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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 14:42 
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Hallo ,
Ich habe von der Stadt eine Parzelle gepachtet . Jetzt verlangt die Stadt von allen Mietern , das sie alle Laub und Nadelbäume Fällen und Obstbäume auf 8m zu kürzen .
Mit der Begründung das bei einem Sturm der Baum umfallen könnte. Die Bäume stehen bestimmt schon 30-40 Jahre mindestens . Natürlich sollen wir , Pächter, auch die Kosten selbst tragen .
Jetzt ist meine Frage ob so was rechtens ist ? Mit der o.g. Begründung müsste es ja keinen baum mehr im bewohnten Gebieten geben .


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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 15:21 
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Stell doch mal das Schreiben anonymisiert hier ein.

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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 15:23 
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Wohnort: am Rande des Südschwarzwaldes 79312
Hallo
Zum rechtlichen kann ich dir nichts sagen sind es mehr als 20 Bäume gibt es eine Baumschutzsatzung?
Mach das öffentlich NABU ,Presse ,internet und Facebook dann hat sich das schnell erledigt .

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Gruß Martin

Einige Bilder von meinen Sägen
http://motorsaegen-portal.de/viewtopic. ... &start=220


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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 15:36 
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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 15:37 
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Wohnort: Pattensen
Es ist gelogen das viele Bäume umgekippt sind . Es war genau 1 Baum letztes Jahr und die Jahre davor gar keiner .


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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 15:41 
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Erstmal noch den Pachtvertrag genau lesen...

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 16:05 
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Musste bei meiner Mutter im Garten auch 3 Bäume fällen, weil das so gefordert wurde.

Aber nicht wegen Sturmgefahr, sodern weil es nach den Satzungen nicht erlaubt ist.

Ein Gartennachbar musste sogar sein Bambus entfernen weil das hier nicht heimisch ist.

Das Problem sehe ich eher dann, wenn was passiert... dann wird sich der Verpächter auf dieses Schreiben berufen.

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"G"rüße Thomas

I'm not crazy - my reality is just different from yours!
„Am Walde hätte nicht die Axt so leichtes Spiel, hätt' ihr der Wald nicht selbst geliefert den Stiel.“


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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 17:17 
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Wohnort: Pattensen
Der Verpächter ist die Stadt und die hat es die letzten Jahrzehnte nicht interessiert und jetzt sollen in der Kolonie ca 50 Bäume gefällt werden . Ich habe den Garten mit dem Baumbestand so übernommen .
Ich persönlich finde es auch schade da in meinem Bäumen jedes Jahr Vögel brüten und unser angebrachter Nistkasten auch gerne angenommen wird .
Der ökologische Aspekt ist auch mein Hauptgrund warum ich es eigentlich nicht möchte.
Ich könnte es verstehen wenn die Stadt einen Gutachter losschickt und er eine Fällung für sinnvoll erhält , aber einfach pauschal alle Bäume abholzen , weil ja Mal einer umkippen könnte zum k....


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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 18:03 
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Ja sowas ist immer zum ärgern, würde auch zuerst noch wie Staemmchen meint den Pachtvertrag lesen.
Wenn da drinsteht es sei nicht gestatte Bäume zu Pflanzen (außer Obstbäume) dann wird es schwierig,
dann bleibt dir nichts anderes übrig, würde aber in deinen Fall ein paar stehenlassen (die kleineren) und schauen was kommt.
Mit der öffentliche Verwaltung ist es einfach oft zu ärgern (den die vertreten immer die Mehrheit der Menschen) alle die alternativere Wege gehen haben es schwerer.

Bei mir hat auch gerade die Gemeinde beschlossen die Straßenlaternen die ganze Nacht brennen zu lassen!(stellten auf LED um, und weil die so sparsam sind dürfen die die ganze Nacht leuchten :ohman: ) Das ärgert mich auch momentan, den von Lichtverschmutzung haben die noch nie was gehört!
So ist es halt immer; wer im Recht ist wird halt immer vom Menschen-Recht gepflanzt.


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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 18:54 
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Hallo Bobalo,

Du bist einen Pachtvertrag mit Nutzungserinschränkungen eingegangen, wie es üblich ist für "Schrebergärten" oder auch grössere Parzellen, wo dann auch Obstbäume und ev. Kleinviehzucht für Kaninchen, wenige Schafe oder Ziegen erlaubt wären.

