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BeitragVerfasst: Freitag 30. März 2018, 20:50 
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http://gmsc.ladadi.de/buergerportal/wep ... 5519184,36

Wir haben das Flurstück 56

Kann es mit dem Handy nicht öffnen

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BeitragVerfasst: Freitag 30. März 2018, 22:30 
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Der B-Plan in der veröffentlichten Version sagt Folgendes:

Du darfst keine Zufahrt zu Oll...Straße anlegen. Von der Oll...straße aus gesehen, darf etwas mehr als das erste Drittel des Grundstücks nicht bebaut werden. Dasselbe gilt für einen Streifen von ca. 6 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zum (von der Oll...straße aus gesehen linken) Nachbarn.

Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 585 m² und darf zu 40% überbaut werden. Das sind 234 m². Zähl die Grundflächen aller Bauwerke zusammen (§ 19 Abs. 4 BauNVO), dann weißt Du, ob und ggf. wie viel Du noch bebauen darfst.

Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan kann ich nicht öffnen. Nach der 1. Seite, die Du eingestellt hast, darfst Du in dem 6 m breiten Streifen zum Nachbarn weder eine Garage noch ein Carport bauen. Nach § 23 Abs. 5 BauNVO in Verbindung mit § 14 Abs. 1 BauNVO sind aber untergeordnete Nebengebäude zulässig, also Geräteschuppen, Kaninchenställe usw., wenn die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan auf den hinteren Seiten dazu keine Einschränkungen machen. Du dürftest in der Grenze also zwar kein Carport, aber einen Geräte- oder Gartenschuppen bauen. Was dann später mal dort drinliegt, wird wohl niemand mehr überprüfen.

Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du beim Bauamt nachfragst, ob Du in der Grenze einen Geräteschuppen bauen darfst und wie groß/hoch der sein darf.

:)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Freitag 30. März 2018, 22:47 
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Zitat:
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du beim Bauamt nachfragst, ob Du in der Grenze einen Geräteschuppen bauen darfst und wie groß/hoch der sein darf.
Oder wenn Du für das Ding einen "grünen Punkt" beantragst. ;)
--> https://de.wikipedia.org/wiki/Baustelle ... utschland)

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BeitragVerfasst: Freitag 30. März 2018, 23:11 
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:mekka: Ihr seit :super:
Ich danke euch vom ganzem Herzen :klatsch: dann wird aus dem unterstand ein Geräteschuppen,dann fragen wir am Dienstag nach wie groß und hoch wie den bauen dürfen,gleichzeitig beantragen wir den Grünen Punkt und hängen das Schild an das „Ding „ :groehl: so das es jeder sehen kann.


Das passt mir auch gut,mein Geräteschuppen auf der anderen Seite des Grundstückes,ist voller als voll :? So kann ich alles verteilen und irgendwann bisschen Brennholz Zwischen lagern :)

Wir wollen auch für die Kinder ein paar schaukeln und klettergerüst bauen,das kann man ja beim Amt vorschieben und dann zum Geräteschuppen kommen :lol:

Erstmal ist Pause angesagt,wünsche euch noch schöne Feiertage und immer gut Holz

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 16:25 
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Moin

Hab von der anderen Nachbarnseiten ne Info bekommen,
Ein kleines Gartenhaus braucht keine Baugenehmigung

Für ein Gartenhaus unter 30m² Brutto-Rauminhalt braucht man keine Baugenehmigung. Ausnahmen bestehen, enthält es eine integrierte Toilette oder einen Aufenthaltsraum. Somit kann man als Gartenhaus ohne Baugenehmigung eigentlich nur Bauten bezeichnen, die zur Aufbewahrung von Gartengeräten und Outdoor Einrichtung dienen, nicht aber zum Aufenthalt und einem gemütlichen Abend mit Garten genutzt werden. Auch eine Feuerstelle darf im genehmigungsfreien Gartenhaus nicht vorhanden sein. Ebenfalls sollte der Abstand zum Gartennachbarn eingehalten und nicht unterschritten werden. Hessen verfügt hier noch über lockere Auflagen im Vergleich zu anderen Gemeinden, doch kann ein zu nah am Nachbargrundstück gebautes Gartenhaus schnell zum Ärger führen. Vor allem, wenn sich der Gartennachbar beschwert schreitet das Bauamt ein und kann den Rückbau oder die Versetzung des Gartenhauses fordern.


Muss jetzt abklären ob wir in der Ecke wo das Gerüst steht auch die Hütte bauen dürfen,Abstand zur Grenze hab ich gelassen,damit der Mann der keiner ist die Hecke schneiden kann auf unserem grunstück.


