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 Betreff des Beitrags: Durchgangsrecht durch Nachbarwald?
BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 11:02 
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Wie ist das geregelt, wenn mein Wald ohne Zwischengassen an andere fremde Wälder angrenzt.

Hangabwärts wären es nur ca 8 Meter bis zum Weg, aber trotzdem müsste ich mit dem geschlagenen Holz dahin kommen :KK:

Das wird wohl nicht ganz ohne "Reibung" ausgehen.

Wie ist die Rechtslage?
Es wundert mich sowieso, dass unter meinem Wald ein 70 Meter langer Keil auslaufend auf 0, den Weg entlang sich befindet, welcher dem Nachbarn gehört.

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 11:22 
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Hast Du denn schon mit den Waldnachbarn in dieser Hinsicht das Gespräch gesucht? Evtl. geht das ganz ohne Reibung, wenngleich vielleicht mit einer Nutzungsgebühr für Dich verbunden, ich meine da in Bezug auf das Notwegerecht etwas gelesen zu haben.
Hast Du denn gar keine Zuwegung?

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 11:29 
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Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Hast Du überhaupt keinen Weg? Eventuell auch mal in Karten guggen, z.B Kartasteramt oder in die von Cybister vorgeschlagene Seite Google Maps 3D :mrgreen: guggen.
Manchmal sind irgendwo Wege eingezeichnet die schon ewig nicht mehr benutzt wurden und dann zugewuchert sind.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 11:45 
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Beiträge: 2693
…… im Grundbuchamt kann man nachschauen lassen, ob rundum bereits was eingetragen ist.
Du brauchst dazu einen Lageplan vom Vermessungsamt und (D)einen Ausweis.


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 11:52 
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Beiträge: 2514
Wohnort: Rheinhessische Schweiz RLP
Gibts für BaWü nicht sowas wie ein Geoportal?
Hier in RLP kann ich mir über Lanis sogar die Grenzsteine suchen - frei zugänglich.
Versuch das mal: https://www.geoportal-bw.de/, irgendwo in diesem Bereich sollten die Infos zu finden sein, die Du brauchst.

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 11:59 
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Ergänzung: versuch Dein Glück mal hier: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/p ... ndex.xhtml

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 18:20 
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Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 17:35
Beiträge: 8212
Danke für euere Antworten,

ich kann mir aber nicht vorstellen daß zwischen dem gut angelegten Hauptweg und dem Nachbar der unter mir verläuft noch ein Weg sein könnte. Der wäre ja fast dpppelt. Wie gesagt läuft sein Grundstück als schmaler Streifen unter meinem Wald entlang.
Und zwar 130m nicht wie oben angegeben 70 m lang. Dahinter wird es dann genauso breit wie meiner und noch ca.200m lang. Warum dieser Blödsinn damals in der Flurbereinigung so angelegt wurde ist mir unbegreiflich. Warum hat man zb.nicht eine durchgehende Grenze zum Weg gemacht und dem Vorbesitzer von meinem dann einfach etwas in der Läge abgezogen. Mit dem Besitzer selbst habe ich keinen Kontakt da er in München leben soll. Werde natürlich noch mit seinen Verwandten im Ort darüber sprechen.
Mir ging es einfach darum falls es nötig wäre, darf der Nachbar verhindern daß ich den schmalen Streifen von durchschnittlich 8m durchquere. Was aber nicht sicher ohne Schaden abgehen wird. Leider sind die Gegebenheiten so blöd.

Alfred


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 19:20 
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Hallo Alfred,
kannst Du beim Grundbucht / Katasteramt oder wie das bei Euch heisst die derzeitige Adresse des Waldnachbars eruieren? Seine Verwandten haben vielleicht auch die Adresse. Dann könntest Du wenigstens schriftlich oder telefonisch mit ihm Kontakt aufnehmen.

Wenn Du keinen anderen Waldzugang hast als durch dieses Grundstück, hast Du nur eine Wegerecht, wenn Du dem Waldnachbar eine Entschädung zahlst für den "Ertragsausfall" einer Rückegasse zu Deinem Grundstück. Das setzt aber das Einverständnis des Waldnachbars für diesen Ertragsausfall voraus.

