Zitat:
Hallo Breisgauer.
Da ich mich generell gerne legal auf öffentlichen Straßen bewege, scheidet die Variante aus.....
Viele Grüße
Legal ? Kugelkopf am Traktor ?
Ich lasse mich gerne korrigieren, aber nach meinem Kenntnisstand bietet kein Schlepperhersteller eine straßenzugelassene Anhängevorrichtung für Kugelkopf(Autoanhänger) an. Damit ist die Legalität, in dem Moment, wenn Du vom Hof fährst eh vom Tisch. Auch die ganzen Anhängedreiecke, Ackerschienen und was Du kaufen kannst, steht immer dabei, daß man die im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen darf.
Wenn die blaue Rennleitung das wirklich überblicken würde müssten die jeden Schlepper mit Autoanhänger rausziehen und die Weiterfahrt mit Anhänger sofort untersagen, weil die AHK am Schlepper keine Typennzulssung hat
Ich hab auch ne verdrehsichere Ackerschiene mit Kugelkopf, die ist auch so massiv, daß 'die sich nie verbiegen wird, aber halt made by Dorfschmid und der Kugelkopf vom Lama-Händler hat eh keine Zulassung im Straßenverkehr.
Jede legale AHK hat ein Typenschild Auch Dein Zugmaul für den Anhängerzug mit Zugoesen, Das Typenschild sagt was die AHK kann, worauf diese geprüft ist, wenn Du ein Typenschild hast solls recht sein
Alles was Du für einen Schlepper als Kugelkopf-hk für Autoanhänger kaufen kannst ist grundsätzlich ohne Typenschild.
Und selbst wenn doch, dann ist zumindest das was die AHK trägt nicht mehr geprüft und dann ists wieder gelaufen.
Da müsste schon Dein Schlepperhersteller eine für Deinen Schleppertyp zugelassene AHK anbieten. Selbst die AHK eines anderen Schleppertyps des gleichen Hersteller gilt in dem Moment nicht, weil nich auf Deinen Schleppertyp zugelassen.
Vielleicht ists bei den neuen Kleinraktoren anders, aber normal gilt: Mit Kugelkopf am Traktor fährst Du immer ohne Betriebserlaubnnis und somit auf eigenes Risiko, nicht nur Du ich auch..
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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!
Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus und Haselnüssen enthalten.
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