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BeitragVerfasst: Freitag 16. November 2018, 20:30 
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Wohnort: Mittlere Oberpfalz
Hallo zusammen,

kurzer Rede, langer Sinn,

weiß jemand von euch wie sich eine faire Entschädigung berechnet wenn ein Forstunternehmer irrtümlicherweise ein paar qm ( 1300m² ) vom stehenden Holz befreit? in Summe gehts um ca 15-20 FIchten von denen die allermeisten noch keine Käferanzeichen gezeigt haben :wut:
Meine Befürchtung ist, das das Holz nach dem Motto "der Preis ist momentan im Keller und es waren eh lauter Käferbäume und total astig" abgegolten wird. Im Moment hab ich selber keinen Platz mehr zum Lagern und kann das Holz somit nicht brauchen.
Ich will dem Unternehmer jetzt nicht unbedingt eine reinwürgen, aber über den Tisch will ich mich auch nicht ziehen lassen.

Conner

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BeitragVerfasst: Freitag 16. November 2018, 21:20 
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Beiträge: 11240
Wohnort: Braunschweig
Kam er auf Dich zu und hat seinen Fehler gemeldet oder hast du ihn erwischt bzw. ermitteln müssen?

Im ersteren Fall würde ich einen realen Preis auf Basis deiner freien Terminwahl einfordern - das der Preis gerade Käfer- und Sturmgeschädigt ist, ist dann sein Verlust aber warum sollst du dir den Verlust anziehen.

Wenn du ihn erwischt bzw als Täter ermittelt hast - dann schlage als Forderung die Aufforstung drauf.

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Freitag 16. November 2018, 21:34 
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Registriert: Samstag 26. September 2009, 21:10
Beiträge: 892
Wohnort: Mittlere Oberpfalz
Mein alter Herr kam quasi gerade dazu als der Zufäller und Harvester durch waren, also quasi auf frischer Tat.
Als ich mit ihm telefonierte war er zuerst ein wenig uneinsichtig und wollte es auf den Auftraggeber abwälzen, der wiederum ist aber der Ansicht den Grenzverlauf richtig gezeigt zu haben. Wer letzlich schuld war ist mir eigentlich egal, ich halte mich an den Unternehmer, den Rest könne die beiden unter sich ausmachen.

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BeitragVerfasst: Freitag 16. November 2018, 21:47 
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Registriert: Mittwoch 28. Dezember 2016, 19:29
Beiträge: 927
Wohnort: Moosburg a.d. Isar
Der Unternehmer sollte eigentlich versichert sein. Eventuell den Schaden durch einen Gutachter ermitteln. Der aktuelle Holzpreis sollte dabei eigentlich keine Rolle spielen, da die Bäume ja gesund waren.
Mitten in München kostet so ein Baum übrigens bis zu 5000,00 €. :pfeifen:

_________________
Gruß
Miche


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BeitragVerfasst: Freitag 16. November 2018, 21:59 
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Registriert: Montag 20. Februar 2017, 11:27
Beiträge: 2033
Wohnort: 96332 Pressig im wunderschönen Frankenwald
Das heißt also, du bist nicht der Auftraggeber, das Unternehmen war im Nachbargrundstück tätig und hat bei dir ein paar angrenzende Bäume "mitgenommen"?

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Grüße
Daniel
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Wenn's nicht dreckig sein darf, ist's Spielzeug und kein Werkzeug :pfeifen:


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BeitragVerfasst: Freitag 16. November 2018, 22:45 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Da haftet meines Wissens nach in erster Linie der Auftraggeber, der kann das dann einfordern vom Unternehmer.

_________________
Ein paar Bilder hier
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=39560

Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


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BeitragVerfasst: Samstag 17. November 2018, 08:52 
Nönö, das ist schon Sache des Verursachers und nicht des Auftraggebers. Wenn der Pflasterer mit seinem Minibagger den Zaun des Nachbarn erwischt (bei mir passiert) habe ich als Auftraggeber damit nix zu tun.
Es sei denn, der Auftraggeber hat dem Unternehmer vorher gezeigt, wo er welche Bäume fällen soll. Aber sogar dann kann es dir als Geschädigter erst mal egal sein. Verursacher war in erster Linie der Unternehmer, der das dann mit seinem Auftraggeber ausmachen muss.


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BeitragVerfasst: Samstag 17. November 2018, 12:16 
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Registriert: Mittwoch 30. August 2017, 11:19
Beiträge: 847
Hallo,

das kommt immer drauf an, hat der Auftraggeber den Unternehmer richtig eingewiesen oder nicht?
Wurde die Grenze deutlich und nachvollziehbar vom Auftraggeber markiert? Oder hat der dem
Unternehmer nur die Karte gezeigt und gesagt mach mal da? Das Vorgehen bei der Auftragsvergabe
legt dann meiner Meinung nach die Haftung fest. Kann natürlich sein, dass jeder der Beteiligten die
Schuld auf den anderen schiebt. Meinem Bekannten ist ähnliches passiert, dem wurden auch ca.
20 fm weggeschnitten, da ging das dann jahrelang hin und her. Auch hat sich dann die Haftplicht-
versicherung der Verursacher nicht für eine Regulierung des Schadens bereit erklärt.

