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BeitragVerfasst: Montag 6. November 2017, 15:41 
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Registriert: Freitag 20. Februar 2015, 01:09
Beiträge: 1474
Wohnort: Nürnberg / Franken
Das scheint auch so eine "never ending Story" zu werden.... Viel Glück!

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Holz kannst Du nie genug haben..... nur zu wenig Stapelplatz!

:stihl: MS 231, MS 261 C-M, MS 661 C-M :Husky: 545 :dolmar: PS 420 SC
:partner: ALKO BKS 35/35 Bild Hitachi CS 40 EM
Gränsfors Bruks Spalthammer + Spaltaxt etc.
Holztrolley + Rückewagen TK 300; Spalter Scheppach HL 650-0
ALKO FRS 4125, Güde Big Wheeler 561 Trike


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BeitragVerfasst: Montag 6. November 2017, 17:51 
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Registriert: Samstag 31. Januar 2015, 20:33
Beiträge: 2350
Wohnort: Östringen
Würd etwas einfaches Stammholz wie Weide oder Pappel strategisch günstig lagern.
Baumwurzeln gehn auch.
Wenn reden nix hilft, bissle Abgrenzung für Blinde...


Gruß Hako :wink:

_________________
https://m.facebook.com/ZuendappIGOestri ... ale2=de_DE

Unimog fahren, ist das allergeilste was Mann anzogen machen kann... :DH:


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BeitragVerfasst: Montag 6. November 2017, 20:05 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Naja, bisher dachten sie, über eigenen Grund zu fahren... dann wäre ja auch alles korrekt gewesen.

Die Gespräche jetzt würde ich als Anlass nehmen, einen freundlichen Brief als Protokoll zu schreiben, damit es was schriftliches gibt und man sich später drauf beziehen kann. Verschickt als Einschreiben mit Rückschein würde mir im ersten Ansatz wohl reichen.

In dem Brief würde ich den Inhalt vom Gespräch mit der Erkenntnis über den aktuellen Grenzverlauf und die "schonende Ausübung" gem. § 1022 wiederholen und das befahren auf eine Seite deines Grundstückes begrenzen, so wie du es für richtig für DICH hältst: Sinngemäß "Einfache Treckerbreite entlang der linken Grenze"
Vollflächiges Befahren wäre nicht dein Verständnis des Paragraphen!

Wenn du eine nasse Seite hast, dann nimm die als vorgegebenen Weg und weise darauf hin, dass 30cm tiefe Spuren nicht dem § entsprechen. Da es sich um keinen offiziellen, geschweige denn befestigten Weg handelt, wäre eine ganzjährige Befahrbarkeit nicht mit § 1022 in Einklang zu bringen, es wäre auf die Wetterlage zu achten! In der nassen Jahreszeit würdest du dein Grundstück selbst auch nicht befahren und wenn Spuren entstehen, wären Befahrversuche abzubrechen (rückwärts wieder raus und nicht durchziehen...).

Briefe schreibt man ja heutzutage auf dem Computer, im Zweifel bastel da einen Screenshot aus google maps rein oder du hast Kartenmaterial mit den offiziellen Grenzen.

Ob du das ganze als Absicherung und Dokumentation von einem Anwalt durchsehen und versenden oder es dich nur das Porto kosten lässt, musst du wissen. Ich habe mit deinem Nachbarn nicht gesprochen und weiß nicht, wie der tickt.

Ich habe an meinem Wald 4 Nachbarn, alle mit kleinen Flächen sind umgänglich, der "Großgrundbesitzer" nimmt die kleinen nicht für voll. Das hat sich schlagartig mit einem Einschreibebrief geändert, in dem ich ihn dazu aufgefordert habe, "seinen Mist zu bereinigen, der mich auf meinem Grundstück tangiert oder mir bei meiner Umsetzung dessen nicht mit seinen Vorstellungen im Wege zu stehen".
Er wollte Geld für seine Windwurfbäume, so ich sie zersäge, andererseits wollte er sie nicht beseitigen und meine Rückegasse war nun mal versperrt. Brief mit Frist, kleiner Katasterkartenauszug mit Handskizze zum Rückegassenverlauf und seinen Bäumen und eine Frist von 2 Wochen, bis Gasse wieder frei. Danach wollte er kein Geld mehr und es war "Holz gegen Arbeit"...
Großgrundbesitzer halt, für 2 schäbige Kiefern wollte der nicht aktiv werden, "Kriege 50€!" konnte er aber schnell sagen. Geld für Holz, was ich selbst im Überfluss habe, war für mich indiskutabel..


Nach den jetzigen Gesprächen hast du aber sogesehen eine neue Erkenntnis, dein Nachbar sollte auch eine "neue Erkenntnis haben" und damit sollte er sich ab jetzt korrekt verhalten.
Dein Verstehen der bisherigen Spuren als keine bewusste Schädigung eines Fremden und seine neue Erkenntnis über den Grenzverlauf würde ich freundlich neutral aufschreiben und ihm zuschicken.
Jetzt weiß er ja, dass sein vorheriges Verhalten nicht so korrekt war wie gedacht, also sollte es dann ab jetzt auch unterbleiben.

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MfG Eike
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Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
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