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BeitragVerfasst: Dienstag 17. September 2019, 20:54 
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Wohnort: Wild South-West
Da hast du wohl leider Recht.
Mein Rechtsempfindungsgefühl würde hier 50:50 entscheiden.
Dem Amtmann gehört genauso eine verbraten!
So das beiden weh tut aber sie nicht ruiniert, auch als Warnung an andere.

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Dienstag 17. September 2019, 21:00 
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Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
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Wohnort: Oberösterreich
@bernsenzx, ja wann Menschen zu Schaden kommen, oder der Baum in die Falsche Richtung fällt. :groehl:

@STONECREEK,
Nicht umsonst wurde die letzten 30 Jahren alles was geht Privatisiert, damit sich die Behörden aus der Verantwortung ziehen können (nicht Positiv oder Negativ verstehen);
wo sie aber(noch) die Verantwortung haben (Wie in unseren Fall, Besitzer der Fläche) haften sie selber.
Der Besitzer/ Auftraggeber muss wissen welche Bäume irgendwelche Umweltauflagen haben, und nicht der Säger.
Der Säger hat andere Sorgen er muss acht geben nichts (in nicht vereinbarten Ausmaß) zu zerstören, dass keine Menschen zu Schaden kommen usw.
Aber ob die Bäume unter Naturschutz stehen hat gefälligst der Besitzer/ Auftraggeber zu wissen!


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BeitragVerfasst: Dienstag 17. September 2019, 22:57 
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Beiträge: 6312
Wohnort: Wild South-West
Quatsch, der Landschaftsbetrieb muß sich die Genehmigung zeigen lassen, zumal in Stuttgart eine Baumschutzsatzung besteht
und der Betrieb das natürlich genau weiß!

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


Zuletzt geändert von STONECREEK am Dienstag 17. September 2019, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Dienstag 17. September 2019, 22:59 
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Registriert: Sonntag 17. März 2013, 18:21
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Wohnort: Freiburg
@Hagener:
Verstehe ich das richtig?
Fällanordnung vom Ordnungsamt beinhaltet noch nicht die Fällgenehmigung vom Umweltamt?
:KK:

_________________
Gruß,
Christoph

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STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. September 2019, 05:46 
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Registriert: Mittwoch 2. Mai 2007, 19:14
Beiträge: 3525
Wohnort: Saarbrücken
Zitat:
... bist du nicht auch ein Säger?!, wieso bist du dann gegen den Säger, dem schwächsten Glied in der Kette?
Ich bin nicht gegen den Säger, das Gesetz ist es.
Wir leben halt in einer juristisch bekloppten Welt, wo man sich durchwurschteln muss.
( Bsp: Ich kann beim Einwohnermeldeamt Saarbrücken problemlos in einem Naherholungsgebiet eine Wohnadresse anmelden. Laut UBA Saarbrücken besteht dort Wohnverbot. )

@ Christoph: Genauso isses. Ich habe beide Parteien zu einem Ortstermin gebeten. :mrgreen:

Bevor ich einen Baum fälle, habe ich die Bewilligung, habe sie beim Kunden gesehen, oder ruf beim Umweltamt an .
Wer es anders macht soll hinterher nicht rumjammern.

_________________
Gruß Gerd


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. September 2019, 07:30 
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Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:01
Beiträge: 7374
Wohnort: Hamburg
Gerd hat recht, wenn sich der Säger nicht davon überzeugt, dass die Fällung genehmigt ist oder keiner Genehmigungspflicht unterliegt, dann läuft dieser ins offenes Messer. Bei privaten Kunden kann der Kunde das sogar komplett auf dem Säger abladen, weil der Säger es besser wissen muss als der Kunde.

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Buss-Baumdienst.de


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. September 2019, 09:17 
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Registriert: Samstag 2. Februar 2013, 17:34
Beiträge: 1731
Zitat:
@Hagener:
Fällanordnung vom Ordnungsamt beinhaltet noch nicht die Fällgenehmigung vom Umweltamt?
Eine Anordnung über einen nicht genehmigten Sachverhalt. :pfeifen:

Wenn das Schule macht..............

Ach, ich vergaß A. Scheuer und das KBA.

