Zitat:
Mit Bezahlung --> Risiko liegt beim Selbstwerber
Ich glaube nicht, dass das Risiko bei Bezahlung einfach auf den Selbstwerber abgewälzt ist. Er hat ja keine BG bezahlt und hat nur einen Vertrag zum Erwerb von Holz. Die Flurnummer und damit das zuständige Unternehmen ist der Landwirtschaftliche Betrieb. Gerade beim Selbstwerber ist damit der Land-/Forstwirt derjenige, der sich im Schadenfall vor der BG rechtfertigen muss.
Beim Forstunternehmer der hauptberuflich Forstarbeiten durchführt und von einem Forstbesitzer beauftragt ist, ist dagegen im Schadenfall der Forstunternehmer derjenige, er sich vor der BG verantworten muss. Der jahlt ja selbst BG und übernimmt mit dem Auftrag alle Rechte und Pflichten.
Aber alles nur Mutmaßungen, bin auch kein Anwalt.