Das ist von Google Earth,die 1 ist unser alter Holzunterstand,den hatte der Vorbesitzer gebaut,2 ist mein jetziger Gerüst,wäre ja zu geil wenn ich die 30m2 dort ausnutzen dürfte,ihr könnt ja selbst sehen was die für ein Ausblick aus dem Fenster haben hat ist gelb markiert,direkt auf unser Haus :roll:

Bild





Bin kein Mathematiker :pfeifen:
Weiß jemand welche Massen 30m² hat?

Sprich Länge breite Höhe ?

Wenn das durchgeht,dann sag ich nur Karma :klatsch:
Drückt mir die Daumen

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Zuletzt geändert von Chaos75 am Sonntag 1. April 2018, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 16:31 
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Hab eben mal bei den anderen Nachbarn geschaut,falls wir dort nicht bauen dürfen dann kann ich mir gut vorstellen,da wo ich die gelbe Markierung X gesetzt habe bauen dürfen,dann hätte die tollen nette Nachbarn die auf ihrer erhöhten Terrasse im Sommer sitzen ihre Aussicht auf unsren Gartenhaus oder Schuppen,vom Fenster aus hat die Nachbarien aus ihren Esszimmer die Sicht und von der Terrasse ihre ganze Familie.

Ich weiß jetzt nicht was besser ist :roll:

Blöde Frage zu den Grünen und roten bauschild,ist das grüne kostenlos und bis 30 Kubikmeter zugelassen?
Dann wäre das rote zu beantragen und kostet Geld,hab irgendwas im Internet gelesen so und soviel Prozente vom baupreis?!

Bild

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Zuletzt geändert von Chaos75 am Sonntag 1. April 2018, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 16:58 
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Zitat:
...
Bin kein Mathematiker :pfeifen:
Weiß jemand welche Massen 30m² hat?

Sprich Länge breite Höhe ?
...

m² oder m³ ?

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 17:12 
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Zitat:
Zitat:
...
Bin kein Mathematiker :pfeifen:
Weiß jemand welche Massen 30m² hat?

Sprich Länge breite Höhe ?
...

m² oder m³ ?

Quadratmeter meine ich nicht,müsste Länge mal breite mal Höhe sein,da das Volumen glaub zählt!

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 17:28 
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Das klär noch mal aber ansonsten kannst du dir eine Grundfläche aussuchen und 30m³/Grundfläche[m²]=Hohe[m]

Also bei 5x2m Grundfläche wären es 3m Höhe und dann geht es weiter, damit, wie viel Abstand du halten musst zur Grenze, um so hoch bauen zu dürfen, ... also ich würde nicht pauschal davon ausgehen, dass du alles mit 30m³ Volumen bauen darfst, nur weil du Platz lässt, so dass man mit der Heckenschere durch kommt ;)

Wahrscheinlich darfst du das erste Lager auch erst mal von den 30m³ abziehen, du startest ja nicht bei Null.

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 17:40 
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:heulen: ich will doch nur mein Holz auf dem Grundstück lagern,meine Fresse was sind das für Nachbarn die sich in anderen Leute ihre Sachen einmischen...OK hast wahrscheinlich recht,der erste unterstand könnte mitgezählt :roll: im Notfall könnte ich den abreißen,der ist alt und hässlich außerdem ist er weiter weg vom tollen Fenster der Nachbarn :)

Leute sorry bin voll genervt wegen dem Thema,hoff der Fred gerät nicht aus dem Thema und hilft andere Holz lagerer mal.

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 17:44 
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In welchem Bundesland wohnst Du?

In NRW sind 30m³ ohne Baugnehemigung machbar, in Brandenburg 75m³, wenn ich das richitg in Erinnerung habe. Was darüber geht braucht zumindest eine vereinfachte Baugenehmigung, also den grünen Punkt, der ca. 100,- € kostet.

Ich würde mit grünem Punkt machen und mir dann auch mal die Brandlasten angucken. Also was passiert, wenn der Holzstapel mal so in Brand gerät? Sind dann dein Haus und das des Nachbarn von der Feuerwehr noch zu halten?