Es ist aber nicht nur der tatsächliche Wert des Holzes anzusetzen sondern auch der sog. Hiebsunreifeverlust.
Dieser legt den Wert des Holzes im Endalter des Bestandes zu Grunde. Der wird aus verschiedenen Parametern
abgeleitet.

Sollten sich die Verursacher in Deinem Fall etwas schwer tun mit der Entschädigung würde ich auf jeden Fall
einen Sachverständigen zuziehen.

Ob die Aufforstung der Fläche übernommen wird wage ich aber zu bezweifeln.

Mit bestem Gruß


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BeitragVerfasst: Samstag 17. November 2018, 21:15 
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Registriert: Samstag 26. September 2009, 21:10
Beiträge: 892
Wohnort: Mittlere Oberpfalz
erstmal Danke für die Rückmeldungen,

ich befürchte auch das es nicht so ganz eindeutig wird. Aber das soll der Unternehmer mit seinem Auftraggeber ausmachen. Ich halte mich an den Unternehmer, schließlich übernimmt er das ganze Holz und verkauft es weiter.
Ich werd am Montag mal unseren Förster anrufen, was er dazu meint.

@Daniel: exakt

schönes Wochenende noch

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BeitragVerfasst: Samstag 17. November 2018, 21:30 
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Beiträge: 11240
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
...
Ob die Aufforstung der Fläche übernommen wird wage ich aber zu bezweifeln.
...
Sachverständige und Rechtsverdreher kann man mal erwähnen, ggf. auch eine Rechtschutzversicherung, so es eine gibt, frei danach "mich kostet es nichts und nachverfolgen werde ich es nicht in meiner Freizeit, mich wird es also nicht nerven, deine Rechnung wird nur größer". Wenn so eine Versicherung besteht - einfach mal die Übernahme einer Vertretung deiner Interessen anfragen, das ist ein guter Spiegel, ob die Beweislage, ... überhaupt was her gibt. Wenn nicht, lehnen Rechtschutzversicherungen durchaus auch ab ;) ... die übernehmen nämlich auch nicht jeden Quatsch und die Prüfung ist erstmal kostenlos und unverbindlich ;)

Wenn man einfach mal die Logik spielen lässt:
Wird der Hiebsunreifeverlust berücksichtigt, ist eigentlich logisch, dass die Aufforstung nicht bezahlt wird - dann hast du ja wirtschaftlich gesehen "regulär geerntet" bzw. dem gegenüber keinen Verlust und müsstest eh aufforsten.

Wenn irgendwas mit dem Wert des aktuellen Holzes in die Bewertung einfließt, dann kann man auf Aufforstungskosten drängen, da ja schließlich das Holz nicht zur Ernte anstand und damit über den aktuellen Wert keine Wiederaufforstung abgedeckt ist. Außerdem hat man bei gesundem Holz auch eine ziemlich freie Wahl des Jahres und wird in Käfer- und Sturmjahren nicht ungezwungen noch zusätzlich Holz auf den Markt werfen. Der Referenzpreis für das Holz ist also eher aus den normalen Jahren zuvor herzuleiten.

Der Rest ist, worauf du dich einlassen willst - Streiterei und das ganze zieht sich - manchmal kann eine Einigung auch besser sein. Ist der Forstunternehmer bekannt und ein etablierter, seriöser Betrieb?
Mit dem Förster drüber zu reden, macht bestimmt Sinn.

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BeitragVerfasst: Samstag 17. November 2018, 22:09 
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Registriert: Donnerstag 4. Oktober 2018, 07:38
Beiträge: 340
Ist mir auch schon passiert: Ich habe ein paar Kiefern des Nachbarn geerntet, weil ich mich auf die Einmessung des Örtlichen verlassen hatte.
Irgendwann habe ich das gemerkt, weil ich des Flurstücken richtig eingemessen habe. Ich habe mich dann mit dem richtigen Eigentümer zusammengesetzt, die Stöcke gezählt und ihm dann das Nutzungsrecht einer entsprechenden Zahl von Bäumen aus dem gleichen Bestand auf meinem Grund übertragen. (Was Formalrechtlich eigentlich nicht geht, da stehende Bäume nicht veräußert werden können).
Nun hat er den betroffenen Teil seines Waldes bei mir im Zaun und es wächst dort eine schöne NV. Wenn er die Kiefern braucht, kann er die genau bezeichneten "Ersatzbäume" bei mir hauen.
Kann eigentlich nicht einfacher sein.

