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BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 22:05 
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Registriert: Sonntag 28. September 2014, 21:14
Beiträge: 15
Heute ist eingetreten worüber ich mir noch nie Gedanken gemacht habe. 15 Bäume von meinem Grundstück (Ackerland) sind vom Sturm in den 10 Jährigen Jungwald vom Nachbarn gefallen. Dabei ist natürlich Schäden entstanden bzw wird durch die Bergung natürlich noch mehr Schaden entstehen. Den Umfang kann ich nicht abschätzen, ist im Detail erstmal egal. Muss ich für den dortigen Schaden aufkommen, bzw. Wird das vielleicht durch irgendeine Versicherung gedeckt?

Gibt es für die Bergung etwas was ich beachten sollte?
Ich habe das heute Abend auf dem Grundstück vom Nachbarn ersteinmal mit absperrband eingezäunt und möchte morgen sofort mit der Räumung beginnen. Darf ich das einfach so?
Ist ja auch Gefahr im verzuge so wie das da hängt, von daher fühle ich mich sogar verpflichtet dazu. Ich weiß er der Besitzer ist und habe Kontaktdaten, könnte aber noch niemanden erreichen. Vorbeischauen ist nicht weil die 150km weg wohnen...


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BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 22:57 
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Registriert: Samstag 16. Mai 2015, 19:38
Beiträge: 776
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Dokumentiere alles so gut es geht mit Bildern, auch während der Arbeit. In der Regel ist ein solches Sturmereignis höhere Gewalt, deine Haftpflichtversicherung (sofern vorhanden) greift nicht,da euch keinerlei Verschulden trifft.
Hat er dich nicht nachweislich darauf hingewiesen,dass deine Bäume durch Sturm zu kippen drohen, hat er relativ wenig bis gar keine Chance dich haftbar zu machen (wenn er dich darauf hinweist und du nichts tust, so kann dein Unterlassen als Verschulden gewertet werden).
Für seinen Schaden bräuchte er halt eine eigene (Sturm)Versicherung.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 23:03 
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Registriert: Freitag 18. April 2008, 18:14
Beiträge: 1609
Wohnort: Taunus
Du bist für deine Bäume dann nicht verantwortlich, wenn du sie regelmäßig, d.h. einmal im Jahr auf Standsicherheit überprüfst, oder, was wegen der Exkulpation besser ist, durch einen Baum-Sachverständigen überprüfen lässt und das auch nachweisen kannst.

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BeitragVerfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 08:30 
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Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1274
Wohnort: 41468 Neuss
Ab Windstärke 8 ist man aus der Haftung raus - da muss der GESCHÄDIGTE sich dann selbst drum kümmern bzw. SEINE Versicherung muss eintreten.
Ich würde ja jetzt auf eigene Faust erst mal, außer der Meldung an den Nachbarn, auf dessen Grundstück NICHTS machen!

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BeitragVerfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 08:46 
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Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:01
Beiträge: 7371
Wohnort: Hamburg
Es zahlt die Versicherung auf dessen Grundstück der Schaden eingetreten ist, so meine bisherige Erfahrungen. Ob das im Forst und landwirtschaftlichen Bereich auch so ist , weiß ich nicht, würde ich aber von ausgehen. Ich würde da jetzt auch noch nicht bei gehen ,wobei man die Gefahr natürlich beseitigen darf, Gefahr in Verzug!
Aber ich würde ein gemeinsames Vorgehen mit dem Nachbarn absprechen. Es reicht auch aus, den Gefahrenbereich mit Flatterband abzusperren.

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BeitragVerfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 13:07 
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Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Wieso stehen denn da 15 Bäume auf dem Ackerland? :KK: Wenn das LE sind, unbedingt mit Fotos dokumentieren. ;)
Zitat:
Es zahlt die Versicherung auf dessen Grundstück der Schaden eingetreten ist, so meine bisherige Erfahrungen. Ob das im Forst und landwirtschaftlichen Bereich auch so ist , weiß ich nicht, würde ich aber von ausgehen.
Wenn die Grundstücke denn versichert sind, die Ackerflächen dürften in der Regel keine passende Versicherung haben...
Zitat:
durch einen Baum-Sachverständigen überprüfen lässt und das auch nachweisen kannst
Entschuldige, aber das ist doch weltfremd. Mag vielleicht für eine dichtbesiedelte Stadt sinnvoll sein, aber doch nicht für landwirtschaftliche Flächen am Ärmel der Welt.

