ist der Mann

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 18:25 
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Registriert: Montag 15. Juli 2013, 17:40
Beiträge: 100
Wohnort: Sachsen
Nachtrag, hab gerade mal kurz geschaut, die habn nen Verzeichnis mit geschützten Gebieten, ob deins dabei is, musste schauen.

Klick

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Mario

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 18:45 
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Registriert: Mittwoch 23. September 2015, 21:28
Beiträge: 27
Wohnort: Südniedersachsen
Moin
Danke für deine suche :)
Da ist mein Gebiet nicht genannt.
Mfg
Jonas


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