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 Betreff des Beitrags: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Montag 3. Juli 2017, 23:34 
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Hallo Leute!

mein 5006A ist langsam so weit das man ihm den TÜV vorstellen kann.

Da absuluter privatmann wird er schwarze Kennzeichen bekommen.

etz kommts:

1. sein zulässiges Gesamtgewicht ist aktuell 4200kg. Darf man ihn dann mit Führerschein "B" fahren? (Ich hab CE mit Vorbesitz "3", also alles IO, aber wenn mal ein anderer fährt...?)

2. wie ist das jetzt mit Anhängern? Meine eigenen klar schwarz und Steuer & teuer :-) Aber wie ist mit dem Anhängern vom befreundetet Landwirt?



WEYN

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Montag 3. Juli 2017, 23:49 
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Zitat:
.......

2. wie ist das jetzt mit Anhängern? Meine eigenen klar schwarz und Steuer & teuer :-)
.........
Nöööp, kann aber muß nicht.
Bemüh die Suche, da findest du die Ausnahme...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Dienstag 4. Juli 2017, 07:02 
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Zitat:
1. sein zulässiges Gesamtgewicht ist aktuell 4200kg. Darf man ihn dann mit Führerschein "B" fahren? (Ich hab CE mit Vorbesitz "3", also alles IO, aber wenn mal ein anderer fährt...?)
Ja, aber nur für "land- oder forstwirtschaftliche Zwecke", dann reicht Klasse L. Brennholztransport etc. sollte dazugehören. Ziegel für's neue Hausdach fahren nicht.

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Gruß Martin

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Dienstag 4. Juli 2017, 11:44 
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Zitat:
Zitat:
1. sein zulässiges Gesamtgewicht ist aktuell 4200kg. Darf man ihn dann mit Führerschein "B" fahren? (Ich hab CE mit Vorbesitz "3", also alles IO, aber wenn mal ein anderer fährt...?)
Ja, aber nur für "land- oder forstwirtschaftliche Zwecke", dann reicht Klasse L. Brennholztransport etc. sollte dazugehören. Ziegel für's neue Hausdach fahren nicht.

ich hab inzwischen eine Menge gelesen und bin noch mehr Verwirrt als Schlauer....
aber Brennholz auch nur bedingt. Das Holz fürs eigene Haus holen ist wohl kein LOF, Holz fahren um es anderen zu verkaufen schon.

naja ich werd sehen das ich das Baby auf 3,5t ablaste. Dann gibts weniger Führerscheindiskussionen und Steuer wird auch günstiger.

Mit dem Thema Versicherung beschäftige ich mich dann später. Nicht das ich dann die Lust verliere.

WEYN

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 23:02 
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Warum meldest du den denn nicht auf "h" an??? Du darfst nur nicht gewerblich damit unterwegs sein.


Wenn du lof angegeben hast und du ein land oder forstwirtschaftlichen betrieb hast kannst du sehr wohl dein brennholz nachhause fahren, da in diesem ja dein büro ist was du per holz beheizt, oder aber du fährst mit deinem schlepper nachhause um von dort aus am nächsten tag deinen holzkunden zu beliefern. NATÜRLICH darfst du das holz dann NICHT bei dir abladen. Ich habe meinen auf h laufen. Da er nur im privatenbereich rollt ohne lof.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Montag 10. Juli 2017, 00:52 
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Zitat:
Warum meldest du den denn nicht auf "h" an??? Du darfst nur nicht gewerblich damit unterwegs sein.


Wenn du lof angegeben hast und du ein land oder forstwirtschaftlichen betrieb hast kannst du sehr wohl dein brennholz nachhause fahren, da in diesem ja dein büro ist was du per holz beheizt, oder aber du fährst mit deinem schlepper nachhause um von dort aus am nächsten tag deinen holzkunden zu beliefern. NATÜRLICH darfst du das holz dann NICHT bei dir abladen. Ich habe meinen auf h laufen. Da er nur im privatenbereich rollt ohne lof.
Für "H" ist er nicht hübsch genug. Er sieht doch schon etwas benutzt aus. Würde ich mir aber auch keine 20€ Steuern sparen. "H" schliest gewerbliche Nutzung NICHT mehr aus.

Klar würde ich mir auch gerne die Steuer sparen. Aber der Aufwand dafür und die Nutzungseinschränkungen sind das nicht Wert.

(anderes Thema ist das mit den zulassungsfreien Anhängern dann. Da wirds dann langsam unschön wenn man die normal versteuert....)

WEYN

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Montag 10. Juli 2017, 01:33 
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"H" hat weniger mit dem optischen Zustand zu tun,
sondern das Fahrzeug muß seriennah sein.
Anbauten/Umbauten sind kein Grund ein "H" zu verweigern,
wenn diese zeitgemäß sind.
Im Vordergrund steht das es sich um ein erhaltungswürdiges Fahrzeug handelt
(was ältere Landtechnik ja schon auf eine gewissen Weise ist)... ;)
Zitat:
..........
In § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es:

