Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Freitag 19. April 2024, 05:42

Alle Zeiten sind UTC+02:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 39 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1 2 Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 07:30 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 20. Februar 2015, 19:35
Beiträge: 146
Guten Tag,

könnt Ihr mir sagen, wie man juristisch mit der Situation umzugehen hat, wenn ein Baum im benachbarten Wald umgestürzt ist und nun zum Teil im eigenen Wald liegt? Darf man den bei sich befindlichen Teil entfernen und verwerten? Oder muss man den Nachbarn zur Beseitigung innerhalb gewisser Fristen auffordern?

Das Ganze mag sich konstruiert anhören. Mit dem Nachbarn sprechen ist immer die beste Variante. Aber wäre die Kommunikation möglich, dann würde ich hier nicht fragen.

Vorab vielen Dank für Antworten, LG Jan

_________________
Stihl 032 AVeq, MS 660 W, FS 300, FS 460 C-EM, HL 100
Zipper ZI-HS14 TN
Deutz F2L 612/6-N


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 08:05 
Offline

Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2137
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Wenn Streit vorprogrammiert ist, Situation fotografieren, Nachbar ansprechen/anschreiben, wenn möglich. Erfolgt innerhalb 14 Tage keine Reaktion Baum kappen und auf Nachbars Grundstück schieben.

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 08:42 
Offline

Registriert: Freitag 25. Januar 2019, 09:52
Beiträge: 1206
Hallo,

schwierige Situation am besten mit dem Förster einen Vorort Termin machen und diesen bitten das Gespräch zu suchen. Sollte nix geschehen Bäume an der Grundstücksgrenze abtrennen und das Holz selber verwerten aber Achtung in diesem Augenblick bekommt das Holz einen wert!


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 08:55 
Offline

Registriert: Montag 28. Oktober 2019, 15:58
Beiträge: 37
Wohnort: Niederstetten
Hatte die Situation auch schon ein oder zwei Mal. Der Waldnachbar kommt ein bis zwei Mal im Jahr für wenige Tage und forstet seinen Wald etwas auf, weil er von weiter her kommt.

Wenn es schönes Holz war, habe ich mir schon einmal einige Meter abgeschnitten und das Stammholz behalten. Das Geäste habe ich dann über die Grenze wieder zum Nachbar getragen 8-)

Beim anderen Male ist der Nachbar auf mich zugekommen und hat gesagt, wenn ich will, kann ich das bei mir liegende Holz behalten. Wenn nicht, macht er es in den nächsten Wochen klein.

Ich denke, wenn man miteinander spricht, kann man die meisten Unstimmigkeiten im Vorfeld vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, würde ich das bei mir befindliche Holz zusammen schneiden und über die Grenze werfen.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 08:57 
Offline

Registriert: Montag 2. September 2019, 18:13
Beiträge: 1323
Wohnort: Mark Schmelz
Ist es denn beim Obst nicht auch so , das die Äpfel , die in meinen Garten fallen auch meine sind .

_________________
Husqvarna 562XP Stihl 034 Super MS 660 -038
357XP -445 -136
Dolmar 100-PS500-123-120Si
Und noch einige andere


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 09:35 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 20. Februar 2015, 19:35
Beiträge: 146
Vielen Dank für Eure Antworten!

Es handelt sich um einen Baum und keine herabgefallene Frucht, welche im Sinne des nachbarschaftsrechtlichen Überfalls zu behandeln ist und tatsächlich zu Eigentum des Grundstücksinhabers wird, auf welches sie hinabfällt (§911 BGB: Überfall). Ich denke also nicht, dass komplette Waldbäume wie Fallobst behandelt werden dürfen.

Gibt es irgendwo eine bindende Rechtsnorm, die das klärt? Dürfte ja nicht selten passieren, dass Waldbäume über die Grenze fallen.

