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BeitragVerfasst: Dienstag 20. März 2018, 19:50 
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Das Luftbild braucht vielleicht etwas Erklärung.

Ich denke auch, dass die Streifen die Holzlager sind.

Wem gehören sie?
  • Links zum Eckgrundstück mit rotem Dach?
  • Rechts zum quadratischen schwarzen Dach?
  • Die Bebauungslücke ist groß... sind ggf. beide benannten Grundstücke Nachbarn?
Das Ordnungsamt schaltet sich ja auch bei nachbarschaftlichen Beschwerden ein... die offizielle Begründung wäre echt mal interessant denn die beiden Holzreihen wirken jetzt nicht deplatziert.

Die Frage ist eher, ob ein Nachbar die weg haben möchte und nach Wegen gesucht hat.

Mir glänzen die Streifen zu sehr. Sind das Blechdachelemente? Wenn ja und wenn das scharze, quadratische Dach dem Nachbarn gehört, dann hätte ich eine Vorahnung, woher der Wind weht ;) ...

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Dienstag 20. März 2018, 20:49 
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Hallo,die beiden hellen Streifen sind das Holz ,mit Silofolie abgedeckt.Das Grundstück hat nichts mit den beiden Nachbarn zu tun.Mein Kumpel wohnt in einer anderen Ecke.Er vermutet ,das Ordnungsamt sei an getanzt weil er einen ganzen Samstag Stammholz aufgearbeitet habe, und ein Nachbar sich in seiner Ruhe gestört gefühlt habe.

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Dienstag 20. März 2018, 21:16 
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Naja, auf nachbarschaftliches habe ich ja abgehoben und genau danach riecht das.

Ein Nachbar fand die Folie über meinem Holzlager auch nicht schön, wir haben uns drauf geeinigt, dass wir sein Gestrüpp höher wachsen lassen und es in meine Richtung vorerst nicht schneiden.

Wenn ich mir ein Dorf ansehe, durch das ich täglich auf dem Weg zur Arbeit fahre, da lassen die sich auch 1-2 LKW Stammholz kommen und arbeiten das auf 2-3 Stellen verteilt auf. Der LKW muss dort abladen können und die Leute arbeiten dort auf.
Die direkten Anwohner und die Holzkäufer sind auch unterschiedliche und 2 der Stellen nehmen sie jedes Jahr für den Zweck.

Der eine sieht es locker, bei meinem Nachbar fand sich eine Lösung, die uns beiden passt (mir doch egal, dass sein Gestrüpp über mein Holzlager wächst, wenn es ihn glücklich macht, ...

Die Holzbank im Satellitenfoto sah mir aber so vor das Haus mit dem schwarzen, quadratischen Dach davor gesetzt aus.
Die beiden Grundstücke passen so gar nicht zusammen.
Das hat mit Recht und Unrecht haben nichts zu tun. Es riecht aber nach deutscher Nachbarschaftsliebelei.

Dein Kumpel kann da ja weiter Holz abladen (lassen) und aufarbeiten, er muss nur genug aufgearbeitetes wieder mit nehmen und zu Hause lagern ;)

Mein Grundstück ist für sowas freundlich geschnitten. Nur ein Nachbar guckt auf ein Holzlager - da wächst jetzt was und verschönert den Blick von seiner Veranda aus. Ich gucke auf ein Holzlager, das zum Großteil aber in einer Hecke verschwindet und sehe es wie Chris - es gefällt mir besser als der dort vorher ungepflegte Garten :groehl: und im Bereich der Grenzen, die da zusammen laufen, haben alle 3 Nachbarn je ein Holzlager. Da fängt keiner an, plötzlich Holz unästhetisch zu finden - Glück gehabt!

