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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 13:01 
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Registriert: Samstag 26. Dezember 2009, 12:28
Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Interessant zu wissen wäre ja ob die tatsächlich Rückegassen angelegt haben oder vorhandene genutzt haben. Wenn die abseits von Rückegassen unterwegs waren würde ich mal einen Termin mit dem hoheitlich zuständigen Forstamt machen. Dann dürfte die Ordnung im Wald recht schnell wieder hergestellt sein.

_________________
Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
und :stihl: E30


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 13:01 
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Registriert: Sonntag 23. März 2014, 07:21
Beiträge: 133
Dann bitte definiere mir vorsatz? Jeder versteht darunter was anderes. Außerdem schützt unwissenheit nicht vor strafe!

Für mich ist das klar vorsatz wenn jemand ohne zu Fragen meinem Waldboden und die Jungflanzen zerstört/beschädigt.


Außerdem ist er auch mit einem geh und fahrtrecht an gewisse regeln gebunden.

Ich will mich jetzt hier nicht streiten. Ich bin halt einer der die Sache klar regelt und sich nicht auf die polizei oder den förster verlässt. Wirst sehen, dass es wegen dem geringen Wert zu keiner Gerichtverhandlung und keiner Strafverfolgung kommen wird. Das ist meistens so, dass diese verfahren eingestellt werden. Hatte selber schon einen fall und kenne einige dennen es genauso ergangen ist, dass die staatsanwaltschaft die sache schnell eingestellt hat. Im forum ist ja auch der fall bekannt mit dem unberechtigten baumfällungen und der grenzen bei der Wbv und dem Förster. Das wird auch alles fallen gelassen!


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 13:39 
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Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Zitat:
Dann bitte definiere mir vorsatz?
Gugeln hilft da wohl nicht viel weiter? :groehl: Tipp: such mal nach dolus eventualis, das würde schon reichen, wenn man denn die Tatbestandsmerkmale unter den bekannten Sachverhalt subsumieren kann. Lernt man ziemlich früh im Jurastudium, wie das geht. Funktioniert hier aber nicht, weil der Rücker nach den bisher bekannten Tatsachen einwenden kann (und wird), dass er gar nicht gewusst hat, dass er außerhalb des Waldes des Eigentümers der zu rückenden Stämme gefahren ist und im Gemeindewald eine Einwilligung des Eigentümers bezüglich der Kollateralschäden besteht.
Zitat:
Außerdem schützt unwissenheit nicht vor strafe!
Und schon bist Du wieder bei der Fahrlässigkeit, die bei der Sachbeschädigung nicht strafbar ist.
Zitat:
Außerdem ist er auch mit einem geh und fahrtrecht an gewisse regeln gebunden.
Betretens- und Befahrensrechte sind rechtlich eine völlig andere Schiene, die bei diesem Rückefall keine Rolle spielt. TS hat nicht angegeben, dass er schuldrechtlich oder dinglich gesichert ein entsprechendes Recht eingeräumt hat.
Zitat:
Wirst sehen, dass es wegen dem geringen Wert zu keiner Gerichtverhandlung und keiner Strafverfolgung kommen wird.
Da sind wir im Ergebnis vollkommen einer Meinung, selbst wenn zu beweisen wäre, dass der Rücker die Beschädigungen am Eigentum des TS billigend in Kauf genommen hätte.

:)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 13:57 
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Beiträge: 6597
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Ich hatte auch mal so einen Fall. Da hatte mein Waldnachbar genau auf der Grenze eine Gasse geschnitten, dabei hat er von meiner Hälfte viel Schrott aber auch 4 große Kiefern gefällt. Gemessen hat er damals mit einem zigmal kopierten Plan (Kopie von einer Kopie seiner Kopie :hihi: ) Natürlich war ich damals stickig und es gab eine Aussprache. Er hat den Fehler eingesehen und mir angeboten, ich solle den Schaden ausgleichen. Was ich nicht gemacht habe, nachdem ich wieder runter gekommen war. Heute bin ich froh, das ich die Gasse habe. :mrgreen:
Denk mal drüber nach. Melden würde ich mich aber schon bei den Burschen.

