Zitat:
...
Aus der Praxis,
...
aber unrechtmäßiger Weise lege ich es gleich so an die Grenze das
ich es nach ein paar Wochen/Monaten, je nach Nachbar,
schön aufladen kann um es heim zu fahren...
...
Und selbst beim ignorantesten Nachbarn hilft irgendwann
das Argument das man nur die eigene Pflanzung/den Weg
freigemacht hat um ihn die Kosten zu ersparen...
Sicher ein praktikables Vorgehen, zumindest bei dürren Fichten.
Wenn man auf die Idee kommt, dass das Holz vielleicht was fürs Mill wäre, ist es mit dem Meterholz schon wieder so eine Sache...
@Lothar: Wie ist das eigentlich geregelt, wenn einen der Nachbar "weg ignoriert"?
Du hast ja schon was zu angemessenen Fristen geschrieben - der "Kümmererbaum" hat sinngemäß Zeit bis zur nächsten Holzsaison, der Baum auf der Rückegasse, der die eigene Bewirtschaftung behindert, ist anders geartet.
Es gibt Holz, wo ich nicht mal heim fahren würde, der Streitwert liegt oft unter dem einer Heimfahrt und ein Tag hat auch seinen Wert. Top Holz fällt ja meist nicht von alleine um bzw. viel von dem Holz, was von alleine um fällt, verliert durch das zersägen auf Meterholz nicht seinen Wert - im Gegenteil
... aber das ist ja nicht die rechtliche Lage, speziell nicht im Sturm, wo vielleicht auch was Wertigeres angeschoben wird und dann über einer Rückegasse liegt.
Ich arbeite nicht in Forst oder Landwirtschaft, bin stellenweise an den Werksurlaub meines Arbeitgebers gebunden, Weihnachtsurlaub ist geplante Holz-Zeit. Wie weit muss man sich durch einen wertigen Stamm blockieren lassen, den man in wertiger Form nicht mit eigenen Mitteln aus dem Weg bekommt?
Muss man eine Frostphase bzw. eigenen Urlaub ungenutzt verstreichen lassen oder kann man da ggf. recht kurze Fristen setzen?
Zitat:
...
Da möchte ich nämlich bei mir nirgends umgestürzte Bäume im Weg
liegen haben und währen des Verrottungsprozesses a paar Jahre drüber
steigen müssen...
Das sind ja die Bäume, wo man quasi jede Frist verstreichen lassen und auch ankündigen kann: "Räum weg, wenn ich es in x Monaten selbst machen muss, ist es Holz gegen Arbeit!"
Liegen lassen und trotzdem blockieren dürfte rechtlich nicht beliebig lange möglich sein, Eigentum verpflichtet ist ja durchaus gängige Rechtslage, das kann man ja mit angemessenen Fristen umdrehen. Sobald ein Baum verrottet geht er doch eh in das Eigentum des Waldbesitzers über, wo er liegt und zu Waldboden wird
...
Auch aus der Praxis:
Wir haben eine WhattsApp-Gruppe von den meisten Eigentümern an dem Wirtschaftsweg, an dem auch mein Wald liegt, von den meisten Nachbarn habe ich Telefonnummern. Seit man sich kennt, ist das ganze recht entspannt, trotzdem hat man mir als ich noch neu war meine Waldeinfahrt für PKW unbefahrbar kaputt gefahren, das gehörte dann zum "Kennenlernen" und hat sich auch geregelt
Dass man einem Waldbesitzer den eigenen rotten, umgefallenen Baum nicht verkaufen kann, musste mein einer Nachbar auch lernen, wäre er verrottet, wäre er ja eh in mein Eigentum übergegangen - als Waldboden
und bei dem verrottet so einiges.
So, wie er aber zu Anfang versucht hat zu argumentieren, hätte er in seiner Forderung mit aufgefundener Sägespänespur sicher keinen rotten Baum angesetzt und in Dorfnähe kann die Vorsitzende der Jagdgenossenschaft die Hälfte vom Grenzbereich einsehen
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MfG Eike
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