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 Betreff des Beitrags: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 10. November 2008, 16:51 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2008, 14:54
Beiträge: 29
Wohnort: Saarland
Hallo,
Ich könnte ca. 10 Fichten von einem Bekannten bekommen. Die Bäume stehen noch. Das fällen der Bäume wäre kein Problem, die stehen frei und können keinen Schaden anrichten. Einen Sägeschein habe ich und es sind nicht die ersten Bäume die ich umlegen würde.
Jetzt bin ich mir nicht im klaren, ob der Besitzer dafür eine Genehmigung zum entfernen der Bäume braucht.
Kenne mich mit den Vorschriften diesbzgl. nicht aus.
Könnt ihr mir da helfen?? Danke.

VG Jürgen


Zuletzt geändert von deufralux am Dienstag 11. November 2008, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 10. November 2008, 17:28 
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Registriert: Mittwoch 6. September 2006, 12:59
Beiträge: 2728
Wohnort: Karlsbad
da müßt ihr auf dem rathaus anfragen!
bei uns darf man nur nen kurzen zeitraum bäume fällen!
für alle bäume muß ne genehmigung vorliegen das sie weggemacht werden dürfen!!
da kommt einer vom landratsamt um sich zu vergewissern!
ist ein heidenaufwand!
vorsichtshalber im rathaus nachfragen, sonst kann es (zumindest bei uns) teuer werden!

_________________
NIX


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 10. November 2008, 17:32 
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Registriert: Mittwoch 12. Dezember 2007, 19:03
Beiträge: 950
Wohnort: Hunsrück
das kommt ja zuerst einmal drauf an:
- wo stehen die Bäume? Ortsgebiet? Wald? Acker? Wiese?....
- Genehmigung brauchste meine ich erst ab nem bestimmten Durchmesser.

Den Rest sollte dir jemand erklären, der wirklich Erfahrung mit Behörden hat :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch:

_________________
Hab auch en paar Sachen:
- dolmar PS 5000H
- Solo 630
- noch andere kleine Helfer

Und natürlich komplette PSA


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 10. November 2008, 17:37 
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Registriert: Donnerstag 27. April 2006, 22:13
Beiträge: 4866
Wohnort: Oberfranken
Jede Stadt hat eine Baumschutzverordnung.
Ich würde mich auf der Behörde erkundigen was genau zutrifft.
Bei uns z.b. sind die Nadelbäume nicht Genehmigungspflichtig.


Gruß Jürgen

_________________
Gruß Jürgen


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 10. November 2008, 17:46 
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Registriert: Dienstag 27. November 2007, 20:19
Beiträge: 408
Wohnort: Berlin
Hi Jürgen,

schau mal hier:
http://www.stadtverband-saarbruecken.de ... topmenu=18" onclick="window.open(this.href);return false;

_________________
Grüße
Wilfried


Zuletzt geändert von bär am Freitag 14. November 2008, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 12. November 2008, 13:41 
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Registriert: Montag 1. September 2008, 11:06
Beiträge: 754
Wohnort: Borken(Hessen) Bj.75
Es gibt den Spruch "Gefahr in verzug".
Wenn z.B. Äste durch Sturm runter fallen und Passanten treffen könnten,darf man,soeit ich weis,den Baum auch so Fällen.
In meinem Fall war es so das der Blitz in einen Baum gehauen und ihn gespalten hat.
Er drohte auf das Haus meines Nachbarn zu kippen.
Hab bei der Stadt angerufen und die haben nur gesagt auf was ich noch warte.
Gefahr in verzug ist natürlich ein dehnbarer Begriff. ;)


Gruß Storki

_________________
Gruß Storki

Oleo mac 962
Olea mac 946


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 12. November 2008, 13:44 
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Registriert: Mittwoch 6. September 2006, 12:59
Beiträge: 2728
Wohnort: Karlsbad
ich bekomme z.b. schon ärger, wenn ich ein baum fällen will, der auf meinem boden im garten wächst ohne das ich ne genehmigung habe!

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 12. November 2008, 15:46 
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Registriert: Donnerstag 30. Oktober 2008, 11:27
Beiträge: 11
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so anders kann es sein.
Bei uns, wenn er auf dem eigenen Grundstück steht und nicht im Grundbuch eingezeichnet ist; weg.
Egal was und wie groß; leben sogar in einem Naturschutzgebiet.
Beim Ordnungsamt der Gemeinde nachfragen. Die sagen dann wer zuständig ist und dann immer schön alle Namen aufschreiben(für den Fall, dass beim fällen jemand kommt)


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 12. November 2008, 17:06 
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Registriert: Mittwoch 6. September 2006, 12:59
Beiträge: 2728
Wohnort: Karlsbad
genau meine rede!
ich notiere mir meistens die namen und uhrzeit während einem telefonat

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 12. November 2008, 19:19 
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Zitat:
Jede Stadt hat eine Baumschutzverordnung.
Bei uns in der Stadt Rehburg-Loccum gibt es keine.