Bei dem Satellitenbild habe ich zuerst an "Ruhestörenden Lärm durch Blechdach vor der Tür vom Nachbarn" gedacht - wenn es eine Retoure für einen durchgezogenen Samstag mit Kettensäge und Co war - das geht ja in die gleiche Kerbe, deutet aber auf eine dünne Haut des Nachbarn hin, wenn es wirklich einmalig war ;)

Genau deshalb säge ich im Wald fertig und spalte zu Hause nur - überwiegend elektrisch, Sonntag ist tabu. Es ist Stadtrandlage aber eben nicht Dorf, das Verhalten sollte grob in die Nachbarschaft passen. Das zeigen ja auch die Blicke von Eichsi, wie er die Satellitenbilder interpretiert.
Ich würde zwar sagen, dass das Grundstück mit dem schwarzen quadratischen Dach nicht so ganz ins Umfeld passt aber es wäre nicht das erste mal, dass der zugezogene Städter für dicke Luft sorgt ;)

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. März 2018, 21:23 
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Also Vermutungen und Spökenkiekereien...
Wie wurde denn "unmissverständlich" erklärt? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

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Grüße, holgi :R:

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. März 2018, 22:36 
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Werni, Lärm ist in der Tat Sache des Ordnungsamts. Nach der TA Lärm zu § 48 BImSchG gibt es Grenzwerte, die je nach Gebietscharakter zwischen 45 und 60 dB(A) tagsüber liegen. Gemessen wird normalerweise nen halben Meter vor dem Schlafzimmerfenster. Außerdem gibts in vielen Gemeinden Lärmschutzverordnungen, die z.B. die Mittagszeit besonders schützen. Wer dagegen verstößt, riskiert nen Bußgeld.

Was das allerdings mit der auf dem Grundstück gelagerten Holzmenge zu tun haben könnte, weiß ich auch nicht. Liegendes Holz emittiert normalerweise keine besonders lauten Geräusche beim Trocknen. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. März 2018, 23:08 
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das knackt nur ab und an, und wer besonders gute Ohren hat, kann die Käfer beim knabbern hören :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. März 2018, 08:30 
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Zitat:
...
Was das allerdings mit der auf dem Grundstück gelagerten Holzmenge zu tun haben könnte, weiß ich auch nicht. Liegendes Holz emittiert normalerweise keine besonders lauten Geräusche beim Trocknen. :mrgreen:
Ganz einfach:

Beschwerde wegen Lärm, den ganzen Tag mit der Kettensäge - "Tja, dann kommen sie damit bitte direkt, hinterher lässt es sich nicht mehr nachvollziehen!"

"Das ganze Holz ist noch da - Unmengen - und es wird immer mehr!!!"
(Das war mal herrlich, wie mich eine Nachbarin bewegen wollte, meinerseits ein Gestrüpp zu schneiden und 2m weiter ist Ihres am wuchern - "Mach ich, sie legen an Ihrem großen Gestrüpp vor mit Höhe und Winkel, bevor ich an mein kleines gehe! Ich bestehe bei Ihrem nicht auf dem Nachbarschaftsrecht, also zeigen sie mir an Ihrem, worauf sie bestehen, ich ziehe an meinem nach!" ... Nichts passierte und dann wollte sie mich auf dem Straßenfest vor Nachbarn "anschieben" ... das wurde lustig :roll: ... nachbarschaftliche Beschwerden vor Dritten können durchaus unterhaltsam sein, lustig will ich es nicht nennen ;) :ohman: )

Wer weiß, wen der Nachbar im Amt kennt oder wem im Amt dein Kumpel mal auf die Füße getreten hat - muss ja nicht dienstlich gewesen sein :roll:
Am Bebauungsrand, wo meine Eltern wohnen, wollte die Stadt auch weiter wachsen. Dem dort ansässigen Baumschüler haben sie das Leben auch nicht leichter gemacht - die Flächen hat er gegen gutes Geld verkauft aber auch den Betrieb seines dortigen Hofes haben sie inzwischen klein bekommen. Ich sagte ja schon, dass der Holzplatz und die Bebauung drum herum nicht wirklich zusammen passen - siehe Satellitenfoto.

Wenn es lokal solche Grenzen mit Holzmenge gibt, wird es auch das Ordnungsamt wissen und wenn sie drauf gestoßen werden es auch verfolgen, auch wenn sie vielleicht nicht aktiv danach suchen wie nach Falschparkern ;)
Und wenn das Dorf seinen Charakter ändern will Richtung Kleinstadt, dann suchen sie vielleicht auch danach...

Die Rechtsgrundlage wäre mal interessant. Es wird sicher eine geben, sonst würde sich das Amt auf dünnes Eis begeben. Hat dein Kumpel schon was schriftliches oder haben die nur "vorgesprochen" ?

