Zitat:
Naja, aktuell ist der Waldbesitzer ja halb enteignet.
Ja, das man ohne die geringste Übertreibung sagen.
Zitat:
[...] verbissene Anpflanzungen und Wildschutzzäune in wiederholt durchzuführender Anpflanzung bezahlt würden, dann wäre das Ding "rund"
Wenn Jagdpächter den Schaden durch überhöhte Wilddichten eins-zu-eins ersetzen müssten, dann gäbe es die Wildschäden erst gar nicht, weil dann scharf gejagt würde. Rehwildjagd ist wirklich nicht schwer. Es ist rein eine Frage des Wollens bzw. der Motivation - und daran fehlt es unter Deutschlands aktuellem Jagdsystem.
Zitat:
führt [...] zu zunehmendem Unmut.
Na, das will ich auch hoffen. Schlimmer als Unmut sind nämlich Resignation und Desinteresse, denn das ist tödlich, wenn man will, dass sich an dem Elend was ändert.
Nun bin ich wirklich kein Experte für Brandenburgs Landespolitik, aber die Tatsache, dass der obige Reformvorschlag für ein Jagdausübungsrecht der Grundeigentümer von einem Bündnis aus Landnutzern
und Naturschutzgruppen kam, sollte seine Chancen Beachtung zu finden doch deutlich erhöhen. Es wird wohl drauf ankommen, wie sehr sich der Landesjagdverband Brandenburg gegen eine derartige Reform sträubt bzw. wie sehr die Koalitionspartner der Grünen, CDU und SPD, die Sache ausbremsen. Denn der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Axel Vogel (Grüne), hat sich nach Veröffentlichung der obigen Stellungnahme der Verbände schon deutlich dahingehend geäußert, dass er die Rechte von Grundbesitzern stärken will.
vgl. Artikel beim Tagesspiegel -
https://www.tagesspiegel.de/berlin/oeko ... 40366.html Zitat:
Ähnlich wie auf Landesebene, wo derzeit über ein Brandenburger Landesjagdgesetz debattiert wird, setzte sich Vogel auch auf Bundesebene für eine Stärkung der Rechte von Grundbesitzern ein. Sie sollten auf eigenem Land auch selbst jagen können.
Generell sollte die Jagd einfacher und unbürokratischer möglich sein. „Der Grund für den Anstieg der Wilddichten liegt in der Systematik der Abschussplanung“, sagte Vogel. „Die Abschusspläne werden von den Jagdausübungsberechtigten in der Höhe aufgestellt, wie sie es für angemessen erachten.“
Und dabei unterscheide sich die Interessenlage von einzelnen Jagdpächtern an einem möglichst hohen Wildbestand und von Waldbesitzern an einem möglichst geringen Wildbestand teils beträchtlich. „Die Jagdgenossenschaften, in der die Flächeneigentümer zusammengeschlossen sind, nehmen erfahrungsgemäß wenig Einfluss auf diese Planung“, sagte Vogel. „Den zuständigen Jagdbehörden ist dies noch weniger möglich.“ Mischen sie sich ein, sei der „Jagdbeirat“ in der Lage, den behördliche Abschussplan zu torpedieren. Insgesamt hätten sich die Abschusspläne als untaugliches Instrument erwiesen.