Gruss
Lutz

_________________
:MAC: 72 Bild einer Homelite :lol: 4245 3535

Für persönliche Animositäten ist bei Würdigung der Umstände kein Raum


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BeitragVerfasst: Donnerstag 19. September 2019, 21:26 
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Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
Beiträge: 2557
Wohnort: Oberösterreich
... ja genau, der Saat im Saat = Sinnlos = Sinnlose Verwaltung.
Vielleicht erreichen wir hier ja, das der Säger (Gartenbaubetrieb, Forstbetrieb, Privatholzer) nicht für Sachen Zuständig ist, die dem Besitzer eigentlich angehen.
"Eigentum Verpflichtet"


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BeitragVerfasst: Montag 11. November 2019, 13:02 
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Registriert: Samstag 9. November 2019, 21:36
Beiträge: 1291
:offtopic: :offtopic:
In Konsequenz werden heute vielfach gar nicht mehr erst Bäume gepflanzt, weil man sie im Zweifel nicht mehr los würde. Wo Baumschutzsatzungen nicht greifen tauchen irgendwelche Wald-, Park-, Allee-, oder Baumschützer auf, was noch schlimmer ist :heulen:

Das Einzige was man mit List und Tücke legal wieder los wird sind Walnußbäume. Werden sie zu groß schneidet man sie zurück, Rückschnitt ist erlaubt. Erfolgt der eigentlich fach- und sachgerechte aber strenge Rückschnitt zur falschen Jahreszeit z.B. im Februar, dan ist dei Wahrscheinlichkeit, daß der Nußbaum "verblutet" und eingeht.

Ist der Baum kaputt/tot greifen Sicherungspflichten wie z.B. die Wegesicherungspflicht :pfeifen:

_________________
[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus und Haselnüssen enthalten.
:pfeifen: ... :mrgreen: ... :groehl:


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. November 2019, 08:05 
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Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:01
Beiträge: 7374
Wohnort: Hamburg
Rückschnitt ist auch ohne Genehmigung bei uns nicht erlaubt. Ich sage ja, böse anschauen ist genehmigungspflichtig! Und warum soll man Bäume wieder loswerden wollen, wenn man diese gepflanzt hat?

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Buss-Baumdienst.de


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. November 2019, 09:48 
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Registriert: Sonntag 17. März 2013, 18:21
Beiträge: 6088
Wohnort: Freiburg
Wenn der Rückschnitt zur falschen Jahreszeit erfolgt, dann war er NICHT fach- und sachgerecht.
Und wenn der Baum dank Baumschutzsarzung geschützt ist, oder gar Teil einer Baugenehmigung, dann muss er ersetzt werden.

_________________
Gruß,
Christoph

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BeitragVerfasst: Freitag 6. Dezember 2019, 05:56 
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Wohnort: Wild South-West
Hatte ich schon so im Urin.... :evil:

Das Ende vom Lied: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... ed985.html

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Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Freitag 6. Dezember 2019, 17:35 
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Beiträge: 2557
Wohnort: Oberösterreich
.. Danke für die Neuigkeiten!
Das Gartenbauunternehmen ( und der Säger) ist ja Schadlos davon gekommen, dass finde ich Positiv ;) ;
da es(für mich) eindeutig war das sich die Ämter untereinander nicht absprachen, bzw. ihre Zuständigkeit nicht kannten.
Man kann nur hoffen die Organisieren sich besser..., sonst gibts in Stuttgart bald keinen Baum mehr.

gr


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BeitragVerfasst: Freitag 6. Dezember 2019, 20:15 
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Beiträge: 11240
Wohnort: Braunschweig
In den Ämtern hätte was passieren müssen und sei es eine Rückstufung gewisser Mitarbeiter im Gehalt, die innerhalb von ein paar Jahren wieder aufgeholt werden kann, aber eine Mahnung ist. Wie die Behörde zukünftig Bürger bei Vergehen zur Kasse bitten will, hat schon ein Geschmäckle...

Die Baumschutzsatzungen sind halt so eine Sache für sich - vor allem der Interpretationsspielraum.
Bei meinen Eltern "zu Hause" sind Kopfweiden recht üblich... bis sich das eingeschwungen hatte mit genehmigungspflichtigem Rückschnitt, ...
Als da eine Baumschutzsatzung kam, da waren alle diejenigen froh, die bis in den Abend des Stichtages hinein noch schnell weg geschnitten haben, was sie weg bekommen konnten.

Stimmt schon - Bäume pflanzt da keiner mehr freiwillig - nur noch Obstbäume, die rechtzeitig weg kommen, bevor sie in die Satzung hinein wachsen. Einige Hofeichen sind geblieben aber selbst von den schönen Dingern sind durch die Satzung einige im Vorfeld verschwunden.

Tja, wenn man dem nordischen Dickkopf ankündigt, dass die Bürokratie in seinen Garten einziehen wird...

@STONECREEK: Danke für das Update! Und dann wundert sich die Politik, dass sie unglaubwürdig wird und die Wahlen sich entwickeln, wie es gerade der Fall ist...

_________________
MfG Eike
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339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
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