Die Stadt verlangt nun von den Pächtern die Entfernung von Bäumen, die nicht diesen eingeschränkten Nutzungsbedingungen entsprechen, oder von Obstbäumen, die höher als 8 m sind (oder diese resp. zu kappen auf diese max. Höhe).

Der Hinweis auf Gefahr durch fallendes Sturmholz im Schreiben wäre eigentlich gar nicht notwendig, ist nur ein belangloser Hinweis.

Es ist bei diesen Nutzungsparzellen normal, dass frühere Pächter, um Sichtschutz herzustellen, hochwachsende Bäume gepflanzt haben. Dies ensprach offenbar nicht den Nutzungsbestimmungen, und erst mit den neuerlichen teilweise starken Sturmschäden ist die Stadt zur Erkenntnis gekommen, dass sie die Nutzungseinschränkungen dieser Parzellen systematisch durch setzen will.

Also brav sein und keinen grünen Baumschutzsturm anzetteln. Das wäre total unlogisch.

MfG

martin-w

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martin-w

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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juni 2018, 20:01 
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Also verlangt die Stadt nicht pauschal die Fällung sämtlicher Bäume, sondern sie bittet nur darum in bestimmten Bereichen, wo sie eventuell von vornherein nicht zulässig waren.

Sind es Kleingärten im Sinne des BKleingG ? Dann findest Du entsprechende Regelungen in der Satzung des Vereins.

Sind es "Kleingärten" bzw. Grabeland? Dann findest Du entsprechende Regelungen im Pachtvertrag.

Du kannst auch Frau H. oder den BgM nach der genauen Rechtsgrundlage fragen.

Du könntest auch bedenken, dass man Bitten auch ignorieren kann.

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. Juli 2018, 14:31 
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Zitat:
...
Du könntest auch bedenken, dass man Bitten auch ignorieren kann.
Mit dem Hinweis auf den zu Grunde liegenden Vertrag und durch die gesetzte Frist zur Erledigung binnen des vierten Quartals 2018 würde ich die Bitte durchaus als eine freundlich formulierte Forderung betrachten.
Zumindest zeigt die Formulierung den zu erwartenden weiteren Verlauf bei Nichtbeachtung auf:
  • Erneute Ortsbegehung im Januar 2019
  • Griffige Fristsetzung bis kurz vor die Brut-&Setzzeit 2019 mit Kündigungsandrohung - Kündigungsfristen sind bei Vertragsverletzung klassisch sehr kurz
So, wie sich das Schreiben für mich liest, klären sich alle deine Fragen durch das nachlesen in deinem Pachtvertrag. Ich würde so formulieren, wenn ich meine Position vertraglich klar abgesichert hätte, nicht verhandlungsbereit wäre, es aber der erste, freundliche Anlauf ist.
  • Die Frist ist gut umsetzbar
  • Die Frist lässt Reserven zu Nachkontrolle und Durchsetzung vor dem nächsten Sommer - ob du dann noch gut einen Baumdienst bekommst, ist dann dein Problem - von jetzt bis Oktober ist lang genug für eine Terminreservierung und wer nicht spurt muss spüren... .
  • Klassische Ausreden sind vorweggenommen (So wie formuliert wurde, sollte das Lesen deines Pachtvertrages ein klares Bild hinterlassen. Auch bei Übernahme der Bäume mit dem Grundstück wird die Zuständigkeit beim aktuellen Pächter gesehen, Obstbäume haben eine Sonderregelung, ... .) Das ist alles schon bewusst formuliert.
Wie lang sind die Wartezeiten bei Euch auf Kleingartenplätze? Hier sind die ewig - also kein Grund für Vereine und Verpächter, sonderlich nachsichtig zu sein. Der Nachpächter wäre hier sicher, Pattensen ist nicht weit weg und Hannover als Großstadt hängt dran, wo viele keinen eigenen Garten haben. Hier wird mit "Schlaubi-Schlumpf" nicht lange diskutiert, einige Freunde und Kollegen haben Kleingärten und wenn der Verein pfeift, wird schneller gesprungen als beim Chef auf Arbeit, speziell bei Terminen mit zweiter Aufforderung :schreck:

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. Juli 2018, 23:15 
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vor etwa 8 Jahren wurden hier die Anlieger eines Forstweges (dient als Zufahrt zum Schützenhaus)
aufgefordert die von der Forstverwaltung markierten Randbäume zu entfernen
- gegenzeichnen mit blau: ich fälle selber innert der nächstem 6 Monate
- keine Gegenzeichung: die Forstverwaltung lässt die Bäume entfernen. Holz gegen Arbeit

es stehen noch heute gegengezeichnete Bäume …


die Verkehrssicherung ist unabdingbar, das Risiko beim Eigentümer


mit solchen Aktionen sichern sich die Behörden auf Kosten der Eigentümer/Pächter (wie plinse ausführt sollte man in den Pachtvertrag reinschauen) und auf Kosten der Natur (plattmachen zur Risikominimierung) ab.


IMHO: das Leben ist lebensgefährlich, alles lässt sich nicht absichern. Wer bei Sturm im Wald spazieren geht ist selber schuld.

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BeitragVerfasst: Sonntag 1. Juli 2018, 23:52 
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Wenn es sich bei dem gepachteten Garten um einen Kleingarten im Sinne von § 1 Abs. 1 BKleingG handelt, sind Waldbäume generell nicht zulässig, weil das Pflanzen von Waldbäumen keine gärtnerische Nutzung ist. Waldbäume sind damit ein Bewirtschaftungsmangel, auf den der Verpächter mit Abmahnung und ggf. Kündigung des Pachtvertrages reagieren kann.

Ob es sich bei dem gepachteten Garten um einen Kleingarten im Sinne von § 1 Abs. 1 BKleingG handelt, hängt davon ab, ob alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt werden. Zweck aller Gärten der Anlage muss sowohl die hobbymäßige Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf als auch die Erholung des jeweiligen Pächters sein. Außerdem müssen die Gärten in einer abgegrenzten Anlage liegen, deren Gemeinschafteinrichtungen (z.B. Wege, Umzäunung, Be- und Entwässerungssystem, Abfallplatz, Parkplatz, Spielplatz, Vereinsheim) von der Gemeinschaft der Kleingärtner unterhalten werden. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung im Pachtvertrag, sondern der Eindruck vor Ort.

:)

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BeitragVerfasst: Montag 2. Juli 2018, 00:13 
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Tja, als Eigentümer ohne Verpachtung bist du unumstritten in der Verantwortung und es gibt keine Unklarheiten.
Im Wald schützt dich ggf. das Waldgesetz (waldübliche Gefahren, ...) aber das wars dann auch.

Bei Verpachtung ist immer die Frage, was im Pachtvertrag steht, welche Pflichten übergeben werden und dass der Verpächter nie kontrolliert, ob der Vertrag eingehalten wird, wird ihm auch schlecht stehen, so etwas passiert. Wenn jahrzehntelange Vertragsverletzungen zu Unfällen/Schäden führen, erzeugt das auch unangenehme Fragen, ggf. eine Mitschuld.

Hier ist es einfach - die Vertragsverletzung ist jetzt angemahnt. Jetzt kann der Pächter noch nachlesen, ob die dargestellten Zusammenhänge auch wirklich so im Vertrag stehen, wenn dem aber so ist, liegt der Ball bei Ihm und tut er nichts, kann er gleich nachlesen, welche Möglichkeiten er damit dem Verpächter eröffnet.
Klassisch sind derartige Verträge nach angemahnter Vertragsverletzung und anschließender Untätigkeit sehr leicht kündbar.

