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 Betreff des Beitrags: Fragen über Fragen zum Privatwald
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 10:09 
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Registriert: Samstag 18. November 2006, 18:36
Beiträge: 7
Wohnort: Vogtland
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu den Pflichten eines privaten Waldbesitzers. Ich habe leider im Internet bisher keine Antworten gefunden.
a) Welche Versicherung(en) tritt in welchem Fall ein bzw. welche muss man als Privater Waldbesitzer haben.

Dazu vielleicht folgende Fallbeispiele:
1. Man(n) fällt einen Baum und dieser fällt nicht in die gewünschte Richtung (kann ja passieren) und macht etwas kaputt.
2. Ein Baum fällt durch einen Sturm auf eine vorbeiführende Strasse, es kommt vielleicht sogar zu einem Unfall, wer zahlt?
3. Ein Wanderer bricht sich ein Bein, wer kommt auf?
4. Ein Baum an der vorbeiführenden Strasse muss wegen Krankheit oder allgemeiner Umsturzgefahr gefällt werden, wer trägt die Kosten (ist ja bestimmt teuer wegen Strassensperre und dergleichen).

b) Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, wenn etwas passieren sollte, was zu verhindern gewesen wäre. Das gilt ja auch im Privatwald. Wen kann man als Laie zum Begutachten der Bäume zu Hilfe nehmen? In welchen Abständen sollte dies getan werden?

Ich Danke euch im vorraus für die Antworten.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 18:16 
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Registriert: Freitag 3. März 2006, 14:13
Beiträge: 2306
Wohnort: Münchberg / Oberfranken
Hallo Moppi, ich versuch mal deine Fragen zu beantworten ....
Zitat:
1. Man(n) fällt einen Baum und dieser fällt nicht in die gewünschte Richtung (kann ja passieren) und macht etwas kaputt.
Dann haftest du natürlich, bzw. natürlich deine Haftpflichtversicherung.
Zitat:
3. Ein Wanderer bricht sich ein Bein, wer kommt auf?
Natürlich der Wanderer. Da kannst du ja nix dafür, außer du spannst
Drahtseile durch den Wald auf 50cm Höhe....

Zitat:
4. Ein Baum an der vorbeiführenden Strasse muss wegen Krankheit oder allgemeiner Umsturzgefahr gefällt werden, wer trägt die Kosten (ist ja bestimmt teuer wegen Strassensperre und dergleichen).
Die Kosten trägst du, da du ja Besitzer des Waldes bist.
Zitat:
b) Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, wenn etwas passieren sollte, was zu verhindern gewesen wäre. Das gilt ja auch im Privatwald. Wen kann man als Laie zum Begutachten der Bäume zu Hilfe nehmen? In welchen Abständen sollte dies getan werden?
Hier hilft dir sicher der zuständige Förster weiter.

Gruß
Stefan

_________________
Gruß aus Oberfranken!
Stefan


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 18:33 
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Registriert: Samstag 18. November 2006, 18:36
Beiträge: 7
Wohnort: Vogtland
Hall Lkw-Stefan,

vielen Danke für Deine Antworten! Hat jemand noch eine für 2.?


moppi77


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 18:55 
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Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 13:32
Beiträge: 3100
Wohnort: Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald
Also, die Antwort zu zwei ist nicht sehr leicht zu beantworten allerdings hatten wir einen ähnlichen Fall in Juristische Grundlagen durchgesprochen.

Das ganze ist folgendermaßen, ein Wald muss sachkundig Bewirtschaftet werden, d.h. nach anerkannten forstlichen Grundsätzen. Ist dies der Fall, dein Wald ist in einem Top Zustand und das wird dir auch von jedem Forstmann so bestätigt, trägst du keine Schuld wenn es zu einem Unfall kommen sollte.


Das sind allerdings nur Fallbeispiele zu den Grundlagen, nähere Angaben zur Rechtlichen Situation kann ich leider (noch) nicht machen!


Bist du Privatwaldbesitzer, dann lass dich von forstlichen Fachkräften bei der Bewirtschaftung beraten und betreuen!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:10 
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Registriert: Sonntag 10. September 2006, 11:06
Beiträge: 183
Wohnort: Groß Kreutz Brandenburg
BGH vom 30.10.1973:

"Der Eigentümer des an einer öffentlichen Straße liegenden Waldgrundstücks ist demgemäß mit Rücksicht auf den Straßenverkehr verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer durch umstürzende Bäume zu vermeiden, soweit er die Gefahr nach Einsicht eines besonnenen und auf dem Gebiet der Forstwirtschaft fachlich beratenen und gewissenhaften Menschen erkennen konnte. Er ist daher verpflichtet, den Baumbestand so anzulegen, dass er im Rahmen des nach forstwirtschaftlicher Erkenntnis Möglichen gegen Windbruch gesichert ist; er muss ihn auch in angemessenen Zeitabständen auf Krankheitsbefall überwachen."

