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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 15:36 
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Zitat:
Zitat:
Brief per Einschreiben
....
Wenn er das Einschreiben nicht von der Post holt, ist es nach 7 Tagen wieder beim Absender.
Und wenn er sagt, im Umschlag war nix oder ein leerer Zettel, guckst Du auch in die Röhre.
Letzter Versuch der gütlichen Einigung unter dem Ansatz der Schadensminderung.
Macht sich im Fall der Verhandlung vor Gericht immer besser.
Nebenbei, Fristsetzung für eine Zahlungsaufforderung ist zwingend.
Dumm ist da gar nichts.

_________________
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Jede Menge :dolmar:


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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 15:41 
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Zitat:
Fristsetzung für eine Zahlungsaufforderung ist zwingend.
Aber Du musst den Zugang beweisen und mit einem Einschreiben wird das nichts.

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 15:57 
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Wir hatten sowas ähnliches Mal als Auftrag.
Eine tote buche ging auf ein Wohnhaus. Der neue Hausbesitzer wollte die weg haben. Hatte Angst vor dem evtl schaden.
Da hatt mein Kunde uns beauftragt den Baum zu fällen. Bei der Besichtigung haben wir festgestellt, das es gar nicht seiner ist, sondern dem Waldnachbarn gehört.
Da haben wir uns dann alle zusammen getroffen und beschlossen dass alle 3 sich die Kosten teilen. Fällrichtung genau auf die fluhrgrenze. Als er dann lag wollte keiner mehr zahlen. Ein ewiges Theater.
I hab dann vor lauter Zorn, Gutachter kommen lassen, und den Rest meinem Anwalt gegeben. Mit manchen Leuten kannst du nicht reden. Denn merke, wenn immer der klügere nachgibt, haben immer die Deppen das sagen.

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Lg Michael
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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 18:29 
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Zitat:
Zitat:
Fristsetzung für eine Zahlungsaufforderung ist zwingend.
Aber Du musst den Zugang beweisen und mit einem Einschreiben wird das nichts.
Öhm doch, genau dafür ist das Einschreiben da, du hast die Briefnummer/Sendungsnummer und die Post sagt dir; An dem und dem Tag zugestellt. Das ganze ist Gerichtsfest. Ansonsten mit Rückschein, sollte der/diejenige das verweigern -> Haste eh ein Problem.


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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 18:39 
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Nein
Du musst nicht die Ankunft eines Umschlag belegen können,
sondern die Ankunft des Schreiben.
Ist aber ein mehr als altes Thema...

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 19:16 
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Doch!! Ich hab es selber schon drei! Mal so machen müssen. Halt mit Rückschein, dann ist es definitiv zugestellt und das ganze ist Gerichtsfest. Nur Einschreiben ist 50:50 das es durchgeht, bei mir 1x der Fall gewesen, einmal nicht.
Wenn man es natürlich zu 100% sicher machen will geht's nur über einen Boten oder das Gericht und den Gerichtsvollzieher.

Zumal bei jeder verdammten Rechnung der Zugang nicht geprüft wird und du nicht zahlst und die Mahnungen etc ignoriertst spätestens dann der Gerichtsvollzieher kommt und dir sagt,die sind zugestellt worden und du dich da NIE und Nimmer rausreden kannst, weil eben davon ausgegangen wird das die Post zugestellt wird. Und die Prozesse werden regelmäßig gefochten und von den Klängen regelmäßig gewonnen. Klar schlecht zu vergleichen, aber zu einer Fristsetzung reicht es.

Eine Gerichtsverhandlung gegen jemanden in der Familie,Eon hat allerdings wegen anderer Gründe verloren, wurde bis zum Tag der Verhandlung auf der Tatsache der ,,zugestellten,, Rechnungen durch die normale Post geführt. Da kommt kein, das ganze sei nicht belegbar usw.


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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 19:35 
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Zitat:
Zitat:
Brief per Einschreiben
Und wenn er sagt, im Umschlag war nix oder ein leerer Zettel, guckst Du auch in die Röhre.[booking/quote]
Genau so sieht es aus.

