Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Donnerstag 28. März 2024, 12:48

Alle Zeiten sind UTC+01:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 21 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1 2 Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 08:48 
Offline

Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Ich hab in den letzten Tagen mal gehört, es gäbe nachts Betretungsverbote im Wald. in BaWü und in NRW.
Ich hab mir beide Landeswaldgesetze durchgelesen, ich finde nichts.
Im Netz kursierte die Ansicht, dass das ganze aus einer Fehlinterpretation der Jägerschaft resultiert, die die allgemeine Sorgfaltspflicht so ummünzen, dass Menschen nachts die Tiere stören würde und deswegen dürfte niemand den Wald nachts betreten.
Jemandem irgendwas bekannt?

_________________
Ein paar Bilder hier
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=39560

Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 09:00 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 17. März 2013, 18:21
Beiträge: 6088
Wohnort: Freiburg
Das hab ich auch schon mal versucht zu recherchieren.
Wenn ich mich recht erinnere gibt es die Stichworte „Sonnenuntergang“ und „Dämmerung“ nicht im Landeswaldgesetz BW, wohl aber im Jagdgesetz.
Im Waldgesetz gibt es nur (sinngemäß) den Absatz, dass sich jeder so verhalten muss, dass Fauna und Flora nicht gestört werden.

Wo da der Unterschied zwischen einem einsamen Wanderer und einem Jäger im Auto auf dem Weg zum Hochsitz ist, darf diskutiert werden.

_________________
Gruß,
Christoph

:stihl: 020AV, 050 AV ... 076AV, MS 261 VW, MS 441 W, 064/66, MS 880
STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 09:01 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 8. Januar 2008, 23:35
Beiträge: 2514
Wohnort: Rheinhessische Schweiz RLP
http://www.jagd-naheland.de/pdf/Betretu ... Waldes.pdf

_________________
Gruss,
Michael
--

Dolmar 5105 C (38)
Stihl MS361 (45)
Husqvarna 136 li & 536li xp
Husqvarna 545 (38)
Husqvarna 372XP x-torq (50)


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 10:53 
Offline

Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Danke für den Link. Für mich heisst das, es gibt kein Betretungsverbot.
Allein durch das Betreten des Waldes lässt sich keine vorsätzliche Störung konstruieren.

_________________
Ein paar Bilder hier
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=39560

Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 11:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 8. Januar 2008, 23:35
Beiträge: 2514
Wohnort: Rheinhessische Schweiz RLP
CAVE:
"Gemäß § 26 LJagdG ist das Beunruhigen und Stören von Wild, insbesondere jegliche Störung an Zuflucht
-
, Nist
-
, Brut
-
oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren,
Filmen oder ähnliche Handlungen genauso verboten, wie die vorsätzliche Störung der
Jagdausübung. Die Zuwiderhandlung gegen dieses gesetzliche Verbot löst wieder eine
bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (bis 5.000 EUR) aus.
§ 26 LJagdG RLP ist als dem
Schutz des Wildes und der Jagd dienende Vorschrift, deren Einhaltung im Wege des
Jagdschutzes durchgesetzt werden kann, vgl. § 33 Abs. ! LJagdG RLP."

_________________
Gruss,
Michael
--

Dolmar 5105 C (38)
Stihl MS361 (45)
Husqvarna 136 li & 536li xp
Husqvarna 545 (38)
Husqvarna 372XP x-torq (50)


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 11:41 
Offline

Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Mir gehts jetzt eher um das Laufen auf Waldwegen, nicht das durchstreifen vom Busch (was ich auch gerne mache, hab aber noch nie Wild getroffen dabei).

_________________
Ein paar Bilder hier
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=39560

Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 11:43 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Es gibt in D kein generelles Verbot, nachts den Wald zu betreten.

:)

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 11:45 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 4. Juni 2017, 22:00
Beiträge: 233
Wohnort: Nordpfälzer Bergland
Wäre ja auch noch schöner, wenn man nicht mal mehr nachts über den Promille-Weg heimschwanken dürfte.