Hat der Waldbesitzer diese Sorgfalt walten lassen, haftet er nicht für einen Baum, der aus einem an die Straße grenzenden Waldstück auf einen vorbeifahrenden Pkw stürzt.

zit. nach "Deutscher Waldbesitzer" (Heft 2/06, Seite 18/19) Dr. Bernd v. Garmissen: "Waldbesitzer haften für ihre Bäume", Landvolk Niedersachsen.

Gruß H.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:11 
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Registriert: Samstag 18. November 2006, 18:36
Beiträge: 7
Wohnort: Vogtland
Hallo,

Danke auch euch W-und-F + Papental für Euere Antworten!

Also eigentlich wenn man die Antworten zu Punkt b) befolgt und eine gute private Haftpflicht besitzt, ist man eigentlich so ziemlich abgesichert (korrigiert mich bitte wenn ich das falsch sehe sollte)

...also nochmals vielen Dank, ist wirklich ein tolles Forum hier!

Grüsse
Moppi77


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:22 
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Registriert: Sonntag 10. September 2006, 11:06
Beiträge: 183
Wohnort: Groß Kreutz Brandenburg
Wer grobfahrlässig oder vorsätzlich handelt, dem hilft meistens auch keine Haftpflichtversicherung, auch keine gute. Bei "nur" grober Fahrlässigkeit lohnt allerdings ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Gruß H.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:32 
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Administrator
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Registriert: Montag 20. März 2006, 23:02
Beiträge: 20984
Wohnort: Münchehagen, Niedersachsen . . . . . . Alter: 66
Hallo, ich hab das was zu gefunden:

Haftpflichtversicherung für Waldbesitzer

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Waldbesitzer notwenig und sinnvoll ?

Welchem Zweck dient eine Betriebshaftpflichtversicherung ?

Der Private Waldeigentümer ist verpflichtet, den Baumbestand auf seinem Grundstück neben den Straßen und Wegen nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen gegen Wind und Windwurf in angemessenen Abständen zu kontrollieren und auf Krankheitsbefall hin zu überwachen. Grundsätzlich ist der private Waldeigentümer verpflichtet, äußere Zustands- und Gesundheitsprüfungen vorzunehmen, eine eingehende fachmännische Untersuchung ist notwendig bei nötigen Anzeichen für eine bestimmte Gefahrenlage. Eine Sicherung gegen eine naheliegende Steinschlaggefahr ist vorzunehmen. Ebenso ist die Straße gegen Fahrbahnüberflutung durch Regen zu sichern.

Die Regelung des § 823 BGB diesbezüglich und seine Kommentierung sind eindeutig.

Das Außerachtlassen dieser Pflicht bzw. die Unterschätzung der daraus resultierenden Gefahren insbesondere im Schadensersatzbereich kann zu erheblichen finanziellen Einbußen des Waldeigentümers führen.

In § 823 BGB heißt es : Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

In einem eingetretenem Schadenfall kann die von dem VABA24.de angebotene Betriebshaftpflichtversicherung eine positive Wirkung für den Schädiger ( Waldbesitzer ) und für den Geschädigten zugleich erwirken.

Zum einen sichert die Betriebshaftpflicht das vorhandene Vermögen des Waldeigentümers vor Schadenersatzansprüchen. Gleichzeitig garantiert sie aber dem geschädigten Anspruchsteller, dass er eine Ersatzleistung auch dann erhält, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Waldeigentümers diese ohne Betriebshaftpflichtversicherung nicht zulassen würden (umfangreiche Personen - oder Sachschäden).

Aufgabe der Betriebshaftpflichtversicherung nach Prüfung der Leistungspflicht ist es :

1. Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadensersatzansprüche.

Sind gegen den Waldbesitzer erhobene Ansprüche unbegründet oder in der Höhe nicht angemessen, so wehrt der Versicherer die unberechtigten Ansprüche der Dritten ab. Insofern ist die Haftpflichtversicherung eine „ passive Rechtsschutzversicherung „. Der Versicherer übernimmt die bei der Abwehr anfallenden Rechtsschutzkosten.

2. Befriedigung berechtigter Ansprüche ( Freihaltungsleistung)

Liegen berechtigte Ansprüche Dritter vor, so leistet der Versicherer den Schadenersatz fälligen Betrag, den an sich der Waldbesitzer zu zahlen hätte.

Die Gefahr, in unserer hochtechnisierten Industriegesellschaft ( Ellenbogengesellschaft ) durch sehr hohe Schadenersatzansprüche in den finanziellen Ruin gebracht zu werden, wirkt bedrohlich wie kaum ein anderes Risiko.

Die Waldbesitzer sind geradezu gefährdet vor finanziell unüberschaubaren Schadensersatzansprüchen. Die Notwendigkeit des Abschlusses einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung, ist daher unumgänglich.

