Zitat:
Der Förster wird Dir da keine verbindliche Auskunft geben können.
Natürlich kann der das.
Er schaut in die Katasterkarte und sieht dort, daß die Fläche (wenn die Weihnachtsbaumkultur damals als solche angelegt wurde) als landwirtschaftliche Fläche angelegt ist.
Dann geht er auf die Fläche und sieht, daß faktisch Wald entstanden ist. Wald ist laut Gesetz dewfiniert als eine mit Waldbäumen bestandene Fläche, da braucht es nicht einmal Waldfunktionen (Bestandesinnenklima usw.).
Dann sagt er zu Dir, daß Du eine Waldumwandlungsgenehmigung nach Landeswaldgesetz brauchst um dich nicht der verbotenen Walddevastierung (Bestandesalter) bzw. eines verbotenen Kahlschlags (Bestandesgröße) oder ggf. beides schuldig zu machen.
Du schreibst dann den Umwandlungsantrag an di euntere Forstbehörde Deines Kreises undlegst gleich die Bestätigung der Flächennachbarn bei, daß der Aufwuchs mit nicht Standortsgerechten Bäumen auf Deiner Fläche die Bewirtschaftung ihrer Flächen einschränkt und bescheibst kurz, was auf die FLäche drauf soll und warum.
In aller Regel wird das bei durchgewachsenen Weihnachstbaumkulturen problemlos genehmigt, vor allem wenn die Fläche am Waldrand liegt und daher der Fläche kaum schutzwürdige Sonderfunktionen
angedichtet werden können. Gegebenenfalls wird von Dir ein ökologischer Ausgleich verlangt, der dürfte aber durch die Anlage von Streuobstflächen erledigt sein.
"Einfach mal machen" ist riskant.
Im ungünstigen Fall steht dann neben Strafe auch noch die Wiederherstellung des unerlaubt entfernten "Waldes" ins Haus.
Die Entfernung der Wurzeln dürfte kein großes Problem darstellen. Die Bäume so hoch wie möglich abschneiden (2m) und dann hoch anhängen und mit geeignetem Schlepper umziehen. Eine Forstfräse vom Lohnunternehmer dürfte den Kaufpreis der Fläche erreichen.