Zitat:
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Es gibt auch Wegrechte die nicht eingetragen sind. (zumindest bei uns)
Solche Wege müssen natürlich regelmäßig benützt werden, sonst verfällt dieses Recht nach 30 Jahren.
gr
Wegerechte stehen im Grundbuch oder sie sind nicht einklagbar, basieren also auf Absprachen und gehen nicht zwingend auf spätere Besitzer über. Nur wer schreibt der bleibt.
In meinem Wald soll es auch Wegerechte geben, von denen ich nichts nachlesen kann und ich habe es so gedreht, dass freie Rückegassen gerne auch von den Nachbarn sorgsam befahren werden können, wo sie eine Säge brauchen, um durchzukommen, hören mündliche Wegerechte der Vorzeit bei mir auf und ich erwarte Rücksprache - wenn ein befahren die Gasser verändert ebenfalls.
Die Sache dabei ist in meinem Fall auch die, dass alle Nachbarn im Umkreis von 20km wohnen und sich erreichen können. Wer vorher miteinander spricht, hat hinterher keinen Ärger.
Die Frage ist ja auch die, ob es um "Notwegerecht" von sonst nicht erreichbaren Grundstücken geht oder ob es Arbeitserleichterungen sind, der Bittsteller sich aber auch selbst helfen könnte.
Zitat:
Danke für euere Antworten,
ich kann mir aber nicht vorstellen daß zwischen dem gut angelegten Hauptweg und dem Nachbar der unter mir verläuft noch ein Weg sein könnte. Der wäre ja fast dpppelt. Wie gesagt läuft sein Grundstück als schmaler Streifen unter meinem Wald entlang.
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Das klingt nach Interesse an Arbeitserleichterung, nicht danach, nicht anders aufs eigene Grundstück kommen zu können. Mit "Rechten" ist es dann nicht weit her - Absprachen kann man aber alle treffen, so man sich einig wird. Leben und leben lassen funktioniert eigentlich ganz gut, ich hatte aber beispielsweise mal eine zerfurchte Einfahrt, vorweg kam ich mit einem PKW durch, danach nicht mehr. Das hat meine Haltung gegenüber meinen Nachbarn auch ein wenig geprägt - wer beweisen will, wie toll sein Allradtrecker ist, der soll es nicht auf meinem Grundstück machen oder die Spuren eigenständig wieder beseitigen.
Da ich für meine Nachbarn erreichbar bin, halte ich also nichts von langfristigen Pauschalzusagen sondern von konkreten Absprachen und sei es eine kurze "Whats App" und siehe da, es wird akzeptiert. Von den alten, nicht niedergeschriebenen Wegerechten hat schon lange keiner mehr gesprochen
Aktuell fahre ich beispielsweise wegen der Dürre und Waldbrandgefahr selbst nicht im Wald rum - da bracht auch kein anderer mit tollen Ideen kommen. Geht es um eine Arbeitserleichterung, die mich nicht schädigt oder wo man sich einig wird - so what - gerne. Ich spreche meine Nachbarn auch an.
Rechte kannst du aber im Grundbuch nachlesen - steht da nichts und ist dein Wald nicht abgeschnitten von anderen Wegen, dann ist da auch nichts - dann bedarf es der direkten Abstimmung.
Ist der Wald abgeschnitten und es gibt keine Wegerechte, dann wäre zu klären, was bei der Flurbereinigung schief gegangen ist
... fehlerfrei ist sicherlich nicht, was da so alles gemacht wurde
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MfG Eike
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