Wenn es einen Revierförster gibt, kann der vielleicht auch vermittelnd helfen, z. B. bei einer vernünftigen Höhe des Entschädingungsbetrages. ;)

MfG
martin-w

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 19:36 
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Beiträge: 4506
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je nach den gegebenheiten würd ich ihm anbieten, seinen wald mit instandzuhalten.
dabei ergibt sich die durchfahrt von selbst...


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 20:02 
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Wer hat deinen Wald vor dir Bewirtschaftet?, der gehört als erster gefragt!
Es gibt auch Wegrechte die nicht eingetragen sind. (zumindest bei uns)
Solche Wege müssen natürlich regelmäßig benützt werden, sonst verfällt dieses Recht nach 30 Jahren.

gr


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 20:58 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
...
Es gibt auch Wegrechte die nicht eingetragen sind. (zumindest bei uns)
Solche Wege müssen natürlich regelmäßig benützt werden, sonst verfällt dieses Recht nach 30 Jahren.

gr
Wegerechte stehen im Grundbuch oder sie sind nicht einklagbar, basieren also auf Absprachen und gehen nicht zwingend auf spätere Besitzer über. Nur wer schreibt der bleibt.

In meinem Wald soll es auch Wegerechte geben, von denen ich nichts nachlesen kann und ich habe es so gedreht, dass freie Rückegassen gerne auch von den Nachbarn sorgsam befahren werden können, wo sie eine Säge brauchen, um durchzukommen, hören mündliche Wegerechte der Vorzeit bei mir auf und ich erwarte Rücksprache - wenn ein befahren die Gasser verändert ebenfalls.
Die Sache dabei ist in meinem Fall auch die, dass alle Nachbarn im Umkreis von 20km wohnen und sich erreichen können. Wer vorher miteinander spricht, hat hinterher keinen Ärger.

Die Frage ist ja auch die, ob es um "Notwegerecht" von sonst nicht erreichbaren Grundstücken geht oder ob es Arbeitserleichterungen sind, der Bittsteller sich aber auch selbst helfen könnte.
Zitat:
Danke für euere Antworten,

ich kann mir aber nicht vorstellen daß zwischen dem gut angelegten Hauptweg und dem Nachbar der unter mir verläuft noch ein Weg sein könnte. Der wäre ja fast dpppelt. Wie gesagt läuft sein Grundstück als schmaler Streifen unter meinem Wald entlang.
...
Das klingt nach Interesse an Arbeitserleichterung, nicht danach, nicht anders aufs eigene Grundstück kommen zu können. Mit "Rechten" ist es dann nicht weit her - Absprachen kann man aber alle treffen, so man sich einig wird. Leben und leben lassen funktioniert eigentlich ganz gut, ich hatte aber beispielsweise mal eine zerfurchte Einfahrt, vorweg kam ich mit einem PKW durch, danach nicht mehr. Das hat meine Haltung gegenüber meinen Nachbarn auch ein wenig geprägt - wer beweisen will, wie toll sein Allradtrecker ist, der soll es nicht auf meinem Grundstück machen oder die Spuren eigenständig wieder beseitigen.
Da ich für meine Nachbarn erreichbar bin, halte ich also nichts von langfristigen Pauschalzusagen sondern von konkreten Absprachen und sei es eine kurze "Whats App" und siehe da, es wird akzeptiert. Von den alten, nicht niedergeschriebenen Wegerechten hat schon lange keiner mehr gesprochen :groehl: :groehl: :pfeifen:

Aktuell fahre ich beispielsweise wegen der Dürre und Waldbrandgefahr selbst nicht im Wald rum - da bracht auch kein anderer mit tollen Ideen kommen. Geht es um eine Arbeitserleichterung, die mich nicht schädigt oder wo man sich einig wird - so what - gerne. Ich spreche meine Nachbarn auch an.

