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 Betreff des Beitrags: Kleingewerbe, Fakten und Erfahrungen
BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 18:15 
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Beiträge: 7
Hallo Leute,

ich bin am Überlegen für mich ein Kleingewerbe anzumelden. Habe mich auch schon kurz beim zuständigen Amt bei der Stadt erkundigt.
Zu meiner Person: Bin 25Jahre jung, zurzeit noch Student. Wohne in Niedersachsen. Habe keine Berufsausbildung zum Forstwirt gemacht.
Und jetzt habe ich ein paar Fragenm die mir Erfahrene Forstwirte oder Kleingewerbebetreiber vielleicht beantworten können. Ich will ja nicht ganz dumm zum Steuerberater laufen :pfeifen:
Mein Vorhaben ist, Brennholz zu verkaufen, Lohnarbeit wie spalten, abfahren und sägen. Und auch Baumfällarbeiten.

Hier nun meine Fragen:

1. Was für Scheine (neben dem Sägenschein für Brennholzselbstwerber) brauche ich um Bäume im fremden Garten fällen zu dürfen. hat sich erledigt
2. Brauche ich spezielle Versicherungen? (da habe ich einen guten Versicherungsvertreter an der Hand, schreibt doch aber trotzdem eure Erfahrungen)
3. Was darf ich noch alles für Arbeiten ausüben? Baggerarbeiten? (Bagger vorhanden). Auch andere bautechnische arbeiten?
4. Wie sind eure Erfahrungen mit Umsätzen und Gewinnen? Erreicht ihr die Grenzen?
5. Wie ist mit Gerätschaften und Maschinen die schon im Besitz sind, kann man die mit in die Abschreibungen aufnehmen?
6. Was ist zu beachten wenn man neue Maschinen für das Gewerbe kauft?
7. Habt ihr noch andere Infos und Hinweise für mich?


Ich freue mich über eure Antworten.
MfG Simon
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Zuletzt geändert von sirsimon am Dienstag 22. November 2016, 23:30, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 20:00 
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Beiträge: 100
Wohnort: Sachsen
Vergiss das lieber ganz schnell wieder, zumal der Selbstwerberschein wie der Name schon sagt nur für den Eigenbedarf ist, für gewerbliche Nutzung musste schonmal minimum AS Baum 1 habn.
Weiterhin ne sehr gute Haftpflicht, denn da können leicht erhebliche Schadenssummen entstehen.
Kleingewerbe für reines Transportwesen wäre da wohl sinnvoller wenns nur um nen Zuverdienst geht.

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Mit freundlichen Grüßen
Mario

Handwerker aus Leidenschaft, denn selbst ist der Mann

Dolmar PS-7910 50cm 3/8"
Dolmar PS-3410 30cm 3/8"
Dolmar MS-335.4U
Ochsenkopf Handwerkzeuge
(Big OX, Spaltfix, 3 Handsappies, Wendehaken, Hohlkeil, Fällkeile)


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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 20:06 
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Ja gut, den AS Baum 1 zu machen ist ja kein Problem.

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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 20:33 
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Wohnort: KC / Oberfranken
Erzähl doch mal was für ne Erfahrung Du bereits in Sachen Baumfällung hast und was an Maschinen, PSA usw alles vorhanden ist.
Umsatz ist ja kein Gewinn, man kann 12000 Euro Umsatz haben und 2000 Euro Gewinn oder 6000 Euro Umsatz und 3000 Euro Gewinn....Das kommt auch erstmal auf Deine Ausgaben an und wie Du kalkulierst.
Ich kann Dir z.B sagen das ich bei der Menge Fichte die ich im Jahr an Brennholz mache, säge und spalte ca 27 Euro / Rm Unkosten habe. Wenn ich alle Versicherungen, Traktorstunden usw anteilig miteinrechne. Wird Dir aber nix nützen weil wir wohl ne ganz andere Arbeitsweise haben.
Rechtsschutzversicherung ist teilweise auch nicht ohne...aus Erfahrung gibt es immer irgendwo irgendjemand der einen ans Bein pinkeln will...
Willst Du davon leben oder erstmal als Nebenerwerb / Nebengewerbe?

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 23:05 
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Also ich gehe schon seit ich laufen kann mit in den Wald zum Brennholz machen. Selber aktiv Bäumefällen mache ich seit ich 16 bin.
Als Wert: reines Brennholz 150ster im Jahr. Dazu kommen einige Baumfällarbeiten pro Jahr im Dorf und für bekannte. Ich weiß schon was ich tue. Auch mit seilklettertechnik und steigeisen gehe ich Bäume hoch und säge sie runter. (ich weiß das ich sowas gerade gewerblich nicht ohne Schein machen darf, werde mir, wenn ich es offiziell anbieten will einen Lehrgang machen).
Das Klettern und Runtersägen habe ich von einem Profi gelernt. Nur halt ohne Zertifikat.

Maschinen habe ich folgende :
4 Sägen, Trecker, 6,5t Seilwinde, 30t Spalter, Mobilbagger.etc.

Leben will ich davon nicht. Wie gesagt bin noch Student und will nach dem Abschluss davon hoffentlich gut leben können.
Aber ich möchte mein Hobby weiter nachgehen. Und wenn man sowas macht und kann wird man halt sehr oft gefragt: kannste nicht mal, haste nicht mal zeit.... Ihr kennt das sicherlich.
Und ich möchte mich dahingehend einfach ein bisschen absichern. Gerade wenn es darum geht Bäume zu fällen oder wenn es im großen Stil ist. Also wenn ich den ganzen Samstag irgendwo bei jemandem stehe und säge oder spalte und mich dabei 100 Leute sehen. Nicht jeder gönnt einem das schwarze unter den Fingernägeln.