_________________
Viele Grüße
Matze


Echo CS-501sx
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Freischneider und Oldis


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 14:08 
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Registriert: Freitag 9. März 2007, 16:59
Beiträge: 37438
Zitat:

:am Boden: :am Boden: :am Boden:
ich hab auch schon mal chips bereit gestellt und freue mich auf den weiteren Verlauf :mrgreen:

_________________
:dolmar: PS 5000H (38), :dolmar: PS6100, (45) :dolmar: PS 7900 @8500 (50), :dolmar: PS 9010 (50, 74) :Husky: 3120XP (95, 107, 184)


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 16:11 
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Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 17:35
Beiträge: 8212
Zitat:
Wirst sehen, dass es wegen dem geringen Wert zu keiner Gerichtverhandlung und keiner Strafverfolgung kommen wird.
Zu einer Gerichtverhandlung wird es auf Grund nicht zuletzt der Überlastung der Richter wohl nicht kommen.
Aber trotzdem ist ein Urteil nicht ausgeschlossen.
Dieses allerdings ganz nach Belieben und eventuellem Lesen der Vorträge was aber nicht zwingend akribisch gemacht werden wird.

_________________
Habe Dolmar und andere gute
:dolmar: :solo: :echo: :OM: :partner:
Taubertal Badisch-Franken
Badner Lied
https://www.youtube.com/watch?v=YKPzQ7FPMGk


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BeitragVerfasst: Montag 3. April 2017, 21:30 
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Registriert: Dienstag 4. November 2014, 15:22
Beiträge: 252
Wohnort: Aachen-Süd
Zitat:
ich hab auch schon mal chips bereit gestellt und freue mich auf den weiteren Verlauf :mrgreen:
Dito, hab auch noch ein Bier neben den Chips :klatsch:

Auf Lothar will ja wohl mal wieder keiner hören... Das wird lustig :ohman:

_________________
Viele Grüße

Jürgen
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...diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung...
Wenn Du versuchst, es allen recht zu machen, hast Du bestimmet Einen vergessen: Dich selbst!


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BeitragVerfasst: Donnerstag 6. April 2017, 12:51 
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Registriert: Freitag 7. November 2014, 10:57
Beiträge: 211
Wohnort: Hessen
Servus,

mich würde aber wirklich interessieren wie die Geschichte weiter bzw. aus geht.
Deshalb bitte ich Dich, Marcoföldi, berichte weiter welche Schritte Du unternommen hast und wer/wie hier entschieden hat.

Grüße
Daniel

_________________
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Lancman LE26C Liegendspalter
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BeitragVerfasst: Dienstag 11. April 2017, 19:35 
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Registriert: Samstag 16. Mai 2015, 19:38
Beiträge: 776
Wohnort: Hi. / 31195
Zitat:
Servus,

mich würde aber wirklich interessieren wie die Geschichte weiter bzw. aus geht.
Dito :KK:

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:dolmar: Dolmar
166 | CT | 7900 RS | 7900 | 6400 | 630 | 153 | 152 | 144A | 144 | 5105 C | 133 Super | 133 | 123 | 6800i | 122 s | 122 | 119 |
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BeitragVerfasst: Freitag 21. April 2017, 12:26 
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Zitat:
Matthias94: "Wenn es dich interressiert dann zitiere ich dir auf wunsch hin alle nötigen passagen aus dem bgb stgb usw. Auf diese habe ich zugriff."
Laien die in Gesetzestexten stöbern und daraus eine hemdsärmlige vorgehensweise ableiten wollen sind immer eine ganz brisante Mischung.
Eichsi skizziert hier sicher den juristischen Extremfall - aber grundsätzlich hat er recht.

Warum nicht erstmal mit allen Beteiligten reden? Der Förster/die Gemeinde will keinen Ärger und wird hier sicher vermittelnd eingreifen. Die Holzmacher haben es wahrscheinlich nicht bös gemeint und wollen bei dem Förster wieder mal bedacht werden. Wäre es nicht viel besser, Du klärst sie über die Benimmregeln im Wald nochmal auf, sie entschädigen Dich (fair aber nicht maßlos) und ihr besiegelt den ganze Streit einvernehmlich?

