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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Oktober 2020, 20:53 
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Registriert: Montag 31. Dezember 2012, 16:58
Beiträge: 85
Hallo zusammen,

Ich trage mich schon länger mit dem Gedanken zusätzlich zu meinem Wald noch eine Wiese mit Obstbäumen und bisschen Platz um Holz zu lagern anzuschaffen. Ich könnte jetzt für kleines Geld an eine Parzelle kommen mit guter Lage und Größe. Das Problem: Auf die ehemalige Wiese wurden vor rund 30 Jahren Tannen als Weihnachtsbäume gepflanzt. Leider verstarb der Besitzer vor der Ernte und seitdem hat niemand mehr was gemacht dort.

Mal abgesehen davon dass es viel Arbeit ist die Bäume zu roden und an Holz wenig rumkommt: Darf man daraus überhaupt wieder eine Wiese machen? Auf der Seite des LVermGeo http://maps.rlp.de ist die Parzelle inzwischen als Wald eingezeichnet.

Und wenn man es darf, wird das was ohne eine Fräse für die Baumstümpfe? Ich hab zwar einen Trecker aber ich schätze die rauszuziehen dauert viel zu lange.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Oktober 2020, 20:56 
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Registriert: Freitag 10. Januar 2020, 14:49
Beiträge: 802
Einmal mit Baumstubbenfräse drüber, hat sich nach drei Jahren Rasen gebildet. Sofern es wirklich so wie beschrieben ist.

_________________
:stihl: MS151TC-E, MS180C, MS201C-M(3.0), MS261C-M VW(3.0), 036QS, MS661C-M W
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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 07:12 
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Beiträge: 2061
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Servus,

Ich persönlich würd es einfach machen. 8-)
Meist interessiert es niemand.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Stümpfe wür ich drin lassen und nur bodengleich abschneiden.
Dazwischen dann die Obstbäume pflanzen.

Ich hab es ähnlich gemacht,
nur das ich die Wiese einfach aufgeforstet hab.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst,
dann klär das vorher ab.

Aber ich denke wenn du argumentierst das du
die alte Tannenzucht abholzt, und dafür den Bienen
was zu futtern schaffst, rennst du bestimmt im Amt
offene Türen ein.

Bitte schreib mal was rausgekommen ist,
also wenn du vorher fragst... :DH:


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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 08:06 
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Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17914
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Wie groß ist denn die Weihnachtsbaumplantage, und grenzt sie an einen "richtigen" Wald?

:)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 08:12 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6316
Wohnort: Wild South-West
Unerlaubte Umnutzung kann teuer werden.... 8-)
Mal das Landwirtschaftsamt des Bundeslandes fragen.
Oder hier weiß noch einer was, interessiert mich auch.

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 10:02 
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Registriert: Montag 23. November 2015, 21:16
Beiträge: 796
Das würde ich nicht machen, wenn es Wald ist muss es Wald bleiben.
Ansonsten wird es schnell teuer, sobald sich der erste Pilzsucher darüber beschwert.

Unbedingt offiziell fragen.


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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 11:10 
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Registriert: Dienstag 1. Januar 2019, 07:38
Beiträge: 181
Auf jeden Fall solltest Du das ordentlich abklären und Dir das dann auch bestätigen lassen. Email sollte reichen, aber die Fragen vorab am besten im persönlichen Gespräch klären.
Gute Chancen hast Du meines Erachtens, wenn rundherum weitere Wiesen etc. sind und die Fläche früher selbst mal Wiese war. Dann kannst Du mit "Rückführung in den ursprünglichen Zustand" argumentieren.
Weihnachtsbäume sind ja eigentlich kein Wald und daher sehe ich die Umnutzung als durchaus machbar an. Die Einstufung des LVermGeo-Servers ist unwichtig. Wichtig sind die Katasterdaten.

Achte darauf, dass nicht ein Landwirt die Fläche gepachtet hat und diese im Agrarantrag ist, wofür Gelder fließen. Kläre das vor dem Kauf ab. Könnte sonst u.U. teuer für den Landwirt werden. Hier wäre die Landwirtschaftskammer / Bewilligungsstelle oder wie immer das in RLP heißt, die Ansprechstelle.

Die Stubben würde ich entfernen, denn bei jeder Mahd geraten die ins Mähwerk. Einmal Geld in die Hand nehmen und Ruhe haben. Schwierig könnte sein, überhaupt eine zu bekommen. Hier gibt es kaum noch entsprechende Dienstleister und diese sind ausgebucht und s..teuer.

Den Vorschlag von HoFall "Einfach machen" halte ich für gefährlich. Lieber noch etwas den Preis verhandeln und das Geld in die Stubbenfräse und die Spritkosten zu den Ämtern stecken.

Gruß,
Markus


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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 18:21 
Zitat:
Servus,
Aber ich denke wenn du argumentierst das du
die alte Tannenzucht abholzt, und dafür den Bienen
was zu futtern schaffst, rennst du bestimmt im Amt
offene Türen ein.
Genau so.
Abschaffen der Monokultur und errichten eines Tierfreundlichen Natur Habitat.
Wenn´s ganz gut läuft, gibt es sogar noch ein paar Euro dazu. Aber Vorsicht,
meist wollen die Damen und Herren dann auch Mitgestalten.


