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BeitragVerfasst: Dienstag 24. März 2020, 20:44 
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Registriert: Montag 31. Dezember 2012, 16:58
Beiträge: 85
Hallo zusammen,

Ich besitze einen halben Hektar Wald und bewirtschafte zusätzlich noch einen Hektar der einem Familienmitglied gehört. Jetzt ist ein weiteres Familienmitglied auf mich zugekommen, das auch nochmal einen Hektar besitzt wo seit 20 Jahren keiner mehr was gemacht hat und mir den zum durchforsten überlassen würde für einen symbolischen Pachtbetrag. Ich mache im Wald Brennholz, aktuell für den Eigenverbrauch, habe aber jetzt eigentlich schon viel mehr als ich brauche und hätte durchaus Interessenten die mir Holz abkaufen würden.

Wenn ich mir den zusätzlichen Hektar angehe würde ich mir einen Traktor und eine Winde kaufen und dann das überschüssige Holz verkaufen. Bisher fälle ich ohne Maschinenunterstützung mit Handwinde, reiße das Holz soweit dass ich es tragen kann, fahre das Meterholz mit unserem Pickup heim und spalte und säge dann mit geliehenem Traktor und einem Zapfwellen-Spalter und Zapfwellen-Kreissäge die im Familienbesitz sind.

Die Überlegung ist jetzt: Forstwirtschaftlichen Betrieb anmelden und Traktor mit grüner Nummer fahren oder keinen Betrieb anmelden und mit schwarzer Nummer fahren. In beiden Fällen will ich das was ich durch Brennholz-Verkauf einnehme offiziell auf der Steuererklärung angeben (weil ich für die paar Euro Steuern niemandem Gelegenheit geben will mich anzupfeifen). Mir geht es nicht darum Geld zu verdienen, ich habe einfach Spaß an der Arbeit im Wald. Dass sich das ökonomisch nicht rechnet ist mir völlig klar.

Meine Fragen wären jetzt: Welche Kosten kämen auf mich zu wenn ich einen Betrieb anmelde? Ich denke da käme die Berufsgenossenschaft auf mich zu und eventuell noch Landwirtschaftskammer? Was kostet das ungefähr und kommt sonst noch was dazu?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2020, 06:21 
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Beiträge: 2061
Wohnort: KC / Oberfranken
Moing,

also ich hab etwas über einen halben Hektar Sumpf.

Ab 2000m² kommt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschft
sowieso auf dich zu (hat bei mir 3 Jahre gedauert) und verlangt den
Mindestbeitrag plus Peanuts.
Da bin ich jetzt bei ca. 80€/Jahr.

Angemeldet hab ich nix, aber bei der Lohnsteuererklärung hab
ich das Forstunternehmen brav angegeben.
Mit den ganzen 1200€ Ausgaben (Sägenkauf,Sprit für Säge und Auto, Pflanzen, ...)
Eingenommen hab ich ja leider nix, weil ich mein Brennholz
nur selber verfeuere.
Aber auch dafür hab ich keinen Punkt gefunden das anzugeben...
Auswirkungen auf die Lohnsteuer hat es auch keine.

Den Schlepper kaufen kannst dir sparen.
Bei uns musst du mindestens 2 Hektar Grund nachweisen (lieber mehr)
um das Fzg. Land und Forstwirschaftlich anmelden zu können...
Wird bei euch nicht anders sein.

Und ausserdem wurde hier auch schon geschrieben,

HOBBY´S MÜSSEN GELD KOSTEN

:DH:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2020, 07:48 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Ich würde dir empfehlen, kauf dir einen kleinen Trecker unter 3.5 Tonnen zGG und einen dazu passenden Anhänger. Schwarze Nummer dran und gut.

Bis dreieinhalb Tonnen ist das noch bezahlbar und du kannst fahren was, wann und wo du willst.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2020, 08:16 
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Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1274
Wohnort: 41468 Neuss
Betrieb anmelden macht nur Sinn bei "Gewinnerzielungsabsicht". Ansonsten ist und bleibt das steuerlich Liebhaberei - fürs Finanzamt. Da würde ich mir den ganzen bürokratischen Mumpitz nicht für antun.

