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BeitragVerfasst: Dienstag 11. Juli 2017, 22:54 
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Registriert: Sonntag 10. Februar 2013, 21:59
Beiträge: 52
Ok alles interessante Punkte, hat mir schonmal weitergeholfen.
Werde wie gesagt erst beim nächsten Gespräch wirklich schlauer. Mal schauen was dabei rauskommt, wie gesagt die Gesamtkosten sollten im Rahmen bleiben.

Landwirtschaft habe ich nicht, nur schon etwas Kleinvieh wie Hühner und Kanninchen, früher auch noch Gänse und Puten sowie zwei Schweine (echt lange her mit den Schweinen).

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 06:13 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Zitat:
Ich würde noch klären ob ein offizieller Wanderweg
Wanderwege sind im Übrigen keine gewidmeten Wege, sondern werden von Wandervereinen ausgezeichnet. Die Unterliegen nicht der Verkehrssicherungspflicht.

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Ein paar Bilder hier
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Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 15:05 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6305
Wohnort: Wild South-West
Theoretisch...

Ab Seite 6:
http://www.forstbw.de/fileadmin/forstbw ... 201511.pdf

Praktisch kannst du dann täglich 'nen Kontrollgang machen.
Und wehe du übersiehst 'nen morschen Ast in 20 Meter Höhe, über einem ausgewiesenen Wanderweg und der erle(di)gt ein Kind...

Vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand und der von völlig behämmerten Stadtindianern,
die gerne bei Sturm ne Wanderung im Wald machen...
(Kein Witz, wir hatten letztes Jahr nen aufziehenden Sturm und 2 völlig bescheuerte Kindergärtnerinnen sind bei mir mit 30 Kleinkindern in den Wald!)

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 19:01 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Zitat:
Zitat:
Wobei bei "so kleinen" Flächen fällt, jedenfalls in meiner Gegend , keine Grundsteuer an.
Das halte ich aber für ein Gerücht, oder eine bayrische Extrawurst. Normalerweise berechnet das FA den Einheitswert und erläßt auf dessen Basis einen Bescheid, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz A multipliziert.
Das stimmt natürlich. Ich muß es mal raussuchen, vielleicht liegt's auch an der landwirtschaftlichen Fläche. Aber bei meinen Flächen die zwischen 0,1 und glaub 3,7 Ha liegen fällt bei mir keine Grundsteuer an. Kann natürlich für den anders Pächter aussehen.

Bezüglich Geld als Pacht. Man könnte das ganze auch mit "Naturalien" verpachten...Das ist aber dann etwas komplizierter.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 19:38 
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Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
Praktisch kannst du dann täglich 'nen Kontrollgang machen.
Da steht doch, daß für waldtypische Gefahren auch bei stark frequentierten Wander- oder Radwegen keine VSP besteht.

Lediglich bei atypischen Gefahren, z.B. unbeleuchteter Harvester steht nachts quer auf dem Radweg, greift die VSP.

Interessant ist jedoch der Aspekt, keine Schilder nach StVO zu benutzen, damit nicht der Eindruck einer Widmung entsteht.

:DH:
Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand...


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 19:42 
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Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
Das stimmt natürlich. Ich muß es mal raussuchen, vielleicht liegt's auch an der landwirtschaftlichen Fläche. Aber bei meinen Flächen die zwischen 0,1 und glaub 3,7 Ha liegen fällt bei mir keine Grundsteuer an. Kann natürlich für den anders Pächter aussehen.
Wahrscheinlich fallen die geringen Summen in der Berechnung einfach nur nicht auf, den höchsten Wert hat zumeist das/die Wohngebäude. :mrgreen:
Ich muß leider für jeden qm zahlen. :pfeifen:
Zitat:
Bezüglich Geld als Pacht. Man könnte das ganze auch mit "Naturalien" verpachten...Das ist aber dann etwas komplizierter.
Ja, okay, daran hatte ich nicht gedacht. Aber selbst da fällt dem FA bestimmt noch irgendeine Berechnungsmethode auf...


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 20:04 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Für mein kleines Häuschen muß ich natürlich auch Grundsteuer bezahlen.
Ich kenn das mit Naturalien als Zahlungsmittel bei der Pacht so das man nur mit dem bezahlen darf was auf der Fläche angebaut bzw benutzt wird, was der Bauer damit herstellt... So ähnlich stand das auch bei dem Kleingedruckten im Pachtvertrag. Also bei Wald kann man nicht mit Kartoffeln bezahlen, aber Brennholz oder n Weihnachtsbaum würde gehen.
Wie das allerdings mit dem Finanzamt ist...Eine seit heuer verpachtete Fläche ist unter anderem mit n sehr kleinen Geldbetrag und n Kasten Bier verpachtet (fragt jetzt bitte nicht was auf der Fläche gelagert ist...) Wie ich den Kasten Bier versteuern muß kann ich euch nächstes Jahr im Februar schreiben

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 20:47 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Die werden den Wert der Güter drauf errechnen und somit die Steuer festlegen. Also wieviel Holz steht drauf und was wird er ungefähr entnehmen.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 22:43 
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Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
Beiträge: 2557
Wohnort: Oberösterreich
Jetzt wird es aber dann schon sehr kompliziert.
Das Finanzamt bewertet (bei uns in Öster....)die ersten 10 ha Wald gleich egal ob Nieder-,Mittel-, oder Hochwald.
erst ab 10 ha wird auch der Holzvorrad bewertet.


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BeitragVerfasst: Dienstag 1. August 2017, 02:17 
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Registriert: Dienstag 1. Januar 2013, 22:52
Beiträge: 64
Wohnort: Bremervörde
Ich habe ein kleines Waldstück von 0,7 ha, hierfür muss ich bei uns kein BG-Beitrag zahlen.

Ich habe eine Waldbesitzerhaftpflicht abgeschlossen, um auf der sicheren Seite zu sein (es geht ein Fußweg am Rand lang, es steht eine Bank am Rand und der örtliche KiGa kommt bei guten Wetter einmal die Woche an einen Bach im Wald). Die ~ 1,80 Euro/Jahr kann man sich wohl erlauben. Ist aber nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft im Waldbesitzerverband (Kostet hier bei der kleinen Fläche den Mindestbetrag von 25 Euro/Jahr).

_________________
Gruß Christian


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BeitragVerfasst: Dienstag 1. August 2017, 10:22 
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Registriert: Dienstag 7. Dezember 2010, 15:48
Beiträge: 200
Wohnort: SN
Hallo,
Zitat:
Ich habe ein kleines Waldstück von 0,7 ha, hierfür muss ich bei uns kein BG-Beitrag zahlen.
Das denkst Du! Versicherungspflicht (und Meldepflicht) besteht ab 0,25ha - die haben es nur noch nicht mitbekommen.

Ich habe keine meiner 10 auseinanderliegenden Teilflächen gemeldet - die haben alle rausgekriegt.

cu,
Kellex


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