Gruß
Rainer

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Mittwoch 12. November 2008, 19:21 
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Registriert: Mittwoch 5. Dezember 2007, 16:18
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....Unsere Gemeinde (Schermbeck) hat die Baumsatzung 2005 'gekippt' :klatsch:

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. November 2008, 19:48 
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Beiträge: 6901
Wohnort: Niederrhein
Zitat:
....Unsere Gemeinde (Schermbeck) hat die Baumsatzung 2005 'gekippt' :klatsch:

Wesel wohl nur die für Nadelbäume, sagte zumindest unser Nachbar. :klatsch: :klatsch: :oops:

Muss ich jetzt nur noch für meine Mutter bei "ihrer" Gemeinde nachfragen...dort soll ein Kirschbaum weg.

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. November 2008, 19:56 
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Wohnort: Schermbeck
....bei den meisten Kommunen (Gemeinden) fallen Obstbäume nicht unter die Baumsatzung ;)

gruß
bert

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Sonntag 28. Dezember 2008, 20:40 
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Wohnort: Triberg
also ich würde sagen wenn das Haus Privateigentum ist.Darf man die Bäume auf jeden fall fällen weil sie auf seinem Grundstück stehen da braucht man keine Genehmigung


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Sonntag 28. Dezember 2008, 20:53 
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Beiträge: 20976
Wohnort: Münchehagen, Niedersachsen . . . . . . Alter: 66
Da wäre ich mir nicht sicher. 8-)

Ein einfaches kurzes Telefonat kann sowas klären.

Gruß
Rainer

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Sonntag 28. Dezember 2008, 20:55 
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Beiträge: 4044
Zitat:
also ich würde sagen wenn das Haus Privateigentum ist.Darf man die Bäume auf jeden fall fällen weil sie auf seinem Grundstück stehen da braucht man keine Genehmigung
Hallo,
das stimmt so leider nicht.

MfG
werni

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:wink:
werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 29. Dezember 2008, 13:38 
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Hallo deufralux,
wat is denn nu aus den 10 Fichten geworden? Sind sie am Ende schon verheizt, während hier noch diskutiert wird ob sie überhaupt gefällt werden dürfen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 29. Dezember 2008, 15:15 
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In Bayreuth gab es jetzt erst ein Gerichtsverfahren wegen Abholzung ohne Genehmigung. Es ging um eine 100jährige Heinbuche, die dem Bauträger im Weg war...aber für die Stadt Ortsbildprägend...Die Stadt erlies einen Mahnbescheid für Bauträger und Ausführer über insgesammt 50.000,- Euros....in Gerichtsverfahren hat der Richter dann "lediglich" 5000,-Euros als Schadenssumme festgelegt....

...allso immer schön bei der Verwaltung nachfragen....

mathias

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Grüße
Mathias
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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 29. Dezember 2008, 19:40 
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Zitat:
In Bayreuth gab es jetzt erst ein Gerichtsverfahren wegen Abholzung ohne Genehmigung. Es ging um eine 100jährige Heinbuche, die dem Bauträger im Weg war...aber für die Stadt Ortsbildprägend...Die Stadt erlies einen Mahnbescheid für Bauträger und Ausführer über insgesammt 50.000,- Euros....in Gerichtsverfahren hat der Richter dann "lediglich" 5000,-Euros als Schadenssumme festgelegt....

...allso immer schön bei der Verwaltung nachfragen....
Da sieht man wieder, was den Menschen die Natur "Wert" ist :roll:

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Von dem Geld, das wir nicht haben, kaufen wir Dinge, die wir nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die wir nicht mögen.

Erhaltung der Natur. Aufgabe unserer Zeit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Genehmigung zum Fällen
BeitragVerfasst: Montag 29. Dezember 2008, 21:41 
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Registriert: Mittwoch 5. Dezember 2007, 16:18
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Zitat:
also ich würde sagen wenn das Haus Privateigentum ist.Darf man die Bäume auf jeden fall fällen weil sie auf seinem Grundstück stehen da braucht man keine Genehmigung


:roll:

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