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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 19:10 
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Hallo liebes Forum,

Ich bin hier gerade am Verzweifeln. Ich habe mir einen schönen Traktor angesehen (IHC 323) und mich mit dem Verkäufer geeinigt, doch weiß ich nicht, wie ich den nach Hause bringen soll (etwa 100 km). Der Traktor ist abgemeldet und hat keinen Tüv mehr. Bei mir würde ich die paar kleinen Mängel beheben, und den dann zum Tüv bringen und anmelden. Doch habe ich keine Möglichkeit den zu transportieren.
Nach Recherche im Internet (kein Stück hilfreich) hab ich folgende Möglichkeiten erkannt:
1. Ich könnte nen Abschleppwagen mieten, kostet aber 200€ pro Tag (ohne Sprit) und dann muss der ja noch zum Tüv (10km) also wieder 200€?
2. Ich könnte nen Hänger mieten, ich habe aber kein Auto mit genug Anhängelast, also müsste ich eins mieten, mit beidem bin ich wieder bei etwa 200€ ohne Sprit
3. Ich könnte mit dem Verkäufer aus machen, dass ich den dort repariere, und dann dort zum Tüv, und dann anmelde und dann nach Hause fahre...
4. Ich könnte nen befreundeten Autohändler fragen wegen nem roten Kennzeichen, ist aber doch nicht erlaubt, oder?


Habt ihr einen Tipp für mich? Vielen Dank!

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 19:23 
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hab ganz vergessen: Spedition hab ich auch gefragt, ist das teuerste bisher

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 19:47 
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Normalerweise Kurzzeitkennzeichen ( 5 Tage), da aber keine HU, gilt Kurzzeitkennzeichen nur im Zulassungsbezirk.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 19:47 
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Rote Nummer ist das beste und einfachste.

Im Bekannten Kreis keinen mit einem entsprechenden Zugfahrzeug?

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Gruß Florian


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 19:56 
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100km mit dem Traktor? uff, nimm genug Brotzeit mit.

Hat bei euch keiner nen Transportanhänger, den man sich für umme oder kleines Geld mal ausleihen kann (Autohändler, Baufirma, ....)?

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Forst 10-tonner Meterholzspalter Kombi
Kuhn Rolltischsäge
Carraro Tigre 4000
Mulitcaranhänger umgebaut für Brennholz
usw.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 20:06 
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Hänger kann man sich für wenig Geld leihen, ich kenne aber keinen mit nem Zugfahrzeug, das 2 to ziehen darf, außer meiner Tante (Porsche cayenne) und die trau ich mich nicht wirklich zu fragen...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 20:20 
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Registriert: Donnerstag 30. September 2010, 16:52
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Überleg nochmal, keiner mit nem VW-Bus? Mein T4 darf 2t ziehen...
Bin aber aus Karlsruhe.....sonst würd ich dir den schnell hinkarren...
Wo kommst denn her?
Gruß zimbo


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 20:28 
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Bensheim, ich frag mal rum, eigentlich kenn ich viele Leute, irgendwer muss doch ein großes Auto haben :KK:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 20:34 
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Ja, frag mal rum.
Wo steht der Trecker?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 20:35 
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2 Tonnen werden nicht reichen. Der Traktor ist bei Wikibooks mit 1,845 Tonnen angegeben und 600 kg sollte man für den Hänger rechnen. Macht 2,5 Tonnen. Dann muss es schon was wirklich großes oder ein Kleintransporter sein.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 20:57 
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So groß muss das Auto nicht sein, mein Tiguan darf auch 2,5 to. ziehen.

Kennst denn niemand mit einem Geländewagen, VW-Bus oder ähnlichem?

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Gruß Martin

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Traktoren: John Deere 6400, Deutz D 30 S


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 21:31 
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Ich hab vor ein paar Jahren von Fehrenkötter einen IHC liefern lassen, das war AFAIR 1 EUR pro km.

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 22:07 
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Von dir zum TÜV darfst du ohne Zulassung
(war auf jeden Fall bisher immer so,
zur Sicherheit besser nochmal nachfragen).
Oder du lässt den Prüfer bei dir aufschlagen,
da kann dir die Prüfstelle vor Ort genaue Auskunft geben...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 22:11 
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-edit-
Angemeldet ja, aber das alte Kennzeichen muß vorhanden sein:
Zitat:
Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 22:25 
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Das rote Kennzeichen würde gehen. Das ist eine Überführungsfahrt, somit erlaubt.

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Hier könnte ihre Werbung stehen!

