Hallo zusammen, ich habe mal eine komplizierte Frage: Wenn ich als Hobbysäger jemandem das Brennholz klein säge um damit mein Hobby (eben das Sägen an sich) zu finanzieren (Kauf von Schnittschutzschuhen, Helm, Keile, Sprit, Öl, Ketten und so weiter), handle ich dann mit Gewinnabsicht? Sprich: sind dann die Voraussetzungen gegeben, dass ich ein Gewerbe anmelden muss oder sollte? Oder wenn ich Sägen oder Rasenmäher kaufe oder mir schenken lasse, vom Schrott rette oder wie auch immer, repariere und dann zum Selbstkostenpreis wieder verkaufe, weil mir das friemeln an den Dingern einfach Spass macht und ich nicht alle behalten kann oder will? Dass ich Ein- und Ausgaben ggf. mit Belegen nachweisen können sollte ist mir schon klar; auch dass ich am Jahresende mit meinem Einkommensteuernachweis diese Einnahmen und Ausgaben angeben muss ist auch klar. Aber: handle ich gewerblich, wenn ich meinem Hobby nachgehe? Ich hatte mal bei der Verbandsgemeindeverwaltung / Gewerbeamt angerufen und der Beamte erklärte mit, dass ich ein Gewerbe anmelden müsse, wenn ich die Absicht hätte, mit meinem tun Gewinn zu erzielen. Das ist aber bei mir definitiv nicht der Fall; im Gegenteil: ich gebe mehr für mein Hobby aus als ich einnehme (Das ist glaube ich bei allen Hobbys so). Aber wie schräg sind die Beamten drauf, wenn mich mal einer "anscheisst"?
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen rein vorsichtshalber ein Nebengewerbe anzumelden, aber das ist nach dem was ich gelesen habe nur möglich, wenn ich die Absicht habe Gewinn zu erzielen. Das will ich ja aber gar nicht: Es geht rein ums Hobby.
Gibt´s hier nicht jemanden der sich auskennt? Oder habt Ihr einen Tipp, an wen man sich wenden kann um da mal Klarheit zu bekommen?
Gruß ratzfatzab
_________________ MS 170; MS 170D, MS 180 CBE, MS 181, MS 194T, MS 230 C-BE, MS 241 CM, MS 260 C, MS 261 CM, MS 271, MS 310, MS 362 CM, MS400, MS 441 CM, MS 462 CM; MS 500i; MS 661 CM; MS 880, 08 s
MS 881
|