Zitat:
Ab Windstärke 8 ist man aus der Haftung raus - da muss der GESCHÄDIGTE sich dann selbst drum kümmern bzw. SEINE Versicherung muss eintreten.
Ich würde ja jetzt auf eigene Faust erst mal, außer der Meldung an den Nachbarn, auf dessen Grundstück NICHTS machen!
So kenne ich es auch, außer der Nachbar hat nachweislich deine Verkehrssicherungspflicht eingefordert und du bist dem nicht nachgekommen aber frag mal deinen Förster nach der Lage im Wald.
Anders sieht es mit Folgeschäden aus. Wenn du einen Stamm als wertvoll einschätzt, mit Maschineneinsatz rettest und dadurch Schaden bei Ihm verursachst, gewichtest du dein Eigentum über seines als bewusste Entscheidung. Das ist dann keine zwingende Folge mehr vom Sturm, du hättest das Holz auch liegen lassen oder klein gesägt als Brennholz raus tragen können.
In meinen Augen ist jetzt eigentlich nur noch die Verkehrssicherung eine zwingende Folge vom Sturm.
Andererseits sind das ja alles Bäume entlang deiner Grenze. Mit mehr Werkzeug als der Säge brauchst du doch auf das Grundstück vom Nachbarn gar nicht drauf - oder? Stamm sauber asten, Krone ab und gerade raus ziehen, macht eigentlich keinen Schaden, der nicht schon besteht und wenn es dir um den Arbeitsweg geht, dann säg keine Jungbäume ab und laufe lieber ein mal mehr um deinen Baum rum, bist halt nicht auf deinem Grundstück.
Zitat:
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Gibt es für die Bergung etwas was ich beachten sollte?
Ich habe das heute Abend auf dem Grundstück vom Nachbarn ersteinmal mit absperrband eingezäunt und möchte morgen sofort mit der Räumung beginnen. Darf ich das einfach so?
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Die Hektik würde ich bleiben lassen, eine Reaktionszeit von 2 mal postalischem Schreibebrief und erreichen tut es ihn wegen Urlaub (Woche mit Brückentag) erst in 1-2 Wochen, wirst du im Streitfall begründen müssen, warum du die Zeit nicht hattest. Da brennt doch nichts an, weil im Wald ein paar Bäume umkippen und da machst du dich dann auch angreifbar: Was ist Sturmschaden, was ist einseitige Bergung ohne Rücksicht auf Verluste.
Im Zweifel ruf deinen Förster an, was er als neutrale Instanz rät. Es ist abgesperrt und die ersten Tage nach Sturm läuft man eh nicht im Wald rum.
Hier im Stadtwald mit Trampelpfaden kreuz und quer lässt der Förster Sturmholz über inoffiziellen Trampelpfaden liegen, Hänger in der Nähe von offiziellen Wegen werden beseitigt und das war es dann auch schon. Von betroffenen Wegen hast du jetzt nichts geschrieben oder hast du Angst, dass Dir die Feuerwehr aus brauchbaren Stämmen Brennholz macht?
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MfG Eike
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