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Zuletzt geändert von cbk am Sonntag 1. April 2018, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 17:49 
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Also das gelbe X halte ich nicht für abwegig, vor allem auch wegen der Brandlast.
Das nahe an die Grenze zur Straße ins Gestrüpp gebaut dürfte am wenigsten stören und wenn du 30m³ auf alle Nebengebäude beziehst, wird es auch kein riesiges Monstrum, weil du noch was abziehen musst.
Was hast du an Holzbedarf? Mehr als 2-3 Jahresvorräte braucht man ja nicht als festen Unterstand. Sollte mal eine Saison viel Holz rum kommen, würde ich eher temporär auf Paletten mit LKW-Plane improvisieren als mir die Nachbarn und ggf. die Behörden mit festen Bauten narrisch zu machen.
Genau das wurde mir übrigens hier vom Amt telefonisch sinngemäß empfohlen, als ich mich schlau gefragt habe:

"Alles, was sie schriftlich haben wollen, muss vorschriftsmäßig sein, an einem Holzhaufen mit Plane drüber kann man eh nicht präzise messen und "der kommt ja auch ganz bestimmt im nächsten Winter weg, da gabs halt mal mehr Holz als sonst" .
Reden sie mit ihren Nachbarn! Wenn sie sich einig werden, brauchen sie es auch nicht wirklich amtlich und können sich Notar, ... sparen, so sie im Bereich der Grenzbebauung mit Zustimmung vom Nachbarn das pauschal zulässige etwas aufweiten wollen und je mehr davon temporäre Holzhaufen unter Plane sind, desto einfacher, falls man sich mal nicht mehr einig ist!"

Mein Nachbar hatte eigentlich nur einen Einwand:
"Mach es ansehnlich, also ohne Plane und alles ist gut!"

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 17:50 
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Hessen laut meines Infos müssten 30 m3 und nicht Quadratmeter frei sein,ja das brand Thema hatten wir auch schon,das müsste ich mal mit der Versicherung klären,die Nachbarin hatte das auch erwähnt muss ich zugeben.

Keine Ahnung wie das geregelt ist.

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 17:57 
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@Eike zur Zeit haben wir einen unterstand mit zwei Kammern,der zweite sollte auch in zwei Kammern aufgeteilt werden,dann hätten wir 4.

Wollte eigentlich Jahr für Jahr die Unterstände nutzen,ja reden wäre gut glaub aber das ist vorbei,wie gesagt hab das Gefühl das die alte sorry für den Ausdruck,einfach nicht mehr spannen kann wie vorher ..

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 18:08 
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Nimm die Nordecke vom Grundstück, das ist am weitesten von den Häusern weg, ab unter die Bäume, das fällt auch weniger auf.
Geh genau in die Ecke der Grenze mit zu recherchierenden Abständen zur Hecke und Straße und baue erst mal was "mittelgroßes" und das kannst du dann ja in ein paar jahren Richtung Teich noch mal wachsen lassen.

Die Brandlast an der engsten Stelle zwischen 2 Häusern ist blöd. Wenn sie schon so argumentiert, kannst du davon ausgehen, dass es irgendwann blöd aufstößt und bei jedem nachbarschaftlichen Streit instrumentalisiert werden kann.
Den alten Schuppen würde ich erst mal stehen lassen, den kann man später mal als Verhandlungsmasse "opfern".

Brandlasten dürften auch kein Gewohnheitsrecht bekommen oder verjähren... Gefahrenabwehr kann immer benutzt werden, dass du plötzlich umbauen musst, der aktuelle Ort ist also nicht der beste, da reicht ein Blick aufs Luftbild.

Wenn die Alte spannern will, dann häng Dir doch so eine Gardine als äußere ins Fenster ;) :
https://images-na.ssl-images-amazon.com ... L1200_.jpg
Nach innen kannste ja was neutrales nehmen :groehl:

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. April 2018, 18:14 
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Die Gardine ist Geil :groehl:


Hast recht das leuchtet mir ein :( wäre ja auch ne Gefahr für beide Häuser.. oh Mann was ein Theater glaub das muss alles nochmal durchdacht werden,der erste Schritt ist der Bauamt um zu erfahren wo wie was gebaut werden darf,dann sehen wir weiter.