_________________
:!: Ist's erst richtig festgewühlt, hilft nur noch Deutz luftgekühlt :!:

Bild37 Bild435 Bild455 Ranger BildContra Bild031AV Bild MT 8200 Bild 543RS
Bild als 051 verkleidete 076 die lt. Stihl eine 075 ist :hihi: Bild Rotak 32LI BildZipper 10t Bild Eigenbau BildD15


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 11:47 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 17. März 2013, 18:21
Beiträge: 6088
Wohnort: Freiburg
Die Frage ist, ob ein Jäger nachts zu Fuß auf dem Waldweg weniger stört, als ein Wanderer?
Ist der Jäger bei seiner Jagdausübung privilegiert?
Darf er mehr stören, als ein Wanderer, weil seine Störung zur Ausübung seiner jagdlichen Pflichten unvermeidbar sind?

Oder anders gefragt:
Wenn der Jäger nachts mit dem Auto mit Licht zum Hochsitz fahren darf, darf ich dann auf dem selben Weg mit Stirnlampe joggen gehen?

_________________
Gruß,
Christoph

:stihl: 020AV, 050 AV ... 076AV, MS 261 VW, MS 441 W, 064/66, MS 880
STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 11:50 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 8. Januar 2008, 23:35
Beiträge: 2514
Wohnort: Rheinhessische Schweiz RLP
Sehr zu empfehlen ist dabei schwarze Kleidung, grunzende Geräusche machen und auf allen Vieren rumkriechen bei Vollmond. Das läuft dann unter der Rubrik "provozierter Selbstmord".

_________________
Gruss,
Michael
--

Dolmar 5105 C (38)
Stihl MS361 (45)
Husqvarna 136 li & 536li xp
Husqvarna 545 (38)
Husqvarna 372XP x-torq (50)


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 11:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 17. März 2013, 18:21
Beiträge: 6088
Wohnort: Freiburg
Manchmal reicht da auch schon ein grüner Hut...:roll:

_________________
Gruß,
Christoph

:stihl: 020AV, 050 AV ... 076AV, MS 261 VW, MS 441 W, 064/66, MS 880
STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 12:11 
Offline

Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Vielleicht sollte man einfach mal seinen Verstand benutzen statt ständig nach Gesetz und Vorschrift zu suchen!

Natürlich ist der Jäger zur Ausübung seiner jagdlichen Pflichten privilegiert. Alle anderen sollten sich so verhalten das sie sich und andere nicht in Gefahr bringen!

Dazu gehört aus meiner Sicht auch das man des nachts nicht durch den Busch kriecht. Joggen auf Waldwegen mit Lampe sollte aber problemlos gehen und muss entsprechend vom Jagdpächter toleriert werden.

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 13:35 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 8. Januar 2012, 10:55
Beiträge: 1090
Wohnort: Mittelfranken
Ich bin der Meinung das man nachts im Wald nichts verloren hat. Ok, mal der besagte Promilleweg. Aber die regelmäßige Störung sollte man vermeiden.
Bezüglich Joggen, in den Sommermonaten sollte es schon möglich sein das man da nicht nachts durch den Wald rennt, ist ja lange genug hell.
Im Winter ist es was anderes, allerdings sollte es auch Möglichkeiten geben eine Ausweichstrecke zu finden

_________________
Gruß Alex


:stihl: 260 ( aktuell defekt)
:Husky: 550 XPG
:Husky: 560 XP


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 14:16 
Offline

Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Stellt sich erstmal die Frage, ob sich das Wild überhaupt gestört fühlt, wenn Leute auf dem Weg laufen/Joggen.
Die Rehe, die dabei seelenruhig 10m von mir entfernt geäst haben, sahen in der Regel nicht sehr gestresst aus.

_________________
Ein paar Bilder hier
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=39560

Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 14:19 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 17. März 2013, 18:21
Beiträge: 6088
Wohnort: Freiburg
In der Eingangsfrage ging es genau darum, was die Rechtslage ist, nicht was von den jeweiligen Interessensgruppen als „tolerierbar“, „empfehlenswert“, „akzeptabel“, oder gar „natürlich“ angesehen wird.