Ist denn überhaupt ein nennenswerter Schaden eingetreten? Ich würde Kontakt mit dem Nachbarn aufnehmen. Wahrscheinlich ist er froh, wenn Du die Bäume zersägst und entsorgst; dafür wird er Dir wohl gerne die Erlaubnis geben. Sofern Du dafür nicht einen 300 PS-Traktor verwendest - unwahrscheinlich, denn Du bist ja hier im Motorsägenforum -, dürfte doch kaum zusätzlicher Schaden durch die Beseitigung an seinem Jungwald entstehen.
Wenn es Dir und ihm egal ist, dann könntet ihr das Totholz auch einfach liegen lassen -> macht am wenigsten Arbeit und ihr könnt es als ökologisch wertvoll verkaufen.


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BeitragVerfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 13:32 
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Registriert: Dienstag 16. Dezember 2008, 19:02
Beiträge: 2360
Man muss den Begriff der Haftpflicht mal betrachten: Du bist immer dann in der Pflicht für einen Schaden zu haften, wenn Dich ein Verschulden trifft. Bist Du nicht Schuld, haftest Du auch nicht. In Deinem Fall kann ich kein Verschulden erkennen.

Das ist etwas anderes als beispielsweise bei einem KFZ, wo Du grundsätzlich immer für das von Dir versicherte KFZ verursachte Schäden verantwortlich gemacht werden kannst: Hier spricht man von Gefährdungshaftung, die allein durch den Betrieb eines Fahrzeuges entstehen; da gelten ganz andere Bestimmungen.

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:stihl: MS 170; MS 170D, MS 180 CBE, MS 181, MS 194T, MS 230 C-BE, MS 241 CM, MS 260 C, MS 261 CM, MS 271, MS 310, MS 362 CM, MS400, MS 441 CM, MS 462 CM; MS 500i; MS 661 CM; MS 880, 08 s
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BeitragVerfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 14:48 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
Ab Windstärke 8 ist man aus der Haftung raus - da muss der GESCHÄDIGTE sich dann selbst drum kümmern bzw. SEINE Versicherung muss eintreten.
Ich würde ja jetzt auf eigene Faust erst mal, außer der Meldung an den Nachbarn, auf dessen Grundstück NICHTS machen!
So kenne ich es auch, außer der Nachbar hat nachweislich deine Verkehrssicherungspflicht eingefordert und du bist dem nicht nachgekommen aber frag mal deinen Förster nach der Lage im Wald.

Anders sieht es mit Folgeschäden aus. Wenn du einen Stamm als wertvoll einschätzt, mit Maschineneinsatz rettest und dadurch Schaden bei Ihm verursachst, gewichtest du dein Eigentum über seines als bewusste Entscheidung. Das ist dann keine zwingende Folge mehr vom Sturm, du hättest das Holz auch liegen lassen oder klein gesägt als Brennholz raus tragen können.
In meinen Augen ist jetzt eigentlich nur noch die Verkehrssicherung eine zwingende Folge vom Sturm.

Andererseits sind das ja alles Bäume entlang deiner Grenze. Mit mehr Werkzeug als der Säge brauchst du doch auf das Grundstück vom Nachbarn gar nicht drauf - oder? Stamm sauber asten, Krone ab und gerade raus ziehen, macht eigentlich keinen Schaden, der nicht schon besteht und wenn es dir um den Arbeitsweg geht, dann säg keine Jungbäume ab und laufe lieber ein mal mehr um deinen Baum rum, bist halt nicht auf deinem Grundstück.
Zitat:
...
Gibt es für die Bergung etwas was ich beachten sollte?
Ich habe das heute Abend auf dem Grundstück vom Nachbarn ersteinmal mit absperrband eingezäunt und möchte morgen sofort mit der Räumung beginnen. Darf ich das einfach so?
...
Die Hektik würde ich bleiben lassen, eine Reaktionszeit von 2 mal postalischem Schreibebrief und erreichen tut es ihn wegen Urlaub (Woche mit Brückentag) erst in 1-2 Wochen, wirst du im Streitfall begründen müssen, warum du die Zeit nicht hattest. Da brennt doch nichts an, weil im Wald ein paar Bäume umkippen und da machst du dich dann auch angreifbar: Was ist Sturmschaden, was ist einseitige Bergung ohne Rücksicht auf Verluste.
Im Zweifel ruf deinen Förster an, was er als neutrale Instanz rät. Es ist abgesperrt und die ersten Tage nach Sturm läuft man eh nicht im Wald rum.

Hier im Stadtwald mit Trampelpfaden kreuz und quer lässt der Förster Sturmholz über inoffiziellen Trampelpfaden liegen, Hänger in der Nähe von offiziellen Wegen werden beseitigt und das war es dann auch schon. Von betroffenen Wegen hast du jetzt nichts geschrieben oder hast du Angst, dass Dir die Feuerwehr aus brauchbaren Stämmen Brennholz macht?

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MfG Eike
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