Stell Dir mal folgende Szenarien vor:
1. Du willst es den dreisten Vögeln so richtig zeigen - weil Du Dich im Recht wähnst - aber verfängst dich an irgendeinem Fallstrick der ZPO? Außer Spesen nichts gewesen.
2. Du zeigst es den Vögeln in der Tat so richtig und dein Ego sonnt sich im Glanze des gerichtlichen Triumphes. Du hast dich im Recht gewähnt und Deinem Widersacher in einem virtuosen Spiel auf der juristischen Klaviatur mores gelehrt. Er muss dich entschädigen, und die Prozesskosten tragen......... zwei wochen später hat ein anonymer Strolch Dir an Bäumen die Rinden abgeschält oder ein Fass Altöl ins Erdreich gekippt.

_________________
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BeitragVerfasst: Freitag 21. April 2017, 20:11 
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Registriert: Sonntag 15. Januar 2017, 20:38
Beiträge: 567
Wohnort: Wipperfürth
Da stimme ich dem Dieter Dödel aber ma janz zu - wie man im Rheinland sagt.

Wenn die Rinde mal ab ist dann hat keiner was gewonnen.

Nimm vielleicht mal ne Flasche Bier mit in den Wald oder ne Kanne Grünen Tee.
"Nur wer sprechen kann, dem kann geholfen werden."

Viel Erfolg beim Friedensgespräch wünscht

Walter

_________________
Wipperfürth, älteste Stadt im Bergischen Land :DH:


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BeitragVerfasst: Samstag 22. April 2017, 19:19 
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Beiträge: 4044
nur mal so als Anstoss.Im BgB ist ein Notwegerecht verankert. :Vertrau mir:

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Samstag 22. April 2017, 19:40 
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Beiträge: 17896
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Werni, ein Notwegerecht nach § 917 BGB setzt voraus, dass es von dem Grundstück keine Verbindnung zu einem öffentlichen Weg gibt ("gefangenes Grundstück"). Dass ein Gemeindewald keine andere Zufahrt als über das Grundstück des TS hat, dürfte wohl auszuschließen sein. :mrgreen:

Außerdem steht das Notwegerecht nur dem Eigentümer des gefangenen Grundstücks (gegen Entschädigung) zu, nicht aber irgendwelchen Rückern, die sich den kürzesten/bequemsten Weg mal eben selbst anlegen.

:)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Samstag 22. April 2017, 21:05 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
@Eichsi,war ja nur ein Denkanstoss :oops:
ich selbst habe ein Waldstück, in das ich nur über andere Leute Wiese hinkomme.Als die Wiesen von einem anderem Pächter übernommen wurden,wollte der mir die Zufahrt verweigern.Ich habe ihn dann auf das Notwegerecht hingewiesen,und das ich nur bei Frost hinfahre um Schäden zu vermeiden.Somit war die Sache erledigt. :DH:

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Samstag 22. April 2017, 22:08 
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Registriert: Mittwoch 28. Dezember 2016, 19:29
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Wohnort: Moosburg a.d. Isar
Zitat:
Da stimme ich dem Dieter Dödel aber ma janz zu - wie man im Rheinland sagt.

Wenn die Rinde mal ab ist dann hat keiner was gewonnen.

Nimm vielleicht mal ne Flasche Bier mit in den Wald oder ne Kanne Grünen Tee.
"Nur wer sprechen kann, dem kann geholfen werden."

Viel Erfolg beim Friedensgespräch wünscht

Walter
Warum sollte der Geschädigte die Flasche Bier (oder den grünen Tee) zum Friedensgespräch mitbringen?
Das wäre doch eigentlich die Sache der Holzrücker gewesen, BEVOR sie sich buchstäblich wie die Axt im Walde aufführen.
Beruflich bin eigentlich auf der anderen Seite. Sprich, die der Holzrücker. Zwar im Tiefbau, aber die Situation ist sehr wohl vergleichbar mit dem was ich täglich so erlebe.
Dazu gehört auch, dass solche Rowdies das Leben derer, die seriös arbeiten, das Leben etwas schwerer machen!
Sich die halbe Stunde Zeit nehmen und Kontakt mit dem Menschen aufnehmen, durch dessen Grundstück ich muss, ist nämlich durchaus möglich! Und falls nicht, hat der Verantwortliche der Holzrückerfirma ganz gewaltig seinen Beruf verfehlt!

"Nur wer sprechen kann, dem kann geholfen werden."