Ich hasse es, wenn man Sätze nicht zu


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 22:29 
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Die roten Kennzeichen werden aber auch nicht mehr so gerne "einfach verliehen", ich glaube wegen Versicherung(-skosten).


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 22:52 
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Rote Schilder einen erlaubt, ist ja eine Überführung! :mrgreen:

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Es gilt das © für meine Bilder


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 00:43 
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Beiträge: 145
Wohnort: Aus dem schönen Tullnerfeld in NÖ
Hallo,

ich habe meinen MF165 damals auch mit einem Leihanhänger (ganz offiziell mit Vertrag und Versicherung....) und einem geeignetem Zugfahrzeug eines guten Bekannten (gegen Spritersatz für Fahrer und Fahrzeug ) aus ähnlicher Entfernung heimgebracht. :mrgreen: Als geeignetes Zugfahrzeug ist in so einem Fall auch ein Fahrzeug gemeint, welches bei der Rennleitung nicht gleich als potentielles Opfer wegen Überschreitung der zulässigen Anhängelast usw. in Betracht fällt. :pfeifen:
Weil der Leihanhänger noch am selben Tag wieder zurückgebracht werden musste, habe ich leider einige Zeit mit meinem neuen Gefährt verloren. :? :? :mrgreen:
Zurückblickend war das aber die beste Lösung.

_________________
Thomas

Meine Beiträge spiegeln meine persönlichen Erfahrungen wider und müssen nicht immer mit der aktuellen Lehrmeinung übereinstimmen. Weiters können sie auch Ironie enthalten.
:stihl:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 06:56 
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Registriert: Dienstag 20. Januar 2015, 13:10
Beiträge: 266
Wohnort: Nah bei Barmstedt
Moin!
Sofern du einen Lama deines Vertrauens in der Nähe hast, würde ich dort mal vorsprechen. Der hat sicherlich ein passendes Fahrzeug zum holen und der TÜV kommt zu ihm ins Haus. Dann könnten Kleinigkeiten noch schnell vor Ort behoben werden. Und so teuer ist das dann auch nicht.
Alternativ könnte man noch an einen Gala-Bauer oder Schrotthändler mit Absetzmulde denken. So ist mein Radlader zu mir gekommen. Der Fahrer durfte sich nach Feierabend etwas dazuverdienen und wir haben eine kleine Ausfahrt gemacht: Container runter, Lader rein, VERZURREN!, Container wieder rauf und ab. Aber Gesamthöhe beachten;-)

Gruß Mister-B


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 07:35 
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Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 20:14
Beiträge: 6131
Wohnort: Kreis Herford
Zitat:
Als geeignetes Zugfahrzeug ist in so einem Fall auch ein Fahrzeug gemeint, welches bei der Rennleitung nicht gleich als potentielles Opfer wegen Überschreitung der zulässigen Anhängelast usw. in Betracht fällt. :pfeifen:
Moin,
bevor wir weiter diskutieren eine Frage: Ist der Trecker, so wie er jetzt ist, fahrbereit? Also liegt es nur am Kennzeichen oder sind die technischen Mängel, die es noch zu reparieren gilt, mehr als nur Kosmetik?

Wenn er noch fahrbereit ist, würde ich mit den Papieren zum Straßenverkehrsamt und mir dort ersteinmal eine neue (endgültige) Nummer für das Fahrzeug holen. Anschließend dann auch das Prozedere mit Überführungsfahrt zum TÜV und so. Ich hatte früher auch alle 2 Jahre mit meinem Motorrad das Problem, daß ich mit abgelaufenem TÜV zur Prüfung fahren mußte. Die Maschine wurde im Januar zugelassen und da der TÜV immer zurückgeklebt hat und ich immer erst im März da war wegen der Straßenverhältnisse...

Mich hat da die Rennleitung auch schon einmal angehalten. Aber als die von mir die schriftliche Bestätigung gesehen haben, daß ich am Tag x um y Uhr einen TÜV-Termin habe, haben sie mich ziehen lassen, obwohl es da um eine Einzelabnahme wegen Änderungen in der Bremsanlage ging. Du mußt halt nur irgendwie erklären können, daß du wirklich auf der Fahrt zum TÜV bist und nicht woanders hin.

Wenn er nicht mehr fahrbereit ist und es keinen PKW mit ausreichender Zuglast gibt, stellt sich mir hier die Frage: Hat jemand ein Treckerchen zu verleihen? Der sollte zuglasttechnisch doch keine Probleme daben 2,5 Tonnen wegzuschleppen. ;)
Das das natürlich ein kompletter Tagesausflug wird, man muß ja auch erstmal die 100km hinfahren, ist klar.

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