Schade das wir soo unterschiedliche Gesetze haben.
Da kann ich fast nicht mitreden, interessieren tut´s mich schon wie das bei euch in DE ist.
In Ö ist es nicht zwingend notwendig die Einnahmen aus den Holzverkauf aufzuzeichnen und bei der Steuererklärung anzugeben (außer weiterverarbeites Holz/ veredeltes Holz) , aber nur im Pauschalen System; bin ich Teilpauschaliert müssen die Einnahmen aufgezeichnet werden und bei der Steuererklärung angegeben werden, das selbe gilt für das Einnahmen/Ausgaben System und die Buchführung nur da werden auch die Ausgaben ausgezeichnet.
Zitat:
Und für Kalamitätsholz, also Käfer, Sturm, Schneebruch, muss man einen deutlich geringeren Steuersatz zahlen
beruht das `nur´auf dem Grund weil du geringere Einnahmen (entwertetes Holz)hast?
Wäre ja nur ein einmal Effekt
, bei uns wird dann auch der Boden (wie gesagt nur
über 10 ha) auf dem das Wertvolle Holz stand über Jahre und Jahrzehnte niedriger Besteuert was unter anderen auch auf Sozialversicherungsabgaben einen Einfluss hat.
gr