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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. März 2018, 12:48 
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Nur vorgesprochen

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werni


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. März 2018, 13:18 
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Ist ein Indiz für eine private Gefälligkeit des Gemeindemitarbeiters für einen Freund/Verwandten in der nächsten Umgebung des fraglichen Grundstücks, um ein bisschen Angst zu verbreiten. Richtige Verwaltungsverfahren werden schriftlich durchgeführt.

:)

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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. März 2018, 13:45 
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Bei sowas suche ich gerne nach passenden Urteilen, weil sich in den Begründungen die Rechtsgrundlagen leichter finden lassen.
Es scheint sehr viel Spielraum zu geben. (Eigenbedarf als Mengenangabe......)

Google: "urteile holzlager wohngebiet"
VG Würzburg
https://openjur.de/u/480213.html


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. März 2018, 18:32 
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Naja, auf den einfachsten Grund für die Rechtswidrigkeit des Bescheides sind der Rechtsanwalt des Antragstellers und das VG Würzburg nicht gekommen. Wenn nämlich eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von 55 dB(A) der Grund für die behördliche Maßnahme sein soll, ist ein Totalverbot unverhältnismäßig, wenn ein milderes Mittel in Frage kommt. Lagerung macht schonmal gar keinen Krach. Wegen des Sägenlärms würde die schlichte Anordnung reichen, den Lärmgrenzwert einzuhalten. Wie der Antragsteller das macht, z.B. durch Einsatz von Elektrosägen, ist allein seine Sache.

:)

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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. März 2018, 23:19 
Zitat:
Wer sollte auch etwas dagegen haben, was soll man denn sonst mit 2-5000qm Grundstück machen?
Schöne Dinge entstehen lassen, anstatt Holzberge zu lagern :)

Ein interessantes Thema, da ich zukünftig auch quasi in der Nähe des Hauses was lagern möchte, aber natürlich in einer ordentlichen Manier und eben keine Unmengen.
Manch ein Holzfreund hat schon m.E. das Augenmaß verloren.
Der Platz bei uns wird auch da sein und auch weit genug weg vom Nachbarn.

Bislang hatte ich im Außenbereich gelagert (§ 35BauGB), allerdings war das in Sichtweite von Bebauung. Die Aufarbeitung von Poltern in diesem Bereich war aber kein Problem, wenn man da nicht gerade zur Tagesschau-Zeit gewerkelt hat.
Bild


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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2018, 09:07 
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Leider finde ich den zugehörigen Artikel nicht mehr - war in einem Eigentümerpamphlet dargelegt.

Den Grundtenor bekomme ich aber noch zusammen. Jede Gemeinde kann da relativ frei agieren - ABER auch dort gilt die Interessensabwägung hinsichtlich der Bedarfe. Egal wie es kommt, Klarheit schafft eigentlich nur ein Prozess mit anschließendem Urteil - sollte es da natürlich eindeutige Vorgaben der Gemeinde geben, dann ist das gültig.

Grundsätzlich war in diesem Urteil die Auffassung führend, daß ein Brennholzstapel vom NAchbarn hinzunehmen ist, so lange ihn dieser nicht in seinem Eigentumsrecht einschränkt - da gab es einen Zaun zwischen Grundstücken und die Holzstapel durften diesen dann nicht mehr überragen, weil dieses dann zu einer optischen Beeinträchtigung des Wohncharakters geführt hätte ( der so ähnlich ). Auch die üblichen Abstandsregeln von 3metern zur Grundstücksgrenze war da nicht zwingend ( das wollte der Nachbar nämlich durchsetzen ). Eine Definition in Volumen, Gewicht u.ä. ist ja ein ziemlich Schmarrn da zwischen einer Stückholzheizanlage und einem kleinen Kaminofen ein echter Berg liegt. Wenn ich mir einbilde, daß ich in jedem Raum einen Holzofen betreiben will, dann kann einen da nur der Schornsteinfeger über die Kaminbelegungen aufhalten. Da redet man schnell von einem Unterschied von 5 bis 30+ Raummetern im Jahr. Pragmagtisch betrachtet würde ich sagen - einfach mal machen und das Prozesskostenrisiko immer beim Nachbarn lassen :-)

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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2018, 10:27 
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Was Du beschreibst, ist wieder eine ganz andere Baustelle - einen Nachbarschaftsstreit auf der Rechtsgrundlage von § 1004 BGB, der durch irgendein Amtsgericht entschieden worden ist. Behörden waren dabei wohl nicht zu Gange, und der Amtsrichter weiß nichts vom öffentlichen Bau- und Immissionsschutzrecht.