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 19:41 
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Zitat:
Zitat:
Fristsetzung für eine Zahlungsaufforderung ist zwingend.
Aber Du musst den Zugang beweisen und mit einem Einschreiben wird das nichts.
Dann tackers ihm halt an die Stirn... :pfeifen:
Mir reichte (in einem anderen Fall) schon ein Beleg von der Post.

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 19:50 
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Wer hat denn bewiesen dass das im Umschlag war was du angegeben hattest.?

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 19:53 
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Das war der Mork vom Ork, der hat alles gesehen... :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 20:01 
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https://kanzlei-neue-kraeme.de/anleitun ... ustellung/

du kannst doch hier keinem ein Märchen erzählen
was wäre wenn es einer glaubt und so handelt wie du es hier erzählst :pfeifen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 20:06 
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Meine Güte, jeder halbwegs normale Mensch wirft ein Einschreiben in den Postkasten und bekommt von dieser gesagt zugestellt. Damit gilt das Dokument/Whatever als zugestellt.
Aber anscheinend gibt es hier spezialisierte die nen Leeren Umschlag zum Spaß verschicken und das noch feiern.. lächerlich


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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 21:42 
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Bei Manchen ist jeder Hinweis auf Fakten sowohl nutz- als auch sinnlos.

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 22:41 
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Manche wissen es halt besser.

Vor Gericht zählen Beweise.
Und ein Zustellbeleg ist nur der Beweis über die Zustellung eines Umschlag,
der aber in keiner Weise den Inhalt dieses Umschlag bestätigt...

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 22:58 
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Mit einem tauglichen Zeugen, der das Schreiben gelesen hat, beim Eintüten und beim Aufgeben als Einschreiben dabei war, geht das.

Alternative: Übergabe durch Gerichtsvollzieher.

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2022, 05:39 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
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Gut Frage an die zwei die hier so vehement behaupten das es so nicht funktioniert:
Wie zum Teufel machen die ganzen Anwaltskanzleien das? Oder die Behörden?

Da könnte ich ja jedesmal behaupten, ne der Brief ist nicht angekommen. Spätestens vor Gericht würde mir was gehustet werden. Zugestellt ist zugestellt. Der Inhalt fälllt ja nicht Mal eben raus. Auch normale Post mit Fristsetzung wird ausgegangen das es ankommt -> nichts mit ne können die nicht beweisen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2022, 08:28 
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.. da gibt es die Postzustellungsurkunde. Die ist dann amtlich.

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MS 881


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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2022, 08:37 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
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Wohnort: Dormagen
Genau.
Dazu heißt es dann auch bei Wikipedia:
Zitat:
...........
Mit dieser Form der Zustellung wird der Nachweis geführt, dass der Empfänger das namentliche Schriftstück (und nicht nur irgendein Schriftstück) erhalten hat.
..........

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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2022, 09:53 
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Zitat:
Meine Meinung: wenn für Euch eine gütliche Einigung ok ist, dann solltet Ihr das auch machen.
Ob 20 Euro, 50 Euro oder Hundert Euro, wollt Ihr deshalb einen Rechtsstreit anfangen? Da kommt nichts bei rum und den alten Förster zieht Ihr auch mit rein.
Der gehört auch rein gezogen oder warum ordnet er Fällungen über Grenzen hinweg an ohne die Eigentümer zu informieren? Da bin ich bei Holger: Grober Klotz gibt groben Keil.

Ich sehe nur einen Klemmer:
Zitat:
...
Sie sollten dann für unsere Schwiegereltern als Brennholz dienen. Käferbefall konnte aber nicht festgestellt werden. Da wir über das Frühjahr viel um die Ohren hatten und die Stämme bis Dato immer noch lagen, hat sie dann der Nachbar aus Mitleid, wie er sagt, zu Brennholz, bzw. Fackeln verabeitet ohne uns zu fragen.
Die Spuren und Schäden, die der Vollernter hinterlassen haben, sind ebenfalls nicht unerheblich.
...
Das Aufarbeiten und die Abfuhr würde ich als Diebstahl einstufen, schließlich fand zwischendrin eine Info statt, die jedes Argument Richtung Irrtum an der Grenze o.ä. aufhebt.
ABER wenn der Förster Käferbefall diagnostiziert hat, kommt Ihr ins kurze Gras und keine Zeit zu haben, ist in Käferzeiten ein laues Argument - Eigentum verpflichtet aber dann gehört Ihr auch angeschrieben und zur Käferbekämpfung aufgefordert. Das sollte der Förster nachweisen können oder er ist ebenfalls im kurzen Gras, nämlich ein Eigentumsdelikt angeordnet zu haben.