Oldtimer [sind] Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen […]
Eine ordentliche Patina ist definitiv erhaltungswürdiger wie eine neue Lackierung,
was halt gerade bei Nutzfahrzeugen nicht ausbleibt nach >30 Jahren.
Okay, durchgefault Kotflügel sollten nicht unbedingt vorhanden sein.
Aber Beulen, Kratzer und oberflächlicher Rost sind normale Gebrauchsspuren...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Juli 2017, 23:47 
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Das gutachten kostet nen hunderter versicherung ganze 49euro bei der allianz im jahr und steuern 191. Rechne das doch mal gegen deine normal steuer und versicherung. Bei meinem david kann ich bei dem was ich mir einspare die steuern für den anhänger locker leisten. Nur mal do als kleinen tipp.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 00:15 
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Hallo,
als Privatfahrzeug, ohne LoF, fällt er unter FS-Klasse CE/C1E. das sollte in D genauso sein wie in A. Somit darf er mit B nicht gelenkt werden. Die einzelnen Regelungen Für Klasse T/L in D sind mir natürlich nicht bekannt. Dafür darfst du führen was und wann du willst, so nicht ein WE-Fahrverbot wirkt.
In A gibt es die Klasse F. Unabhängig von LoF oder nicht. Da wird noch die Bauartgeschwindigkeit herangezogen, ist aber für unsere Traktoren mit vmax <40km/h sowieso egal. :mrgreen:

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Thomas

Meine Beiträge spiegeln meine persönlichen Erfahrungen wider und müssen nicht immer mit der aktuellen Lehrmeinung übereinstimmen. Weiters können sie auch Ironie enthalten.
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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 00:35 
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Wohnort: Aus dem schönen Tullnerfeld in NÖ
PS,
auch ablasten auf 3,5t ist nicht B-tauglich, BE ist das mindeste was man braucht wenn man Anhänger ziehen will.
750kg Klaufix einmal abgesehen.

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Thomas

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 01:28 
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Zitat:
Das gutachten kostet nen hunderter versicherung ganze 49euro bei der allianz im jahr und steuern 191. Rechne das doch mal gegen deine normal steuer und versicherung. Bei meinem david kann ich bei dem was ich mir einspare die steuern für den anhänger locker leisten. Nur mal do als kleinen tipp.
Also dann schon mal fast 5 Jahre bis ich das Gutachten über die Steuer wieder drinn habe.
Aufhübschen für "H" noch mal weitere 25-50 Jahre....

Dann wohl eher mal so lassen und neue Reifen kaufe bzw. Technik richten.

WEYN

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 01:34 
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Zitat:
PS,
auch ablasten auf 3,5t ist nicht B-tauglich, BE ist das mindeste was man braucht wenn man Anhänger ziehen will.
750kg Klaufix einmal abgesehen.
Zustimmung!
Wobei es drum ging damit fahren zu dürfen. Von damit arbeiten war nicht die Rede
Rumjuckelfahrten nur Solo oder mit Heckcontainer oder so.
(Aktuell weder passende Anhänger nach 3-Punkt-Gerät vorhanden)

WEYN

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 08:53 
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Hallo,
Heckcontainer und Ablasten wird knapp werden. Sind immerhin 700kg Nutzlast die verschenkt werden. :(
Schau einmal in den Typenschein.Bei meinem MF sind verschiedene Reifendimensionen eingetragen. Mit den schmalen hat er so um die 3,5t, mit den breiten 4,2t. Vl. lässt sich da bei der Zulassung/Genehmigung etwas machen. :KK:
Gibt es in D keine geschwindigkeitsbegrenzten zulassungsfreien Anhänger? Für die braucht man keinen Anhängerschein, und Versicherung/Steuer ist auch keine zu zahlen. Darf man halt nur mit 10Km/h durch die Gegens fahren.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 10:39 
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Moin,

wenn Du ihn dem TÜV vorstellst, dann auch gleich ablasten auf 3,5t, sofern technisch möglich. Damit darf er dann solo mit "B" gefahren werden.

Es klingt realistisch, ein schwarzes Kennzeichen zu wählen. Damit darf man auch Anhänger mit grünem Kennzeichn ziehen, aber eben nur zu LoF-Zwecken im Auftrag eines LoF-Betriebes.
Brennholz für den Eigenbedarf ist kein LoF-Zweck, auch nicht für das Büro, wenn an der Heizung noch das ganze restliche Haus hängt. Auch wird im Zweifel kein Richter glauben, daß die 30 FM für den kleinen Mini-Ofen im Büro gedacht waren. ;)
Zitat:
Gibt es in D keine geschwindigkeitsbegrenzten zulassungsfreien Anhänger?
Theoretisch noch über die 6km/h-Regel. In der Praxis ist das aber nahezu unmöglich, weil die Zugmaschine nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h haben darf, was für den D 5006 natürlich nicht zutrifft. 8-)

Und dann gibt es noch die von Glorf erwähnte Ausnahme...

Viele Grüße

dfk


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 11:08 
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Zitat:
Hallo,
Heckcontainer und Ablasten wird knapp werden. Sind immerhin 700kg Nutzlast die verschenkt werden.
Bleiben 1300kg übrig. Er wiegt 2200kg nackt mit relativ leeren Tank....
Was er max. hebt weis ich nicht....

WEYN

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 11:15 
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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Freitag 14. Juli 2017, 16:17 
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Paßt doch. Heckmulde mit 1,2t wird ja wohl ausreichen. :roll:

Übrigens wäre eine Überladung über die zulässigen 3,5t hinaus eben auch nur eine Überladung und keine Straftat (FoFE). 8-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Dienstag 1. August 2017, 10:13 
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Ich bin verwirrt... er hat doch CE, dann ist doch alles schick. :KK:

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Meine erste: :dolmar: PS420 SC
Massey Ferguson MF 133
Eigenbau Meterholz Rungenwagen
Atika ASP 10N Spalter
Scheppach HS720 Wippkreissäge

¯\_(ツ)_/¯

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Dienstag 1. August 2017, 11:37 
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Es geht ihm doch darum, daß auch 'mal ein B(E)-Besitzer fahren kann.

Ich möchte z.B. meinem Sohn auch keinen CE bezahlen (müssen), damit er 'mal Trecker fahren kann. :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung Deutz 5006A
BeitragVerfasst: Dienstag 1. August 2017, 18:30 
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