Bei Verkehrssicherungspflichten ggü. Eigentümern sind die wesendlich schwerer durchzusetzen:
  • Nicht Kündbar - Eigentümer ist Eigentümer.
  • Auch der Baum ist Eigentum des Eigentümers, man vergeht sich also im Zweifelsfall an fremdem Eigentum.
  • Mal schnell durchgegangen und für "sicherungsbedürftig befunden" - wenn der Eigentümer dann behauptet, er hat 3 Äste raus geschnitten und bezeichnet den Baum danach als sicher, kann er seiner Pflicht ja durchaus nachgekommen sein - auch ohne Fällung. Besteht da dann Zweifel, wird es deutlich schwieriger, etwas durchzusetzen. Dafür hat der Eigentümer dann aber auch alleine die Kappe auf, bei der Wahl der Mittel hat er aber mehr Mitspracherecht als ein Pächter, speziell wenn der Pachtvertrag Bäume grundsätzlich mit der Ausnahme von Obstbäumen < 8m untersagt.
Hier also Vertrag lesen, ob die Grundlagen für die Forderungen sich so wieder finden und im Zweifelfindet sich auch eine salvatorische Klausel und geht es richtig in die Länge mit Formfehlern, ... findet sich auch meist eine allgemeine Kündigungsfrist, die dauert dann halt einfach nur länger. Der Hebel eines Pächters ist aber klassischerweise kurz und der Schutz entspricht nicht dem eines Wohnsitzes.
Zitat:
Es ist gelogen das viele Bäume umgekippt sind . Es war genau 1 Baum letztes Jahr und die Jahre davor gar keiner .
Hannover und Umgebung hatte genug Schäden - die werden auch geguckt haben, wo noch Risiken bestehen.
Da, wo alles umgefallen ist, braucht auch nichts mehr gefällt werden ;)
Hier sah es ja auch 10km hin oder her teils recht unterschiedlich aus und es wird sehr stark im Schrieb auf "Tannen" rum gekaut, ob Tanne oder Fichte, Pfahlwurzel/Flachwurzel macht in der Realität einen großen Unterschied, formal sind es aber Waldbäume, die vertraglich ausgeschlossen wurden und die werden keine Lust haben, mit jedem Pächter jeden Baum einzeln zu verhandeln.
Hier dürfte mehr die Frage sein, ob laut gebrüllt und alle Schreiben abgeheftet wurden um sich abzusichern oder ob ein Wille zur Durchsetzung besteht und hinterher mit vertraglichen Mitteln durchgesetzt (abgemahnt und kurzfristig gekündigt wird) ;)

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BeitragVerfasst: Montag 2. Juli 2018, 00:52 
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Zitat:
Hier dürfte mehr die Frage sein, ob laut gebrüllt und alle Schreiben abgeheftet wurden um sich abzusichern oder ob ein Wille zur Durchsetzung besteht und hinterher mit vertraglichen Mitteln durchgesetzt (abgemahnt und kurzfristig gekündigt wird) ;)
Bei uns war es, wie man jetzt Jahre später konstatieren kann definitiv ersteres. Cover your ass...

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BeitragVerfasst: Montag 2. Juli 2018, 05:28 
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Hier ist es einfach - die Vertragsverletzung ist jetzt angemahnt.
Das ist gar nicht einfach, da von uns niemand den Vertrag kennt.

Die Aussage im Schreiben, die Pflanzung von Bäumen in Kleingärten nach BKleinG sei generell nicht gestattet, ist definitiv falsch.

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BeitragVerfasst: Montag 2. Juli 2018, 05:38 
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Kleingarten im Sinne von § 1 Abs. 1 BKleingG handelt, sind Waldbäume generell nicht zulässig,
So pauschal ist das nicht richtig.
Die Göttinger Kleingärten sind z.B. voll mit Hainbuchen.

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BeitragVerfasst: Montag 2. Juli 2018, 07:09 
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Holgi, nur weil in Gö Hainbuchen stehen muss das nicht zulässig sein Oder ist Gö die Referenzstadt des Rechts?

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BeitragVerfasst: Montag 2. Juli 2018, 08:19 
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Nein, dass ist Gö ganz bestimmt nicht. :mrgreen:

Holger, mit derselben Begründung könntest Du auch die Nadler in der Pattenser Gartenanlage legitimieren. :mrgreen: "Vorhanden" ist eben nicht mit "zulässig" gleichzusetzen.

Hab auch ganz bewusst geschrieben "generell nicht zulässig". Klar sind Ausnahmen denkbar, in denen ein Waldbaum wohl auch im Kleingarten stehen dürfte. 2 bis 3 Tannen oder Fichten als zukünftige Weihnachtsbäume, die bis 2,5m wachsen dürfen und dann ins Wohnzimmer kommen, können durchaus "Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf " sein. Ein Wallnussbaum als Nusslieferant, Schattenspender für die Laube und sonnenempfindliche Gartenpflanzen wäre wohl auch zulässig, wenn er nicht gar zu ausladend wird.

Für 15 m hohe Nadelbäume würde ich mich schwer tun, eine plausible Begründung für den Standort Kleingarten zu (er)finden.

:)

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