Rechte kannst du aber im Grundbuch nachlesen - steht da nichts und ist dein Wald nicht abgeschnitten von anderen Wegen, dann ist da auch nichts - dann bedarf es der direkten Abstimmung.
Ist der Wald abgeschnitten und es gibt keine Wegerechte, dann wäre zu klären, was bei der Flurbereinigung schief gegangen ist ;) ... fehlerfrei ist sicherlich nicht, was da so alles gemacht wurde ;)

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. September 2018, 22:13 
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Wohnort: Oberösterreich
Mir ist klar das ich Österreicher bin und in DE kann es anders sein.
Zitat:
Wegerechte stehen im Grundbuch oder sie sind nicht einklagbar, basieren also auf Absprachen und gehen nicht zwingend auf spätere Besitzer über. Nur wer schreibt der bleibt.
Ja eingetragene Wegerechte stehen im Grundbuch.
Aber auch nicht eingetragene Wegrechte (basierend auf mündliche Abmachung, auch vom Vorbewirtschafter) sind einklagbar!,
wenn mit Foto oder Zeugen aber am besten durch die in der Natur sichtbaren an und ab Böschungen des Weges oder sonstige erkennbare Anzeichen eines Wegs.
Zitat:
wo sie eine Säge brauchen, um durchzukommen, hören mündliche Wegerechte der Vorzeit bei mir auf und ich erwarte Rücksprache - wenn ein befahren die Gasser verändert ebenfalls.
Dazu heißt es:
"Verjährung:
Fahrtrechte verjähren durch die bloße Nichtausübung über einen Zeitraum von 30 Jahren.
Wenn der Grundeigentümer die Fahrtausübung verhindert und der Berechtigte sein Recht nicht gerichtlich geltend macht, verjährt das Recht in 3 Jahren."

Also auch wenn ein Bewuchs (Bäume) da ist, sollte das kein Problem sein.
Aber natürlich am besten sind eingetragene Fahr- u. Wegerechte, den sollte das Grundstück über das der Weg führt verkauft werden und der Käufer erwirbt es in Guten Glauben (also er wusste nichts von diesen Wegrecht) so geht es verloren. Der Fahrt berechtigte muss dann bei Gericht nachweisen das er diesen Weg schon immer benützte, dazu reichen aber meist keine Fotos mehr sondern nur sichtbare Zeichen das es sich um einen Weg handelt.

gr


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BeitragVerfasst: Montag 3. September 2018, 08:27 
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Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Tja und bei Absprachen stehen dann plötzlich Aussage gegen Aussage oder Nebenabsprachen spielen plötzlich eine Rolle, die verletzt / vergessen wurden, ... da lacht sich ein Gericht doch schlapp und jedem ist was anderes wichtig. Wenn etwas schriftlich fixiert ist, verklärt die Zeit nicht den Wortlaut und es gehen keine Details verloren.
Sonst heißt es hinterher: Absprache war, Gerät und Zeitpunkt dem Weg anzupassen und Flurschaden zu minimieren, kein pauschales Befahren zu jeder Zeit - sinngemäß das oft zitierte "Befahren nur bei Frost" - Pech wenn der Winter dann mal ein paar Jahre schlapp macht oder die Forst-Kolonne mit dem Harvester einen Monat zu spät aufschlägt...

Rechtlich interessant wäre wirklich mal, wie es um eingeschlagenes Holz steht, was im Bestand liegen geblieben ist, speziell wenn der Nachbar vorher sinngemäß gesagt hat "Holt es jetzt raus, in einem Monat ist hier alles weich, dann ist rum für die Saison!" und der Harvester war da, das Holz liegt im Bestand, der Rücker kommt aber erst, wenn es wirklich alles matschig ist...
Sprich welche Schäden durch vorhersehbare Fehlplanung muss ein Nachbar hinnehmen und wo ist Schluss.

Müsste man es gerichtlich klären, wäre es in so einem Fall für das Holz eh zu spät.