Ob die Berufsgenossenschaft sich bei Dir meldet? Abwarten. Ich habe meinen Wald seit 12 Jahren und bezahle nix.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2020, 08:54 
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Beiträge: 64
Wohnort: Östlich von Passau
Könnte auch noch sein, dass du für den Forstbetrieb als Gewerbe auch noch Versicherungen oder IHK bezahlen musst. Dann ist das nur Aufwand und teuer, bringt aber keine Vorteile.
Angeblich ist die Traktorversicherung gewerblich auch teurer als bei privater Nutzung. Und LOF wäre gewerblich...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2020, 16:54 
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Registriert: Montag 31. Dezember 2012, 16:58
Beiträge: 85
Erst mal danke für die Antworten. Hatte an einen MF 135, IHC 633 oder einen Fendt Farmer 3S gedacht.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2020, 19:48 
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Registriert: Mittwoch 19. März 2008, 14:00
Beiträge: 111
Wohnort: Oberfranken
Aluf dem Traktor die grünen Nummern bekommst du bei uns nur noch wenn du mit deinem Betrieb am "Waren wirtschaftlichen Verkehr" teilnimmst. Also musst du irgendwas Verkaufen und Steuer bezahlen. Sonst bekommt man schwarze Nummern und muss Steuern bezahlen. Mit grünen Nummern auf dem Traktor darf man den Traktor rein rechtlich nur für landwirtschaftliche Zwecke verwenden. Normal nicht mal zu einem Traktor Oldtimer-treffen fahren.

Das mit der Landwirtschaftlichen BG ist auch so. Ich muss ja aus meiner Sicht sagen, ich bin froh das ich mit meinen 2ha die BG habe. Hatte letztes Jahr einen Unfall mit 3 Monatigen Ausfall etc. Die besseren Leistungen hat man dann allemal. Von den Schnelleren Terminen beim MRT, CT ect. mal abgesehen.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2020, 20:44 
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Beiträge: 42
Den forstwirtschaftlichen Betrieb hast du mit über 0,25 ha eigenen Wald sowieso und bis auch über die Berufsgenossenschaft versichert.
Da die BG ihre Daten scheinbar nicht aus dem Grundbuch bezieht, reagieren sie erst, wenn der Vorbesitzer seine Flächen bei der BG ändert (damit er weniger Beiträge zählt) oder du dich anmeldest. Durch den forstwirtschaftlichen Betrieb hast du verschiedene Möglichkeiten dein verkauftes Holz (ab Stock, Rundholz, Brennholz, keine Bretter/Balken) mit MwSt. zu verkaufen (0%, 7% 19%), über die Abläufe kann ich aber nix genaueres sagen. (Wissen ist auch nur gegoogelt)

In Sachen lof Zulassung, musst du einen Antrag zum zuständigen Zollamt schicken (Formular findest du auf der Seite vom Zoll bzw. bekommst du ihn per Post), die entscheiden dann, ob du die Vorraussetzungen für lof erfüllst oder nicht. Bei der Zulassungsstelle kannst du erstmal mit grün zulassen, musst aber auf schwarz ummelden, wenn der Zoll sagt "nein".


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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. März 2020, 18:43 
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Wohnort: 01561 Randsachsen
Hallo

Ich habe letztes Jahr ein (Neben)Gewerbe in Sachsen angemeldet,
weil ich ebenfalls Brennholz(wegen Überschuss) und Schlacht Rinder verkaufe.
In der BG waren wir schon durch Acker und Waldbesitz.
Mit dem Gewerbe wirst du aber nochmal auf einer anderen Schiene BG Pflichtig.
Habe ich auch noch nicht ganz kapiert, die haben noch nicht wieder geantwortet.
Ich glaube da geht es um die Alters- und Krankenversorgung.
Meinen Traktor habe ich mit LOF Zulassung vom Zoll bekommen.
ABER erstmal für ein Jahr befristet, auf meine Nachfrage an was das ABER gebunden ist, bekam ich bisher keine Antwort.
Wenn der Zoll der Meinung ist, Voraussetzung nicht gegeben,
wird nach dem Jahr, ohne weiteren Hinweis die fällige Steuer abgebucht.
Denn das ausgefüllte Lastschriftmandat ist Voraussetzung für die Anmeldung.
Als Privatperson kann man bei uns auch nicht einfach ne grüne Nummer holen.
Habe das an einen befreundeten Zulassungsdienst abgegeben.
Beim Finanzamt habe ich das auch angemeldet, mir wurde aber Liebhaberei unterstellt.
Ich habe mit meiner Frau, einen Steuerfreibetrag von 1800€ für Einnahmen aus Land und Forstwirtschaft.
Weiß nicht ob erst darüber die Liebhaberei aufhört?
Bei der IHK wird man Mitglied, zahlt aber wegen Geringfügigkeit keine Beiträge.
Auch eine andere BG meldet sich noch, finde gerade den Brief nicht, ich glaube ohne Beschäftigte ist man da auch Beitragsbefreit.
Ich lass mich überraschen was am Jahresende rauskommt.
Der bürokratische Aufwand ist schon nicht ohne.
Die LOF Geschichte ist sehr undurchsichtig, das Finanzamt sagt, als Waldbesitzer(ich glaube ab 2 ha) würde einem die grüne Nummer zustehen.
Der Zoll sagt aber was anderes.

