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BeitragVerfasst: Samstag 14. Oktober 2017, 13:27 
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Registriert: Freitag 4. März 2016, 22:07
Beiträge: 1021
Wohnort: Insel Rügen
Moin.
Gibt es deutschlandweit festgelegte Richtlinien wofür man eine Fällgenehmigung braucht und wofür nicht? Oder kocht da jedes Amt sein eigenes Süppchen?
Bis welche Stärke darf ich grüne Bäume ohne Genehmigung umlegen?
Wie ist das mit tote, trockene Bäume? Darf ich die einfach so fällen? Gibt es da Grenzen?
Wie tief darf ich einen Baum absägen damit es noch als "Pflegeschnitt" durchgeht?

_________________
MfG Robert

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Und noch viele andere Spielzeuge zum Kraftstoff verbrennen

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BeitragVerfasst: Samstag 14. Oktober 2017, 13:46 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Am besten bei der zuständigen Behörde nachfragen. Ich musste damals nur irgend einen neuen Baum irgendwohin im Grundstück pflanzen. Ein Kollege aus der Nürnberger Ecke hatte sogar für n größeren Pflegeschnitt ne Genehmigung gebraucht.

_________________
Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=82077


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BeitragVerfasst: Samstag 14. Oktober 2017, 18:18 
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Registriert: Dienstag 7. Dezember 2010, 15:48
Beiträge: 200
Wohnort: SN
Hallo,

das Stichwort ist "Baumschutzsatzung" - hat jede Stadt/Gemeinde.

cu,
Kellex


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BeitragVerfasst: Samstag 14. Oktober 2017, 19:39 
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Registriert: Sonntag 3. Mai 2009, 14:04
Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Zitat:
"Baumschutzsatzung" - hat jede Stadt/Gemeinde.
Nein :kopfschuettel:

Aber wo es eine gibt ist sie zu beachten.

_________________
Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


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BeitragVerfasst: Sonntag 15. Oktober 2017, 01:15 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 25. Februar 2007, 21:33
Beiträge: 14976
Wohnort: Gernlinden, die Perle in Oberbayern
Tote Bäume darfst du immer fällen.
Ein Pflegeschnitt ist ein Pflegeschnitt. Irgendwie kappen gilt oft als Baumverstümmelung wenn eine Baumschutzsatzung existiert.
Vorher bei der zuständigen Behörde nachfragen.

_________________
Gruß
Peter

Dolmar 500(38), 5105H(38), PS 7900(50)(2x), Solo 694 (60), Husqvarna 3120XP (90), Dolmar ES 2040 A(40), Efco 2600MT(30)
Sachs Dolmar 118, 123, 133, 143, 152, 153(2x), 166(4x), CA, CT, CC, CL, MC Culloch 15, 250, 300, 380, 740L, 795, 1-51, 1-72(2x), 1-86 gear drive, CP125(2x), SP125, SP125C, Pro Mac 6800, Stihl 041, 076AV, Solo Rex

Im Falle seines Falles erschlägt ein Baum dann alles!


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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Oktober 2017, 21:21 
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Registriert: Sonntag 7. Februar 2016, 05:35
Beiträge: 850
Wohnort: Südheide Lkr Gifhorn
Moin,
Bundesnaturschutzgesetz, Par. 39 Abs.5.
Das ist bundesweit gültig. Desweiteren die evtl. vorhandenen Baumschutzsatzung der Gemeinden. In seltenen Fällen gibt es noch den Denkmalschutz bei sehr alten Bäumen.
Gruß Jörg

_________________
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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Oktober 2017, 22:14 
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Registriert: Donnerstag 18. Juli 2013, 21:52
Beiträge: 9
Grundsätzlich ist erst mal zu klären wo der Baum denn steht...
Im Wald gelten andere Vorschriften (eigentlich nur Wald- und Naturschutzgesetz) als bei Bäumen außerhalb des Waldes.
Wenn der Baum/ die Bäume außerhalb des Waldes auf Grundstücken einer Gemeinde außerhalb von Wald stehen frag bei der Gemeinde nach ob eine Baumschutzordnung existiert und was diese besagt.
Im Wald kannst du im Rahmen der oben genannten Gesetzte um- und zurückschneiden was du willst.
Grüße
Reinhard


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BeitragVerfasst: Freitag 20. Oktober 2017, 09:21 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Eben, Wald ist was anderes als Gemeinde und in Gemeinden ist es ein lokales Süppchen, wie du schon befürchtest. Das kann sich sogar von Wahl zu Wahl ändern ;) ... vor 5 Jahren mal gefragt zu haben, heißt nicht, dass es noch gilt.

_________________
MfG Eike
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BeitragVerfasst: Freitag 20. Oktober 2017, 12:24 
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Beiträge: 1090
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Vielleicht hat ihn ja ein starker Sturm kaputt gemacht :pfeifen:

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Gruß Alex


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