Also, bitte belegbare Quellen ;-)

_________________
Gruß,
Christoph

:stihl: 020AV, 050 AV ... 076AV, MS 261 VW, MS 441 W, 064/66, MS 880
STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 15:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 29. April 2018, 21:37
Beiträge: 49
Wohnort: Stuttgart
Die Rechtslage ist sehr eindeutig, so wie ich das LWaldG BW und das JWMG BW interpretiere und auch laut der Aussage mehrerer Kollegen, die bei ForstBW beschäftigt sind, Förster, Jäger, Forstwirtschaftsmeister etc.
Es gibt kein generelles Betretungsverbot, zu keiner Jahres- oder Tages- und Nachtzeit. Die einzige Ausnahme davon können befristete Betretungsverbote für bestimmte Gebiete darstellen, die von der jeweiligen Revierleitung bzw. den Forstwirten zum Zweck der Holzernte bzw. bei akuter Gefährdung nach Stürmen mit hängendem Windwurf o.ä. eingerichtet werden. In diesen Fällen sind die entsprechenden Gebiete aber auch immer deutlich erkennbar abgesperrt.
Was natürlich in jedem Fall und zu jeder Zeit gilt, ist (in BaWü) §51 des JWMG:

§ 51 JWMG – Verringerung der Störung und Beunruhigung von Wildtieren

(1) Es ist verboten, Wildtiere unbefugt an ihren Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Einständen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder sonstige Handlungen zu stören. Das Verbot steht einer ordnungsgemäßen Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei nicht entgegen.

Hier ist auch die andere mögliche Ausnahme vom generellen Betretungsrecht und aufgeführt, nämlich in den Absätzen 3-5 desselben Paragraphen, wobei es hier auch um Leinenpflicht für Hunde geht und sich das Betretungsverbot nur auf Bewegung abseits der Wege und Straßen beschränkt:

(3) Soweit dies zur Verringerung der Beunruhigung von Wildtieren erforderlich ist, kann die untere Jagdbehörde in Notzeiten für bestimmte Gebiete durch Allgemeinverfügung anordnen, dass sich das Recht zum Betreten des Waldes und der offenen Landschaft zum Zwecke der Erholung auf das Betreten von Straßen und Wegen beschränkt und Hunde dabei an der Leine zu führen sind. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Notzeit und die Anordnungen nach Satz 1 sind öffentlich bekanntzugeben. Während der Notzeit ruht die Jagd in den von der Anordnung nach Satz 1 erfassten Gebieten.

(4) Notzeit im Sinne des Gesetzes ist der Zeitraum, in dem besondere Umweltbedingungen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Energiehaushaltes der Wildtiere führen und eine besondere Ruhe und Schonung der Wildtiere erfordern.

(5) Soweit dies zur Verringerung der Beunruhigung von Wildtieren erforderlich ist, kann die untere Jagdbehörde für den Zeitraum der allgemeinen Schonzeit (§ 41 Absatz 2) durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass beim Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung Hunde an der Leine zu führen sind.

Sollte sich ein Jäger - ganz gleich, ob Revierpächter, Begehungsscheininhaber, Revierleiter, Berufsjäger oder was auch immer - meinen aufspielen zu müssen und Leute des Waldes verweisen zu wollen, kann das getrost ignoriert werden, solange nicht aktuell eine der oben beschriebenen Ausnahmen vorliegt, denn derjenige überschreitet dann ganz klar seine Kompetenzen und rechtlichen Möglichkeiten.
Ich gehe selber des öfteren ansitzen und kann schon manchmal verstehen, wenn bei Jägern Frustration auftritt, wenn sie beispielsweise ein Rehwildrevier gepachtet haben und tagelang kein Stück in Anblick bekommen, weil bis Abends um 10 alle 5 Minuten abwechselnd ein Jogger mit Stirnlampe und ein Radfahrer mit Hund vorbeikommen, aber dagegen kann der Jäger faktisch nichts tun, solange der Hundebesitzer seinen Hund nicht wildern lässt und somit wiederum gegen §51 Abs. 1 JWMG verstößt.

