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BeitragVerfasst: Donnerstag 23. November 2017, 22:43 
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Na dann mach mal... Bei jedem Kurs bläuen die uns ein das man, sobald man Selbstwerber gegen Kohle in den Wald lässt, mithaftbar ist, egal was unterschrieben wurde...
Ihr könnts gerne machen, ich machs nicht!

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 07:22 
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Beiträge: 5963
Wohnort: bei Stade
Der Wald, wo ich drin säge, grenzt an mein Grundstück und gehört dem Landkreis. Ich kann mir nicht vorstellen, das die auch nur das kleinste Risiko eingehen.

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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 08:56 
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Beiträge: 963
Wohnort: Metropole des Allgäus
Hallo zusammen,
Mich würde mal interessieren, mit welcher rechtlichen Grundlage ich als Waldbesitzer haftbar bin. Ich kann mir das nicht vorstellen. Rechtlich macht es doch keinen Unterschied, ob sich der Knabe ins Bein sägt oder sich beim abholen vom Polter den Knöchel verknackst. Somit dürfte ich doch gar kein Holz verkaufen, sondern müsste es dem Kunden anliefern, damit der keine Verletzungsgefahr hat.
Ich höre nur immer, dass das mal jemand so gesagt hat (WBV, FBG, usw...). Die meisten plappern das dann nach. Hat jemand was schriftliches dazu?
Wenn sich jemand im Baumarkt an einem Sack Zement den Rücken aushängt haftet ja auch nicht der Baumarkt. Da gibt es rechtlich gesehen doch keinen Unterschied. Der "Kunde" muss doch selber wissen was er sich zutraut.

Gruß
Jürgen

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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 10:00 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
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Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Das Problem heute ist doch die über Regulierung und die Klagewut der Menschen die einfach voraus setzen das sich für jeden Mist ein anderer für sie den Kopf zerbricht...

Die Menschen in Deutschland sind so satt und gelangweilt das sie sich um Dinge nen Kopf machen die früher selbstverständlich waren, heute geht es nicht mehr ohne tausende Gesetze, Regelungen, Anwälte und Richter...

FURCHTBAR

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Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 12:08 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Zitat:
Hallo zusammen,
Mich würde mal interessieren, mit welcher rechtlichen Grundlage ich als Waldbesitzer haftbar bin. Ich kann mir das nicht vorstellen. Rechtlich macht es doch keinen Unterschied, ob sich der Knabe ins Bein sägt oder sich beim abholen vom Polter den Knöchel verknackst. Somit dürfte ich doch gar kein Holz verkaufen, sondern müsste es dem Kunden anliefern, damit der keine Verletzungsgefahr hat.
Ich höre nur immer, dass das mal jemand so gesagt hat (WBV, FBG, usw...). Die meisten plappern das dann nach. Hat jemand was schriftliches dazu?
Wenn sich jemand im Baumarkt an einem Sack Zement den Rücken aushängt haftet ja auch nicht der Baumarkt. Da gibt es rechtlich gesehen doch keinen Unterschied. Der "Kunde" muss doch selber wissen was er sich zutraut.

Gruß
Jürgen
Da gibts nix schriftliches und ich glaube, dass Staemmchen das verwechselt (oder de WBV, abgesehen davon, was die so erzählen, kann auch eigenen Interessen dienen). Sobald er Leute im betrieblichen Interesse in den Wald lässt, haftet er für Personenschäden. Aber nicht, wenn er an Leute Brennholz vergibt und sich das unterschreiben lässt.
Deswegen steht auch das hier drin: "Dass ich das mir zugewiesene Holz käuflich erwerben möchte und es als Privatperson im eigenen Interesse und im Eigenverbrauch aufarbeiten werde. Dass dadurch kein Beschäftigungsverhältnis zu dem Betrieb entsteht."
Zitat:
Der Wald, wo ich drin säge, grenzt an mein Grundstück und gehört dem Landkreis. Ich kann mir nicht vorstellen, das die auch nur das kleinste Risiko eingehen.
So ist es nämlich und die haben eigene JuristInnen, die sich mit sowas täglich beschäftigen.

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Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 12:34 
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Zitat:
Deswegen steht auch das hier drin: "Dass ich das mir zugewiesene Holz käuflich erwerben möchte und es als Privatperson im eigenen Interesse und im Eigenverbrauch aufarbeiten werde. Dass dadurch kein Beschäftigungsverhältnis zu dem Betrieb entsteht."
Interessanter Aspekt! Bleibt die Frage ob das im Ernstfall ausreicht.

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Gruß Jens

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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 14:09 
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Wohnort: Kreis Bad Dürkheim
Interessantes Thema.

Ich lasse mir immer mit meinem Nachbar einen LKW voll Langholz liefern. Wird dann vor meinem Haus / Grundstück entladen oder auf dem Nachbar Grundstück ( Eigentümer ist die Metro Group ).
Die Rechnung läuft immer nur auf meinen Namen.
Jeder macht dann sein Holz für sich.
Wir haben beide kein Sägeschein und für meinen Nachbar sägt auch immer ein Kumpel von ihm.

