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BeitragVerfasst: Samstag 17. Februar 2018, 06:01 
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Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
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Wohnort: Oberösterreich
Bei uns ist es so:
Ist die Hecke im Dikitalensystem erfasst als Landschaftselement, darf man sie nicht entfernen (gibt natürlich wie überall ausnahmen), auf Stock setzen ist erlaubt aber nur von September-April.


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BeitragVerfasst: Samstag 17. Februar 2018, 10:28 
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Registriert: Montag 21. April 2014, 19:05
Beiträge: 207
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Zitat:
Weißdorn, da gibt es den ein- und zweigeriffelten; ich habe die gern und suche sie mir sogar gelegentlich, nur solche die man noch gut ausgraben kann und Veredle die meist mit Mispeln (Asperl)
hab selbst eine kleine Plantage mit ca.15 Mispeln Bäumchen.
Hallo was machst Du mit den Mispeln? Ich habe selber mal welche gepflanzt, aber unverarbeitet scheinen die mir nur essbar wenn man ansonsten verhungert...

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BeitragVerfasst: Samstag 17. Februar 2018, 10:55 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Als Landschaftselement kommt sie aber nur in Feld und Flur in Frage, auf privatem Grund in Ortslage kannst du sie jederzeit entfernen.

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BeitragVerfasst: Samstag 17. Februar 2018, 10:59 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Bei uns sind auch alle Hecken und Knicks erfasst, ebenso wie die zahlreichen Kuhlen oder auch einzelne Bäume auf Feldern und Wiesen, auch Hecken am Straßen und Wegesrand (Straßen begleitgrün). Diese dürfen bei uns von Oktober bis Ende Februar beschnitten werden (aber nicht bis auf den Stock zurück)

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BeitragVerfasst: Samstag 17. Februar 2018, 18:54 
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Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
Beiträge: 2557
Wohnort: Oberösterreich
Zitat:
Hallo was machst Du mit den Mispeln? Ich habe selber mal welche gepflanzt, aber unverarbeitet scheinen die mir nur essbar wenn man ansonsten verhungert...
Ich Esse die wenn sie Teigig weich werden, sind Vitaminbomben.
Pflücke die so im Oktober (wenn sie noch hart sind) und lagere sie dann in Kisten, flach aufgeschüttet im Freien (unter Dach) gelagert, mit der Zeit werden sie nach und nach weich und dann sind sie erst genießbar, Haut und Kerne werden einfach ausgespuckt, das geht so bis Weinachten da esse ich an manchen Tagen 30-40 Stück;
Vorsicht ist allerdings geboten wenn sie zu lange gelagert werden, oder als Fallobst aufgelesen wurden, da bildet sich dann im Kerngehäuse Blauer Schimmel.

Machen kann man mit dieser Frucht fast alles nur wenige kennen sie, als zugabe zum Früchtebrot, Marmeladen, Schnaps,... aber am besten sind sie Roh im Teigreifen zustand.

Türken lieben meist diese Früchte, einer kommt jedes Jahr im Oktober und Kauft mir ein paar Bananenschachtel voll ab, sonst verkaufe ich an Schnapsbrenner (Schnaps schmeckt mir aber nicht, schmeckt so Klezig).
Zitat:
Bei uns sind auch alle Hecken und Knicks erfasst, ebenso wie die zahlreichen Kuhlen oder auch einzelne Bäume auf Feldern und Wiesen, auch Hecken am Straßen und Wegesrand (Straßen begleitgrün).
Ja, genau ist bei euch fast alles gleich; nur wenn die einzel Bäume zu nahe an den Straßen sind werden sie bei uns nicht erfasst.
Zitat:
auch Hecken am Straßen und Wegesrand (Straßen begleitgrün). Diese dürfen bei uns von Oktober bis Ende Februar beschnitten werden (aber nicht bis auf den Stock zurück)
Hecken nicht bis auf den Stock :KK:
glaub du meinst Solitär Bäume die nicht mehr austreiben; dürfen bei uns aber auch umgeschnitten/entfernd werden, wenn eine Ersatzpflanzung durchgeführt wird.
Das ganze Regelwerk ist ein echtes Bürogratisches Monster, kaum mehr zu durchblicken.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Februar 2018, 11:47 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Es handelt sich tatsächlich um wild wachsende Hecken im besten Sinne, in einigen Regionen ist es immer noch erlaubt Gräben und auch Hecken abzuflammen, bei uns ist es wirklich so das das Zeug nur gerade vom Weg weg halten darf...
(eventuell sind die Regelungen hier auch etwas anders da wir Vogelschutzgebiet sind)

Aber ich gebe dir recht, durch die Flut der verschiedenen Regelungen und Gesetze blickt man kaum noch durch.

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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Februar 2018, 19:03 
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Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
Beiträge: 2557
Wohnort: Oberösterreich
Zitat:
Aber ich gebe dir recht, durch die Flut der verschiedenen Regelungen und Gesetze blickt man kaum noch durch.
Und das ärgst ist das es keine Rechtssicherheit mehr gibt!
Als bei uns das mit den dikitalisierten Landschaftselementen eingeführt wurde (2015) gabe es Informationen und Merkblätter jede Menge alle 2 Monate wurden sie wieder geändert, totales Chaos;
die Landschaftselemente wurden dann schlußentlich einfach aus der Luft mitels Luftbild ermittelt, was sehr Fehleranfällig war, dann(letzten 2 Jahre) kam zu mir mal eine Kontrolle und sagt das ist aber kein/od. ein anderes Landschaftselement, die haben dann mir den schwarzen Peter incl. Strafe zugeschoben!, obwohl sie ihrer eigenen Verpflichtung (mich vorher zu Informieren nicht nachkamen,da sie vorher alle 2 Monate die Bestimmungen änderten).
Für mich stingt dieses Thema schon zum Himmel.
Besser wir bleiben wieder beim Weißdorn,
den das Glaub ich dir nicht
Zitat:
Es handelt sich tatsächlich um wild wachsende Hecken im besten Sinne,.... nur gerade vom Weg weg halten darf...
(eventuell sind die Regelungen hier auch etwas anders da wir Vogelschutzgebiet sind)
Hecken nicht auf Stock setzen? Kann ich mir nur in einen Naturschutzgebiet vorstellen.
Denn gerade Meisen und kleine Vögel (oft auch Bodenbrüter)brauchen auch neuaufwuchs, zum Leben.
Aber daran sieht man wie vertrottelt die Menschheit schon ist.


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BeitragVerfasst: Montag 19. Februar 2018, 22:30 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Glaub es mir ruhig, als vor drei Jahren die Landschaftspfleger das letzte Mal einen Versuch machen sollten die Hecken zu schneiden, durften sie nicht mal Motorsägen und Durchforstungsgeräte nutzen, reine Handarbeit war angesagt.

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