_________________
Stihl 032 AVeq, MS 660 W, FS 300, FS 460 C-EM, HL 100
Zipper ZI-HS14 TN
Deutz F2L 612/6-N


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 09:39 
Offline

Registriert: Samstag 31. Oktober 2020, 08:50
Beiträge: 479
JURISTISCH gehört der Baum dem Nachbarn, von dessen Grundstück er zu Dir rübergefallen ist.
JURISTISCH hat Du Anspruch darauf, daß er den Baum in "angemessener Zeit" entfernt. Nachdem Du ihn in Verzug gesetzt hat, darfst Du den Baum gegen Kostenersatz verräumen, er gehört aber weiter dem Eigentümer.
Aus Forstschutzgründen (Käfer) kann ggf. das FoA den Baum verräumen und sich dann mit dem Eigentümer ins Benehmen setzen.
Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als den Eigentümer anzuschreiben, hilfsweise den Vorgang dem FoA übergeben. Das wird aber erst einschreiten, wenn Käfergefahr von dem Baum ausgeht.
Im Reallive wird man den Baum aufarbeiten und den Eigentümer fragen, wie weiter verfahren werden soll. Ist das nicht möglich, bleibt nur der juristisch vorgesehene Weg.
Edit: Di enachgefragte Rechtsnorm wäre das Eigentums-Fundrecht, im Falle drohender Käfergefahr das LWaldG Deines BL (z.B: Ersatzvornahme).
Im Grunde ist der Baum eine Fundsache. Wenn er bei Dir im Bestand liegt, eine Zustandsstörung mit Beseitigungspflicht durch den Störer (Eigentümer).
Ich wäre bei Nutzholz vorsichtig damit, den Baum einfach an der Grenze abzuschneiden und damit das Stammholz zu entwerten. Bei Brennholz hätte ich kein Problem damit, den Stamm zu kappen und über die Grenze zu schaffen.
Bei allen Massnahmen bedenken:
Nächste Woche liegt vielleicht einer Deiner Bäume beim Nachbarn in der Weißtannenverjüngung....
Weg muß der aktuelle Baum trotzdem, dafür ist der Eigentümer zuständig.

_________________
:stihl: 180, 024S, 026 (W), 020T, 038 AV, 260, 461VW, FS 400, BG 86
div. 08 (Q)S, 020 AV, 020 AVS, Contra, 032, 012, 041AV, e14, E140

:solo: 60126


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 09:50 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 20. Januar 2009, 11:32
Beiträge: 8544
Das ist doch eine alltägliche Situation

entweder man kennt den Nachbarn, dieser ist regelmässig in seinem Wald aktiv, dann sagt man ihm kurz Bescheid

kennt man ihn nicht ist die juristische Vorgehensweise über die Forstverwaltung (Deinen Revierförster wirst Du ja kennen...)

wenn das im "Niemansland" draussen ist (eines meiner Waldstücke liegt im "Nirvana" wo selbst in Coronazeiten kaum einer vorbeispaziert kommt)
würde ich den Baum "aufräumen" und gut ist es.

_________________
"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
Dürrenmatt, Friedrich: Die Physiker

UNIMOG: steckenbleiben da, wo Dich keiner mehr rausholen kann


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 10:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 20. Februar 2015, 19:35
Beiträge: 146
Abermals besten Dank für die Antworten.

Ich weiß, dass es nach Haarspalterei klingt. Mich hat einfach die rechtliche Situation interessiert, gewissermaßen als fundierter Ausgangspunkt eines Gesprächs unter Nachbarn. Und wie bereits angedeutet, ist ein Gespräch nicht unbedingt leicht. Es hat einst nicht gerade wenig Überzeugungsarbeit gekostet, ihm zu verdeutlichen, dass ich es nicht dulden muss, wenn er mit schwerem Rückegerät durch meinen Wald fährt, um auf kürzestem Weg zu seinem Wald zu kommen, welcher über dies öffentlich erschlossen ist.

Dass auch von meinem Wald identische Probleme herrühren können, ist mir klar. Dann möchte ich meinem Nachbarn ebensowenig zur Last fallen.

Viele Grüße :)

_________________
Stihl 032 AVeq, MS 660 W, FS 300, FS 460 C-EM, HL 100
Zipper ZI-HS14 TN
Deutz F2L 612/6-N


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 10:57 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17914
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Glaub ihnen kein Wort! :groehl:

Solange ein Baum steht, ist er wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§ 94 Abs. 1 BGB). Eigentümer ist also der Eigentümer des Grundstücks. Wenn ein Baum entwurzelt wird oder abbricht, ändert sich an den Eigentumsverhältnissen rein gar nichts. Das Fundrecht, §§ 965 ff BGB, hat damit nichts zu tun, weil der umgefallene Baum nicht verloren gegangen ist. Er liegt noch da, wo er vorher nach dem Willen des Eigentümers gestanden hat. Du musst ihn also nicht zum Fundbüro schleppen… :mrgreen:

Grundsätzlich hast Du gegen den Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung des Baums, soweit er auf Deinem Grundstück liegt, § 1004 Abs. 1 BGB. Im Einzelfall hängt Dein Anspruch aber davon ab, ob von dem gefallenen Baum überhaupt eine Beeinträchtigung für Dein Grundstück ausgeht. MaW: blockiert er einen Rückeweg, einen zu fällenden Baum oder beeinträchtigt er die Verkehrssicherungspflicht auf Deinem Grundstück, ist er in eine Aufforstung gefallen, genügt eine relativ kurze Fristsetzung zur Beseitigung. Liegt er einfach so herum, dass er niemanden stört, kann das auch noch im nächsten Herbst gemacht werden.

