Neues in Sachen Spechtbaum. Laut Naturschutzbehörde muß ich bei dem Baum, soweit er nich irgendwelche Straßen gefährdet, nichts weiter unternehmen. Der Baum steht mitten im Wald, mein privater Rückeweg zählt nicht. Im Klartext, sollte jemanden das Ding auf die Platte fallen ist er selber schuld. "Man könne ncht jeden Waldbesitzer vorschreiben jedes Stück Totholz aus dem Wald zu holen nur damit dem Pilzsammer nichts passiert"
Fällgenehmigung brauche ich auch keine. Wenn ich den Baum fällen will, wäre es aber schön zu warten bis die Brutzeit vorbei ist. Am liebsten wäre es denen im Oktober, später können sich sonst die Fledermäuse oder ähniches ihr Winterquartier suchen.
Aus sicherheitsgründen werde ich die Fichte aber im Oktober fällen. Wird wieder ne Tagesaufgabe werden.
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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp
170D
und noch n paar weitere
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