Damit hast Du auf alle Fälle Recht. Aber Recht sollte auch Recht bleiben!
In diesem Fall ist für mich der TO absolut im Recht und er sollte seinen Schadensersatz einfordern. Vielleicht nicht gleich vor Gericht, aber auf alle Fälle hoch genug, damit auch Rowdies merken, wenn sie zu weit gehen!

_________________
Gruß
Miche


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BeitragVerfasst: Samstag 22. April 2017, 22:15 
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Registriert: Donnerstag 12. Februar 2015, 16:15
Beiträge: 526
Wohnort: 85293
schon mal an Gewohnheitsrecht gedacht?
wie erst vor kurzen im fernsehen gebracht, ist bei Wäldern und Seen ein allgemeines Betretungsrecht für alle Leute im Gesetz festgeschrieben , welche Einschränkungen bestehen kann nachgelesen werden.
was steht nun im Grundbuch darüber???
ohne genaueren Angaben auch über bestehende Wege Lage Hang u.s.w. kann man nur raten!


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BeitragVerfasst: Samstag 22. April 2017, 22:37 
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Registriert: Dienstag 7. Dezember 2010, 15:48
Beiträge: 200
Wohnort: SN
Hallo,
Zitat:
schon mal an Gewohnheitsrecht gedacht?
Im Immobilienbereich gibts kein Gewohnheitsrecht.
Zitat:
ist bei Wäldern und Seen ein allgemeines Betretungsrecht für alle Leute festgeschrieben
... zu Fuß - noch nicht mal mit dem Fahrrad abseits von Wegen.

cu,
Kellex


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BeitragVerfasst: Samstag 22. April 2017, 22:51 
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Registriert: Mittwoch 28. Dezember 2016, 19:29
Beiträge: 927
Wohnort: Moosburg a.d. Isar
Zitat:
schon mal an Gewohnheitsrecht gedacht?
wie erst vor kurzen im fernsehen gebracht, ist bei Wäldern und Seen ein allgemeines Betretungsrecht für alle Leute im Gesetz festgeschrieben , welche Einschränkungen bestehen kann nachgelesen werden.
was steht nun im Grundbuch darüber???
ohne genaueren Angaben auch über bestehende Wege Lage Hang u.s.w. kann man nur raten!
Gewohnheitsrecht würde in diesem Falle auch die Gewohnheit beinhalten.
Ab wann ist denn gewöhnlich?
Einmal im Jahr? Alle 5 Jahre? Alle 10 ...20 ...30?

Selbst wenns unter einem halben Jahr wäre, hätte ich das Gespräch mit meinem Grundstücksnachbarn gesucht, FALLS mich die Holzrückefirma darauf hingewiesen hätte, dass wir ja durchs Nachbargrundstück müssen und mir das Ganze nicht sowieso am Arsch vorbei gegangen wäre, da ich da ja eigentlich selbst daran denken hätte können!

_________________
Gruß
Miche


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BeitragVerfasst: Dienstag 2. Mai 2017, 16:26 
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Registriert: Montag 13. April 2015, 10:41
Beiträge: 1044
Wohnort: Rastatt / Karlsruhe
Ich wusste gar nicht das wir so viele Juristen hier im Forum haben.

Was macht ihr hier? Die Juristen welche ich Privat kennen lassen sich das Holz machen. Ihr scheint nicht gut zu Wirtschaften!

Es würde mich dennoch interessieren was der Förster zu dem Thema gesagt hat.

Ich denke der wird die 100m Rückegasse wieder re-kultivieren und den Schaden beseitigen.

_________________
Meine erste: :dolmar: PS420 SC
Massey Ferguson MF 133
Eigenbau Meterholz Rungenwagen
Atika ASP 10N Spalter
Scheppach HS720 Wippkreissäge

¯\_(ツ)_/¯

Meine Bilder


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BeitragVerfasst: Mittwoch 3. Mai 2017, 08:17 
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Registriert: Dienstag 3. Juli 2012, 09:59
Beiträge: 6192
Wohnort: irgendwo
Zitat:
Ich wusste gar nicht das wir so viele Juristen hier im Forum haben.

Was macht ihr hier? Die Juristen welche ich Privat kennen lassen sich das Holz machen. Ihr scheint nicht gut zu Wirtschaften!

Hobby - ich tippe hier gibt kein kleiner Teil mehr für Sägen, Zubehör & Schlagraum aus, als fertiges gespaltenes & geliefertes Holz kosten würden :mrgreen:


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