Gerade in unseren stark Umweltschutzbetonten Zeiten würde ich erwarten, dass gegen einen Nachbarn, der mit Bodenschäden argumentiert, ebenfalls Bilder aus der Vergangenheit hat und der damit begründet ein "Befahren bei Frost" zulässt aber sich sonst quer stellt, nicht wirklich was geht. Selbst wenn was geschrieben steht, dürfte es dann schwer werden. "Befahren" ist ja nicht immer gleich "Befahren"...

Also eine klare Empfehlung Richtung konstruktivem Gespräch - auf jeden Fall geklärt sollte sein, ob es Ecken im Wald gibt, wo der Nachbar auf Wertholz spekuliert - Schäden sind halt zu entschädigen und über was man da spricht, muss man vorab klären, egal welche Rechte man denkt zu haben.

Vielleicht kommt ja dabei raus, dass er in 2 Jahren eh einschlagen will und du so lange problemlos warten kannst. Benachbarte Waldstücke sind ja oft gleich alt.

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BeitragVerfasst: Montag 3. September 2018, 19:29 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Bevor man über Gesetze, Rechte und Gerichte spekuliert sollte doch der einfachste Weg sein den Besitzer des Nachbar Grundstück anzurufen und zu fragen ob man sich da nicht einig wird... :kopfschuettel:

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BeitragVerfasst: Montag 3. September 2018, 20:57 
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Registriert: Donnerstag 15. April 2010, 21:03
Beiträge: 180
Wohnort: Südliches Mittelfranken
Meines Wissens gibt es in D nur ein Notwegerecht gegen Entschädigung, wenn das
Grundstück absolut keine eigene Zufahrt hat.
Haben meinem eine Waldnachbarn ausdrücklich die Durchfahrt untersagt, er hat einen ca. 10 m breiten Streifen mit 160 m lGrenze zur mir. Ich habe knappe 20 m und auf der anderen Seite gemeinsam
mit dem Nachbarn einen Weg. Pech dass sein Streifen auf der anderen Seite wieder halb
zu mir grenzt, diese Seite aber absolut unbefahrbar ist (Erlenbruch).

So gehts halt, wenn man dem Nachbarn Holz klaut.....
der beigezogene Förster meinte nur hinterher, den Typen hat er nun schon zum dritten Mal wegen
Grenzversehen erwischt. Und der lügt mir noch ins Gesicht, er braucht
wegen Biogaswärme kein Holz....und sägt bei mir 40 cm Kiefer bodentief ab und deckt den
Stumpf mit Erde zu. Hätte ich den Stumpf vor der Schlichtung durch den Förster gesehen,
hätte,er eine Anzeige bekommen.

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BeitragVerfasst: Dienstag 4. September 2018, 22:03 
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Registriert: Donnerstag 13. Mai 2010, 14:22
Beiträge: 4992
Wohnort: Erzenhausen
Hallo Alfred,

ich würde das erstmal nicht so kompliziert sehen. Handelt es sich um das Waldstück, das Du mir mal gezeigt hast, wo die starke Eiche am Hang steht?

Ich würde erstmal mit dem Eigentümer (oder seinem Vertreter in der Nähe) Kontakt aufnehmen und besprechen, was geplant ist. Evtl. sind die ja ganz froh, wenn jemand mit leistungsfähigem Gerät da ist und ihnen auch ein paar Stämme rücken kann. Bei einer 8 m breiten Parzelle kann ja eigentlich nicht viel Schaden entstehen. Es sei denn, ein Baum fällt längs drauf :schreck: Vielleicht kannst Du das stück ja auch für einen vernünftigen Preis kaufen?


Viele Grüße

Christoph


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BeitragVerfasst: Dienstag 4. September 2018, 22:35 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Bei so einer schmalen Parzelle dürfte der ja auch nur sehr wenig fällen können, ... ohne mit seinen Nachbarn, u.a. mit Dir zu reden. Normal sollte ein konstruktives Gespräch mit realistischen Vorstellungen zum Ziel führen - außer es gibt irgendwelche Vorgeschichten.

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