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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 23:10 
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Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. November 2016, 17:02 
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Simon, den letzten Satz würde ich mal ganz schnell wieder löschen :pfeifen:
Hast Du ne gemeldetete Landwirtschaft?

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. November 2016, 17:31 
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Nicht auf meinen Namen gemeldet.

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Februar 2018, 17:29 
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Wohnort: KC / Oberfranken
Ich würde gern eventuell ab März / April ein Nebengewerbe anmelden. Bis jetzt lief alles auf Lof, aber bei manchen Dingen bewegt man sich ja in ner Grauzone :mrgreen:
An die die ein Nebengewerbe angemeldet haben oder sich ein wenig mit auskennen:

Kann einem da der Chef irgendwie irgendwas untersagen? Meiner Arbeit gehe ich nach. Vor der Samstagsarbeit werde ich mich aber dann ein wenig drücken :pfeifen: aber anderes Thema.

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Februar 2018, 17:44 
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Servus Chris,
hab zwar selber kein Nebengewerbe, kenn mich aber auf Grund meiner Meisterausbildung mit dem Arbeitsrecht halbwegs gut aus.

Bei Nebengewerbe verhält es sich ähnlich wie mit Nebenerwerb. Laut gesetzt darfst du nicht gegen dass Arbeitszeitgesetzt verstoßen. Außerdem muss der Arbeitgeber von der Nebentätigkeit in Kenntnis gesetzt werden und kann auch Bedingungen stellen! (Dein Arbeitsvertrag muss erfüllt werden). Der Arbeitgeber kann auch bei zu erwartenden hohen Unfallrisiken durch den Nebenerwerb eine Klausel mit in den Arbeitsvertrag aufnehmen (verhält sich genauso wie bei Amateursportlern, die häufig wegen Sportverletzungen arbeitsunfähig sind). Das kommt aber alles auf den Arbeitgeber drauf an, wie kulant er ist.

Gut, was die Arbeitszeit angeht verhält es sich so wie bei allem anderen auch; so lange nix passiert, schreit auch keiner danach!

Grüße

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Februar 2018, 17:59 
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Wohnort: KC / Oberfranken
Ok, Danke das ist schon mal gut. Was die Arbeitszeit angeht werd ich mich nur von ein paar "Ünerstunden" drücken :mrgreen:
2te Frage: darf man mit einem gemeldeten Lof-Betrieb weiterverarbeitete Ware also z.B fertig gesägte Bretter aus eigenem Holz von eigenem Wald verkaufen?
Ist ja dann kein "Ursprungsprodukt" mehr sonder weiter verarbeitete Ware bzw "Halbfertigprodukt" Oder z.B Schwedenfackel usw (Nur als Beispiel, nein ich will keine verkaufen...noch nicht :pfeifen: )
Dafür bräuchte man ja dann eigentlich ne Gewerbeanmeldung oder?

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BeitragVerfasst: Montag 5. Februar 2018, 00:14 
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Wohnort: Süddeutschland
Zitat:
Ok, Danke das ist schon mal gut. Was die Arbeitszeit angeht werd ich mich nur von ein paar "Ünerstunden" drücken :mrgreen:

Dein Arbeitgeber kann es auch untersagen, wenn Du mit dem Gewerbe mit ihm konkurrierst. Forstwirt-Azubis in BB dürfen z.B. kein LoF im Nebenerwerb anmelden.
Zitat:
2te Frage: darf man mit einem gemeldeten Lof-Betrieb weiterverarbeitete Ware also z.B fertig gesägte Bretter aus eigenem Holz von eigenem Wald verkaufen?
Ist ja dann kein "Ursprungsprodukt" mehr sonder weiter verarbeitete Ware bzw "Halbfertigprodukt" Oder z.B Schwedenfackel usw (Nur als Beispiel, nein ich will keine verkaufen...noch nicht :pfeifen: )
Dafür bräuchte man ja dann eigentlich ne Gewerbeanmeldung oder?
Bei der Gewerbeanmeldung ist da ein Kästchen für Handel dabei, muss nicht angekreuzt werden. Ich habs immer so gemacht, dass ich die Herstellung in Rechnung gestellt habe. Das war meist eh das ausschlaggebende, so richtig verkauft hab ich nur einmal was. Ausserdem hatte ich auch noch Kleintransport im Gewerbeschein, das deckt so ziemlich alles ab. Dem Finanzamt ist es egal, hautpsache es kriegt sein Geld, ab einem bestimmten Betrag kommt aber die IHK, egal was im Schein drin steht. Hatte ich aber nie.
Forstwirtschaftlicher Betrieb erstreckt sich auch auf weitergehende Produkte, im BG-Erfassungsbogen wird explizit gefragt, ob auch im Sägerbereich gearbeitet wird und wie lange dort usw.
Jetzt geb ich Euch mal noch einen Tip, verzichtet nicht auf die Abführung der Umsatzsteuer, wenn ihr viel für andere arbeitet. Das wird bei der Rechnungsstellung nämlich unter Umständen kompliziert, ich hab mal was weiter gegeben, dafür Prozente kassiert und dann stellte sich das Problem und so musste jemand anders die Rechnung an den Auftraggeber stellen und ich wiederum an ihn, was also bedeutete, dass ich meine Connection offenbaren musste. Macht man nicht im Holzbereich.

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Ein paar Bilder hier
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Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


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