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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 19:12 
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Registriert: Montag 31. Dezember 2012, 16:58
Beiträge: 85
Erst mal Danke für die Tipps. Es ist an der Grenze zwischen Wald und Acker, 4500qm. Ich werde Montag mal den Förster befragen, vielleicht kann er das beantworten.


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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 19:49 
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Beiträge: 17914
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Der Förster wird Dir da keine verbindliche Auskunft geben können. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde, also der Landkreis/die kreisfreie Stadt, auf dessen Gebiet die Fläche liegt.

Ich würde versuchen, mich auf § 2 Abs. 3 BWaldG iVm. § 3 Abs. 4 Landeswaldgesetz Rh-Pf zu berufen. Das dürfte die einzige Chance sein, die Plantage in eine Streuobestwiese umzuwandeln.

:)

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BeitragVerfasst: Freitag 30. Oktober 2020, 21:27 
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Registriert: Samstag 18. April 2009, 22:40
Beiträge: 1288
Wohnort: LKrs KA
Nicht vergessen den PH Wert des Bodens zu prüfen. Ggf ist eine ordentliche Kalkung vor Neubepflanzung erforderlich.

_________________
:makita: und :dolmar: und auch noch :stihl: von klein bis etwas größer

Am Tag des Brennholzens wird keine Kette geschärft, es wird auch nicht getankt - sondern einfach die nächste Säge genommen.....


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BeitragVerfasst: Samstag 31. Oktober 2020, 11:04 
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Registriert: Montag 22. Juli 2019, 22:39
Beiträge: 796
Obstbäume bekommt man eigentlich recht leicht gefördert, im Namen der FFH RIchtlinie z.B. Es gibt dann bestimmte Auflagen, was auf den Flächen zu erfüllen ist, aber die sind eigentlich eher in Gewässernähe evt. problematisch, bei Dir solltest Du keine Auswirkungen spüren. Die Größe der Fläche wäre interessant, denn ab einem Hektar kann es sein, dass die Fläche inzwischen als Wald zählt (da gibts vermutlich in den Bundesländern untersch. Regelungen, ich kenne nur die aus meinem).

_________________
So gehen sie hin, die schönen Jahre. Bis du dann liegst auf einer Bahre.
Und hinter dir da grinst der Tod, kaputt geackert, du Idiot!


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BeitragVerfasst: Montag 2. November 2020, 07:36 
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Registriert: Samstag 31. Oktober 2020, 08:50
Beiträge: 479
Zitat:
Der Förster wird Dir da keine verbindliche Auskunft geben können.
Natürlich kann der das.
Er schaut in die Katasterkarte und sieht dort, daß die Fläche (wenn die Weihnachtsbaumkultur damals als solche angelegt wurde) als landwirtschaftliche Fläche angelegt ist.
Dann geht er auf die Fläche und sieht, daß faktisch Wald entstanden ist. Wald ist laut Gesetz dewfiniert als eine mit Waldbäumen bestandene Fläche, da braucht es nicht einmal Waldfunktionen (Bestandesinnenklima usw.).
Dann sagt er zu Dir, daß Du eine Waldumwandlungsgenehmigung nach Landeswaldgesetz brauchst um dich nicht der verbotenen Walddevastierung (Bestandesalter) bzw. eines verbotenen Kahlschlags (Bestandesgröße) oder ggf. beides schuldig zu machen.
Du schreibst dann den Umwandlungsantrag an di euntere Forstbehörde Deines Kreises undlegst gleich die Bestätigung der Flächennachbarn bei, daß der Aufwuchs mit nicht Standortsgerechten Bäumen auf Deiner Fläche die Bewirtschaftung ihrer Flächen einschränkt und bescheibst kurz, was auf die FLäche drauf soll und warum.

In aller Regel wird das bei durchgewachsenen Weihnachstbaumkulturen problemlos genehmigt, vor allem wenn die Fläche am Waldrand liegt und daher der Fläche kaum schutzwürdige Sonderfunktionen
angedichtet werden können. Gegebenenfalls wird von Dir ein ökologischer Ausgleich verlangt, der dürfte aber durch die Anlage von Streuobstflächen erledigt sein.
"Einfach mal machen" ist riskant.
Im ungünstigen Fall steht dann neben Strafe auch noch die Wiederherstellung des unerlaubt entfernten "Waldes" ins Haus.


Die Entfernung der Wurzeln dürfte kein großes Problem darstellen. Die Bäume so hoch wie möglich abschneiden (2m) und dann hoch anhängen und mit geeignetem Schlepper umziehen. Eine Forstfräse vom Lohnunternehmer dürfte den Kaufpreis der Fläche erreichen.

_________________
:stihl: 180, 024S, 026 (W), 020T, 038 AV, 260, 461VW, FS 400, BG 86
div. 08 (Q)S, 020 AV, 020 AVS, Contra, 032, 012, 041AV, e14, E140

:solo: 60126


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BeitragVerfasst: Montag 2. November 2020, 08:05 
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Registriert: Montag 2. September 2019, 18:13
Beiträge: 1323
Wohnort: Mark Schmelz
Na das ist doch mal ne Aussage .

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Husqvarna 562XP Stihl 034 Super MS 660 -038
357XP -445 -136
Dolmar 100-PS500-123-120Si
Und noch einige andere


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