Das Vorgehen bei Euch muss im Zweifel Förster und Nachbarn mal weh tun, sonst kommt es wieder vor. Dem Förster ein bisschen und dem Nachbarn deutlich/unmissverständlich.

Der Schaden ist ja nicht zwingend nur das Holz, mir wurde auch mal meine Waldeinfahrt wieder glatt gezogen, vorher war sie per PKW befahrbar, ohne dass ich Arbeiten in meinem Wald hatte, war sie es dann nicht mehr. Da hatte dann vermutlich mal ein Allradtrecker gezeigt was er kann.
Das ganze lief in meinem Fall über die Dorfgemeinschaft und ich weiß nicht mal genau wer das war aber derjenige wird sich jetzt überlegen, ob er nur zum wenden bei matschigem Wetter in meinen Wald auf die Lichtung fährt oder ob er sich einen anderen Wendehammer sucht (am besten einen befestigten).

Bei diesem Holzdiebstahl gehören auch keine Arbeiten dem Holzwert gegen gerechnet. Wer die Musike bestellt, der bezahlt sie. Ihr habt keine Arbeiten beauftragt, arbeitet ggf. von Hand in unbezahlter Eigenleistung mit weniger Flurschaden, ginge es nach Euch, stünden die Bäume noch, hättet Ihr gefällt, sähe der Wald anders aus und Ihr hättet das Holz.

Gespräche würde ich mit beiden führen, selbst dabei immer zu mehreren sein (Zeugen, am besten auch ein "nicht Verwandter" dabei...)
Mit dem Nachbarn wäre die Folgeebene, dass man über eine Diebstahlsanzeige spricht, mit dem Förster wäre es die Ebene, dass er die Grenzen kennt, den Enkel und weiß, dass der Nachbar auf dem Grundstück nichts zu melden hat und nichts zu melden bekommen wird.

Beim Förster ist aber hauptsächlich wichtig, dass er die Ansprechpartner zu dem Grundstück kennt und weiß, dass eine junge, aktive Generation dahinter steht.
Den braucht man später noch mal, bei dem würde ich es nicht übertreiben.
Nach Avatar scheint Ihr ja auch einen Trecker zu haben und selbst arbeiten zu können.
Mein Förster hat sich bei mir noch nie vergriffen, weiß aber trotzdem, dass mein Wäldchen kein regelmäßiger Fall für seine Vollernteraktionen ist. Sturmschäden habe ich bisher immer alle selbst abgeräumt. "Für die paar Bäumchen fährst du mir meinen Wald nicht zu Brei!"
Da hat er geschluckt, hatte auf die Weise beim Nachbarn dann mal keinen vollen LKW zur Abfuhr, das ist aber nicht mein Bier - er hätte ja beim Nachbarn noch ein paar Bäume dazu fällen können, hat er dann vielleicht auch.

Wichtig ist, dass der Förster die aktive junge Generation kennen lernt.
Bei mir weiß er halt, dass er mit mir sprechen muss und dass ich vom Arbeitsumfang her durchaus seine Meinung teile, dass er mir bisher auch noch nie von Schäden erzählt hat, von denen ich noch nicht wusste, von den resultierenden Arbeiten her aber durchaus meinen Weg gehen kann und will. Letzteres gefällt ihm zwar weniger, andererseits ist es meine Freiheit als Eigentümer und das hat er zu beachten.

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


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 Betreff des Beitrags: Re: Holzdiebstahl
BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2022, 12:06 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
Beiträge: 1441
Zitat:
.. da gibt es die Postzustellungsurkunde. Die ist dann amtlich.
Also der gelbe Zettel/Briefumschlag.
Hmm macht nur in 5-6 Kanzleien die ich kenne kaum einer, nur wenn es um Gerichtssachen geht, sonst normale Einschreiben.


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