Gruß Micha


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BeitragVerfasst: Freitag 27. März 2020, 06:45 
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Zitat:
Bei uns musst du mindestens 2 Hektar Grund nachweisen (lieber mehr)
um das Fzg. Land und Forstwirschaftlich (grüne Nummer) anmelden zu können...
Wird bei euch nicht anders sein.
Ach ja,
und die Versicherung für den Schlepper ist bei lof-Zulassung auch teurer...


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BeitragVerfasst: Freitag 27. März 2020, 07:38 
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Mal ne Frage, ich glaub die passt ganz gut rein.

Ich besitze seit ein paar Jahren ebenfalls knapp 2.5 Hektar Wald und bin bislang noch nicht in der BG, wirtschaftliche Ambitionen hab ich auch nicht aber ich denke das eine Mitgliedschaft in der BG durchaus Vorteile hätte?

Soweit ich gehört habe sind dann Helfer beim Holz machen versichert?

Was kostet die Mitgliedschaft und an wen muss man sich wenden?

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BeitragVerfasst: Freitag 27. März 2020, 09:05 
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Wohnort: Kirchhellen Grafenwald
Als Landwirtschaftlich gelten Flächen ab 2000 oder 3000 m² (bin mir da jetzt nicht ganz sicher) oder Sonderkulturen zb Heidelbeeren/Rhabarber..... < xxxxxm²
Du musst einen LW Betrieb anmelden (Gewinnabsicht) Beitragspflichtig bis du bei der SSVLG ca 80€ /Jahr. Anders sieht das jetzt bei Wald aus, nach Ansicht der LWK- NRW mindestens 100 Ha damit die Nachhaltigkeit gegeben ist.
Ich glaube da ist es günstiger den Trecker mit einem H Kennzeichen zu versehen, 185€ Steuer 90€ Versicherung/Jahr.


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BeitragVerfasst: Samstag 28. März 2020, 05:38 
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Registriert: Mittwoch 6. August 2014, 20:09
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Wohnort: KC / Oberfranken
Zitat:
Ich besitze seit ein paar Jahren ebenfalls knapp 2.5 Hektar Wald und bin bislang noch nicht in der BG

Soweit ich gehört habe sind dann Helfer beim Holz machen versichert?

Was kostet die Mitgliedschaft und an wen muss man sich wenden?
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Kassel
haben sich bei mir automatisch gemeldet, allerdings erst im 3. Jahr nach Erwerb.

Eigentlich hätte ich mich gefreut mit meinen 5500m² Sumpf nicht die 80€/Jahr
zahlen zu müssen, aber letztes Jahr war es dann doch ganz toll.
Da hat sich mein Schwiegervater beim holzen die Hand gebrochen,
die Wiederherstellung lief dementsprechend über die LSV und das war MEGA...


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BeitragVerfasst: Samstag 28. März 2020, 07:07 
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Zitat:
Ich glaube da ist es günstiger den Trecker mit einem H Kennzeichen zu versehen, 185€ Steuer 90€ Versicherung/Jahr.
Guten Morgen
Schau dir mal genau an, was man mit einem H Kennzeichen darf. Das ist ähnlich stark reglementiert, wie bei einem LOF Kenzeichen.
Regelmäßig in den Wald fahren ist meinrd Wissens nicht.
Versicherung zahle ich für meinen 52PS IHC 633 mit grüner Nummer 180€ bei 100%. Mit schwarzem Schild wären es 200€ gewesen.
Ist nicht der billigste Anbieter, wir haben unsere restlichen Fahrzeuge auch dort versichert und sind zufrieden.