Gruß
Rainer

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Arbeitssägen: müssen ja sein

Oldtimer: hab ich auch welche

MHG 2024

Teilnehmer MHG 2024


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:39 
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Registriert: Mittwoch 6. September 2006, 21:51
Beiträge: 6911
Wohnort: Niederrhein
Hallo

also die Sache mit der Haftung ist wohl nicht immer eindeutig.

Habe im Sommer dazu einen Bericht auf WDR2 gehört, dabei ging es um einen Unfall den eine Radfahrerin aufgrund eines herabstürzenden Astes hatte. Ich versuche mal den Fall zu schildern.

Radfahrerin(RF) fährt im Sommer (2003??) mit dem Fahrrad durch einen Wald, die Straße ist öffentlich und kann auch von PKW und LKW befahren werden. Die RF wird von einem LKW überholt, kurz darauf wird die RF von einem herrunterfallenden Ast getroffen und "schwer"verletzt. Die RF kommt ins Krankenhaus, ist einige Zeit Arbeitsunfähig und verklagt den Waldbesitzer(war wohl öffentlicher Wald) auf Schmerzensgeld.
Ergebnis war das der Förster etwa einen Monatslohn Strafe/schmerzensgeld zahlen muss. Wobei die Richter sich bei dem Urteil wohl schwer getan haben, da es ein extremes Wetter war und nicht absolut 100%ig nachgewiesen wurde das der Förster seine "Aufsichtspflicht" verletzt hat.

PS: Bitte nicht steinigen wenn ich den Fall nicht 100% richtig geschildert habe, ist aber auch schon einige Zeit her das der Bericht lief.

Also regelmäßig begehungen mit dem Förster machen, diese Dokumentieren und wenn etwas beanstandet wird es "sofort" in Ordnung bringen, dann hat man zumindest alles mögliche getan

Jörg

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Gott bewahre...
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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:41 
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Registriert: Donnerstag 3. März 2005, 19:19
Beiträge: 2225
Wohnort: Sprockhövel
Buchtipp:
"Waldbesitzerhandbuch" Da sollte das genauer beschrieben sein.
Grundsätzlich: Eine private Haftpflicht zahlt nicht, wenn du beim Bäumefällen einen Schaden verursachst!

_________________
Gruß
Jörn


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:43 
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Registriert: Sonntag 10. September 2006, 11:06
Beiträge: 183
Wohnort: Groß Kreutz Brandenburg
Es gibt verschiedene Anbieter von land- und forstwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherungen, die aber alle nur wenig auf die Bedürfnisse der Forstwirtschaft zugeschnitten sind. Die Versicherung "VABA24" fand ich bei Google nur als untitled Document. Weiß jemand mehr?

Gruß H.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. November 2006, 19:54 
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Registriert: Samstag 18. November 2006, 18:36
Beiträge: 7
Wohnort: Vogtland
Habs mal unter 3w.VABA24.de versucht, geht auch nicht. --> Server kann nicht gefunden werden. Auch über die URL - Suche von google kommt nichts. ???


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BeitragVerfasst: Donnerstag 23. November 2006, 11:05 
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Registriert: Donnerstag 1. Dezember 2005, 13:22
Beiträge: 137
Wohnort: Südbayern
Wie oben schon gesagt:



_________________________________

Setzer, Frank / Spinner, Karsten
Waldbesitzerhandbuch

Verlag : Neumann-Neudamm Melsungen
ISBN : 3-7888-1034-3
Einband : Paperback
Seiten/Umfang : 240 Seiten - 24 × 17 cm
Erschienen : 2. Auflage 18.12.2006
Preisinfo : 29,95 Eur[D] / 30,80 Eur[A] / 49,90 sFr
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29,95 Eur[D]

Rund 1,5 Millionen Menschen besitzen in Deutschland Wald. Durch die Privatisierung von Staatswald steigt diese Zahl ständig.
Das Buch soll Einblick in die Grundlagen der Forstwirtschaft geben. Es klärt über Rechte und Pflichten des Waldbesitzers auf, zeigt Richtlinien zur Bewirtschaftung, Fördermöglichkeiten und vieles mehr. Holz, Naturschutz, Jagd, Kostenrechnung, Schädlinge...dieses Handbuch gibt dem privaten Waldbesitzer erstmal einen kompetenten Ratgeber zur Hand.


Die Autoren Karsten Spinner und Frank Setzer sind Diplom Forstwirte. Außerdem begleitet der Leiter des Forstamtes Kyritz, Ralf Rüthnick das Projekt praxisnah. Alle 3 sind ausgewiesene Fachleute auf ihrem Gebiet.

__________________________________________________

Erscheinen der Neuauflage abwarten, die paar Tage wird schon kein Ast runterfallen.

Grüße

Lucki


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