Wie wäre wohl hier die Sachlage? ?? :KK:

Grüsse


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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 14:44 
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Beiträge: 4673
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Nein Sinawali ich verwechsel das nicht. Du kannst gerne unseren zuständigen Förster oder den Geschäftsführer der WBV Rothenkirchen, Hr Tobias Wicklein anrufen.
Die WBV wollte so ne Art Brennholzbörse in Leben rufen bzw es für Waldbestizer einfacher machen Brennholz los zu bekommen. Bei der WbV hätte man sich eintragen lassen können in "wer sucht Holz" und wer hat Holz. Die Wbv hätte das dann weitergeleitet. So ne Art Vermittler, also wie bei eBay usw, hätten die dann auch nichts weiter damit zu tun.

Gescheitert ist das ganze eben aus dem Grund das der Waldbesitzer mithaftbar gemacht werden kann, könnte. In wie weit er haftbar gemacht werden kann und obs n Gerichtsurteil gibt, weiß ich nicht. Kann ich aber mal abklären.
Aber irgendwas wird wohl dran sein...

Wer sicher gehen will, sollte Holz an eine öffentliche Forststraße rücken.

Soweit mein Stand...Wie schon geschrieben, ich machs nicht. Wenns jemand besser weiß und machen will...gerne
Ich hab aber keine Lust und Zeit das auf diese Weise herauszufinden. :mrgreen:

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 17:39 
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Hallo,

machts doch nicht so kompliziert - ich habe bei der Berufsgenossenschaft
angefragt, was zu beachten ist und folgende zwei Dokumente erhalten:

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cu,
Kellex


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BeitragVerfasst: Freitag 24. November 2017, 18:31 
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Danke Kellex!!! Das ist doch genau was ich gesucht hab.
Das ich da nicht selber drauf gekommen bin, bei der Berufsgenossenschaft nachzufragen ist schon etwas peinlich.
Deren Zeitung kommt nur einmal im Quartal und ist an die Schwiegermutter adressiert.
Wir haben im Wald keine öffentliche Forststraße.
Ist alles Privatwald und die Wege sind immer halbe halbe auf der Grenze.
Ich habe übrigens auch keinen Sägeschein. Bin aber schon 7 Jahre unfallfrei im Wald unterwegs.
Mit etwas gesundem Menschenverstand ist man schon gut beraten.
Der Rest ist Übung, wenn mir etwas zu heikel ist, lass ich es machen.

mfg Micha


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BeitragVerfasst: Samstag 25. November 2017, 07:29 
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Um mal wieder davon anzufangen :mrgreen: Wenn auf einer Baustelle ein Schild "Betreten verboten, Eltern haften für Ihre Kinder" steht, das Kind auf die Baustelle geht und es Ihm etwas passiert ist auch der Eigentümer mitverantwortlich. Soll nur soviel bedeuten wie: Schreiben kann man erstmal viel....anfechten noch mehr...
Ich will keinen davon abbringen...Hab mich vor n paar Jahren auch lang und breit erkundigt, da ich momentan nicht die Zeit habe alles optimal aufzuarbeiten. Meine Entscheidung das ich keinen Fremden in den Wald lasse, manchmal ist wenn man n paar Kröten weniger hat, mehr verdient. Und ich muß mich bei einem Unfall keine unnötigen Fragen usw aussetzen.

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Samstag 25. November 2017, 07:46 
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Zitat:
Um mal wieder davon anzufangen :mrgreen: Wenn auf einer Baustelle ein Schild "Betreten verboten, Eltern haften für Ihre Kinder" steht, das Kind auf die Baustelle geht und es Ihm etwas passiert ist auch der Eigentümer mitverantwortlich.
Früher hätte der Bengel noch einen Arschvoll dazu bekommen, heute wird der Bauherr verklagt, weil seine Baustelle nicht kindgerecht war! :kopfschuettel:
Das Leben besteht nun mal aus Risiken und nicht allem kann man aus dem Weg gehen. Muss man morgens im Bett bleiben. :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Samstag 25. November 2017, 07:49 
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Wohnort: KC / Oberfranken
Aber manche Risiken wären eben vermeidbar ;)

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 20:38 
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Wohnort: 01561 Randsachsen
Hallo

Habe heute mit einem Forstmenschen aus der Region telefoniert.
Er sagt der bei uns übliche RM Preis für Kiefer an Selbstsäger ist 15€/RM
Das wäre die eine Möglichkeit, habe eine Telefonnummer von einem Forstunternehmen bekommen.
Die zu beauftragen wäre die zweite Möglichkeit, die zahlen zumindest mehr.
werde morgen mal dort anrufen und mich informieren.

mfg Micha


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BeitragVerfasst: Samstag 9. Dezember 2017, 07:22 
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Registriert: Samstag 18. März 2017, 13:00
Beiträge: 266
Wohnort: 01561 Randsachsen
Moin