Gruß Micha


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BeitragVerfasst: Samstag 28. März 2020, 10:51 
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@HoFall

Das ist ja mein Problem das sich eben niemand gemeldet hat aber danke für die Info, da werde ich wohl selbst mal aktiv werden müssen.

Oldtimer Kennzeichen ist so eine Sache offiziell darf man damit nur Bewegungs- und Ausflugsfahrten machen, Fahrzeuge die kommerziell genutzt werden sind ausdrücklich ausgeschlossen und auch privater Transport ist nicht erlaubt.

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BeitragVerfasst: Samstag 28. März 2020, 19:52 
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Hallo.

Zum H- Kennzeichen: Dort gibt es für den nicht gewerblichen Bereich keine Einschränkungen durch den Gesetzgeber, häufig aber von sehr günstigen Oldtimer-Versicherungen. Ich fahre ein Wohnmobil mit H-Kennzeichen und bin aus o. g. Gründen bei meiner alten Versicherung geblieben. Sind satte 300 € im Jahr (HF+VK) mehr, als bei einer speziellen Oldtimerversicherung, womit ich nur zu Treffen usw. max. 5000 KM im Jahr fahren dürfte.

Anders sieht es bei den roten 07er Oldimerkennzeichen aus. Da gelten gesetzliche Einschränkungen.

:wink:
DerUlrich

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Es grüßt :wink:
DerUlrich


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BeitragVerfasst: Sonntag 29. März 2020, 10:14 
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Bei einem halben Hektar kommt wohl nicht sooooviel Holz zusammen, wer will dir beweisen das das nicht Hobby ist. Am besten haste noch ne Oldtimer Motorsäge dabei. Hobby: Holzfällen wie früher ;-)
Im Ruhrgebiet liefern Speditionen teilweise mit H Kennzeichen aus um die Umwelt Plaketten zu umgehen, alles nur Bewegungsfahrten 8-)

Was ich auf jeden fall machen würde ist mich bei der BG melden. Ich habe mal von einem Fall gehört da hatte jemand eine Streuobstwiese, er hat nur ein paar Äpfel für sich gepflückt...…. Nach einigen Jahren kam die BG und wollte eine Nachzahlung von mehr als Tausend € ...…..


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BeitragVerfasst: Sonntag 29. März 2020, 12:33 
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Registriert: Samstag 3. Februar 2018, 06:36
Beiträge: 437
Wohnort: Osnabrücker Land
Hallo,

ich glaube nicht, daß bei der landwirtschaftlich BG etwas anderes gilt:

https://www.bghm.de/unternehmer/fragen- ... nsprueche/

Das muß schon ein ganz schöner Betrieb gewesen sein, wenn es mehrere Tsd. Euro waren.

:wink:
DerUlrich

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DerUlrich


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BeitragVerfasst: Sonntag 29. März 2020, 20:23 
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Ich weiß nicht, warum man im vorauseilenden Gehorsam freiwillig BG Gebühren bezahlen sollte. Normal haben wir in D. Krankenversicherungspflicht, die müssen das übernehmen - zusätzlich versichern muss ich also niemanden. Helfer ohne Bezahlung arbeiten auf eigenes Risiko, genau wie bei jedem privaten Umzug, Renovierungshilfe oder Keller entrümpeln. Allerdings müssen die auch nicht für Schäden bei der Ausführung haften - außer Vorsatz. Mir ist nicht bekannt, dass irgendjemand bei solchen Aktionen eine Unfallversicherung für Helfer abschließen würde. Auch ist z.B. eine Insassen Unfallversicherung beim Auto herausgeschmissenes Geld. Bei Forumstreffen mit wüster Rudelsägerei war so etwas auch noch nie Thema, egal bei wem wir uns getroffen haben....

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BeitragVerfasst: Montag 30. März 2020, 15:19 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
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Die BG Leistungen sind aber besser als die der gesetzlichen KV oder die von privaten Versicherungen die viel mehr Geld kosten.

80 Euro im Jahr würde ich gern ausgeben wenn dafür meine Helfer, denen ich sehr dankbar bin für ihre Hilfe bin, bei der doch beschwerlichen und nicht ganz ungefährlichen Arbeit gut abgesichert sind.

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