Ich hoffe, dieser Beitrag hat für etwas Klarheit gesorgt :KK:

_________________
Gruß, Felix

Forstwirt-Azubi beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
____________________

Sägen:

:Husky: 550XP Mk I
:stihl: 021


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 16:06 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 17. März 2013, 18:21
Beiträge: 6088
Wohnort: Freiburg
Danke! Das war doch mal ziemlich umfassend :DH:

_________________
Gruß,
Christoph

:stihl: 020AV, 050 AV ... 076AV, MS 261 VW, MS 441 W, 064/66, MS 880
STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 16:24 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 29. April 2018, 21:37
Beiträge: 49
Wohnort: Stuttgart
Klar, sehr gerne. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere §§ 37-38 LWaldG BW sowie §§ 41, 42, 49 und 51 JWMG BW sind unter anderem hier nachzulesen:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =7232290,1

http://www.wald-prinz.de/waldgesetz-fur ... emberg/481

_________________
Gruß, Felix

Forstwirt-Azubi beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
____________________

Sägen:

:Husky: 550XP Mk I
:stihl: 021


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 18:01 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Moin Felix,

:danke: Dank Dir! :danke:

Ja, den Spagat zwischen Jagd ermöglichen, Jagd erschweren durch Wild verschrecken und dann jammern und auf die Jäger schimpfen, wenn die Schwarzkittel den Garten umgraben, ... liegen hierzulande dicht beisammen.
Die Zusammenhänge haben die wenigsten auf dem Schirm :(

Die Jagdpacht in meinem Wald ist gering aber die Bejagung muss ja auch sichergestellt werden... ich bin ehrlich gesagt ganz froh drum, dass sich noch jemand das antut, in seiner Freizeit trotz der teils sehr negativen öffentlichen Meinung zu jagen... dazu kommt dann ja noch das Thema aufkommen für Wildschäden, ansprechbar sein bei Wildunfällen, ... einige Jagdreviere würde ich mir definitiv nicht antun.

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Betretungsverbot nachts im Wald?
BeitragVerfasst: Sonntag 20. Mai 2018, 18:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 29. April 2018, 21:37
Beiträge: 49
Wohnort: Stuttgart
Hey Eike,

ist tatsächlich so. Wir sind hier in Stuttgart-Degerloch im Stadtwald in einer der meist frequentierten Gegenden um Stuttgart herum, was Ausflügler angeht, zugange. Habe schon des Öfteren interessante Dialoge zwischen Jagdkollegen und Waldbesuchern mitbekommen und zuweilen auch selber geführt. Das Hauptproblem, welches ich bei sowas sehe, ist, genau wie du geschrieben hast, dass die allerwenigsten die großen Zusammenhänge überblicken, meist nur die, die selbst irgendwie fachlich in dem Thema drin sind. Ist ja ein Stück weit auch verständlich, weil manche Zusammenhänge schon etwas Fachwissen erfordern.
Aber umso wichtiger sehe ich es eigentlich für die gesamte Jägerschaft, sich in der breiten Öffentlichkeit möglichst positiv zu präsentieren, immer sachlich und dialogbereit zu bleiben, über kontroverse Themen bestmöglich aufzuklären und Verhalten, welches Anlass zu Negativbeispielen gibt, möglichst zu vermeiden.
So etwas fällt dann nämlich immer auf die ganze Jägerschaft zurück. Da heißt es dann nicht "Revierjäger XY ist ein Ars**loch, weil er mit 60 Sachen mit dem SUV durch den Wald bretzelt, eine Staubwolke aufwirbelt wie eine Bullenherde bei der Stampede und aus dem Fenster schreit 'Wenn du deinen Hund nicht anleinst, erschieß ich ihn!' ", sondern "Die Jäger sind doch alle Ars**löcher!"

_________________
Gruß, Felix

Forstwirt-Azubi beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
____________________

Sägen:

:Husky: 550XP Mk I
:stihl: 021


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 21 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1 2 Nächste

Alle Zeiten sind UTC+01:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de