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Meine Meinung: wenn für Euch eine gütliche Einigung ok ist, dann solltet Ihr das auch machen.
Ob 20 Euro, 50 Euro oder Hundert Euro, wollt Ihr deshalb einen Rechtsstreit anfangen? Da kommt nichts bei rum und den alten Förster zieht Ihr auch mit rein.
Der gehört auch rein gezogen oder warum ordnet er Fällungen über Grenzen hinweg an ohne die Eigentümer zu informieren? Da bin ich bei Holger: Grober Klotz gibt groben Keil.
Ich sehe nur einen Klemmer:
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Sie sollten dann für unsere Schwiegereltern als Brennholz dienen. Käferbefall konnte aber nicht festgestellt werden. Da wir über das Frühjahr viel um die Ohren hatten und die Stämme bis Dato immer noch lagen, hat sie dann der Nachbar aus Mitleid, wie er sagt, zu Brennholz, bzw. Fackeln verabeitet ohne uns zu fragen.
Die Spuren und Schäden, die der Vollernter hinterlassen haben, sind ebenfalls nicht unerheblich.
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Das Aufarbeiten und die Abfuhr würde ich als Diebstahl einstufen, schließlich fand zwischendrin eine Info statt, die jedes Argument Richtung Irrtum an der Grenze o.ä. aufhebt.
ABER wenn der Förster Käferbefall diagnostiziert hat, kommt Ihr ins kurze Gras und keine Zeit zu haben, ist in Käferzeiten ein laues Argument - Eigentum verpflichtet aber dann gehört Ihr auch angeschrieben und zur Käferbekämpfung aufgefordert. Das sollte der Förster nachweisen können oder er ist ebenfalls im kurzen Gras, nämlich ein Eigentumsdelikt angeordnet zu haben.
Das Vorgehen bei Euch muss im Zweifel Förster und Nachbarn mal weh tun, sonst kommt es wieder vor. Dem Förster ein bisschen und dem Nachbarn deutlich/unmissverständlich.
Der Schaden ist ja nicht zwingend nur das Holz, mir wurde auch mal meine Waldeinfahrt wieder glatt gezogen, vorher war sie per PKW befahrbar, ohne dass ich Arbeiten in meinem Wald hatte, war sie es dann nicht mehr. Da hatte dann vermutlich mal ein Allradtrecker gezeigt was er kann.
Das ganze lief in meinem Fall über die Dorfgemeinschaft und ich weiß nicht mal genau wer das war aber derjenige wird sich jetzt überlegen, ob er nur zum wenden bei matschigem Wetter in meinen Wald auf die Lichtung fährt oder ob er sich einen anderen Wendehammer sucht (am besten einen befestigten).
Bei diesem Holzdiebstahl gehören auch keine Arbeiten dem Holzwert gegen gerechnet. Wer die Musike bestellt, der bezahlt sie. Ihr habt keine Arbeiten beauftragt, arbeitet ggf. von Hand in unbezahlter Eigenleistung mit weniger Flurschaden, ginge es nach Euch, stünden die Bäume noch, hättet Ihr gefällt, sähe der Wald anders aus und Ihr hättet das Holz.
Gespräche würde ich mit beiden führen, selbst dabei immer zu mehreren sein (Zeugen, am besten auch ein "nicht Verwandter" dabei...)
Mit dem Nachbarn wäre die Folgeebene, dass man über eine Diebstahlsanzeige spricht, mit dem Förster wäre es die Ebene, dass er die Grenzen kennt, den Enkel und weiß, dass der Nachbar auf dem Grundstück nichts zu melden hat und nichts zu melden bekommen wird.
Beim Förster ist aber hauptsächlich wichtig, dass er die Ansprechpartner zu dem Grundstück kennt und weiß, dass eine junge, aktive Generation dahinter steht.
Den braucht man später noch mal, bei dem würde ich es nicht übertreiben.
Nach Avatar scheint Ihr ja auch einen Trecker zu haben und selbst arbeiten zu können.
Mein Förster hat sich bei mir noch nie vergriffen, weiß aber trotzdem, dass mein Wäldchen kein regelmäßiger Fall für seine Vollernteraktionen ist. Sturmschäden habe ich bisher immer alle selbst abgeräumt. "Für die paar Bäumchen fährst du mir meinen Wald nicht zu Brei!"
Da hat er geschluckt, hatte auf die Weise beim Nachbarn dann mal keinen vollen LKW zur Abfuhr, das ist aber nicht mein Bier - er hätte ja beim Nachbarn noch ein paar Bäume dazu fällen können, hat er dann vielleicht auch.
Wichtig ist, dass der Förster die aktive junge Generation kennen lernt.
Bei mir weiß er halt, dass er mit mir sprechen muss und dass ich vom Arbeitsumfang her durchaus seine Meinung teile, dass er mir bisher auch noch nie von Schäden erzählt hat, von denen ich noch nicht wusste, von den resultierenden Arbeiten her aber durchaus meinen Weg gehen kann und will. Letzteres gefällt ihm zwar weniger, andererseits ist es meine Freiheit als Eigentümer und das hat er zu beachten.