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 Betreff des Beitrags: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 06:20 
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Registriert: Dienstag 16. Dezember 2008, 19:02
Beiträge: 2361
Hallo zusammen, ich habe mal eine komplizierte Frage: Wenn ich als Hobbysäger jemandem das Brennholz klein säge um damit mein Hobby (eben das Sägen an sich) zu finanzieren (Kauf von Schnittschutzschuhen, Helm, Keile, Sprit, Öl, Ketten und so weiter), handle ich dann mit Gewinnabsicht? Sprich: sind dann die Voraussetzungen gegeben, dass ich ein Gewerbe anmelden muss oder sollte? Oder wenn ich Sägen oder Rasenmäher kaufe oder mir schenken lasse, vom Schrott rette oder wie auch immer, repariere und dann zum Selbstkostenpreis wieder verkaufe, weil mir das friemeln an den Dingern einfach Spass macht und ich nicht alle behalten kann oder will? Dass ich Ein- und Ausgaben ggf. mit Belegen nachweisen können sollte ist mir schon klar; auch dass ich am Jahresende mit meinem Einkommensteuernachweis diese Einnahmen und Ausgaben angeben muss ist auch klar. Aber: handle ich gewerblich, wenn ich meinem Hobby nachgehe? Ich hatte mal bei der Verbandsgemeindeverwaltung / Gewerbeamt angerufen und der Beamte erklärte mit, dass ich ein Gewerbe anmelden müsse, wenn ich die Absicht hätte, mit meinem tun Gewinn zu erzielen. Das ist aber bei mir definitiv nicht der Fall; im Gegenteil: ich gebe mehr für mein Hobby aus als ich einnehme (Das ist glaube ich bei allen Hobbys so). Aber wie schräg sind die Beamten drauf, wenn mich mal einer "anscheisst"?

Jetzt bin ich auf die Idee gekommen rein vorsichtshalber ein Nebengewerbe anzumelden, aber das ist nach dem was ich gelesen habe nur möglich, wenn ich die Absicht habe Gewinn zu erzielen. Das will ich ja aber gar nicht: Es geht rein ums Hobby.

Gibt´s hier nicht jemanden der sich auskennt? Oder habt Ihr einen Tipp, an wen man sich wenden kann um da mal Klarheit zu bekommen?
Gruß ratzfatzab

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 Betreff des Beitrags: Re: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 06:37 
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Registriert: Sonntag 22. September 2019, 18:17
Beiträge: 2302
Wohnort: Kreis Euskirchen
Wenn tatsächlich kein Gewinn anfällt, wird es auch ohne Gewerbeanmeldung gehen. Sonst kassiert das Finanzamt das Gewerbe wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht als Liebhaberei nach ein paar Jahren wieder ein. Eventuell angefallene Steuervorteile durch die Gewerbeanmeldung sind dann nachzuzahlen.
Daher würd ich die Anmeldung bleiben lassen. Wenn Dir jemand an die Karre fahren will, muss er erst mal nachweisen, dass Gewinne entstanden sind. Da gibt es sicher auch eine Bagatellgrenze, bis zu der das niemanden interessiert.
Wenn Du es genau wissen willst, frag einen Steuerberater. Der kostet Geld, dafür gibt er verbindlich Auskunft und steht dafür auch gerade.

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 Betreff des Beitrags: Re: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 10:32 
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Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:01
Beiträge: 7374
Wohnort: Hamburg
Ich würde eine Einfach Buchhaltung vorschlagen aus der klar hervorgeht, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. nur für den Fall, dass vielleicht wirklich mal jemand nachfragt. Wenn man dann etwas vorlegen kann hat man sehr gute Karten. Ansonsten würde ich mir da keinen weiteren Kopf machen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 10:41 
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Registriert: Dienstag 22. Januar 2019, 21:59
Beiträge: 2621
Wohnort: 16909
Du hast für solche Sachen als Privatperson einen Freibetrag laut EStG. Wenn die Sachen länger als ein Jahr dein Eigentum sind ist das EStG eh raus. Bei Gegenständen des normalen Lebensbedarfs interessiert es das Finanzamt auch nicht. Paragraphen müsste ich nachschlagen. Quittungen und Rechnungen sowie Kaufverträge sind immer vorteilhaft.

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Gruß Tino :wink:


Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
" Francis Picabia"


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 Betreff des Beitrags: Re: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 10:50 
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Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:01
Beiträge: 7374
Wohnort: Hamburg
Und solange es nicht irgendwo angeboten wird, sondern nur im Freundes- und Bekanntenkreis bleibt ist auch nichts nachvollziehbar.

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 Betreff des Beitrags: Re: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 16:11 
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Registriert: Dienstag 7. Mai 2013, 22:39
Beiträge: 208
Wohnort: Volmerdingsen
Zitat:
Wenn die Sachen länger als ein Jahr dein Eigentum sind ist das EStG eh raus.
Also kann ich mein Brennholz, bei mir getrocknet, nach einem Jahr ohne Beteiligung des Finanzamtes verkaufen?

_________________
Schöne Grüße
Nico

Freude über unsere Stihl MS361 die seit 7 Jahren beste Arbeit macht....


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 Betreff des Beitrags: Re: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 16:16 
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Registriert: Dienstag 20. Januar 2009, 11:32
Beiträge: 8541
eine Gewerbeanmeldung und die "Beteiligung des Finanzamtes" sind nicht zwangsläufig miteinander gekoppelt

Nebeneinkünfte aus LoF kann man bei der "normalen Lohnsteuererklärung" angeben ohne einen Gewerbeschein zu haben
da gibt es auch Freibeträge ...

ein ganz anderes Thema sind Haftpflichtschäden bei Gefälligkeit gegenüber bezahlter Arbeit
auch Deine "normale" Krankenversicherung könnte sich querstellen wenn da etwas bei einem "Einsatz"
passiert, der nicht gerade Deinen Hausgarten betrifft.

_________________
"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
Dürrenmatt, Friedrich: Die Physiker

UNIMOG: steckenbleiben da, wo Dich keiner mehr rausholen kann


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 Betreff des Beitrags: Re: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Samstag 16. Mai 2020, 08:48 
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Registriert: Montag 30. Dezember 2019, 18:47
Beiträge: 23
Wohnort: 38271 Baddeckenstedt
Mach es nicht so kompliziert. Einfach machen. Der einzige Vorteil den ein Gewerbe hat ist, dass du auch während der Mittagsruhe im Wohngebieten arbeiten darfst. Jedenfalls laut unserer Gemeindesatzung. Aber damit machst du dir dann auch keine Freunde, auch wenn für dich legal wäre.

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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch mehr Hubraum.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nebengewerbe anmelden?
BeitragVerfasst: Samstag 16. Mai 2020, 16:50 
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Registriert: Dienstag 16. Dezember 2008, 19:02
Beiträge: 2361
Ich glaube jetzt hab ich´s begriffen: Für das Finanzamt ist alles gewerblich, was ich nebenher mache oder verkaufe, aber ein Gewerbe im Sinne des Gewerbeamtes ist das nicht, oder? Wenn ich also auf Nummer sicher gehen will, dann für alles was ich kaufe oder verkaufe `ne Quittung aufheben, brav bei der Einkommenssteuer angeben und dann bin ich "safe" ? Nachvollziehbar wären auf jeden Fall meine Verkäufe und Käufe bei eBay....

Danke auch für die Antworten bisher!

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