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BeitragVerfasst: Samstag 18. Februar 2017, 21:11 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Wenn eh keine Verjüngung vorhanden, wieso dann nicht? Was soll kaputt gehen?

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Ein paar Bilder hier
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Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


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BeitragVerfasst: Montag 20. Februar 2017, 22:32 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Aussage von der WBV von heute: Bei Selbstwerber im Wald ist die Rechtssprechnung nich eindeutig. Fakt ist das der Besitzer mit verantwortlich ist und er unter anderem in der Pflicht ist sich über die Fähigkeiten des Selbswerbers zu überzeugen. Sprich PSA, Sägenschein usw.
Rechtssprechung insofern nicht eindeutig weil: was wäre wenn dem Selbstwerber ein runter gefallener Ast auf die Birne fällt? Oder sichmit der MS verletzt. Hier gibt es noch keine Urteile.

Wer auf Nummer sicher gehen will soll Holz auf die Waldstraße rücken also z.B Polter. Hier ginge die Gefahr beim Verkauf an den Käufer über.
Hoffe ich hab das richtig weitergegeben.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

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BeitragVerfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 10:25 
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Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 19:39
Beiträge: 28
PSA und Sägenschein zeigen lassen is ja klar

Mit Bezahlung --> Risiko liegt beim Selbstwerber
Ohne Bezahlung --> Risiko trägt Waldbesitzer über Berufsgenossenschaft

Aber darüber lässt sich wahrscheinlich nur mutmaßen


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BeitragVerfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 12:21 
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Registriert: Montag 3. Oktober 2016, 13:15
Beiträge: 585
Wohnort: Bad Birnbach
Zitat:
Mit Bezahlung --> Risiko liegt beim Selbstwerber
Ich glaube nicht, dass das Risiko bei Bezahlung einfach auf den Selbstwerber abgewälzt ist. Er hat ja keine BG bezahlt und hat nur einen Vertrag zum Erwerb von Holz. Die Flurnummer und damit das zuständige Unternehmen ist der Landwirtschaftliche Betrieb. Gerade beim Selbstwerber ist damit der Land-/Forstwirt derjenige, der sich im Schadenfall vor der BG rechtfertigen muss.

Beim Forstunternehmer der hauptberuflich Forstarbeiten durchführt und von einem Forstbesitzer beauftragt ist, ist dagegen im Schadenfall der Forstunternehmer derjenige, er sich vor der BG verantworten muss. Der jahlt ja selbst BG und übernimmt mit dem Auftrag alle Rechte und Pflichten.

Aber alles nur Mutmaßungen, bin auch kein Anwalt.

_________________
:Husky: 543 XPG (38cm), 550 XPG (38cm), 562 XPG (45cm)
:stihl: 044 C (45/63cm), HT 75 (30cm), FS 360 C-EM
Bild MF 3060, Deutz DX3.10, Eicher EKL11/II, KramerAllrad 212 LT, Atlas 404

Maschinen: Mengele MEDK 4000, Stoll R460DS, Pöttinger HIT 54N, Deutz-Fahr KM 3.18, PZ-Vicon CM 270 F, Stockmann MS 2200, Uniforest 55Hpro, HMG WSK 7-5

PSA: Pfanner Gladiator, PSS X-Treme Air, PSS X-Treme Shell, Haix Protector Ultra, Peltor G22, Keiler Fit

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BeitragVerfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 16:44 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Hats mir so erklärt: Sobald jemand in deinem Wald arbeitet, ob bezahlt oder nicht, ist man mitverantwortlich. Da kann noch so viel selbt getextet und geschrieben stehen. Deswegen auf Waldstraße rücken, eigener Rückeweg im eigenen Wald zählt auch nicht. Dann geht bei Veräußerung die Gefahr auf den Käufer über.

Wir sprechen hier über Privatpersonen, keine Gewerbe.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
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