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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 17:34 
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Registriert: Sonntag 23. März 2014, 07:21
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Wir haben aber keinen forstwirtschaftlichen Betrieb gekauft, sondern nur (Privat)Wald.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 17:40 
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Du bist aber ein forstwirtschaftlicher Betrieb, wenn du Wald besitzt. Es sei denn du verpachtest den Wald.
Was ist denn, wenn der Sturm deinen Wald umwirft? Dann bist du doch mehr oder weniger gezwungen Einnahmen zu erzielen.

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Gruß Eckhard


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 17:43 
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Ja dann würden wir eine abgeben aber vorher nicht. Das wär ja klar.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 17:54 
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Also seid ihr doch ein forstwirtschaftlicher Betrieb.
Wenn ihr keine Holzeinnahmen habt, könnt ihr die Anlage L mit abgeben und weist dort 0€ Gewinn aus. Sollten doch Einnahmen da sein gibt es auch noch den Freibetrag von 900€.

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Gruß Eckhard


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 17:57 
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Zitat:
Brennholz aus dem eigenen Wald ist steuerlich zu berücksichtigen, da ja kein Brennholz zugekauft werden muss.
Also ist erst einmal eine Gewinnabsicht vorhanden, anders wäre es wenn ausschließlich eine Öl- oder Gasheizung
vorhanden wäre und das gesamte Holz im Wald bleiben würde.
Nicht gegen dich!
Das ist doch gequirlter Scheixxdreck! :evil:

Ich kann dan Wald auch als privates Gartenvergnügen/Biotop/ Freilandonanierstube oder was weiß ich nutzen!
Da ich dafür bereits Grundsteuer zahle, hat es sich mit Gewinnbesteuerung.
In einschlägigen Bundesgerichtshofurteilen ist klar festgestellt worden, daß ein Gewinn realisiert werden muß.
Ohne Rechnung keine Besteuerung.
Eigennutzung ist kein Gewinn, sonst müßte ich für meine Frau ja auch 6€/Tag (glaub in Köln) Vergnügungsteuer für sexuelle Dieste zahlen! :ohman:

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 18:37 
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Zitat:
In einschlägigen Bundesgerichtshofurteilen ist klar festgestellt worden, daß ein Gewinn realisiert werden muß.
Ohne Rechnung keine Besteuerung.
Eigennutzung ist kein Gewinn, sonst müßte ich für meine Frau ja auch 6€/Tag (glaub in Köln) Vergnügungsteuer für sexuelle Dieste zahlen! :ohman:
Wenn du deine Frau auch anderweitig zur Verfügung stellst, wirst du wohl auch Naturalentnahmen versteuern müssen. :mrgreen:

In §4EStG sind für die Gewinnermittlung auch die privaten Entnahmen aufgeführt. Früher gab es dafür mal einen Freibetrag.

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Gruß Eckhard


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 18:42 
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Da wird nix entnommen, eher das Gegenteil... :pfeifen:

:mrgreen:

Edit: Genau das ist der Punkt beim Wald, da steck ich eigentlich nur rein, dafür könnt ich mir ne ganze Tankerfüllung Öl kaufen...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 22:54 
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Wenn du deinen “Gewinn“ nicht nach 4(1) oder 4(3) ermittelst, dann können dir such keine Verluste nachgewiesen werden. Ohne nachgewiesene Verluste, kann das Finanzamt deine Tätigkeit nicht als Liebhaberei klassifizieren.(BFH 2000)
Weil du also keine Steuererklärungen abgegeben hast, kann das Finanzamt dir den Wald als Betriebsvermögen unterstellen. Dementsprechend dürfte eine Entnahme steuerbar sein.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Mai 2018, 13:08 
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Gewinn machen? So was kann ja nur wieder vom Finanzamt kommen. Hatte auch so mal so einen Spass. Auf deinem Bescheid steht der zuständige Sachbearbeiter, ruf den (oder bei mir wars eine SIE) an und erklär mal das ganze. Ich hatte das Gefühl, dass ich mit der Azubi vom 1. Lehrjahr telefonierte, das hat mich dann noch rasender gemacht. Also alles erklärt und dann war ruhe. Die sollen sich mal um die Steueroasen kümmern, da haben sie war zu tun :ohman:

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Viele Grüße
Matze


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Mai 2018, 13:30 
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Da gibt es nicht viel zu erklären, es handelt sich um Rechtssprechung. Im übrigen gehört der Wald, da keine keine Liebhaberei nachgewiesen wurde, zum Betriebsvermögen. Somit wäre der Wald bei Veräußerung grundsätzlich steuerbar.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Mai 2018, 21:26 
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Das mit dem Heizmalterial hab ich schon öffters gehört, gelesen.