:)

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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2018, 19:25 
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Interessant wäre ja schon, wie weit der Eigenbedarf dabei eine Rolle spielt und eben der wird ja auch gerne als Bemaßung formuliert:
Zitat:
Bei sowas suche ich gerne nach passenden Urteilen, weil sich in den Begründungen die Rechtsgrundlagen leichter finden lassen.
Es scheint sehr viel Spielraum zu geben. (Eigenbedarf als Mengenangabe......)

Google: "urteile holzlager wohngebiet"
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Der Eigenbedarf mit Trocknungsvorlauf schwankt dann zwischen 2-3RM für den Fernsehkanal n+1 und ~100RM für ein Haus mit 30RM Jahresbedarf, 2 Jahren Vorlauf und einer aktuell beackerten Lagerfläche, also Lagervolumen für 3 Jahre. Speziell wer mit Holz heizt, hat ja auch eine andere Ernsthaftigkeit / Abhängigkeit vom Holz und dass Holz zu machen eine saisonale Geschichte ist, wird hier wohl keiner bestreiten. Die falsche Seuche oder das falsche Wetter zur falschen Zeit und eine Saison fällt weitgehend aus, die Vorgaben zur Verfeuerung von Holz (Restfeuchtevorgabe) bleiben aber bestehen und sind zu erfüllen, ohne dass man jedes Jahr 30,0RM angeboten bekommt. Die Lose/Polter/... fallen halt mal so und so aus, Sturm ja/nein, ...

Eine Begründung, dass 35RM nicht für den Eigenbedarf reichen, wäre also leicht zu erbringen, eine Begründung für über 100RM dürfte dem Privatmann zunehmend schwer fallen, zumindest dauerhaft :pfeifen: ...
Wenn ich auf die Förderung der BaFa schaue, liegt es ja auch im allgemeinen Interesse, dass in gewissem Maße mit modernen Anlagen mit Holz geheizt wird. Wer also einen BaFa-geförderten Holzvergaser im Keller hat und sinngemäß die Förderung und damit die Konformität mit dem gesellschaftlichen Interesse "leicht nachweisen kann", sollte bei einem normalen Haus keine Probleme haben, ein Holzlager von 40-60RM zu begründen.
Wer dann noch "zugelaufenes Holz" anführt - entschuldigung, ich meine natürlich "nachhaltiges Holz" der schlägt noch Faktor 1,5 drauf, weil die Pappel aus der Verkehrssicherung oder die sturmanfällige Fichte nicht so dolle warm machen wie die Buche aus dem Einschlag im Wald oder der verteufelten Rodung der Urwälder in den Karpaten, die ja immer in den Holz-Reportagen so gerne angeprangert wird.

"Nachhaltiges Holz" wäre mal interessant in so einer Argumentationskette zu verfolgen, ob das zur Geltung käme :groehl: :groehl:
Das noch vertreten durch einen dem Holz positiv gesonnenen und zugewandten Anwalt wie Eichsi, dem sowas nicht passiet:
Zitat:
Naja, auf den einfachsten Grund für die Rechtswidrigkeit des Bescheides sind der Rechtsanwalt des Antragstellers und das VG Würzburg nicht gekommen.
...
Und dann ist man endgültig bei dem Sprichwort: "Vor Gericht und auf hoher See..." :groehl: :groehl: :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2018, 20:52 
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Das Ergebnis wird durch die andere Begründung ja nicht falsch.

Eike, auch wenn jemand einen riesigen HV mit einem Bedarf von über 30 RM/Jahr im Keller stehen hat, hängt die Holzmenge, die er auf Lagerplätzen auf seinem Grundstück lagern darf, vor allem anderen vom bauplanungsrechtlichen Gebietscharakter ab. Auf einer 500m²-Parzelle im "reinen Wohngebiet" kann er alles über 20 RM gleich vergessen, auf 2000m² im "Dorf-" oder "Mischgebiet" können auch 100 RM lagern.

