Zitat:
Privat darfst du eigentlich alles mit der Motorsäge machen
Bist du gewerblich unterwegs, dann benötigst du sogar den "Tankschein für handgeführte Motorgeräte Teil IV" (Witz
).
Für Arbeiten mit der Motorsäge in der Hubarbeitsbühne brauchst du m.E. anch dem AS Baum I mindestens mal eine eintägige Sicherheitseinweisung, wie du richtig vermutest. Je nach Anwendung und Einsatz, z.B. mit zwei Personen, mit / ohne Trenngitter, noch den AS Baum II. Als Gewerblicher würde ich den auf jeden Fall machen. Frag am besten mal deine BG.
Gruß
Eckat
Hallo Eckat,
mit dieser ersten Aussage wäre ich doch recht vorsichtig...
Wenn sich jemand mit einer solchen Säge privat schwer verletzt:
Was sagt seine Krankenkasse ?
Was sagt die ggf. vorhandene Private Unfallversicherung ?
Wer übernimmt die Behandlungskosten ?
Meiner Auffassung nach sind weder Krankenkassen oder Versicherungen "Spendierinstitutionen".
Von daher könnte ich mir vorstellen daß der Sägenführer auch auf seinem Privatgrundstück nach einem Lehrgang/Unterweisung gefragt wird.
Das soll keine Besserwisserei sein - nur ein Gedankenanstoss.
Gruß Walter
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Wipperfürth, älteste Stadt im Bergischen Land