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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 19:40 
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Hallo , habe heute zufällig gesehen das Holzmacher die von der Gemeinde Holz ersteigert haben (im steilhang), bei mir durch meinen Privat Wald sich selbst eine Rückegasse gemacht haben :evil: .. die ca 100m lang ist. Alle
Jungpflanzen kaputt gefahren und 20 cm tiefe Spuren hinterlassen hat , weiß jemand wie so etwas abgerechnet wird oder jemanden der so was schätzen kann ?

Danke im voraus


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 19:43 
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Wohnort: KC / Oberfranken
Würd ich als ersten Ansprechpartner den Förster kontaktieren.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=82077


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 19:44 
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Dankeschön :) das werde ich morgen früh direkt machen .


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 19:46 
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Sofort alles Fotografieren, am besten auch die Verursacher.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 19:48 
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Beiträge: 5
Die Verursacher ist kein Problem rauszufinden. Habe meinen Wald jetzt abgesperrt , da sie noch einiges an Holz im Gemeinde Wald sitzen haben


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 19:52 
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Wohnort: NW Eifel
Ja, aber wenn die das abstreiten, dann stellt das Gericht das schneller ein als Du gucken kannst. Beweisfotos sind dann unersetzlich, glaub nicht das da im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Spurensicherung kommt um irgendwem was nachzuweisen.

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 19:54 
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Beiträge: 5
Jah da hast du defenetiv recht, da mein Vater gleichzeitig noch der Jäger in dem Gebiet ist werde ich direkt eine wildkamera aufhängen


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 20:05 
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Registriert: Samstag 26. Dezember 2009, 12:28
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Wildkamera ist rechtlich brisant. Das ist ein Thema für sich.

Nimm einen Zeugen mit - nicht verwandt oder verschwägert - und mach Fotos.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 20:09 
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Beiträge: 5
Okay :)


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. April 2017, 22:24 
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Registriert: Sonntag 15. Januar 2017, 20:38
Beiträge: 567
Wohnort: Wipperfürth
Zitat:

Nimm einen Zeugen mit - nicht verwandt oder verschwägert - und mach Fotos.
Da stimme ich voll zu !

Würde ich auch so machen

_________________
Wipperfürth, älteste Stadt im Bergischen Land :DH:


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 07:17 
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Registriert: Sonntag 23. März 2014, 07:21
Beiträge: 133
Am besten warten bis sie fast hinten sind und dann videos und fotos machen. Danach den weg mit einem Zaun oder Fahrzeug versperren sodass sie nicht mehr wegkönnen - oder ihr Fahrzeug zuparken. Dann dirket die polizei holen oder den Tätern ein schuldeingeständinis unterschreiben lassen falls die polizei nicht kommt. Soweit ich weiß dürft ihr die personen sogar festsetzen solange ihr die Personalien nicht kennt. Auf dem video soll am besten noch das Datum und die Uhrzeit zu sehen sein.


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 07:42 
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Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
matthias94,

abgesehen von ihrer fehlenden praktischen Durchführbarkeit sind Deine Vorschläge strafbarer Unsinn. Weg versperren, Fahrzeug zuparken nennt sich "Nötigung", § 240 StGB. Soll damit ein "Schuldanerkenntnis" erzwungen werden - wofür sich die Polizei überhaupt nicht interessiert -, dann wird Erpressung (§ 353 StGB) daraus. Ein Festnahmerecht aus § 127 Abs. 1 StPO setzt voraus, dass derjenige, der festgenommen werden soll, auf frischer Straftat erwischt wird. Das dürfte wohl kaum der Fall sein, wenn jemand Holz über fremden Grund rückt, also kommt zu Deiner Liste noch (versuchte) Freiheitsberaubung hinzu.

Überlass die Rechtsberatung besser Leuten, die davon etwas verstehen.

:kopfschuettel:

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 08:06 
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Registriert: Mittwoch 4. Mai 2016, 07:57
Beiträge: 18
Zitat:
Überlass die Rechtsberatung besser Leuten, die davon etwas verstehen.

:kopfschuettel:
Dem muss ich mich anschließen und kann nur von dem geratenen abraten!! Da hast du ganz schnell weitaus größere Probleme am Hals, wenn du die Kollegen zuparkst, da die persönliche Freiheit ein Grundrecht ist und diese nur in sehr speziellen Fällen von den dazu zuständigen Organen des Staates eingeschränkt werden darf.