Aber wie wäre das z.B wenn man selber sein eigenes Bauholz sägt und für sich selber verbaut? Müsste man dann für seinen eigenen z.B Dachstuhl steuern bezahlen....und was ist dann mit dem Restholz....

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Mai 2018, 21:59 
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Wenn der Dachstuhl zum Betrieb gehört, wäre es keine Entnahme. Wenn er aber zum privaten Haus gehört, wäre es eine Entnahme und der Betrag, den man für das Stammholz erlösen würde müsste als Einnahme gebucht werden.
Schwierig ist es mit dem selber schneiden. Das kann nicht über die Landwirtschaft laufen. Dafür ist ein Gewerbebetrieb erforderlich. Auch kann für Schnittholz nicht die Mehrwertsteuerpauschalierung genutzt werden.

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Gruß Eckhard


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Mai 2018, 22:33 
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Also blöd gesagt...angenommen ich mille mein Holz selber, hab aber kein Gewerbe, dann arbeite ich bei mir schwarz :shock: :geile:

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Mai 2018, 23:20 
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Schwarz arbeitest du doch nur wenn du dich selbst bezahlst. :lol:

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BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2018, 02:05 
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Grubdsätzlich wäre eine nicht geltend gemachte Entnahme Steuerhinterziehung. Allerdings sollten die meisten hier im Forum doch, wenn der “Gewinn“ erst mal eine Zeit lang erwirtschaftet wurde, unter steuerliche Liebhaberei fallen. Wenn du Balken schneiden willst und sich die Mill nicht im Betriebsvermögen befindet, könntest du natürlich das Holz entnehmen(versteuern) und das rntnommene Holz privat weiterverarbeiten, dafür dürftest du keinen Gewerbebetrieb benötigen.
Mfg


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BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2018, 05:40 
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Also Auskunft Finanzamt: Auch wenn wir 20 Jahre lang Verlust machen werden wir nicht als Libhaberei eingestuft.


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BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2018, 06:11 
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Dann ist doch alles gesagt....Macht einfach die Steuer, wenn ihr Einnahmen habt, angeben. Verluste auch. Man kann ja auch das Werkzeug, z.B Motorsäge in der Steuer angeben....

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2018, 07:18 
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Zitat:
Also Auskunft Finanzamt: Auch wenn wir 20 Jahre lang Verlust machen werden wir nicht als Libhaberei eingestuft.
Na das würde ich mir schriftlich geben lassen! 8-)
Wenn die hier bei uns so blöd wären, würden die sich wundern wieviele hundertausend Stücklesbesitzer hier dann aufschlagen würden
und das hier sehr traditionel verankerte Halten und Pflegen von im Grunde "wertlosen" Landschaftsflächen absetzen würden!
Das wär' ja dann keine Liebhaberei!
Da würde ich ja richtig Kohle sparen... :)

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BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2018, 11:27 
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Das erscheint mir auch äußerst seltsam. Kannst ja mal fragen, ob die Einstellung beibehalten wird, wenn du dir einen 100.000 Euro Schlepper für 2 Hektar Wald kaufst. Natürlich muss man sich andererseits gefallen lassen, dass der Wald sein Einnahmenpotenzial erst nach vielen Jahren entfaltet. Dementsprechend liegt hier ein größerer Ermessensspielraum vor. Hängt natürlich alles immer vom Individualfall ab.


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BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2018, 11:41 
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Also Auskunft Finanzamt: Auch wenn wir 20 Jahre lang Verlust machen werden wir nicht als Libhaberei eingestuft.
Dann ist doch alles gut. Ihr gebt die Anlage L mit ab. Und wenn ihr eine Einnahmen Überschußrechnug macht, könnt ihr auch Verluste ausweisen, die ihr mit euren übrigen Einnahmen verrechnen könnt. Somit spart ihr dann auch noch Steuern.

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Gruß Eckhard


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