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Neuzugänge auf dem OP-Tisch: 08S mit Kettenbremse , Contra :-)


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BeitragVerfasst: Samstag 17. November 2018, 23:00 
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Wohnort: Braunschweig
So einfach kann es zwischen Eigentümer als Verursacher und Eigentümer als Geschädigtem durchaus sein - so es vergleichbarer Bestand ist und keine Eitelkeiten im Wege stehen. Fehler machen, Fehler erkennen und melden, um diesen aus der Welt zu schaffen, geht auch in die Richtung meines ersten Postings bzw. das Thema Einsicht.
Läuft es so:
Zitat:
Mein alter Herr kam quasi gerade dazu als der Zufäller und Harvester durch waren, also quasi auf frischer Tat.
Als ich mit ihm telefonierte war er zuerst ein wenig uneinsichtig und wollte es auf den Auftraggeber abwälzen, der wiederum ist aber der Ansicht den Grenzverlauf richtig gezeigt zu haben. Wer letzlich schuld war ist mir eigentlich egal, ich halte mich an den Unternehmer, den Rest könne die beiden unter sich ausmachen.
Sprich vor allem der Versuch des abwälzens, braucht man scheinbar Verhandlungsmasse. Die erste Forderung wird man wahrscheinlich nur juristisch durchsetzen können, also muss die zwar begründbar sein aber auch hoch genug liegen, dass Luft für eine Einigung ohne Schmerzen besteht.

Der Weg des Übertragens von Bäumen steht einem Lohnunternehmer nicht zur Verfügung - speziell wenn der Eigentümer korrekt informiert haben will.
Worte wie der "Hiebunreifeverlust" zeigen ja, dass dies Thema nicht neu ist, der Förster wird schon eine gesunde Hausnummer nennen können. Ich halte eh für gut ihn einzubinden. Das Bild, was der Förster von den lokalen Unternehmern hat, kann dem Unternehmer nicht egal sein.

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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 10:45 
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Beiträge: 525
Ich hätte erstmal Anzeige erstattet, damit das Ganze einen Charakter bekommt.
Da es ein Eingriff in das persönliche Eigentum ist. Dann wird ermittelt wer wen geschädigt hat und in welcher Höhe.
Dann kommt auch keiner der zur Anzeige gebrachten Personen heraus.

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Mit freundlichen Grüßen
der
Nasenbohrer

Verjage die Fliege von der Stirn deines Freundes nicht mit dem Beil.
Chinesisches Sprichwort


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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 10:56 
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Wohnort: Ost-Bayern R-
Hallo Roland, das ist echt ärgerlich. Ich hoffe, das regelt sich. Ich bin gespannt, wie das weiter geht. Hatte auch mal so einen Fall und konnte mich mit dem Nachbarn einigen.

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Viele Grüße
Matze


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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 14:37 
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Wohnort: Mittlere Oberpfalz
na ja, gleich ne Anzeige ist jetzt in Meinen Augen ein wenig übertrieben. Immerhin reden wir miteinander.
Der Sachverhalt ( = irrtümlicher Grenzverlauf, Besitzstörung ) wurde auch eingeräumt. Allerdings gehen jetzt die Vorstellungen der Entschädigung ein wenig auseinander. Angeboten wurde entweder der durchschnittliche Holzpreis der angefallenen Sortimente für die geschätzte Holzmenge ( 19 Bäume, ca. 30fm ) oder die gleiche Anzahl an Bäumen aus einem anderen Waldstück des Nachbarn zum selberfällen.
Begeistert sind wir von beiden Varianten nicht, wir werden jetzt wahrscheinlich ein Gutachten erstellen lassen und das Ergebniss dann als Gegenforderung an den Unternehmer weiterleiten.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Januar 2019, 16:35 
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Beiträge: 186
Wohnort: Ostharz bei Ilsenburg
Normalerweise wird die Höhe der Entschädigung nach dem BGB geregelt. Demnach dürfte der aktuelle Zeitwert ohne Käferholzpreise genommen werden. Einen eventuellen Gutachter muss die Versicherung der Gegenseite zahlen!

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031, 032, 041, 08S und 051 (teilweise mehrfach)
aber auch Dolmar PS-340 und Sachs-Dolmar 112, 116
Solo 616X

Ich war jung und brauchte das Holz


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Januar 2019, 17:07 
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Beiträge: 6824
Wohnort: Eifel
Den Waldnachbarn kennt man ja in aller Regel, oder? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden, und das sollte auch die anzustreben Lösung sein. Anzeigen und danach noch 100 Jahre Knatsch kann man immer noch machen

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Der Alex!
:dolmar: 8500 (50+75) :Husky: 560XPG (45) :Husky: 357XPG (38) :stihl: 260 (38) :Husky: 371XPG(50) :Husky: 246 (38)
IHC 523s
IHC 423
Husqvarna Magik 13t
Uniforest 45M
There`s no replacement for Displacement!


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