Ein Bekannter von mir hat mal das Auto eines anderen, welches sich vor ihm in die Waschbox gedrängt hatte, zugeparkt und ist einen Kaffee trinken gegangen. Die Sache endete vor Gericht mit einer saftigen dreistelligen Eurosumme als Strafe :roll:


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 09:01 
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Registriert: Samstag 17. Oktober 2015, 19:36
Beiträge: 963
Wohnort: Metropole des Allgäus
Steht im Grundbuch von Deinem Wald dazu etwas drin? Vielleicht ist vom Nachbargrundstück ein Wegerecht eingetragen, damit der Nachbar zu seinem Wald kommt.
Im Extremfall bekommst Du die Rechnung, weil Du "seinen" Weg nicht befahrbar gehalten hast.

Am einfachsten ist doch, wenn man ganz normal mit allen beteiligten redet. Auftraggeber, Auftragnehmer, Gemeinde usw...

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Auf das Nötigste reduziert
:stihl: :dolmar: :solo:


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 10:40 
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Registriert: Donnerstag 9. März 2017, 01:37
Beiträge: 102
Das ist natürlich alles sehr ärgerlich! Aber war denn den Leuten bewußt, daß sie unbefugt waren? Gibt es ein Schild/Hinweis?

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Grüße, Grünspan

:stihl: 025 C :Husky: 550 xp
X25 - X11- X5 - 365 - Bison Drehspaltkeil 2,5 kg


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 11:03 
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Registriert: Sonntag 23. März 2014, 07:21
Beiträge: 133
Also wir reden hier von sachbeschädigung -> sachbeschädigung ist nach stgb eine straftat. Somit darf ich die person festsetzten. Zweitens darf ich auf meinem grund mein auto/fzg/im wald sogar einen zaun (ausser fhh und biotopgebiet) dahinstellen wo ich will und kann somit ihm den weg dauerhaft durch mein Grundstück blockieren. Das ist keine Nötigung. Zweitens wird dadurxh eine weitere Sachbeschädigung verhindert - was sogar gemacht werden muss!!. Drittens erzwinge ich nicht die unterschrift somdern ich geb es ihm und er soll unterschreiben. Natürlich nicht mit laufender Kettensäge. Bei verkehrsunfällen ist dies meistens schon ein normaler vorgang. Das was dein spezi mit dem Auto auf ÖFFENTLICHEM Grund getan hat ist natütlich wieder ein ganz anderer Fall. Einriff in die stvo usw.
Wenn es dich interressiert dann zitiere ich dir auf wunsch hin alle nötigen passagen aus dem bgb stgb usw. Auf diese habe ich zugriff.


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 11:24 
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Registriert: Dienstag 3. Juli 2012, 09:59
Beiträge: 6192
Wohnort: irgendwo
Zeugen und Fotos sind top, wenn auf frischer Tat ertappt, am besten direkt die Polizei rufen!


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 12:02 
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Registriert: Freitag 4. Januar 2008, 12:40
Beiträge: 12996
Vergewissere dich das nicht doch im Grundbuch ein Wegerecht eingetragen ist, mach Bilder von den Schäden, und tritt persönlich an den, der die Schäden verursacht hat ran, und such erstmal im vernünftigen Ton das Gespräch, statt gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.
Wildkamera, Polizei, Rechtsanwalt, Zäune ziehen usw. lass erstmal aussen vor.

Ich habe letztes Jahr, einen Tag vor Heiligabend, auch so einen "Oberschlaumeierschnacker" in meinem eigenen Wald vor mir stehen gehabt.
Ob ich die Bäume abgeschnitten hätte, und ob er denn wohl mal die Polizei rufen müsste ???
Im ganz vernüftigen Ton habe ich ihm gesagt, die solle er man rufen, ich würde wohl solange warten bis die kommen.
Zu gerne hätte ich doch in Anwesenheit der Polizei die Eigentumsverhältnisse geklärt. :pfeifen:

_________________
:dolmar: was denn sonst ? :schreck:
:dolmar:PS 5105 :dolmar:PS 7900 :dolmar:PS 8500 :dolmar:PS 9010 :dolmar: CT 115


Zuletzt geändert von Pyromane am Montag 3. April 2017, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
Ergänzung


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 12:08 
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Moderator
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Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
matthias94, die Strafbarkeit der Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfordert Vorsatz. Wo aus dem bisher bekannten Sachverhalt entnimmst Du den? Die Polizei/StA lacht den TS aus, wenn er mit einem Strafantrag daherkommt (§ 303c StGB).

Was Du auf Deinem Grundstück zu können/dürfen glaubst, ist Deine Sache. Aber versuch nicht, in diesem Forum andere zu einem ähnlich kriminellen Verhalten zu verleiten! :evil:

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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 12:08 
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Registriert: Sonntag 3. Mai 2009, 14:04
Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Zitat:
Überlass die Rechtsberatung besser Leuten, die davon etwas verstehen.
Zitat:
Wenn es dich interressiert dann zitiere ich dir auf wunsch hin alle nötigen passagen aus dem bgb stgb usw. Auf diese habe ich zugriff.
:am Boden: :am Boden: :am Boden:

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Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


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