:)

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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2018, 21:11 
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Und mehr, hier ist man eher stolz darauf reichlich Holz vor(hinter, neben) der Hütte zu haben. YES

Bei uns liegen jedenfalls auf jedem dritten Hof große Berge Holz (gerade nach dieser Saison, irgendwo MUSS ich das aufgearbeitete Sturmholz ja lagern)

Bei uns herrscht eine derartige Brennholz Schwemme das mein alter Herr das erste Mal in seinem Leben die Annahme weiterer Fuhren verweigert hat. :groehl:

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BeitragVerfasst: Freitag 23. März 2018, 09:34 
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Naja, wie man das Holz verbrauchen will - und das je nach Gebiet ohne kommerziellen Ansatz, rein privat - das sollte man schon noch im Auge behalten, sonst werden die Holzhaufen ja zu deuerhaften, regelmäßig wachsenden Bauwerken ;)
Zitat:
...
Manch ein Holzfreund hat schon m.E. das Augenmaß verloren.
Der Platz bei uns wird auch da sein und auch weit genug weg vom Nachbarn.

Bislang hatte ich im Außenbereich gelagert (§ 35BauGB), allerdings war das in Sichtweite von Bebauung. Die Aufarbeitung von Poltern in diesem Bereich war aber kein Problem, wenn man da nicht gerade zur Tagesschau-Zeit gewerkelt hat.
...
Augenmaß bezüglich Menge und Position auf dem Grundstück und Arbeitszeiten nach gesundem Menschenverstand bedeuten nicht, dass man sicher vor Querolanten ist aber mit normalen Mitmenschen sollte man dann gut klar kommen.
Im Rahmen des gesunden Menschenverstandes mache ich beispielsweise in meinem eigenen Wald auch kein Holz an Sonntagen - das nächste Dorf ist auf Rufweite... im Zweifel hält das einem auch ein paar "Kümmerer" vom Hals...

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BeitragVerfasst: Freitag 23. März 2018, 21:27 
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Beiträge: 27
Wohnort: Landkreis WL
In Ableitung vom Spruch mit der Wurst fällt mir da ein: „Alle wollen ein schönes Feuer im Ofen, aber hören wie das Holz gemacht wird will keiner.“

Nach eigener Erfahrung ist das am schlimmsten mit ehemaligen Großstadtbewohnern, die aufs Land gezogen sind wegen der „Ruhe“ in Grünen.

Hatte auch mal so eine Diskussion, als ich Samstag Vormittags unseren Weidezaun mit dem Freischneider freigemacht habe. Dem Beschwerdeführer habe ich dann klargemacht dass

A: Es sich um einen Landwirtschaftlichen Betrieb im Aussenbereich handelt
B: Der Samstag ein Werktag ist
C: Er gerne das Ordnungsamt einschalten könne, ich im Gegenzug dann aber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs anstrengen würde, wenn er nicht unverzüglich unsere eingefriedete Weide verlassen würde.

Er ist dann mit hochrotem Kopf ins Auto gestiegen und mehrmals hupend davongefahren.
Soviel zum Thema „Ruhe“ :ohman:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. März 2018, 21:54 
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Beiträge: 1065
Moin
Hab seit kurzem ein Brennholz unterstand neben meinem alten Brennholz unterstand gebaut,der erste unterstand ist noch aus dem Zeitraum des alten Hausbesitzers,der Mann hat damals als die Nachbarn im Urlaub waren ohne ihr Wissen den unterstand gebaut,das hab ich heute alles von meinen lieben Nachbarn erfahren.

Ich hab auch nicht gefragt,hab ein kleines schnuckliges unterstand was noch nicht fertig ist gebaut,dachte das sieht doch besser aus als das Brennholz das hier und da liegt,mein Nachbar sagte in Hessen sind ein Holzlagerplatz mit Lagerungen bis zu 1 m Höhe über der Geländeoberfläche und 6 m Länge je Grundstücksgrenze erlaubt.

Meine Frage jetzt,wieviel Holzlagerplätze darf ich im Garten haben,ganz ehrlich ich hätte kein Problem damit den unterstand platt zu machen,dann kommen halt holzlagerplätze nach dem Paragraphen 6 Hessische Bauordnung,mit schönen Feuerwehr roten Abdeckungen :)

Die Nachbarin sagte ihre Aussicht wäre jetzt gestört,ihr Esszimmer schaut auf unsre Hauswand und Haustür Eingang,weiß ja nicht was das für ne Aussicht ist,ein schöner Brennholz unterstand kann doch auch entzücken.

Bild

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Mit freundlichen Grüßen :wink:


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