Habe gestern die Chefin vom Forstunternehmen angerufen und mein Anliegen geschilkdert.
2 Stunden Später hat mich Ihr Vorarbeiter angertufen um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Der war dann auch gleich gestern Nachmittag.
Die Firma ist seit dem Juli Tornado bei uns in der Region unterwegs und würde im Februar bei uns lang kommen.
Bin auf das Angebot gespannt.
Das meiste wird wohl im Nachbarort bei Kronospan landen.

mfg Micha


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BeitragVerfasst: Sonntag 10. Dezember 2017, 10:24 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
...
Das meiste wird wohl im Nachbarort bei Kronospan landen.

mfg Micha
Dann holst du dir noch dein Brennholz aus dem Verschnitt und gut gewesen...

Das mit dem "Eltern haften für Ihre Kinder" und dem mit in die Haftung genommenen Bauherrn beinhaltet halt Minderjährige und dort sogar die jüngeren, nicht mal strafmündigen... . Es muss halt ein zu Ruhezeiten geschlossener Bauzaun her und dieser gehört regelmäßig kontrolliert.

Haben es die Juristen inzwischen geschafft, auch Erwachsene, die Auto fahren und wählen gehen dürfen, trotz Unterschrift eines klar verständlichen Dokumentes Richtung Unzurechnungsfähigkeit umzudrehen? :kopfschuettel: :kopfschuettel:
Da kann man langsam wirklich den Spaß an der Freude verlieren...

Die BGs müssten doch die Juristen haben.
Ich sehe einen klaren Unterschied der hier zitierten Dokumente:
  • Der niedersächsische Forst und die BG Mittel- und Ostdeutschland stellen klar, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht, ...
  • Dies ist nicht bei allen Schriftstücken gegeben und dies ist wohl der Passus, über den sich dann scheinbar "eingeklagt werden kann".


Wäre aus Juristensicht echt mal spannend zu wissen, ob dies dann den Unterschied zwischen "wasserdicht" und "hinfällig" macht oder ob das komplett egal ist, was da unterschrieben wurde.

Wenn ich das so lese und weiter interpretiere, steht da ja geschrieben, dass durch den Selbstwerber keine Arbeiten im Sinne des Betriebes ausgeführt werden und dass der Selbstwerber in eigenem Interesse für den Eigenbedarf arbeitet und ausdrücklich kein Beschäftigter des Betriebes ist, ...
Um einem juristischen Vorgehen dann den letzten Spielraum zu nehmen, heißt das sinngemäß eigentlich, dass Fäll- und Rückearbeiten das kritischste sind, so man diese zulässt, die fallen am ehesten noch in den Bereich von Arbeiten im Sinne des Betriebes, um eine Ware verfügbar zu machen.
Wenn man die aber als Waldbesitzer selbst übernimmt, sollte man langsam in den Bereich kommen, dass die Analogie zum Baumarkt passt, der schließlich auch nicht haftet, so sich einer am Sack Zement nen Bruch hebt oder "beim Begucken" sich mit einer noch nicht gekauften Axt verletzt... wobei da natürlich spannend wird, dass dann sogar das Werkzeug noch dem Baumarkt gehört :groehl: :klatsch: :groehl: ...

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MfG Eike
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Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


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BeitragVerfasst: Sonntag 10. Dezember 2017, 11:48 
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Bevor ich mir solche Gedanken mache und womöglich noch drei Semester Jura studieren muss, lass ich das Holz lieber liegen und arbeite es langsam selbst auf.

Alternativ eine Firma beauftragen die aufräumt...

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BeitragVerfasst: Sonntag 10. Dezember 2017, 13:29 
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Registriert: Samstag 18. März 2017, 13:00
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Hallo

Ich möchte so wenig wie möglich Arbeit damit.
Was da dran hängt war mir vorher nicht klar.
Wenn ich jeden Baum einzeln umsägen und an den Waldrand bringen muss, kann ich es auch bald selbst behalten.
Dann ist noch der Zeitfaktor mit den Selbstsägern.
Es muss ja auch vorbereitet und gezeigt werden.
Dann holen die jeder bloss zwei Autohänger voll.
Da brauch ich ewig bis die 3,5 ha durch sind.
Wenn es das Forstunternehmen macht, brauch ich keinen Gedanken mehr dran zu verschwenden
und kann mich auf die anderen 2 ha konzentrieren.

mfg Micha


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BeitragVerfasst: Sonntag 10. Dezember 2017, 14:44 
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Sag ich doch... :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 08:51 
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Registriert: Sonntag 6. März 2016, 10:47
Beiträge: 94
Ich würde einen Lehrgang an der Waldbauernschule in Kehlheim(Donau)empfehlen um einen ersten Eindruck zu gewinnen über die Welt der Forstwirtschaft. Die geben auch Tips was Waldbaulich möglich ist bei den gängigsten Baumarten.


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