Selbst Brennholz daraus sägen ist genau genommen Sachbeschädigung (§ 303 StGB), das Brennholz mitnehmen ist Diebstahl (§ 242 StGB). Und der staatliche Forstbeamte hat damit gar nichts zu tun.

:)

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 11:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 20. Januar 2009, 11:32
Beiträge: 8544
Zitat:
Und der staatliche Forstbeamte hat damit gar nichts zu tun.
stimmt, wer seinen Nachbarn nicht kennt muss übers Grundbuchamt gehen.
Da gibt es bestimmt ein Formblatt wo man sein berechtigtes Interesse nachweisen muss
warum man wissen möchte wem der Baum gehört der die Zufahrt blockiert.
Bei mir geht es am schnellsten dem Revierförster einer Email zu schicken, wenn zum Beispiel ein
Baum stört und man den Grundeigentümer nicht kennt. Der Förster kennt den und
gibt ihn idR unter Missachtung der DSGVO inoffiziell bekannt.
Hab da sehr nette Leute kennen gelernt, die im Traum nicht darauf gekommen wären
zu fragen: wo haben sie meine Kontaktdaten her, den "verklage ich"
Mit den netten Leuten findet man dann eine schnelle Lösung.
Meist, "bruch de Baum it, kasch ne Du bruuche, dann machsch mit was de willsch"
oder "hann ich g'seh, mir machet en näxschte Wuche weg"

_________________
"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
Dürrenmatt, Friedrich: Die Physiker

UNIMOG: steckenbleiben da, wo Dich keiner mehr rausholen kann


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 12:07 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6316
Wohnort: Wild South-West
Also mir gefällt die Idee mit dem Fundbüro am Besten! :mrgreen:
Das wär' was für Youtube: Bauer bringt Baum ins Fundbüro...
...in 10 Tagen eine Mio Klicks, da wett' ich.. :klatsch:

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 12:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 13. Mai 2012, 20:48
Beiträge: 2683
Wohnort: Warngau(MB) BY/ Sacka(GRH) SN
Wir hatten 2018 den Fall, dass von den Nachbargrundstücken reihenweise Bäume in unseren Wald gestürzt sind. Da wir unser Sturmholz aufgearbeitet haben und die Bäume von den Nachbarn auf unseren Bäumen lagen. Haben wir sie abgestockt und zum Nachbarn aufs Grundstück gezogen.
Da gabs keine Probleme.

Thomas :wink:

_________________
Wissen Sie noch, wie damals unser Leitspruch
war?“
„Immer ein Ding der Unmöglichkeit nach dem
ander'n“
STAR TREK
PICARD


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 13:30 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11240
Wohnort: Braunschweig
Als ich mal einen Baum über meiner Rückegasse hatte, wollte mir der Nachbar den zuerst verkaufen, dann liegen lassen, der Grossist lacht ja gerne über denjenigen mit einer kleinen Parzelle :roll: und weil ich nicht gewillt war, eine neue Rückegasse anzulegen und da durch wollte, habe ich einen anwesenden Landwirt (das ganze war auf der Jagdgenossenschaftsversammlung) mal nach einem landwirtschaftsüblichen Stundensatz gefragt, da war es plötzlich Brennholz, ich solle es mitnehmen, wenn ich mir den Weg frei schneide :roll:
Die Arroganz, eine umgefallene, tote Kiefer noch verkaufen zu wollen, musste halt erst gebrochen werden :roll:

Man hinterlässt Spuren, arbeitet laut, wird ggf. wahrgenommen und ist in einem Bereich unterwegs, wo es wenige "übliche Verdächtige" gibt. Sich unabgesprochen zu bereichern wäre dumm, wenn es bereits Fronten aus der Vorgeschichte gibt, kann ich den Informationsbedarf nur zu gut verstehen ;) und es macht Sinn, sich an Lothars Hinweise zu halten. Der Nachbar scheint ja auch bekannt zu sein - halt mit Vorgeschichte...