Eigentlich war ja alles geklärt,ich hab den Nachbarn versprochen keinen weiteren unterstand zu bauen,da sie ja nicht die ganze Seite Brennholz haben möchte..hab aber auch keine Lust mehr Zeit und Geld in das zweite Gerüst zu stecken wer weiß wie die abgeht wenn die ihre Tage hat :groehl:

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BeitragVerfasst: Montag 2. April 2018, 12:17 
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Zitat:
Die Gardine ist Geil :groehl:
...
Eben, immer den Humor bewahren ;)
Zitat:
...
Zeit und Geld in das zweite Gerüst zu stecken wer weiß wie die abgeht wenn die ihre Tage hat :groehl:
Das ist es halt. Wenn man sich etwas auf die Argumente der Nachbarn einlässt - im Zweifel hinterher im stillen Kämmerlein, ohne am Zaun gleich alle Fronten verbrannt zu haben, dann sieht man ja auch, was nachvollziehbar ist und was alleine "dem freien Blick des Spannerns" dient ;)

Kann man aber ein Argument nachvollziehen, dann kann man auch gucken, ob sich eine bessere Lösung findet, die einem selbst auch gefallen könnte.
Meine beiden Lager befinden sich halt in den diagonal gegenüberliegenden Ecken meines Grundstücks mit Haus und einigem an Fläche dazwischen. Kein Nachbar muss sich das gesamte Volumen ansehen, bezüglich Brandlast ist es eine Risiko-Streuung, das eine Lager würde das andere auch nicht in Brand stecken können und in den Grundstücksecken haben sie sich auch gut ins Gestrüpp integrieren lassen. Dadurch, dass ich das jetzt natürlich wieder wachsen lasse, wirken sie deutlich kleiner als sie real sind :roll: ... da fällt nicht wirklich auf, dass ich mit den hier zulässigen Volumina ans Limit gegangen bin, ganz im Gegenteil. Um das zu merken, müsste jemand ins Gestrüpp kriechen, nachmessen und erst mal merken, wie tief das Gestrüpp real ist ;) :mrgreen:

Noch weiter an die Straße ran als das gelbe X neben den Teich könnte bei Dir super funktionieren, nicht zuletzt auch, weil deine Nachbarn da noch mehr Bäume und Gestrüpp haben als du. Da würden die das kaum mehr sehen ;) und selbst du hättest da Grün, in welches du das Lager hinein bauen könntest.

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BeitragVerfasst: Montag 2. April 2018, 21:27 
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Eike wie erwähnt,der Nachbar und seine alte waren schon oft ohne zu fragen auf unser Grundstück,sowas neugieriges hab ich noch nicht erlebt..hatte heute feindkontakt,hab mich zusammen gerissen und beide mal gefragt ob sie mal paar Minuten haben,die alte hat erst weggeschaut haben dann aber eingelenkt.

Ich hab mich entschuldigt,sagte ja das war nicht ok,hätte ja mal fragen können..na ja ich hab den beiden ein Angebot gemacht,wenn sie gegen diesen unterstand sind,machen ich das Dach ab und es kommt ne plane über das Holz,so das es nicht mehr über ihre Hecke sichtbar ist :roll: hab gesagt die müssen sich nicht jetzt entscheiden,der Mann hat die ganzen Zeit nur genickt und die alte nur :Vertrau mir: ja das ist die Grenze und die gibt es nicht ohne Grund,man muss dieses und jenes beachten bla bla bla,sie will es sich überlegen und gibt Bescheid..auf jeden Fall fahren wir morgen früh zum Bauamt um uns zu informieren was Gesetz und Verpflichtung hier ist,auch wegen Nebengebäude und Sandkasten schaukel für die Kids zu erfragen..schauen wir mal was kommt,falls die alte doch abnickt ,dachte ich an eine schriftliche Zusage von ihr,glaub aber so abgefuchst wie die ist macht die das nicht mit :ohman:

Nun den guck ma ma

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BeitragVerfasst: Montag 2. April 2018, 21:56 
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Mit einfach mal was unterschreiben ist eine Behörde nicht zufrieden, die wollen dann das Ballett vor einem Notar, zumindest hier war das die Aussage bezogen auf eine Zustimmung eines Nachbarn, so in der Grenzbebauung etwas geschehen soll, was man nicht eh darf ;)

Spar dir den Aufwand, bis du wirklich was willst und nicht nur nen Holzunterstand, von dem du Dir selbst erst ein Bild machen willst, wo er hin soll.

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BeitragVerfasst: Montag 2. April 2018, 22:14 
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Es wird unterschieden zwischen einer Baulast, die ins Grundbuch eingetragen wird und beim Eigentümerwechsel erhalten bleiben (z. B. Nachbar will eine längere als zulässige Grenzbebauung und gesteht Dir das gleiche Recht zu, das irgendwann auch zu tun), und einer sog. „Nachbarschaftsrechtlichen Vereinbarung“, quasi ein Verrrag unter Nachbarn, der beim Eigentümerwechsel erlischt.

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Gruß,
Christoph

:stihl: 020AV, 050 AV ... 076AV, MS 261 VW, MS 441 W, 064/66, MS 880
STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


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