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Montag 15. Februar 2021, 18:12 
Offline

Registriert: Dienstag 28. Februar 2012, 18:55
Beiträge: 324
Wohnort: Braunschweig/50 Jahre
Bei diesem einmaligen Kontakt mit dem Nachbarn, könnte man gleich schriftlich festhalten wie man sich auch in zukünftigen Situationen verhält. So kann man sich weitere Kontakte sparen.

_________________
Gruß, Menzies

:Husky: T535i xp, T540i xp, 540i xp, 560 xpg , 572xpg , 592xp :stihl: 200T, 201TC-m :dolmar: 6100, 7310-H ; :solo: 681 , :makita: 7901, OleoMac947


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Dienstag 16. Februar 2021, 08:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 6. August 2014, 20:09
Beiträge: 2061
Wohnort: KC / Oberfranken
Zitat:
Glaub ihnen kein Wort! :groehl:
Aus der Praxis,

das beste ist natürlich ihm das Holz auf sein Grundstück zu bringen.

Mach ich auch so,
aber unrechtmäßiger Weise lege ich es gleich so an die Grenze das
ich es nach ein paar Wochen/Monaten, je nach Nachbar,
schön aufladen kann um es heim zu fahren... 8-)

Wo kein Kläger, da kein Richter...

Und selbst beim ignorantesten Nachbarn hilft irgendwann
das Argument das man nur die eigene Pflanzung/den Weg
freigemacht hat um ihn die Kosten zu ersparen...


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Dienstag 16. Februar 2021, 10:14 
Offline

Registriert: Freitag 3. April 2020, 14:02
Beiträge: 780
Dass dich die rechtliche Lage interessiert, OK. Aber ist das dann praktisch wirklich relevant? Wäre es mein Wald, würde ich einfach den Baum da liegenlassen. Wären es viele Bäume, OK das wäre dann was anderes, aber bei nur einem Baum?
Ich weiß ja nicht, welche Stundensätze da so gerechnet werden, aber selbst ein Klempner/Installateur hat vor 15 Jahren schon 90,- genommen (Wartung einer Gastherme in der Studenten-WG). Die Lösungen, die ihr hier vorschlagt, fressen so viel Zeit, da ist das Thema doch längst durch.
Wenn drei Leute sich für eine Stunde damit befassen, wären das schon 270,-. So viel kann doch der Baum gar nicht wert sein.

Schöne Grüße
Christian


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Dienstag 16. Februar 2021, 10:19 
Offline

Registriert: Freitag 25. Januar 2019, 09:52
Beiträge: 1206
wären im Wald Stundensätze von 90.- an der Tagesordnung würde ich wieder mit dem Beil fällen. Aber letztendlich light da was wo nicht auf das Grundstück gehört und das muss weg! Aber wie üblich in D schauen die Meisten nach dem Dreck der anderen statt ihren eigenen weg zu machen!


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Dienstag 16. Februar 2021, 10:22 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 6. August 2014, 20:09
Beiträge: 2061
Wohnort: KC / Oberfranken
Zitat:
Aber wie üblich in D schauen die Meisten nach dem Dreck der anderen statt ihren eigenen weg zu machen!
Ich nehme an du hast kein eigenes Grunstück? :kopfschuettel:

Da möchte ich nämlich bei mir nirgends umgestürzte Bäume im Weg
liegen haben und währen des Verrottungsprozesses a paar Jahre drüber
steigen müssen...


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Dienstag 16. Februar 2021, 12:47 
Offline

Registriert: Mittwoch 30. August 2017, 11:19
Beiträge: 847
Hallo,

bei mir liegen auch auf diversen Flurstücken Bäume vom Nachbarn, teilweise schon bestimmt 15 Jahre.
Das ist doch nicht schlimm, die verbessern meine Ökobilanz.

Hab keine Lust, Zeit mit zu verschwenden und die Nachbarn anzuschreiben, führt bei denen
sowieso zu nichts. Und da unsere Parzellen mit Totholz (liegend und stehend) gut ausgestattet
sind fällt das ganze auch nicht auf.

Wer die Zeit zum Gärtnern im Wald hat und vielleicht noch Holz braucht, der findet so sicherlich
ein breites Betätigungsfeld.

Mir persönlich kann die ganze Sache nicht unordentlich genug aussehen.

Gruß


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 39 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1 2 Nächste

Alle Zeiten sind UTC+02:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de